• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anspruch eines Schwerbehinderten auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes


Gegenüber behinderten Mitarbeitern treffen den Arbeitgeber erhöhte Fürsorgepflichten. Daraus folgert das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG), dass behinderte Arbeitnehmer, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht mehr ausführen können ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Tätigkeit zusteht, falls das dem Unternehmen zumutbar ist.

Das Unternehmen hat ggf. ie Pflicht einen entsprechenden Arbeitsplatz zu schaffen. Es kann auch verpflichtet werden, aus Teilzeitarbeitsplätzen einen Vollzeitarbeitsplatz zu schaffen.

 

Urteil des LAG Frankfurt vom 05.11.2012

21 Sa 593/10

jurisPR-ArbR 21/2013, Anm. 4


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland