Die Werbemaßnahme eines Unternehmens, das mit dem Slogan "10 Prozent auf alles" warb, wurde vom Landgericht München als zulässig eingestuft. Gegenstand der Unterlassungsklage war, dass das Unternehmen mit einem Sternchenhinweis darauf hinwies, dass "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte...