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Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2017, Az. 5 O 400/16


Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

Das Landgericht (LG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 20.02.17 unter dem Az. 5 O 400/16 entschieden, dass eine Weitergabe personenbezogener Daten eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn die Weitergabe nicht von der betreffenden Person gestattet wurde.
Damit wurde es dem Verfügungsbeklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Daten der Klägerin an Dritte weiterzuleiten und gegenüber Dritten zu behaupten, die Klägerin sei pleite.

Die Parteien haben sich im Jahr 2016 über Facebook kennengelernt und angefreundet. Der Beklagte lieh der Klägerin 3050 €. Die Klägerin zahlte das Darlehen ratenweise zurück. Im Zuge dieser Rückzahlung kam es zu einem Streit zwischen den Parteien. In diesem Zusammenhang schickte die Klägerin dem Beklagten Informationen über ihren Kontostand in Form eines Screenshots. Der Beklagte leitete diesen Screenshot über Facebook an den Geschäftspartner der Klägerin und kommentierte dies wie folgt:
"Kontostand deiner Teilhaberin (...) die ist pleite. Bei mir hat sie auch noch 31 € Schulden. Nur zur Info. Bei uns hat es richtig geknallt."

Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin Inhaberin eines Friseursalons. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.16 übernahm sie einen Kommanditanteil zum 01.01.17. Herr X fand die Nachricht am 21.10.16 und zeigt sie noch am gleichen Tag der Klägerin.

Diese ist nicht überschuldet oder zahlungsunfähig. Mit anwaltlichem Schreiben vom 18.11.16 forderte die Klägerin Unterlassung und Abgabe einer Unterlassungserklärung vom Beklagten. Sie ist der Ansicht, ihre vertraulichen Daten hätten nicht weitergereicht werden dürfen. Der Beklagte habe mit der Weitergabe gegen § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstoßen. Zwar sei der Beklagte keine öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Weitergabe sei jedoch nicht zu privaten bzw. familiären Zwecken vorgenommen worden. Eine solche nach außen gerichtete Weitergabe befinde sich nicht mehr im privilegierten Rahmen. Gegenstand der Weitergabe waren hochgradig sensible Daten. Die Weitergabe an Geschäftspartner hätte zum Ruin der Klägerin führen können, weil ihre Bonität für das gemeinsame Geschäft elementare Bedeutung habe. Das gelte besonders im Hinblick auf die Übernahme des Firmenanteils. Die Weitergabe des Screenshots sei ausschließlich dazu erfolgt, der Klägerin zu schaden.
Es bestehe außerdem ein Anspruch auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen.

Dieser Ansicht schließt sich das LG Düsseldorf an. Der Erlass der einstweiligen Verfügung gegen den Beklagten sei gerechtfertigt. Durch Weitergabe der Daten der Klägerin liege ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, das durch § 823 BGB geschützt sei. Der Beklagte habe nicht dargelegt, weshalb dieser Eingriff gerechtfertigt sein sollte. Soweit er behauptet, es sei ihm um die Rückzahlung seines Geldes gegangen, stehe ihm dafür der Rechtsweg offen. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern die Weitergabe der Kontodaten der Klägerin an die Geschäftspartner dazu beitragen soll, das Darlehen zurückzuerhalten. Wenn der Beklagte der Auffassung sei, die Klägerin käme ihrer Zahlungspflicht nicht nach, hätte er gerichtliche Hilfe bemühen können. Nur wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden sei, können Daten weitergegeben werden. Gemäß § 27 BDSG sei die Vorschrift auch auf nicht öffentliche Stellen anwendbar, wenn die Nutzung nicht ausschließlich zu familiären oder persönlichen Zwecken erfolge. Als persönlicher Zweck gelte die Verwaltung eigenen Vermögens. Diesen Bereich habe der Beklagte jedoch verlassen. Denn er habe die Daten an Dritte weitergegeben. Die Wiederholungsgefahr ergebe sich aus dem Versand der Nachricht an den Dritten.

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2017, Az. 5 O 400/16


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Kommentare (9)

  • Facebook-Hasser

    19 August 2020 um 21:48 |
    Mich würde interessieren, wie man sich gegen den Datenklau bei Facebook wehren kann? Ich habe noch nie private Daten online gestellt, aber nun hat eine andere Person meine Fotos und andere Informationen (z.B. Alter, Hobby, Wohnort, etc.) bei Facebook hochgeladen und geteilt. Facebook lehnt ab, die Sachen zu löschen und verlangt von mir private Dokumente, damit sie meine illegal verbreiteten Daten wieder zu löschen, die nun schon ein paar tausend Leute gesehen haben. Facebook ist so korrupt und als Einzelner kann man sich nicht wehren. Die mikkrigen Datenschutzverordnungen schützen den Verbraucher auch nicht. (Genau genommen bin ich kein Verbraucher, weil ich bei diesem Verein noch nie einen Benutzerkonto hatte, genau weil mir meine privaten Daten wichtig sind.) Dieser Verbrecherladen kommt jetzt damit durch, weil ich nicht einsehe einer privaten Firma meinen Personalausweis zu schicken. Würde gerne mal persönlich mit dem Datenklau-Vorsitzenden Zuckerberg ein Wörtchen wechseln. Alleine. Ohne Zeugen.

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  • ab

    06 April 2020 um 00:08 |
    wir als Vermieter haben angeblich einen Vertrag mit dem Stormdienstleister geschlossen. Die Daten liegen ihnen bereits vor, da der Sttromzähler in unserem Haus liegt. Wir haben dem Abschluss eines Stromvertrags mehrmals widersprochen, doch der Stromdienstleister ignoriert die emails.
    Nun haben die unsere Daten an ein Inkassounternehmen weitergeben wonach wir die Grundgebühr zahlen sollen. Auch das Inkassobüro ignoriert unsere DAten und verweist auf eine Rechnung. Darf der STtromdienstleister ungerechtfertigt das? Nachweislich sind am 31. des Vormats die Vormieter ausgezogen und am 01. eingezogen.
    Die Meinung der ENBW ist das wir die Kosten ünber die Nebenkostenabrechnung zurückfordern. Dafür besteht jedoch keine Vertragliche Vereinbarung mit dem Mieter.
    Welche Rechte haben wir gegen diesen Konzern vorzugehen?
    Wir haben den Datenschutzbeauftragten der Firma informiert, das wir mit der Weiitergabe nicht einverstanden waren.

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  • Arnhold, Regina

    02 April 2020 um 16:51 |
    Ein Pferd wurde verkauft 2 Wochen vor dem Versäumnisurteil, das eine Duldung des nicht Verkaufes verlangt. Der neue Besitzer bekommt das Pferd nicht, da es gepfändet wurde (alter Besitzer). Nun hat die Anwältin den neuen Besitzer Gerichtunterlagen und das Versäumnisurteil zugeschickt und verlangt eine höhere Summe, als im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer steht. Dabei hat diese einen Kaufvertrag eines anderen verkauften Pferdes des alten Besitzers als Beweis mitgeschickt.
    Wie ist hier die rechtliche Grundlage?

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  • Nicole

    11 März 2020 um 16:12 |
    Dürfen Lehrer die Daten Familienangehöriger verlangen? Der Schüler soll zu den Namen auch noch die Geburtstage eintragen...

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  • Björn

    09 September 2019 um 12:17 |
    Wie sieht es mit Anwälten aus, die ihre Forderungen per E-Mail verschicken, diese aber an einen unbeteiligten Dritten senden, da seine E-Mail-Adresse vom Aussehen her mir gehören könnte?
    Des Weiteren wurde auf Antworten vom besagten Dritten nicht reagiert, und es kamen weitere E-Mails der Anwälte bei ihm an, die für eigentlich für mich bestimmt waren.

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  • Diehm

    04 September 2019 um 12:11 |
    Ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender einer Garagengemeinschaft nutzt die ihm anvertrauten Adressen um den Mitgliedern Schreiben zu senden die den neuen Vorstand, sagen wir mal ein schlechtes Zeugnis auszustellen und z.T. Lügen über sie zu verbreiten.
    Sicher kennt er die 60 Mitglieder auch meist persönlich aber verstößt er da nicht auch gegen den Datenschutz ?

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  • Julia

    15 August 2019 um 12:17 |
    Kann man einen Provider verklagen wenn man einen bestehenden DSL Vertrag mit denen hat . Und man rausbekommt das ein dritter per Telefon einen neuen Vertrag gemacht hat und als man selbst ausgegeben hat? Nach den neuen Datenschutzbrichtlinien? Außerdem hat sie Firma selbst zugegeben das die Geburtsdaten unkorrekt seien. Wobei das ja immer nachgefragt wird bei der ideditäts Kontrolle.
    Ich sitze nun ohne Internet wegen eines anderen denn dadurch das er Kabel bestellt hat würde mir natürlich mein Internet abgedreht und mir wurde gesagt ich hätte gekündigt was natürlich so nicht stimmt

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  • Jessica

    04 Juni 2019 um 22:30 |
    Mich würde interessieren ob Polizisten im privaten mit fremden Menschen über eine andere Person sprechen dürfen, die sie kurz zuvor festgenommen haben um einen Bluttest machen zu lassen und dabei sehr viele Informationen über diese Person weitergeben. Oder ein Polizist in Ausbildung privat über seinen Freundeskreis informiert werden möchte wenn eine bestimmte Person zb gesehen wird wie diese mit den Auto ohne Führerschein unterwegs ist. Dieser Polizist dann umgehend darüber informiert werden soll bzw die Polizei. Dürfen die das einfach?

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  • Zelek Alexander

    26 März 2019 um 11:43 |
    Mich würde interesseren welches Gesetz und vorlagen es gibt wenn man nicht möchte das jemand aus der Familie meine persönlichen Daten nicht weiter geben darf.

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