• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Amazon Prime Verstoß gegen Button-Lösung


Amazon Prime Verstoß gegen Button-Lösung

Das Landgericht in München hat am 11.06.2013 einen wichtigen Beschluss mit Blick auf den Verbraucherschutz bei Amazon gefasst.

Anlass der juristischen Auseinandersetzung ist ein Button auf den Seiten des Onlineversandhändlers Amazon. Der Händler verwendete den Button mit der Beschriftung „Jetzt kostenlos testen“ für seine Amazon Prime - Mitgliedschaft. Diese Mitgliedschaft umfasst den kostenlosen Expressversand unabhängig vom Wert der getätigten Bestellung.

Der Verbraucher Service Bayern, kurz: VSB, hielt einen derartigen Button für irreführend. Mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Versandhändler Amazon wendete sich der VSB sodann an das Landgericht München. Der Onlinehändler habe mit diesem Button gegen die sogenannte „Button-Lösung“ verstoßen. Problematisch an dem Button ist unter anderem auch, dass durch den Text „Jetzt kostenlos testen“ nicht klar hervorgeht, dass das Abo auf Probe automatisch verlängert und sogar kostenpflichtig wird. Die Kosten für die Amazon Prime – Mitgliedschaft schlagen mit jährlich 29 Euro zu Buche.

Die „Button-Lösung“ wurde von der Bundesregierung initiiert, um gegen leicht zu übersehende Kostenfallen während des Surfens oder Onlineshoppings wirksamer vorgehen zu können. Auf diesem Wege wurden auch innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches diesbezügliche Normen verankert. Nach diesen tragen Online – Händler die Pflicht, ihren Besuchern bzw. Kunden den gesamten Preis der Ware sowie die Versandkosten auf verständliche und klare Art mitzuteilen. Eine weitere Pflicht ergibt sich beim Abschluss von Abonnements – hier muss zwingend die Mindestlaufzeit genannt sein.

Das Landgericht München I gab dem Antrag des Verbraucher Service Bayern auf eine einstweilige Verfügung statt. Amazon darf nach Beschluss nicht mehr weiter mit dem Button „Jetzt kostenlos testen“ für die Prime-Mitgliedschaft werben. Nach richterlicher Ansicht ist es hier unerheblich, ob auf den vorangegangenen Seiten die Kostenpflichtigkeit der Mitgliedschaft für den Verbraucher ersichtlich ist.

Die Betreiber des Onlineversandhauses haben nun dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Bestellung der Prime – Mitgliedschaft die Kosten nach Ablauf des Testzeitraumes klar und deutlich erkennbar sind.

Diejenigen Verbraucher, die über den Button „Jetzt kostenlos testen“ eine Bestellung bei Amazon getätigt haben, trifft keine Verpflichtung, den jährlichen Beitrag zu bezahlen. Der Versandhändler hat aber bereits reagiert und eine Anpassung der umstrittenen Buttons vorgenommen.

LG München I, Beschluss vom 11.06.2013, Az.: 33 O 12678/13


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland