WLAN- Haftung: Muster- Nutzungsbedingungen

Rechtssicheres WLAN für Gäste, Patienten und Kunden: Mustervereinbarung zur Mitnutzung
Immer wieder erreichen uns Fragen von Mandanten, wie ein WLAN rechtlich sicher betrieben werden kann – insbesondere dann, wenn Dritte wie Gäste, Patienten oder Kunden darauf zugreifen. Die Sorge: Der Betreiber könnte für Rechtsverstöße der Nutzer (z. B. unerlaubtes Filesharing) haftbar gemacht werden.
Ob WLAN in Hotels, Ferienwohnungen, Arztpraxen, Gaststätten, Jugendzentren oder Wohngemeinschaften bereitgestellt wird – die rechtlichen Anforderungen sind stets vergleichbar.
Aktuelle Rechtslage zur WLAN-Haftung
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 (§ 8 Abs. 3 TMG) und durch das EuGH-Urteil „McFadden“ (2016) ist die sogenannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber weitgehend abgeschafft worden. Das bedeutet: Betreiber können grundsätzlich nicht mehr wegen Urheberrechtsverstößen von Nutzern in Anspruch genommen werden – etwa bei illegalem Filesharing.
Trotzdem bestehen weiterhin gewisse Prüf- und Sperrpflichten, wenn Betreiber auf konkrete Rechtsverstöße hingewiesen werden. Auch Abmahnrisiken sind in bestimmten Fällen nicht ausgeschlossen.
Daher empfehlen wir dringend, technische Schutzmaßnahmen und vertragliche Regelungen zu kombinieren.
Technische Absicherung: Verschlüsselung & Zugangskontrolle
Der WLAN-Zugang sollte mindestens mit WPA2-Verschlüsselung gesichert sein. Betreiber sollten Zugangsdaten individuell vergeben und regelmäßig ändern.
Zudem sollte der Zugriff idealerweise über ein sogenanntes Captive Portal (Login-Seite mit Zustimmung zur Nutzung) erfolgen. So kann dokumentiert werden, dass Nutzer die Bedingungen akzeptiert haben – was im Streitfall rechtlich hilfreich ist.
Rechtssichere Nutzungsbedingungen – Unser Musterdokument
Nachfolgend finden Sie ein aktualisiertes Muster einer Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung, das schriftlich oder digital (z. B. über ein Anmeldeformular oder Captive Portal) eingeholt werden kann. Das Muster eignet sich insbesondere für Hotels, Ferienwohnungen, Arztpraxen mit Wartebereichen oder andere Einrichtungen mit längerer Verweildauer.
Muster: Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung für WLAN-Zugang
1. Gestattung zur Mitnutzung des WLANs
Der Betreiber stellt in ______________ einen WLAN-Zugang zum Internet bereit. Dem Nutzer wird für die Dauer seines Aufenthalts eine nicht übertragbare Mitbenutzung dieses Zugangs gestattet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite, Verfügbarkeit oder Störungsfreiheit besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, den Zugang jederzeit ganz oder teilweise einzuschränken, zu beenden oder den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu sperren.
2. Zugangsdaten
Dem Nutzer werden persönliche Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist untersagt. Der Betreiber kann die Zugangsdaten jederzeit ändern oder deaktivieren. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
3. Haftungsausschluss
Das WLAN dient ausschließlich dem Zugang zum Internet. Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Virenscanner, Firewall) obliegen dem Nutzer selbst. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Endgeräten oder Daten haftet der Betreiber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
4. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung des WLANs geltendes Recht zu beachten. Insbesondere ist es untersagt,
-
- urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich zu verbreiten (z. B. Filesharing),
- rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu verbreiten,
- beleidigende, verleumderische oder diskriminierende Inhalte zu versenden,
- das WLAN für Spam oder andere unerwünschte Werbung zu verwenden,
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
5. Freistellung
Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs oder aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung resultieren. Die Freistellung umfasst auch etwaige Rechtsverfolgungskosten.
6. Protokollierung & Datenschutz
Zur Missbrauchsvermeidung und Nachvollziehbarkeit wird jede Nutzung protokolliert (IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum, Uhrzeit, Sitzungsdauer). Die Daten werden ausschließlich zu Dokumentationszwecken verwendet und nach spätestens 7 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer wurde gemäß Art. 13 DSGVO über diese Verarbeitung informiert.
Ort, Datum
Unterschrift Nutzer / digitale Zustimmung
Wichtiger Hinweis zur individuellen Anpassung
Bitte beachten Sie: Dieses Muster dient lediglich als Orientierung. Je nach Einzelfall (z. B. Art der Nutzer, technischer Zugang, lokales Datenschutzkonzept) kann eine rechtliche Prüfung und individuelle Anpassung erforderlich sein. Eine pauschale Haftungsfreistellung ist rechtlich oft nicht in vollem Umfang durchsetzbar. Wir empfehlen daher, die Vereinbarung regelmäßig durch einen fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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