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Arbeitszeitbetrug durch nachlässige Arbeitszeitdokumentation


Wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitszeit selbst zu dokumentieren, da es in dem Betrieb kein Zeiterfassungssystem gibt oder ein solches nicht für alle Arbeitnehmer eingesetzt wird, so liegt darin ein erheblicher Vertrauensvorschuss. Wenn es nun ein Mitarbeiter unterlässt, seine Arbeit regelmäßig zu dokumentieren oder überhaupt zur Arbeit zu erscheinen, liegt darin ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.11.2012

10 Sa 270/12

ArbRB 2013, 33


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