Krankheitsbedingte Kündigung einer Mitarbeiterin
An eine verhaltensbedingte Kündigung eines „altgedienten“ Mitarbeiters, die wegen langer oder zahlreicher Krankmeldungen ausgesprochen wird, können unter Umständen erhöhte Anforderungen gestellt werden.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte die Kündigung einer Briefsortiererin für unwirksam. Diese war seit 16 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt und hatte innerhalb von zweieinhalb Jahren wegen Krankheit bis zu 80 Tagen gefehlt. Nach Meinung des Gerichts reichte dieser Umstand nicht aus, um langfristig eine negative Prognose bezüglich der Fehlzeiten vorzunehmen. Außerdem hatte der Arbeiter keine Versuche zur betrieblichen Wiedereingliederung unternommen.
Urteil des ArbG Frankfurt vom 09.01.2013
RdW Heft 12/2013, Seite IV