YouTube Impressum erstellen

Geschäftlich genutzte Internetseiten, wozu auch geschäftlich genutzte YouTube-Kanäle gehören, müssen über ein Impressum verfügen. § 5 TMG bestimmt hierzu:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]"
Diese vom Gesetz geforderte unmittelbare Erreichbarkeit stellt bei Diensten Dritter oftmals ein Problem dar. So auch bei YouTube.
Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, werden die Anfordernisse des § 5 TMG durch die Gerichte rigoros ausgelegt. Bei einer nicht rechtskonformen Einbindung des Impressums oder einer inhaltlichen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Impressums drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Zur Vermeidung solcher Abmahnungen werden wir von Mandanten immer wieder darauf angesprochen, wie ein Impressum rechtskonform bei YouTube eingebunden werden kann. Zugegebenermaßen ist die Einbindung nur mit ein wenig "Hintergrundwissen" möglich. Mit der von uns vorgeschlagenen Lösung ist das jedoch innerhalb weniger Minuten möglich.
Los geht's:
Zunächst melden Sie sich bitte bei YouTube an.
Danach öffnen Sie den Reiter "Kanalinfo"
Klicken Sie unter "Kanalinfo" auf das Stift-Symbol
Nun legen Sie einen neuen Link (Nummer 2 im Bild) mit der Bezeichnung "Impressum" an (Nummer 1 im Bild). Anschließend legen Sie noch die benutzerdefinierten Links im Kanalbild (Nummer 3 im Bild) so fest, dass der Link auf das Impressum mitumfasst ist. Es ist anzuraten, den Link auf das Impressum an die erste Stelle zu setzen.
Klicken Sie anschließend auf "Fertig".
Das war es dann auch schon.
Das Ergebnis sollte nun so aussehen wie auf unserem YouTube-Kanal.
Bekannte Probleme:
Probleme bereitet diese Darstellung bei mobilen Geräten, wie bei meinem IPhone mit IOS 8 und der YouTube App Version 2.16.11441. Der Reiter "Kanalinfo" wird hier abgeschnitten.
Erst bei einem Klick auf "..." wird der Reiter "Kanalinfo" sichtbar. Der Link auf das Impressum wird hier gerade nicht, wie in der Desktop-Version, oben rechts eingeblendet. Bei einem weiteren Klick auf den Reiter "Kanalinfo" wird sodann der Link auf das Impressum angezeigt.
Ob dies den Anforderungen des BGH (Az.: I ZR 228/03) stand hält, mögen wir zu bezweifeln, zumal der Link auf das Impressum unter dem Reiter "Kanalinfo" nicht "leicht erkennbar" sein dürfte. Eine bessere Einbindung eines Impressums bei YouTube ist uns allerdings nicht bekannt.
Gleiches gilt für die mobile (Web-) Version (ebenfalls getestet mit einem IPhone und Safari). Auch hier fehlt der Impressums-Link (Nummer 1 im Bild).
Erst durch einen Klick auf den Pfeil nach unten (Nummer 2 im Bild) öffnet sich wiederum eine Auswahl mit dem Reiter "Kanalinfo".
Letzendlich wird dann der Impressums-Link angezeigt.
Auch dieser Weg zum Impressums-Link dürfte den Gerichten nicht genügen.
Fazit: Insbesondere bei der Darstellung auf Mobilgeräten besteht derzeit keine Möglichkeit, die gesetzliche Anforderung der „unmittelbaren Erreichbarkeit“ konsequent umzusetzen. Hier ist Google gefordert.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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