Anspruch eines Schwerbehinderten auf Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
Gegenüber behinderten Mitarbeitern treffen den Arbeitgeber erhöhte Fürsorgepflichten. Daraus folgert das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG), dass behinderte Arbeitnehmer, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht mehr ausführen können ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Tätigkeit zusteht, falls das dem Unternehmen zumutbar ist.
Das Unternehmen hat ggf. ie Pflicht einen entsprechenden Arbeitsplatz zu schaffen. Es kann auch verpflichtet werden, aus Teilzeitarbeitsplätzen einen Vollzeitarbeitsplatz zu schaffen.
Urteil des LAG Frankfurt vom 05.11.2012
jurisPR-ArbR 21/2013, Anm. 4