Pflicht zur Zeugniserteilung nach Umschulungsmaßnahme
Nach Abschluss einer Berufsausbildung steht dem Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein qualifiziertes Zeugnis zu. Diese Regelung ist der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zufolge nicht auf Umschulungsverhältnisse anwendbar.
Bei Umschulungen, bei denen die Qualifizierung statt der Arbeitsleistung im Vordergrund steht, ergibt sich das Recht auf Erteilung eines Zeugnisses aus § 630 BGB (Pflicht zur Zeugniserteilung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses).
Wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht auch nach einer aufforderung bzw. Mahnung nicht nachkommt und damit eine Einstellung bei einer anderen Firma verhindert, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht.
Urteil des BAG vom 12.02.2013