Werbung mit „German Quality“ – Rechtliche Fallstricke und Risiken

Das Label „German Quality“ steht international für hochwertige Produkte, ausgezeichnete Verarbeitung und strenge Qualitätskontrollen. Unternehmen werben gezielt mit diesem Prädikat, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und ihre Produkte von der Konkurrenz abzuheben. Doch was passiert, wenn die beworbene Ware nicht in Deutschland hergestellt wurde? Die Rechtsprechung zeigt, dass eine irreführende Werbung mit Herkunftsangaben erhebliche rechtliche Risiken birgt.
Dieser Beitrag beleuchtet die juristischen Herausforderungen der Bewerbung von Auslandsware mit „German Quality“, die maßgebliche Rechtsprechung – insbesondere das Urteil des LG Hamburg vom 02.06.2022 (Az. 327 O 307/21) – sowie praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen, um Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die rechtliche Problematik: Wann ist die Werbung mit „German Quality“ irreführend?
Der Begriff „German Quality“ suggeriert Verbrauchern eine hohe, in Deutschland hergestellte Qualität. Nach der ständigen Rechtsprechung kann eine Werbeaussage irreführend sein, wenn sie beim durchschnittlichen Verbraucher eine falsche Vorstellung über wesentliche Produkteigenschaften hervorruft.
Relevante gesetzliche Grundlagen
- § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): Verbot der Irreführung über wesentliche Eigenschaften eines Produkts.
- § 127 MarkenG: Schutz geografischer Herkunftsangaben.
- Art. 7 der EU-Verordnung 1169/2011: Irreführungsverbot für Lebensmittelkennzeichnungen (auch auf andere Branchen übertragbar).
- BGH-Rechtsprechung zur Irreführung durch Werbung mit Herkunftsangaben.
Wer also mit „German Quality“ für ein Produkt wirbt, das überwiegend im Ausland gefertigt wurde, setzt sich dem Risiko aus, wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt oder verklagt zu werden.
Abgrenzung zwischen „Made in Germany“ und „German Quality“
Während „Made in Germany“ eine eindeutige Herkunftsangabe darstellt, ist „German Quality“ eine unklare Formulierung. Unternehmen argumentieren oft, dass sich „German Quality“ nur auf die Produktionsstandards bezieht und nicht auf den Herstellungsort. Gerichte sehen dies jedoch anders: Verbraucher erwarten in der Regel, dass wesentliche Produktionsschritte tatsächlich in Deutschland erfolgen.
Entscheidung des LG Hamburg, Urteil vom 02.06.2022 (Az. 327 O 307/21)
Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil eine wichtige Entscheidung für die Werbung mit „German Quality“ getroffen.
Sachverhalt
Ein Unternehmen bewarb Produkte mit „German Quality“, obwohl diese überwiegend im Ausland produziert wurden. Die Verpackung enthielt keine weiteren Informationen zur tatsächlichen Herkunft der Waren. Ein Wettbewerbsverband klagte auf Unterlassung und argumentierte, dass die Werbung eine irreführende Herkunftsangabe darstelle, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecke, die Ware sei vollständig oder überwiegend in Deutschland gefertigt worden.
Kernpunkte der Entscheidung
Das LG Hamburg entschied, dass die Werbeaussage irreführend sei. Die zentralen Begründungen:
- Verbrauchererwartung: Der durchschnittliche Verbraucher verbindet mit dem Begriff „German Quality“ nicht nur ein Qualitätsversprechen, sondern auch eine wesentliche Herstellung oder Entwicklung des Produkts in Deutschland. Fehlt eine klare Aufklärung über die tatsächlichen Produktionsprozesse, entsteht eine Täuschung.
- Tatsächliche Herstellung: In dem vorliegenden Fall wurden wesentliche Fertigungsschritte im Ausland durchgeführt. Die Endfertigung in Deutschland reichte nicht aus, um eine Werbeaussage wie „German Quality“ zu rechtfertigen.
- Maßgeblichkeit des UWG: Nach § 5 UWG ist eine geschäftliche Handlung unlauter, wenn sie die angesprochenen Verbraucher über wesentliche Eigenschaften eines Produkts in die Irre führt. Die Werbung mit „German Quality“ fiel in diese Kategorie, da sie fälschlicherweise eine deutsche Wertschöpfung suggerierte.
- Keine Klarstellung auf der Verpackung: Das Unternehmen hatte keine ergänzende Erläuterung hinzugefügt, die den tatsächlichen Produktionsort spezifizierte. Das Fehlen dieser Aufklärung verstärkte die Irreführung.
Folgen für Unternehmen
Dieses Urteil macht deutlich, dass Unternehmen mit Herkunftsangaben äußerst vorsichtig umgehen müssen. Die zentralen Lehren aus der Entscheidung:
- Eine Werbeaussage wie „German Quality“ kann nur dann rechtssicher verwendet werden, wenn wesentliche Produktionsschritte tatsächlich in Deutschland stattfinden.
- Unternehmen sollten ergänzende Informationen bereitstellen, um Missverständnisse bei den Verbrauchern zu vermeiden.
- Abmahnungen wegen irreführender Werbung können zu erheblichen finanziellen Schäden und einem Imageschaden führen.
- Gerichte bewerten Herkunftsangaben zunehmend restriktiv, weshalb juristische Beratung essenziell ist.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Wer mit „German Quality“ werben möchte, muss sicherstellen, dass diese Aussage nicht irreführend ist. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Tatsächlicher Produktionsstandort: Wenn der Großteil der Fertigung außerhalb Deutschlands stattfindet, ist die Werbung mit „German Quality“ problematisch.
- Detaillierte Angaben auf Verpackung und Website: Unternehmen sollten klarstellen, welche Produktionsschritte in Deutschland erfolgen.
- Haftungsrisiken beachten: Bei irreführender Werbung drohen Abmahnungen, gerichtliche Unterlassungsansprüche und sogar Schadensersatzforderungen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
✅ Präzise Werbeformulierung: Verwenden Sie gegebenenfalls Alternativen wie „German Engineering“ oder „Designed in Germany“, falls die Produktion nicht überwiegend in Deutschland stattfindet.
✅ Dokumentation der Produktionsschritte: Halten Sie fest, welche Teile des Herstellungsprozesses in Deutschland erfolgen, um eine rechtssichere Begründung für Herkunftsangaben zu haben.
✅ Juristische Beratung einholen: Lassen Sie Ihre Werbeaussagen von spezialisierten Anwälten überprüfen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
✅ Vermeidung von Täuschung: Falls wesentliche Produktionsschritte im Ausland stattfinden, sollte dies in der Werbung eindeutig kommuniziert werden.
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