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Achtung: eBay stellt keine Verkäuferdaten mehr zur Verfügung

3-2-1…und es bleibt Deins!


Achtung: eBay stellt keine Verkäuferdaten mehr zur Verfügung

Mehrere Mandanten haben uns in den vergangen beiden Tagen darauf hingewiesen, dass eBay offensichtlich seit dem 01.10.2015 nicht mehr automatisch die Kontaktdaten des Verkäufers nach Auktionsende / Sofortkauf dem Käufer zur Verfügung stellt. Diese nicht ganz unwesentliche Information kommuniziert eBay nicht etwa in einer offiziellen Mitteilung, sondern versteckt in einem Post in der eBay-Community, in dem zu lesen ist:

von Community Manager steffi.de @ebay.com am ‎01-10-2015 10:34
eBay bietet Käufern und Verkäufern seit 20 Jahren einen vertrauensvollen Marktplatz für den Handel miteinander. In dieser Zeit hat eBay sich weiterentwickelt und mit dieser Weiterentwicklung müssen sich auch die Tools weiterentwickeln, mit denen wir ein reibungslosen Handel auf der Plattform sicherstellen. Teil dieses Entwicklungsprozesses ist auch unser erklärtes Ziel, die Daten unserer Kunden bestmöglich zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat eBay global entschieden, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen. Wir stellen natürlich Tools zur Verfügung (z.B. die Möglichkeit, Nachrichten an Mitglieder zu senden und die Möglichkeit, den eBay Kundenservice zu kontaktieren), die es den Nutzern ermöglichen, etwaige Probleme bei einer Transaktion zu adressieren oder bei einem gerechtfertigten Bedarf die Daten eines Verkäufers zu erhalten.“

ebay Verkäuferdaten


Da gewerbliche Anbieter so oder so verpflichtet sind, ein Impressum in Ihren Angeboten vorzuhalten, die Identität somit schon bereits vor Vertragsschluss für den Käufer erkennbar ist, findet ein Kauf von privaten Anbietern nunmehr völlig im Verborgenen statt. Der Käufer überweist das Geld z.B. per PayPal an eine ihm unbekannte Person, und bekommt von dieser ihm völlig unbekannten Person –hoffentlich- die bezahlte Ware übersandt. Wenn der Verkäufer in diesem Fall auch beim Versand seinen Namen und seine Adresse nicht angibt, bleibt seine Person weiter im Dunklen. Dem klassischen eBay-Betrug wird hierdurch Tür und Tor geöffnet! Seriöses Handeln sieht sicherlich anders aus.

Wann nach Ansicht von eBay ein „gerechtfertigter Bedarf“ besteht, wird die Zukunft zeigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eBay das Vorliegen eines solchen „gerechtfertigten Bedarfs“ ins eigene Ermessen stellen wird.

Man kann nur darüber spekulieren, dass eBay mit dieser Aktion beabsichtigt, Privatkäufe unattraktiver zu gestalten, die man Jahre lang mit Aktionen und ohne jegliche Bedenken auf die Rechtmäßigkeit derartiger Sonderaktionen gefördert hatte, um so den gewerblichen Handel auf der Plattform zu stärken.

Loben kann man an dieser Aktion nur, dass eBay jetzt im Einklang mit seiner eigenen Datenschutzerklärung handelt, in der seit längerer Zeit zu lesen ist:

Wenn Sie eine Transaktion mit einem anderen Nutzer durchführen, kann der andere Nutzer bei uns Informationen über Sie anfordern, die für den Abschluss der Transaktion notwendig sind und die wir an ihn weitergeben können, z.B. Ihre Kontakt-, Versand- und Rechnungsinformationen oder andere Ihrer Informationen, die erforderlich sind, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Transaktion zu fördern. Wenn eine Transaktion gestoppt wird, fehlschlägt oder im Nachherein ungültig wird, können wir dem anderen Nutzer ebenfalls Einzelheiten zu der nicht erfolgreichen Transaktion liefern.

Die Änderungen seitens eBay sind aus diesseitiger Sicht völlig unverständlich und werden das so oder so angeschlagene Vertrauen in die Handelsplattform an sich weiter schwinden lassen.

3-2-1…und es bleibt Deins!


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Kommentare (2)

  • strema

    05 Oktober 2015 um 07:50 |
    Der Vertrag war auch bisher schon bei Abgabe des Höchstgebotes geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war auch nur der Accountname des Verkäufers bekannt. Dahingehend ändert sich also nichts.

    antworten

  • Charly von derAhe

    03 Oktober 2015 um 15:44 |
    Was ebay da macht ist nicht in Ordnung.
    Ich frage mich nun, findet überhaupt ein Kaufvertrag statt, wenn man nicht weiss wer der Verkäufer ist??
    eBay warnt in seinen Dtanschutzbestimmungen die Käufer davor Geld zu überweisen wenn der Name des Verkäufers nicht mit den Kontodaten übereinstimmt.
    Wie soll man das jetzt noch kontrollieren?

    antworten

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