Zulässiges Bewerbungsgespräch trotz Krankheit
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass seine Arbeitfähigkeit baldmöglichst wiederhergestellt ist. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mecklenburg-Vorpommern urteilte nun jedoch, dass ein kranker Arbeitnehmer nicht im Bett bleiben muss oder nicht außer Haus gehen darf. Es komme dabei vielmehr auf die Schwere und Art der Erkrankung an.
Wenn etwa der kranke Arbeitnehmer bei einer anderen Firma zum Vorstellungsgespräch erscheint, so ist dies kein Grund für eine Kündigung, solange der Angestellte seine Pflichten laut Arbeitsvertrag erfüllt. Es könne ihm nicht zum Verhängnis werden, dass er sich nach einem neuen Arbeitsplatz umschaut, so das Gericht.
Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.03.2013