Eintritt in den Ruhestand durch Lehrer
Im Gegensatz zum allgemeinen Trend in der Berufsgruppe der Lehrer, die häufig vorzeitig in die Pensionierung gehen, strebte ein Studienrat, genau das Gegenteil an. Als er am Ende seines 65. Lebensjahres pensioniert werden sollte, wollte er noch mindestens ein weiteres Schuljahr im Dienst bleiben. In einem Eilverfahren gab ihm das Verwaltungsgericht Frankfurt nun recht und verfügte, dass der Lehrer weiter beschäftigt werden müsse, bis im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung getroffen wird. In der „zwangsweisen“ Pensionierung sah das Gericht den Schutz verletz,t der unionsrechtlich garantiert, dass der Einzelne aufgrund seines Lebensalters nicht diskriminiert werden darf.
Urteil des VG Frankfurt vom 15.07.2013
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