Fahrtunterbrechung durch spontanen Einkauf
Eine Unterbrechung auf dem Weg zu Arbeit liegt bereits dann vor, wenn lediglich angehalten wird, um Erdbeeren zu kaufen, die am Straßenrand angeboten werden. Kommt es durch ein auffahrendes Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, weil ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit für den Erdbeerkauf eine Vollbremsung macht, ist dies kein Arbeitsunfall, der unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt. Das Bundessozialgericht verweist darauf, dass die Vollbremsung lediglich zur Tätigung eines privaten Einkaufs erfolgt sei. Der Arbeitsweg wurde dadurch unterbrochen. Ein Versicherungsschutz besteht erst dann wieder, wenn nach der privaten Besorgung der Arbeitsweg fortgesetzt wird.
Urteil des BSG vom 04.07.2013