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WhatsApp-Status: Was erlaubt ist und was nicht

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Viele nutzen ihn täglich, oft ohne groß darüber nachzudenken: den WhatsApp-Status. Ob Urlaubsbilder, politische Kommentare oder ein flapsiger Spruch über den Chef – was dort gepostet wird, wirkt auf den ersten Blick harmlos. Schließlich sehen den Status ja nur die eigenen Kontakte, oder?

Doch dieser Eindruck täuscht. Der WhatsApp-Status ist kein rechtsfreier Raum. Denn auch wenn er auf den ersten Blick wie eine private Spielwiese erscheint, kann das, was dort geteilt wird, rechtlich hochbrisant sein. Schnell geht es um Themen wie Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutz oder sogar strafrechtliche Verantwortlichkeit. Und in vielen Fällen drohen ernsthafte Konsequenzen: Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Geldentschädigungen oder Strafanzeigen sind keine Seltenheit – selbst bei scheinbar „privaten“ Inhalten.

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, zu glauben: „Das sehen ja nur meine Freunde – da kann mir nichts passieren.“ Doch wer etwa urheberrechtlich geschützte Bilder teilt, beleidigende Inhalte postet oder personenbezogene Daten Dritter veröffentlicht, bewegt sich auch im Status schnell auf juristisch dünnem Eis. Das gilt nicht nur für Unternehmen und Influencer, sondern auch für Privatpersonen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim WhatsApp-Status rechtlich achten sollten. Sie erfahren:

  • wann Ihr Status als „öffentlich“ gilt,
  • wo die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen,
  • welche Inhalte strafbar sind,
  • was beim Teilen von Fotos, Musik und fremden Texten zu beachten ist,
  • und welche Regeln speziell für Werbung gelten.

Unser Ziel: Sie sollen Ihre Inhalte weiterhin kreativ und selbstbestimmt teilen können – aber mit dem nötigen rechtlichen Wissen im Hintergrund. Denn wer sich der Risiken bewusst ist, kann souverän mit ihnen umgehen.

 

Übersicht:

Was ist der WhatsApp-Status überhaupt?
Öffentlich oder privat? – Die rechtliche Reichweite des WhatsApp-Status
Meinungsfreiheit im Status – Was erlaubt ist und was nicht
Recht am eigenen Bild – Vorsicht bei Fotos und Videos
Status und Urheberrecht – Texte, Bilder, Musik
Werbung im WhatsApp-Status – Was Unternehmer und Influencer beachten müssen
Datenschutzrechtliche Fragen
Strafrechtliche Risiken
Haftung bei Weiterleitung durch Dritte
Tipps für eine rechtssichere Status-Nutzung
Fazit

 

 

Was ist der WhatsApp-Status überhaupt?

Bevor wir rechtlich einordnen können, was im WhatsApp-Status erlaubt ist und was nicht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die technische Funktionsweise. Denn gerade hier entstehen häufig Missverständnisse – die später rechtliche Folgen haben können.

Technische Grundlagen: Status mit Verfallsdatum

Der WhatsApp-Status ist eine Funktion, mit der Sie Fotos, Videos, Texte oder GIFs mit Ihren Kontakten teilen können. Anders als in einem Chatverlauf oder einer Gruppe sind diese Inhalte nur für 24 Stunden sichtbar – danach verschwinden sie automatisch.

Sie können in den WhatsApp-Datenschutzeinstellungen genau festlegen, wer Ihren Status sehen darf:

  • Alle gespeicherten Kontakte
  • Ausgewählte Kontakte ausschließen
  • Nur bestimmte Kontakte zulassen

Damit wirkt der WhatsApp-Status auf den ersten Blick wie ein sehr geschlossener, kontrollierter Kommunikationsraum. Doch das ist trügerisch. Denn:

  • Ihre Kontakte können Screenshots machen oder Inhalte per Bildschirmaufnahme sichern.
  • Inhalte lassen sich außerhalb von WhatsApp weiterverbreiten – oft ohne Ihr Wissen.
  • Einmal geteilt, haben Sie kaum noch Kontrolle darüber, was mit dem Inhalt passiert.

Abgrenzung zu anderen WhatsApp-Funktionen

Wichtig für die rechtliche Bewertung ist die Unterscheidung des Status von anderen WhatsApp-Kommunikationsformen:

Funktion

Sichtbar für

Beispiel

Einzelchat

1 Person

Text an Freund

Gruppe

Mitglieder

Schulklasse, Verein, Projektgruppe

Broadcast

Empfänger

Newsletter ohne sichtbare Empfänger

Status

Ausgewählte Kontakte

Story-artige Inhalte mit Foto, Video, Text

Der Status ist damit kein direkt adressierter Kommunikationsweg, sondern eher eine Art „Schaufenster“, das Sie für Ihre Kontakte öffnen. Genau deshalb wird er rechtlich oft eher wie eine Veröffentlichung behandelt – und nicht wie ein privates Gespräch.

Bedeutung für die rechtliche Einordnung

Die juristische Bewertung hängt stark davon ab, wie viele Menschen den Status sehen können und welche Inhalte geteilt werden. Denn je größer der Empfängerkreis, desto eher verlassen Sie den rein privaten Bereich – mit der Folge, dass zivil-, straf- und datenschutzrechtliche Vorschriften greifen.

Auch wenn Sie selbst den Eindruck haben, in einem privaten Raum zu agieren, können Gerichte das anders sehen. Entscheidend ist nicht Ihr subjektives Empfinden, sondern der objektiv erreichbare Personenkreis. Und der kann – je nach Kontakteinstellung – durchaus als „Öffentlichkeit“ gelten.

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Öffentlich oder privat? – Die rechtliche Reichweite des WhatsApp-Status

Viele WhatsApp-Nutzer gehen davon aus, dass ihr Status grundsätzlich „privat“ sei – schließlich ist er ja nur für die eigenen Kontakte oder eine ausgewählte Gruppe sichtbar. Doch aus juristischer Sicht ist das nicht immer zutreffend. Die Frage, ob ein Inhalt öffentlich oder privat geteilt wurde, ist entscheidend dafür, welche Gesetze greifen – etwa im Datenschutz-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht.

Wann gilt ein Status als „öffentlich“?

Ein Inhalt wird rechtlich als „veröffentlicht“ angesehen, wenn er einem unbestimmten oder größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird. Das ist z. B. dann der Fall, wenn:

  • Sie Ihren Status für „alle Kontakte“ freigeben und sehr viele Kontakte gespeichert haben,
  • Sie gar nicht mehr genau wissen, wer alles Zugriff hat,
  • oder wenn Sie bewusst Inhalte einstellen, von denen Sie erwarten (oder sogar wollen), dass sie weiterverbreitet werden.

Die Rechtsprechung stellt dabei nicht darauf ab, ob es sich um Freunde, Kollegen oder Bekannte handelt – sondern auf die Größe und Unbestimmtheit des Empfängerkreises. Wer also regelmäßig beruflich netzwerkt oder den Status strategisch nutzt (z. B. zur Eigenwerbung), bewegt sich in einem Bereich, den Gerichte durchaus als öffentlich werten.

Einfluss der Sichtbarkeits-Einstellungen

WhatsApp bietet Ihnen die Möglichkeit, die Sichtbarkeit Ihres Status einzuschränken. Je enger Sie diese Einstellungen wählen, desto eher kann man noch von einer „privaten“ Nutzung sprechen.

Typische Optionen:

  • „Meine Kontakte“: Sie erlauben grundsätzlich allen gespeicherten Kontakten die Einsicht – auch entfernte Bekannte oder ehemalige Arbeitskollegen.
  • „Meine Kontakte außer …“: Hier schließen Sie gezielt einzelne Kontakte aus.
  • „Nur teilen mit …“: Diese Option bietet die größte Kontrolle und spricht eher für eine private Nutzung.

Aber: Auch eine technische Einschränkung schützt nicht vor rechtlichen Risiken, wenn der Empfängerkreis in der Praxis doch groß oder unübersichtlich ist – oder wenn Inhalte weitergeleitet werden.

Screenshots und Weiterleitungen: Kontrolle verloren?

Der entscheidende Punkt ist: Sie haben keine Garantie dafür, dass Ihre Inhalte im Status „unter sich bleiben“.

  • Jeder Empfänger kann Screenshots erstellen oder Bildschirmaufnahmen machen.
  • Inhalte können per anderer Messenger-App, per E-Mail oder in sozialen Netzwerken weitergegeben werden.
  • So kann ein Status, der eigentlich nur für wenige Freunde bestimmt war, plötzlich auf TikTok, Instagram oder Reddit landen.

Und das kann erhebliche rechtliche Folgen haben – besonders dann, wenn urheberrechtlich geschützte Bilder, personenbezogene Daten oder geschäftliche Aussagen betroffen sind.

Relevanz für Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

Die rechtliche Einordnung als „öffentlich“ oder „privat“ entscheidet oft darüber, ob überhaupt ein Gesetz anwendbar ist:

  • Datenschutzrecht (DSGVO): Gilt nicht für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Wird der Kreis aber zu groß, gelten die strengen Regeln der DSGVO – inklusive Auskunfts-, Informations- und Löschpflichten.
  • Urheberrecht: Schon das Teilen eines fremden Bildes im Status kann eine Veröffentlichung darstellen – mit entsprechenden Nutzungsrechtspflichten.
  • Wettbewerbsrecht: Wer geschäftliche Inhalte teilt (z. B. Werbung für eigene Produkte oder Dienstleistungen), unterliegt den Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – auch im Status.

Kurz gesagt: Auch wenn Sie glauben, sich im privaten Raum zu bewegen, gelten beim WhatsApp-Status oft dieselben rechtlichen Maßstäbe wie bei einem öffentlichen Post auf Instagram oder Facebook. Wer diese Risiken unterschätzt, öffnet der Abmahnfalle Tür und Tor.

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Meinungsfreiheit im Status – Was erlaubt ist und was nicht

„Ich sage, was ich denke!“ – Dieser Satz fällt oft, wenn es um die Inhalte im WhatsApp-Status geht. Und tatsächlich schützt das Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 die Meinungsfreiheit. Doch dieser Schutz ist nicht grenzenlos. Wer etwa aus der vermeintlich freien Meinungsäußerung eine Beleidigung oder Verleumdung macht, verlässt den Bereich des Erlaubten – mit möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen.

Gerade im WhatsApp-Status, der oft unüberlegt und spontan befüllt wird, ist die Grenze schnell überschritten. Umso wichtiger ist es, den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung zu verstehen – und zu wissen, wo genau die juristischen Fallstricke lauern.

Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung

  • Meinungsäußerung bedeutet: Eine subjektive Wertung oder persönliche Einschätzung, die sich nicht beweisen oder widerlegen lässt. Beispiel:
    „Ich finde meinen Lehrer unfähig.“
  • Tatsachenbehauptung bedeutet: Eine Aussage über einen konkreten Umstand, der objektiv überprüfbar ist – also wahr oder falsch sein kann. Beispiel:
    „Mein Lehrer hat in der Klausur die Hälfte der Punkte falsch gezählt.“

Warum ist das wichtig? Weil Tatsachenbehauptungen im Zweifel bewiesen werden müssen – besonders dann, wenn sie rufschädigend oder geschäftsschädigend sind. Unwahre Tatsachenbehauptungen können unter anderem zivilrechtlich untersagt und strafrechtlich verfolgt werden.

Grenzen der Meinungsfreiheit: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede

Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Das Strafgesetzbuch nennt hier insbesondere drei Delikte:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Eine ehrverletzende Äußerung ohne Tatsachenbehauptung. Beispiel:
    „Mein Chef ist ein unfähiger Vollidiot.“
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Die Verbreitung einer nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Ruf eines anderen zu schädigen. Beispiel:
    „Ich habe gehört, mein Nachbar hat ein Verhältnis mit seiner Sekretärin.“
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Die bewusste Verbreitung einer Lüge in ehrverletzender Absicht. Beispiel:
    „Mein Mitbewerber fälscht seine Rechnungen – das weiß ich genau.“ (obwohl es nicht stimmt)

Solche Äußerungen können nicht nur strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Kritik an Unternehmen, Behörden oder Personen – erlaubt?

Kritik ist grundsätzlich zulässig – auch im WhatsApp-Status. Wer schlechte Erfahrungen mit einem Unternehmen gemacht hat, darf das grundsätzlich mitteilen, solange er bei der Wahrheit bleibt und nicht ausfällig wird.

Beispiel:
„Ich war mit dem Service in diesem Hotel unzufrieden. Das Frühstück war kalt und das Personal unfreundlich.“
„Der Ladenbesitzer ist ein Betrüger.“

Auch über Lehrer, Chefs oder andere Personen dürfen Sie sich kritisch äußern – allerdings immer sachlich und wahrheitsgemäß. Überspitzte oder beleidigende Kommentare können juristische Konsequenzen nach sich ziehen, selbst wenn sie „nur“ im Status landen.

Typische Fallstricke aus dem Alltag

Viele rechtliche Probleme entstehen durch spontane oder emotionale Posts, etwa:

  • Nach einem Streit mit dem Partner wird eine abfällige Bemerkung öffentlich geteilt.
  • Nach einem schlechten Restaurantbesuch wird der Betreiber persönlich beleidigt.
  • Nach einem Konflikt im Verein werden Unterstellungen in den Status geschrieben.

Hier gilt: Der WhatsApp-Status ist keine rechtlich geschützte „Wutzone“. Ein Moment der Unüberlegtheit kann weitreichende Folgen haben – von Strafanzeigen über Unterlassungserklärungen bis hin zu Geldentschädigungen wegen Rufschädigung.

Tipp: Wenn Sie sich im Status Luft machen wollen, ohne rechtlich angreifbar zu werden: Bleiben Sie bei der Wahrheit, äußern Sie sich sachlich und vermeiden Sie persönliche Angriffe.

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Recht am eigenen Bild – Vorsicht bei Fotos und Videos

Fotos und Videos im WhatsApp-Status können rechtlich heikel sein – insbesondere dann, wenn darauf andere Personen zu erkennen sind. Denn grundsätzlich gilt: Niemand darf ohne seine Einwilligung erkennbar abgebildet und veröffentlicht werden. Das ergibt sich aus dem sogenannten „Recht am eigenen Bild“, geregelt in § 22 Kunsturhebergesetz (KUG).

Gerade in scheinbar privaten Kontexten wird dieses Persönlichkeitsrecht oft übersehen – etwa beim Teilen von Urlaubsbildern, Partyaufnahmen oder kurzen Videoausschnitten im Status. Doch selbst wenn nur „die eigenen Leute“ den Status sehen, kann bereits eine rechtlich relevante Verbreitung vorliegen.

👉 Eine ausführliche Darstellung zu diesem Thema – inklusive Ausnahmen und aktueller Rechtsprechung – finden Sie hier:
https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/duerfen-sie-fremde-personen-im-whatsapp-status-zeigen/

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Status und Urheberrecht – Texte, Bilder, Musik

Der WhatsApp-Status lädt dazu ein, kreativ zu sein: Man teilt lustige Memes, coole Sprüche, Lieblingssongs oder Fotos, die man irgendwo im Internet entdeckt hat. Doch was viele dabei übersehen: Das Urheberrecht gilt auch im Status. Und es schützt nicht nur Bücher und Filme – sondern auch Bilder, Texte, Musik, Zeichnungen, Logos, Videos und sogar kurze Wortschöpfungen.

Verwendung fremder Inhalte: „Nur für Freunde“ reicht nicht

Ein häufiger Irrtum: „Ich habe das Bild nur im Status gezeigt – nicht öffentlich gepostet.“ Doch wie bereits erklärt, kann der WhatsApp-Status rechtlich durchaus als Veröffentlichung gewertet werden. Und das bedeutet: Sie dürfen fremde Inhalte nicht ohne Erlaubnis des Urhebers verwenden – ganz gleich, ob Sie damit Geld verdienen oder nicht.

Typische Beispiele für Urheberrechtsverletzungen im Status:

  • Fotos von anderen Websites oder aus Google-Bildersuchen
  • Sprüche und Texte aus Liedern oder Büchern
  • Zeichnungen, Illustrationen oder Kunstwerke
  • Inhalte von anderen Social-Media-Accounts

Sobald Sie diese Inhalte in Ihren Status stellen, benötigen Sie in der Regel eine ausdrückliche Nutzungserlaubnis, sogenannte „Nutzungsrechte“. Andernfalls drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und ggf. Schadensersatzforderungen.

GEMA & Musik im Hintergrund

Ein besonders sensibler Bereich ist Musik im WhatsApp-Status – etwa wenn Sie ein Video mit Musik hinterlegen oder einen Song-Ausschnitt posten. Denn fast alle kommerziellen Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt – und ihre Nutzung ist in der Regel nur gegen Lizenzzahlung erlaubt.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet die Rechte der meisten deutschen Musikurheber. Auch wenn Sie meinen, ein Lied sei frei verfügbar, gilt: Nur weil Sie es hören dürfen, dürfen Sie es noch lange nicht veröffentlichen.

Selbst Hintergrundmusik bei einem selbstgedrehten Clip kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen – besonders dann, wenn der Status für viele sichtbar ist oder die Inhalte anderweitig weiterverbreitet werden.

Memes, Zitate und Screenshots: Erlaubt oder verboten?

Memes bestehen oft aus bekannten Fotos oder Szenen aus Filmen – kombiniert mit eigenen Kommentaren. Auch wenn sie lustig oder kreativ sind, sind sie meist urheberrechtlich problematisch, weil sie auf geschützten Werken basieren.

Zitate sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 51 UrhG) – aber:

  • Es muss sich um ein Werkzitat handeln (also nicht nur einen Satz),
  • das Zitat muss belegt und inhaltlich erforderlich sein,
  • und der Urheber muss genannt werden.

Ein bloßes Herausgreifen eines Satzes à la „Du bist, was du tust, nicht was du sagst“ reicht für ein zulässiges Zitat in aller Regel nicht aus – schon gar nicht, wenn es nur dekorativ verwendet wird.

Screenshots sind ebenfalls kritisch – vor allem dann, wenn sie Chatverläufe, Webseiten oder Social-Media-Posts Dritter zeigen. Auch hier können Urheberrechte, Datenschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Wer z. B. den Screenshot eines fremden Tweets mit Bildmaterial im Status postet, verletzt unter Umständen gleich mehrere Rechte auf einmal.

Fazit: Der WhatsApp-Status ist kein urheberrechtsfreier Raum. Wer dort fremde Inhalte teilt, sollte sich vergewissern, ob er dazu rechtlich befugt ist. Im Zweifel gilt: Nur selbst erstellte oder eindeutig lizenzierte Inhalte verwenden.

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Werbung im WhatsApp-Status – Was Unternehmer und Influencer beachten müssen

Viele Unternehmer, Selbstständige und Influencer nutzen den WhatsApp-Status längst nicht mehr nur privat: Sie bewerben neue Produkte, geben Veranstaltungshinweise oder teilen Rabattaktionen. Was bequem und persönlich wirkt, ist rechtlich gesehen jedoch nichts anderes als Werbung im digitalen Raum – und damit an klare rechtliche Vorgaben gebunden.

Denn auch im WhatsApp-Status gilt das Trennungsgebot zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen.

Trennungsgebot: Redaktion vs. Werbung

Das Trennungsgebot bedeutet, dass für den Verbraucher klar erkennbar sein muss, ob ein Inhalt informiert oder wirbt. Diese Regel gilt grundsätzlich für alle Medien – also auch für Messenger-Formate wie den WhatsApp-Status, sofern sie geschäftlich genutzt werden.

Beispiel:
„Diese Creme hat mein Hautbild total verbessert“ (ohne Hinweis auf eine geschäftliche Verbindung)
„Werbung: Diese Creme wird in meinem Online-Shop verkauft“

Wer Werbung als Meinung tarnt, begeht Schleichwerbung – das ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig.

Kennzeichnungspflichten („Werbung“, „Anzeige“ etc.)

Sobald Sie im Status Inhalte posten, bei denen ein geschäftlicher Zweck dahintersteht – etwa:

  • die Bewerbung Ihres eigenen Produkts oder Unternehmens,
  • die Vorstellung von Produkten Dritter gegen Bezahlung oder Sachleistungen,
  • das Verlinken von Verkaufsseiten oder Rabattaktionen,

müssen Sie den Beitrag klar und eindeutig als „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen. Wichtig ist:

  • Die Kennzeichnung muss am Anfang des Statusbeitrags erfolgen,
  • sie darf nicht versteckt oder verschleiert sein,
  • und sie muss auch für juristische Laien verständlich sein.

Unzulässig sind also Formulierungen wie „unterstützt durch…“, „in Zusammenarbeit mit…“ oder die bloße Verwendung von Hashtags wie #ad oder #sponsored, wenn diese nicht sofort als Werbung erkennbar sind.

Wettbewerbsrechtliche Risiken: Abmahngefahr

Verstöße gegen diese Regeln können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden – nicht nur von Konkurrenten, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbsvereinen. Wer etwa regelmäßig Produkte im WhatsApp-Status bewirbt, ohne auf den Werbecharakter hinzuweisen, setzt sich dem Vorwurf der unlauteren geschäftlichen Handlung (§ 5a UWG) aus.

Die Folge können sein:

  • Abmahnkosten (Anwaltsgebühren, ggf. Vertragsstrafen),
  • Unterlassungserklärungen mit hohen Strafandrohungen,
  • Rechtsstreitigkeiten vor den Zivilgerichten.

Sonderfall: Affiliate-Links und Produktplatzierungen

Besonders problematisch ist der Status bei der Verwendung von Affiliate-Links, also Links, die zu Verkaufsseiten führen und bei denen Sie im Erfolgsfall eine Provision erhalten.

Obwohl WhatsApp-Statusbeiträge keine anklickbaren Links enthalten, werden häufig Screenshots mit QR-Codes, Produktbildern oder Hinweisen auf Websites gepostet. Auch hier gilt:

  • Wird ein finanzieller Vorteil erzielt, muss dies transparent gemacht werden.
  • Auch produktbezogene Empfehlungen ohne Entgelt können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie gezielt und geschäftlich motiviert erscheinen.

Produktplatzierungen ohne deutliche Trennung von redaktionellem Inhalt gelten ebenfalls als unzulässig, wenn der Status beruflich oder geschäftlich genutzt wird.

Fazit: Wenn Sie WhatsApp nicht nur privat, sondern auch geschäftlich nutzen, gelten dieselben Regeln wie auf Instagram, YouTube oder TikTok. Transparenz, Kennzeichnung und klare Trennung von Werbung und Meinung sind Pflicht – auch im scheinbar informellen Statusbereich.

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Datenschutzrechtliche Fragen

Der WhatsApp-Status ist schnell aktualisiert – ein Foto, ein kurzer Text, vielleicht ein Video. Doch sobald darin personenbezogene Daten Dritter enthalten sind, geraten Sie in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Und die stellt hohe Anforderungen an die rechtmäßige Verarbeitung solcher Daten – auch im scheinbar privaten Umfeld.

Gilt die DSGVO auch im WhatsApp-Status?

Grundsätzlich ja – aber nicht immer. Die DSGVO ist nicht anwendbar, wenn die Datenverarbeitung ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgt (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Diese Ausnahme ist allerdings eng auszulegen. Sobald Sie:

  • den Status einem größeren oder nicht klar abgegrenzten Personenkreis zugänglich machen,
  • Inhalte geschäftlich nutzen (z. B. Werbung, Kundenkommunikation),
  • Daten über Dritte weitergeben (z. B. Namen, Fotos, Aussagen),

verlieren Sie den Schutzbereich des „Privatgebrauchs“ – und die DSGVO greift in vollem Umfang.

Das bedeutet: Sie benötigen in der Regel eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung – etwa die Einwilligung der betroffenen Person oder ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter

Personenbezogene Daten sind nicht nur Name, Adresse oder Telefonnummer – sondern alle Informationen, mit denen eine Person identifizierbar ist. Im WhatsApp-Status sind das etwa:

  • Bilder oder Videos, auf denen andere erkennbar sind,
  • Sprachaufnahmen mit fremden Stimmen,
  • Zitate aus privaten Gesprächen („Was sie mir geschrieben hat, geht gar nicht!“),
  • Hinweise auf Krankheit, politische Einstellung oder andere sensible Daten.

Solche Inhalte dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden. Eine stillschweigende Duldung reicht dafür nicht aus. Und auch das bloße „Verwischen“ oder Verdecken von Namen ist nicht immer ausreichend, wenn Rückschlüsse auf die betroffene Person möglich bleiben.

Besondere Sensibilität bei Gesundheitsdaten, Kindern etc.

Ein besonders strenger Maßstab gilt bei besonders schützenswerten Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Dazu zählen unter anderem:

  • Gesundheitsdaten (z. B. Krankheit, Impfung, medizinische Behandlungen),
  • ethnische Herkunft, Religion oder politische Meinung,
  • biometrische Daten, Sexualleben oder sexuelle Orientierung.

Die Veröffentlichung solcher Informationen im WhatsApp-Status – selbst durch Andeutungen oder „Insiderwitze“ – kann schnell zu einem Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern führen.

Noch sensibler ist der Umgang mit Kindern. Wer Fotos oder Videos fremder Kinder (z. B. bei Geburtstagsfeiern, im Kindergarten oder auf dem Spielplatz) im Status zeigt, braucht immer die ausdrückliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten. Ein Verstoß kann nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant sein (§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs).

Fazit: Auch wenn der WhatsApp-Status auf den ersten Blick privat erscheint – das Datenschutzrecht macht keinen Halt vor der Statusleiste. Wer Bilder, Aussagen oder andere Informationen über Dritte teilt, sollte sich vorher gut überlegen, ob dies rechtlich zulässig ist – und gegebenenfalls eine ausdrückliche Einwilligung einholen.

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Strafrechtliche Risiken

Was viele WhatsApp-Nutzer nicht wissen: Auch der eigene Status kann strafbar sein. Denn sobald dort Inhalte veröffentlicht werden, die gegen Strafgesetze verstoßen, drohen nicht nur zivilrechtliche Abmahnungen – sondern strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen. In bestimmten Fällen kann sogar eine Hausdurchsuchung oder Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgen.

Die häufigsten strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem WhatsApp-Status betreffen Persönlichkeitsverletzungen, Jugendschutzverstöße und extremistische Inhalte.

Welche Inhalte strafbar sein können

Zu den strafrechtlich relevanten Status-Inhalten zählen u. a.:

  • Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB),
  • die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung (§ 201a StGB),
  • die Verbreitung pornografischer oder jugendgefährdender Inhalte (§§ 184 ff. StGB),
  • die Verletzung von Vertraulichkeit, etwa durch Mitschnitte (§ 201 StGB),
  • Volksverhetzung und Extremismus (§ 130 StGB),
  • Aufrufe zu Straftaten oder das Billigen von Straftaten (§§ 111, 140 StGB).

Ob Sie dabei mit Vorsatz oder Leichtsinn handeln, kann im Einzelfall entscheidend sein – doch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Ein besonders häufiger Verstoß: die Veröffentlichung von privaten Sprachaufnahmen oder Screenshots aus Chats im Status. Schon wenn Sie ein Gespräch ohne Einwilligung des anderen Beteiligten aufnehmen oder veröffentlichen, machen Sie sich strafbar. Das gilt auch für Audio-Mitschnitte oder Videoaufnahmen mit Ton – etwa aus der Schule, der Arbeit oder dem Familienkreis.

Beispiel: Sie posten im Status eine wütende Sprachnachricht Ihres Partners oder einen Screenshot eines Chatverlaufs mit Ihrer Kollegin – ohne deren Zustimmung. Das kann § 201 StGB verletzen und bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen.

§ 184 ff. StGB – Pornografische und jugendgefährdende Inhalte

Besonders heikel ist die Veröffentlichung oder Weiterleitung von pornografischen Inhalten im Status. Wer etwa explizite Bilder oder Videos teilt, macht sich strafbar, wenn:

  • sie Jugendlichen zugänglich sind,
  • sie gewaltverherrlichende oder kinderpornografische Elemente enthalten,
  • sie ohne Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet werden.

Auch sogenannte „Rachepornos“ – also das Teilen intimer Aufnahmen nach einer Trennung – sind strafbar (§ 184k StGB) und können mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

§ 130 StGB – Volksverhetzung

Statusbeiträge mit politischen Inhalten bergen ein besonders hohes Risiko: Wer zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufruft, den Holocaust leugnet oder extremistische Symbole zeigt, macht sich nach § 130 StGB strafbar.

Auch das Teilen eines fremden Screenshots oder Bildes mit solchen Inhalten kann genügen – selbst wenn Sie es „nur zeigen“ oder kommentieren.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt solche Inhalte häufig auch ohne Anzeige Dritter, da es sich um Offizialdelikte handelt.

Konsequenzen: Anzeige, Hausdurchsuchung, Führungszeugnis

Die strafrechtlichen Folgen sollten nicht unterschätzt werden:

  • Anzeigen können auch anonym erstattet werden – z. B. durch Dritte, die einen Screenshot erhalten haben.
  • Die Ermittlungsbehörden dürfen bei Verdacht auf bestimmte Delikte Mobiltelefone beschlagnahmen oder Hausdurchsuchungen durchführen.
  • Verurteilungen werden je nach Art und Höhe der Strafe im Führungszeugnis vermerkt – was insbesondere für Jugendliche, Berufstätige oder Beamte schwerwiegende Folgen haben kann.

Fazit: Auch im WhatsApp-Status gelten die Regeln des Strafrechts. Was harmlos gemeint ist oder spontan gepostet wurde, kann schnell strafbar sein – mit drastischen Folgen. Überlegen Sie daher gut, bevor Sie veröffentlichen, was eigentlich nicht für andere Ohren oder Augen bestimmt ist.

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Haftung bei Weiterleitung durch Dritte

Der WhatsApp-Status wirkt auf viele Nutzer wie ein geschützter Raum. Doch die Realität sieht oft anders aus: Inhalte lassen sich per Screenshot oder Bildschirmaufnahme in Sekundenschnelle weiterverbreiten – oft ohne Ihr Wissen oder Ihre Zustimmung. Doch wer haftet, wenn andere Ihren Status missbräuchlich teilen? Und worauf müssen Sie achten, wenn Sie selbst fremde Inhalte posten?

Was, wenn andere meinen Status verbreiten?

Zunächst die schlechte Nachricht: Sobald Ihre Inhalte einmal veröffentlicht sind, verlieren Sie weitgehend die Kontrolle darüber. Selbst wenn Sie Ihren Status auf bestimmte Kontakte beschränkt haben, können diese Inhalte abspeichern und weiterverbreiten – etwa:

  • in anderen Messengern (Telegram, Signal),
  • in sozialen Netzwerken (Instagram, TikTok),
  • oder durch Weiterleitung per E-Mail.

Die gute Nachricht: Sie haften in der Regel nicht dafür, was andere mit Ihren rechtmäßigen Inhalten tun – solange Sie sich selbst korrekt verhalten haben. Sollte Ihr Status allerdings rechtswidrige Inhalte enthalten (z. B. ein fremdes Bild ohne Erlaubnis oder eine Beleidigung), tragen Sie dafür weiterhin die Verantwortung – auch wenn der Inhalt von anderen verbreitet wurde.

Zudem haben Sie zivilrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen die Weiterverbreiter – etwa auf Löschung, Unterlassung oder sogar Schadensersatz. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein strafrechtliches Vorgehen in Betracht kommen, z. B. wegen Verletzung des Urheberrechts oder des Persönlichkeitsrechts.

Eigene Verantwortung bei fremden Inhalten im Status

Wer fremde Inhalte im eigenen WhatsApp-Status teilt – etwa:

  • Screenshots aus anderen Kanälen,
  • Fotos oder Memes von Dritten,
  • Texte, Grafiken oder Videos,

trägt die volle rechtliche Verantwortung für diese Veröffentlichung. Das gilt auch dann, wenn der Inhalt nur „weitergeleitet“ oder „gepostet, weil es so witzig war“ wurde.

Wichtig: Auch der Verweis auf den ursprünglichen Urheber („Quelle: Internet“ oder „gefunden bei XY“) entbindet Sie nicht von der Pflicht, eine Nutzungserlaubnis einzuholen. Wer ohne entsprechende Rechte handelt, begeht unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung oder verletzt Datenschutz- bzw. Persönlichkeitsrechte.

Technische Schutzmaßnahmen: Wasserzeichen, Hinweise etc.

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre eigenen Inhalte ungefragt weiterverbreitet oder missbraucht werden, können technische und gestalterische Maßnahmen hilfreich sein:

  • Wasserzeichen mit Ihrem Namen oder Kürzel im Bild oder Video (z. B. unten rechts),
  • Hinweistexte im Status wie „Nicht weiterverbreiten“ oder „Nur für Freunde bestimmt“,
  • Verpixeln oder Unkenntlichmachen sensibler Daten oder Gesichter.

Zwar bieten diese Maßnahmen keinen absoluten Schutz, doch sie können:

  • Dritte von der Weiterverbreitung abschrecken,
  • im Streitfall als Beweismittel für Ihre Urheberschaft dienen,
  • und Ihnen die Geltendmachung von Rechten erleichtern.

Fazit: Auch wenn der WhatsApp-Status flüchtig wirkt – was einmal geteilt ist, kann schnell außer Kontrolle geraten. Schützen Sie Ihre Inhalte bestmöglich und achten Sie auf die Rechte anderer, wenn Sie fremde Inhalte übernehmen. Denn bei Weiterleitungen durch Dritte gilt: Sie haften für das, was Sie zu verantworten haben.

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Tipps für eine rechtssichere Status-Nutzung

WhatsApp-Statusbeiträge sind schnell erstellt – aber ebenso schnell können sie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld klarzumachen, was erlaubt ist und wo Risiken bestehen. Mit den folgenden Hinweisen können Sie Ihre Status-Nutzung rechtssicher gestalten – ob privat, geschäftlich oder als Creator.

Checkliste für Privatpersonen

Auch im rein privaten Bereich gelten rechtliche Grenzen. Achten Sie daher auf folgende Punkte:

  • Keine fremden Bilder, Texte oder Musik ohne Erlaubnis verwenden
    (Urheberrecht beachten – auch bei Memes oder Screenshots)
  • Keine erkennbaren Personen ohne Einwilligung zeigen
    (Stichwort: Recht am eigenen Bild)
  • Keine Sprachnachrichten, Chatverläufe oder Mitschnitte veröffentlichen
    (Schutz der Vertraulichkeit nach § 201 StGB)
  • Auf Wortwahl achten – keine Beleidigungen, üble Nachreden oder Unterstellungen posten
  • Status-Sichtbarkeit gezielt einschränken, z. B. über „Nur teilen mit…“
  • Kinderfotos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern posten
  • Keine anstößigen, extremistischen oder pornografischen Inhalte verwenden
    (auch „Spaßbilder“ können strafbar sein)

Besondere Hinweise für Selbstständige, Influencer & Content Creators

Wer WhatsApp geschäftlich oder semiprofessionell nutzt, unterliegt strengeren Maßstäben. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Produkte, Dienstleistungen oder eigene Inhalte über den Status bewerben.

Achten Sie daher auf Folgendes:

  • Werbung klar kennzeichnen („Anzeige“ oder „Werbung“ am Anfang des Beitrags)
  • Keine geschäftliche Kommunikation ohne Datenschutzhinweise oder Einwilligungen
  • Keine Screenshots fremder Beiträge oder Kundenbewertungen ohne Erlaubnis verwenden
  • Bei Affiliate-Links oder QR-Codes auf kommerziellen Zusammenhang hinweisen
  • Kein unzulässiger Preisvergleich, keine Superlative ohne Beleg („bester Preis“, „Top-Angebot“) – sonst droht Abmahnung nach UWG
  • Musik und Bilder nur mit entsprechender Lizenz oder aus nachweislich freien Quellen verwenden
  • Status-Nutzung regelmäßig rechtlich prüfen lassen, vor allem bei wachsender Reichweite

Was tun im Ernstfall (Abmahnung, Anzeige, Unterlassung)?

Wenn Sie eine Abmahnung, eine Anzeige oder eine Aufforderung zur Unterlassung erhalten, gilt: Ruhe bewahren – und nicht vorschnell handeln.

Das sollten Sie tun:

  1. Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben!
  2. Keine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner ohne anwaltliche Beratung.
  3. Dokumentieren Sie den Sachverhalt (Screenshots, Zeugen, Zeitpunkte der Veröffentlichung und Sichtbarkeit).
  4. Lassen Sie den Vorwurf rechtlich prüfen – nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
  5. Falls erforderlich: Beitrag sofort löschen und Reichweite begrenzen (z. B. Sichtbarkeit nachträglich einschränken).

Besonderheit bei strafrechtlichen Vorwürfen:
Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (etwa wegen Beleidigung oder Verleumdung), sollten Sie keine Angaben bei der Polizei machen, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Eine vorschnelle Aussage kann die Situation verschärfen.

Fazit: Wer sich mit grundlegenden Regeln vertraut macht, kann den WhatsApp-Status sicher und kreativ nutzen – ohne ständig rechtliche Fallstricke fürchten zu müssen. Entscheidend ist, dass Sie sich bewusst machen: Auch dieser kleine Kommunikationskanal ist rechtlich kein blinder Fleck.

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Fazit

Der WhatsApp-Status ist mehr als nur ein flüchtiger Moment aus dem Alltag – er kann rechtlich betrachtet eine Veröffentlichung sein, mit allen damit verbundenen Risiken. Wer hier Bilder, Texte, Musik oder persönliche Aussagen teilt, bewegt sich keineswegs im rechtsfreien Raum.

Die wichtigsten Punkte noch einmal im Überblick:

  • Der WhatsApp-Status kann öffentlich sein, selbst wenn er nur für „Kontakte“ sichtbar ist – entscheidend ist die tatsächliche Reichweite.
  • Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht gelten auch hier.
  • Fremde Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis geteilt werden.
  • Beleidigungen, Verleumdungen und intime Veröffentlichungen sind strafbar.
  • Werbung muss klar und unmissverständlich gekennzeichnet werden.
  • Besondere Vorsicht gilt bei sensiblen Daten, Kinderfotos und Sprachaufnahmen.
  • Die Verantwortung für eigene Inhalte liegt immer bei Ihnen – selbst wenn Dritte sie weiterverbreiten.

Appell: Denken Sie nach, bevor Sie posten

Der WhatsApp-Status ist ein mächtiges Kommunikationsmittel – direkt, schnell und persönlich. Doch genau deshalb ist er auch rechtlich sensibel. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um vor dem Veröffentlichen zu überlegen:

  • Darf ich das wirklich posten?
  • Könnte sich jemand verletzt oder bloßgestellt fühlen?
  • Ist der Inhalt urheberrechtlich oder datenschutzrechtlich unbedenklich?

Wer mit einem wachen Blick und rechtlichem Grundverständnis an die Sache herangeht, kann den WhatsApp-Status weiterhin kreativ und souverän nutzen – aber ohne böse Überraschungen.

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