Zum Hauptinhalt springen

Zur Dringlichkeit im Patent-Verfügungsverfahren

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 17.01.2013 unter dem Aktenzeichen I-2 U 87/12 entschieden, dass es für die Dringlichkeit bei Patentsachen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht darauf ankomme, dass der Antragsteller eine große Schnelligkeit walten lässt. Er dürfe seine Rechtsverfolgung nur nicht so nachlässig und zögerlich betreiben, dass die Einschätzung nahe liegt, es sei ihm nichts an einer raschen Rechtsdurchsetzung gelegen. Wenn hierfür etwa - wie im vorliegenden Fall - Muster und Untersuchungen zur Geltendmachung erbracht werden müssen, schade deren Beschaffung nicht dem Eindruck der Dringlichkeit, auch wenn dies einige Zeit beanspruchen sollte.

Das Gericht führt weiter aus, der Verfügungskläger müsse bei seiner Rechtsdurchsetzung kein unnötiges Prozessrisiko in Kauf nehmen. Er müsse das Gericht daher erst dann bemühen, wenn er über eine verlässliche Kenntnis bezüglich derjenigen Fakten hat, die eine Verfolgung aussichtsreich machen. Außerdem dürfe er so lange abwarten, bis er diese Fakten in einer Weise glaubhaft darlegen kann, dass sein Erfolg beim Gericht absehbar ist. Der Kläger dürfe sich dabei auf alle möglichen prozessualen Situationen vorbereiten, die angesichts der Umstände auftreten kann, so dass er auf jede Verteidigungsstrategie der Gegenseite vorbereitet ist und die nötigen Belege präsentieren kann.

Grundsätzlich könne der Kläger nicht auf Nachermittlungen verwiesen werden, die er eventuell im laufenden Verfahren anstellen müsste. Allen Maßnahmen, die der Kläger zur Klärung des Sachverhaltes und Beweismittelbeschaffung unternehme, sei eine Sinnhaftigkeit zu unterstellen, weshalb sie nicht eine mangelnde Dringlichkeit begründen können, auch wenn sie sich im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen sollten. 

Anderes gelte allenfalls dann, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die selbst aus Gründen der Vorsicht keinen Sinn ergeben und nur überflüssig Zeit bei der Verfolgung der Rechte beanspruchen. Diese Verfolgung müsse in die Wege geleitet werden, sobald der Kläger Kenntnis von den mutmaßlichen Verletzungssachverhalten bekommt. Ein dilatorisches Vorgehen sei nicht angezeigt, vielmehr habe er zielstrebig die nötigen Schritte einzuleiten. Vor dem Hintergrund dieser Betrachtungen habe das Langericht als Vorinstanz die Anforderungen an eine effektive Rechtsverfolgung im Eilverfahren überspannt. Zu Unrecht habe es der Klägerin vorgehalten, ihre Rechte nur zögerlich verfolgt zu haben, weil sie ein Produkt beschaffen und auf seine rechtsverletzenden Eigenschaften prüfen ließ und erst nach Erhalt der Ergebnisse einen Verfügungsantrag eingereicht hat.

Nach Auffassung des OLG habe sie damit die gebotene Sorgfalt walten lassen und sei zielstrebig und sinnvoll vorgegangen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen I-2 U 87/12

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die digitale Kommunikation ist heute ein zentraler Bestandteil des Geschäftslebens. E-Mail-Marketing gehört zu den effektivsten Werbemaßnahmen, birgt jedoch auch erhebliche Risike…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft ist ein zentraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Es stellt sicher, dass der Urheber als Schöpfer eines W…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Abmahnungen wegen Filesharing sind ein weit verbreitetes Thema im Urheberrecht. Gerade für Anschlussinhaber, die möglicherweise unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen, weil Dr…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Birkenstock-Sandalen sind weltweit bekannt und beliebt. Ihr Design hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist unverkennbar mit der Marke Birkenstock verbunden. Doch ist dieses Desig…