Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung der Firma eis.de GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma eis.de GmbH aus Bielefeld, vertreten durch ihre in Lünen ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Erotikartikel / Erotikzubehör

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma eis.de GmbH das Angebot eines Onlinehändlers rügen. 

Konkret wird beanstandet:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien nach dem Textilkennzeichnungsgesetz


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der Gläubigerin bestimmt und deren Angemessenheit ggf. vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann“) vorsieht.

Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, zum Ersatz aller aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.

Ferner soll sich der Schuldner unter Fristsetzung dazu verpflichten, Auskunft über Art und Umfang der vorgeworfenen Handlungen zu erteilen – insbesondere zu Umfang und Anzahl der Werbeträger, Verbreitungsgebiete und Verbreitungszeiträume sowie zur Anzahl der Vertragsabschlüsse.

Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 869,00 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
In der aktuellen Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen im Bereich Cartier / Richemont weiterhin ausgesprochen werden – allerdings häufig durch andere Kanzleien und mit teilweise ver…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Instagram-Profil ist schnell erstellt. Ein Logo wird hochgeladen, ein kurzer Beschreibungstext ergänzt, ein paar Beiträge werden veröffentlicht, vielleicht noch ein Link zur e…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…