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Kein Mehrbedarf für laktosefreie Lebensmittel für Vegetarier


Ein Empfänger von ALG II, der unter einer Laktoseintoleranz leidet, kann keinen Mehrbedarf wegen erhöhter Lebensmittelkosten geltend machen, wenn ihm auf Grund seiner Lebensweise als Vegetarier andere Einsparmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Da Fisch und Fleisch bei ihm nicht auf den Tisch kommen, entstehen ihm durch seine Krankheit keine ernährungsbedingten Mehrkosten im Vergleich zu einem gesunden Menschen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass ein vegetarisch lebender ALGII-Empfänger nicht „fiktiv“ so gestellt werden kann wie ein Nicht-Vegetarier, der auf Grund seiner Milchzuckerunverträglichkeit auf teurere laktosefreie Lebensmittel angewiesen ist.

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2013

L 6 AS 291/10

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