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Arbeitsunfall: Sturz beim Holen der Geschäftspost


Wenn ein Unternehmer beim Abholen seiner Geschäftspost im Treppenhaus stürzt, so liegt dann ein Arbeitsunfall vor, wenn das Gebäude privat und geschäftlich genutzt wird, so lautet ein Urteil des Sozialgerichts Heilbronn.

 

Urteil des SG Heilbronn vom 17.05.2013

S 3 U 2912/12


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