Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 15.12.11 unter dem Aktenzeichen I ZR 174/10 entschieden, dass eine Abmahnung nicht schon deshalb einen Rechtsmissbrauch darstellt, weil auch eine vorangegangene Abmahnung, auf die sich die spätere bezieht, rechtsmissbräuchlich und im Sinne...