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Werbung mit Garantien – Alles Wichtige zur Garantiewerbung

| Rechtsanwalt Frank Weiß

„5 Jahre Garantie!“, „Geld-zurück-Garantie!“, „Lebenslange Haltbarkeit – garantiert!“ – solche Werbeaussagen begegnen uns täglich. Unternehmen setzen Garantien gezielt als Marketinginstrument ein, um das Vertrauen von Kunden zu stärken, sich von der Konkurrenz abzuheben und die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen. Doch dabei lauert eine oft unterschätzte Gefahr: Fehlende oder unvollständige Angaben zu Garantiebedingungen können schnell zu teuren Abmahnungen führen.

Was viele Händler und Hersteller übersehen: Wer mit einer Garantie wirbt, unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach § 479 BGB und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Unternehmen klar kommunizieren, wer der Garantiegeber ist, welche Leistungen die Garantie umfasst und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um sie in Anspruch zu nehmen. Eine unvollständige oder irreführende Garantie-Werbung kann von Wettbewerbsverbänden oder Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt werden und erhebliche Kosten und Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Besonders kritisch ist die Verwechslung von Garantie und Gewährleistung: Während die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren für Neuware eine verpflichtende Leistung des Verkäufers ist, handelt es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung. Wer Garantie und Gewährleistung vermischt oder mit Selbstverständlichkeiten wirbt (z. B. „Mit 2 Jahren Garantie!“), läuft Gefahr, Verbraucher in die Irre zu führen – und das kann nach § 5 UWG als unlautere Werbung gewertet werden.

In diesem Artikel erfahren Sie:
🔹 Welche gesetzlichen Anforderungen eine Garantie erfüllen muss
🔹 Wie sich Garantie und Gewährleistung unterscheiden
🔹 Warum Werbung mit Garantien rechtlich riskant sein kann
🔹 Welche Abmahnrisiken für Onlinehändler bestehen
🔹 Wie Sie Ihre Garantie-Werbung rechtssicher gestalten

Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich streng. Eine fehlerhafte Garantie-Werbung kann nicht nur teuer werden, sondern auch Imageschäden verursachen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Garantieangaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, lassen Sie sie rechtzeitig von unserer Kanzlei prüfen – bevor eine Abmahnung ins Haus flattert!

 

Übersicht:

Was ist Garantie?
Garantie oder Gewährleistung - Was ist der Unterschied?
Inhaltliche Anforderungen an eine Garantieerklärung
Dauer der Garantie
Gefahr: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Welchen Pflichten unterliegt ein Onlinehändler?

 

Was ist Garantie?

Eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen eines Garantiegebers (häufig der Hersteller oder Verkäufer), das über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgeht. Mit einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber, für eine bestimmte Dauer bestimmte Eigenschaften oder die Funktionsfähigkeit einer Ware oder Dienstleistung zu gewährleisten. Im Falle eines Mangels oder Defekts übernimmt der Garantiegeber dann je nach Garantiebedingungen die Kosten für Reparatur, Ersatz oder sogar die Rückerstattung des Kaufpreises.

1. Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung

Ein weitverbreitetes Missverständnis ist die Gleichsetzung von Garantie und Gewährleistung. Während die Gewährleistung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des Verkäufers darstellt (§§ 437 ff. BGB), handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung, die individuell ausgestaltet werden kann. Während die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland bei Neuware zwei Jahre beträgt, kann eine Garantie andere Fristen vorsehen.

2. Arten von Garantien

Es gibt verschiedene Arten von Garantien, die im Handel oder bei Dienstleistungen angeboten werden:

  • Beschaffenheitsgarantie: Der Garantiegeber verspricht, dass ein Produkt eine bestimmte Eigenschaft hat oder eine bestimmte Leistung erbringt (z. B. „Dieses Auto verbraucht maximal 5 Liter auf 100 km“).
  • Haltbarkeitsgarantie: Hier sichert der Hersteller oder Verkäufer zu, dass ein Produkt für einen bestimmten Zeitraum funktionsfähig bleibt (z. B. „5 Jahre Garantie auf den Motor“).
  • Zufriedenheitsgarantie: Eine besondere Form, bei der dem Kunden eine Rückgabeoption eingeräumt wird, falls er mit dem Produkt unzufrieden ist (z. B. „Geld-zurück-Garantie“).
  • Herstellergarantie: Wird von einem Hersteller unabhängig vom Händler gewährt und sichert in der Regel bestimmte Reparaturleistungen zu.

3. Funktion der Garantie

Für Unternehmen hat die Garantie vor allem eine werbliche Funktion. Sie dient dazu, dem Kunden ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln, Vertrauen zu schaffen und sich von Wettbewerbern abzuheben. Besonders lange oder großzügige Garantiezeiten können sich positiv auf die Kaufentscheidung auswirken.

Für Verbraucher bedeutet eine Garantie, dass sie im Problemfall einen zusätzlichen Anspruch gegenüber dem Garantiegeber haben – allerdings nur unter den Bedingungen, die in der Garantieerklärung festgelegt wurden.

4. Rechtliche Einordnung der Garantie

Garantieversprechen sind in Deutschland gesetzlich geregelt, insbesondere in:

  • § 443 BGB (Garantie): Hier wird festgelegt, dass sich der Garantiegeber dazu verpflichtet, im Garantiefall bestimmte Leistungen zu erbringen.
  • § 479 BGB (Garantie im Verbrauchsgüterkauf): Spezielle Regelung für Garantieerklärungen, die gegenüber Verbrauchern abgegeben werden.

5. Fazit: Warum ist die Garantie für Unternehmen wichtig?

Eine Garantie kann ein mächtiges Marketinginstrument sein, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Doch rechtlich gesehen ist sie mit erheblichen Risiken verbunden. Unternehmen sollten unbedingt darauf achten, Garantieversprechen transparent und gesetzeskonform zu formulieren, um Abmahnungen zu vermeiden.

Empfehlung: Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Werbung mit Garantien rechtlich einwandfrei ist, lassen Sie Ihre Garantiebedingungen von unserer Kanzlei überprüfen. Ein falsch formuliertes Garantieversprechen kann sonst teuer werden!

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Garantie oder Gewährleistung - Was ist der Unterschied?

Einer der häufigsten Fehler im Handel und in der Werbung ist die Verwechslung von Garantie und Gewährleistung. Viele Verbraucher und sogar Unternehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass beide Begriffe synonym verwendet werden können. Tatsächlich gibt es jedoch gravierende Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten, die sich sowohl in der rechtlichen Grundlage, der Dauer, der Verpflichtung des Anbieters als auch in den Rechten des Verbrauchers unterscheiden.

1. Definition: Was ist die Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der sicherstellen soll, dass Verbraucher fehlerfreie Waren und Dienstleistungen erhalten. Sie ist in den §§ 437 ff. BGB geregelt und verpflichtet den Verkäufer, für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden, einzustehen.

Wichtige Merkmale der Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschrieben – Jeder Händler muss sie gewähren.
Gilt nur für Mängel, die bereits beim Kauf bestanden (Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten).
Dauer beträgt in der Regel 2 Jahre (kann in bestimmten Fällen abgekürzt werden).
Gilt nur im Verhältnis Käufer-Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.
Verbraucher hat das Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.

Beispiel für Gewährleistung

Ein Verbraucher kauft ein Notebook. Nach 14 Monaten fällt das Display aus. Der Käufer reklamiert beim Verkäufer. Da die ersten 12 Monate abgelaufen sind, muss der Käufer beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag. Wäre der Schaden bereits nach 6 Monaten aufgetreten, hätte der Händler nach § 477 BGB nachweisen müssen, dass das Gerät beim Kauf fehlerfrei war.

2. Definition: Was ist eine Garantie?

Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers, das zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gegeben wird. Sie kann entweder die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit eines Produkts für einen bestimmten Zeitraum garantieren.

Die Garantie ist in § 443 BGB geregelt und kann von jedem Anbieter individuell gestaltet werden. Sie kann länger als die Gewährleistung dauern, muss aber auch klar und transparent formuliert sein, sonst drohen Abmahnungen.

Wichtige Merkmale der Garantie:
Freiwillige Leistung – Der Hersteller oder Verkäufer kann entscheiden, ob er eine Garantie gibt.
Kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen (z. B. „5 Jahre Garantie auf den Motor“).
Kann bestimmte Bedingungen enthalten (z. B. nur gültig, wenn das Produkt regelmäßig gewartet wurde).
Gilt nicht automatisch für alle Käufer, sondern nur für diejenigen, denen eine Garantie zugesagt wurde.
Kann zusätzliche Vorteile bieten, z. B. kostenlose Reparaturen oder Ersatz.

Beispiel für eine Garantie

Ein Waschmaschinenhersteller bietet eine 5-jährige Garantie auf den Motor. Sollte der Motor innerhalb dieser Zeit kaputtgehen, repariert oder ersetzt ihn der Hersteller kostenlos.

3. Worin unterscheiden sich Garantie und Gewährleistung?

4. Häufige Fehler und Abmahnrisiken

Viele Händler und Hersteller setzen Garantie und Gewährleistung gleich oder werben unzulässig mit Garantien. Dies kann zu Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände oder Verbraucherschutzorganisationen führen. Typische Fehler sind:

"3 Jahre Garantie – ohne Angabe von Bedingungen"
Ein solcher Hinweis ist abmahnfähig, weil die Garantiebedingungen nach § 479 BGB klar offengelegt werden müssen.

"Dieses Produkt hat eine 2-jährige Garantie" – obwohl es nur die gesetzliche Gewährleistung gibt
Dies ist irreführend nach § 5 UWG, weil die gesetzliche Gewährleistung fälschlicherweise als freiwillige Leistung dargestellt wird.

"Nur für Erstkäufer gültig – aber nicht in der Garantieerklärung erwähnt"
Intransparente Garantiebedingungen verstoßen gegen § 479 BGB.

5. Wann ist es sinnvoll, eine Garantie anzubieten?

Garantieversprechen können ein mächtiges Marketinginstrument sein, wenn sie richtig eingesetzt werden. Vorteile einer gut gestalteten Garantie:

Steigert das Kundenvertrauen – Produkte mit Garantie werden als hochwertiger wahrgenommen.
Kann von der Konkurrenz abheben – Längere Garantiezeiten suggerieren hohe Qualität.
Reduziert Kaufwiderstände – Kunden fühlen sich sicherer beim Kauf.

Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Garantiebedingungen rechtssicher formuliert sind, um Abmahnungen oder Missverständnisse zu vermeiden.

6. Fazit: Welche Rechte haben Verbraucher und was sollten Unternehmen beachten?

  • Verbraucher sollten wissen: Die gesetzliche Gewährleistung ist verpflichtend und schützt sie immer. Eine Garantie ist ein freiwilliges Extra.
  • Unternehmen sollten wissen: Werbung mit Garantien ist nur dann zulässig, wenn sie klar und transparent kommuniziert wird.
  • Rechtliche Stolperfallen vermeiden: Fehlerhafte Garantieversprechen führen zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Empfehlung: Lassen Sie Ihre Garantiebedingungen von unserer Kanzlei prüfen! Eine unzulässige oder irreführende Werbung mit Garantien kann schnell zu teuren Abmahnungen führen.

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Inhaltliche Anforderungen an eine Garantieerklärung

Wer mit einer Garantie wirbt oder eine Garantie für Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss sicherstellen, dass die Garantieerklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese sind insbesondere in § 479 BGB geregelt und basieren auf der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (2019/771/EU). Eine fehlerhafte oder unvollständige Garantieerklärung kann nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch unwirksam sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

1. Gesetzliche Anforderungen an eine Garantieerklärung (§ 479 BGB)

Laut § 479 Abs. 1 BGB muss eine Garantieerklärung die folgenden Mindestangaben enthalten:

Ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers sowie eine Klarstellung, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Der Inhalt der Garantie: Welche Leistungen sind abgedeckt? Welche nicht?
Die Dauer der Garantie: Klare Angabe der Laufzeit, z. B. „3 Jahre ab Kaufdatum“.
Die territorialen Geltungsbereiche: Wo gilt die Garantie? Nur in Deutschland oder weltweit?
Name und Anschrift des Garantiegebers, damit der Verbraucher weiß, an wen er sich wenden kann.
Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Garantie: Welche Schritte muss der Kunde unternehmen, um die Garantie geltend zu machen?

Diese Angaben müssen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt werden, und zwar spätestens bei der Lieferung des Produkts.

Beispiel für eine unzulässige Garantieerklärung:
„Wir bieten 5 Jahre Garantie! Weitere Details finden Sie in den AGB.“
Problem: Keine Angaben zu den Garantiebedingungen, keine Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung → Abmahngefahr nach UWG.

Beispiel für eine zulässige Garantieerklärung:
„Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir eine freiwillige 5-jährige Garantie auf Material- und Herstellungsfehler. Diese Garantie gilt weltweit und umfasst die kostenlose Reparatur oder den Austausch defekter Teile. Sie können die Garantie unter Vorlage des Kaufbelegs in Anspruch nehmen. Ihre gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung bleiben unberührt. Garantiegeber: [Firma], [Adresse].“

2. Pflichtangaben im Detail

(a) Klarstellung zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht

Viele Unternehmen begehen den Fehler, die Garantie als Ersatz für die gesetzliche Gewährleistung darzustellen. Dies ist irreführend und kann nach § 5 UWG abgemahnt werden.

Erforderlich:

  • Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Garantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung besteht und diese nicht einschränkt.
  • Klare Formulierung: „Ihre gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung bleiben durch diese Garantie unberührt.“

(b) Garantieinhalt und Leistungsumfang

Die Garantie muss konkret benennen, was sie umfasst. Unternehmen sollten klare Aussagen zu folgenden Punkten treffen:

  • Welche Defekte oder Schäden sind abgedeckt?
  • Werden Materialfehler, Verarbeitungsmängel oder nur bestimmte Bauteile erfasst?
  • Was ist nicht abgedeckt? (z. B. Verschleißteile, Schäden durch unsachgemäße Nutzung)
  • Erfolgt eine Reparatur, ein Austausch oder eine Rückerstattung?

Beispiel für eine präzise Garantieerklärung:
„Die Garantie deckt Defekte am Motor und am Akku ab, jedoch keine Schäden durch Wasserkontakt oder unsachgemäße Nutzung. Falls ein Garantiefall eintritt, übernehmen wir die Reparatur oder ersetzen das Gerät kostenlos.“

(c) Dauer der Garantie

Die Garantiezeit muss klar angegeben werden. Häufige Fehler sind vage Formulierungen wie „lange Haltbarkeitsgarantie“, die zu Abmahnungen führen können.

Richtige Formulierungen:
„Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Kaufdatum.“
„Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und endet nach 24 Monaten.“

(d) Territorialer Geltungsbereich der Garantie

Unternehmen müssen klarstellen, wo die Garantie gilt.

  • Ist sie nur in Deutschland gültig?
  • Gilt sie weltweit?
  • Sind bestimmte Regionen ausgeschlossen?

Beispiel für eine rechtssichere Angabe:
„Die Garantie gilt für alle Kunden innerhalb der EU.“

(e) Wer ist der Garantiegeber?

Die Angabe des Garantiegebers ist zwingend erforderlich. Fehlt diese, kann die Garantie als unzulässig gewertet werden.

Pflichtangaben:
Name und Anschrift des Garantiegebers
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme

(f) Verfahren zur Inanspruchnahme der Garantie

Damit der Kunde weiß, wie er die Garantie nutzen kann, muss die Erklärung die Schritte zur Geltendmachung der Garantie enthalten.

Checkliste für das Verfahren:
Wo kann die Garantie geltend gemacht werden? (z. B. direkt beim Hersteller oder Händler)
Welche Unterlagen sind erforderlich? (z. B. Kaufbeleg, Garantiekarte)
Welche Fristen gelten für die Meldung eines Garantiefalls?

Beispiel für eine rechtssichere Angabe:
„Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter [Telefonnummer/E-Mail]. Bitte legen Sie den Original-Kaufbeleg bei. Die Garantieansprüche müssen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Auftreten des Mangels geltend gemacht werden.“

3. Fazit: Wann ist eine Garantieerklärung rechtssicher?

Alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten (§ 479 BGB)
Klarer Hinweis, dass die Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird
Transparente Angaben zu Leistungsumfang, Dauer und Geltungsbereich
Verfahren zur Geltendmachung detailliert beschrieben
Werbung mit Garantie nur mit vollständigen Bedingungen

Empfehlung: Falls Sie eine Garantie anbieten oder mit einer Garantie werben möchten, sollten Sie Ihre Garantiebedingungen durch unsere Kanzlei prüfen lassen. Unzureichende oder fehlerhafte Garantieangaben können zu teuren Abmahnungen und Unterlassungsklagen führen.

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Dauer der Garantie

Die Dauer der Garantie ist einer der wichtigsten Bestandteile einer Garantieerklärung. Sie legt fest, wie lange ein Käufer Ansprüche aus der Garantie geltend machen kann. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, kann der Garantiegeber die Dauer grundsätzlich selbst bestimmen. Allerdings gibt es gesetzliche Anforderungen und rechtliche Stolperfallen, die Händler und Hersteller unbedingt beachten müssen.

1. Gesetzliche Vorgaben zur Garantiedauer

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für Neuware in Deutschland zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für die Garantie gibt es jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindest- oder Höchstdauer. Der Garantiegeber kann die Laufzeit nach eigenem Ermessen festlegen, muss sie jedoch klar und eindeutig in der Garantieerklärung angeben.

Wichtig: Ohne eine klare Angabe zur Dauer ist die Garantieerklärung unvollständig und abmahnbar!

Gesetzliche Vorgaben zur Garantiedauer nach § 479 BGB
Laut § 479 Abs. 1 BGB muss eine Garantieerklärung folgende Informationen zur Dauer enthalten:
Exakte Laufzeit der Garantie (z. B. „24 Monate“, „5 Jahre“)
Beginn der Garantiefrist (z. B. ab Kaufdatum oder ab Inbetriebnahme)
Besondere Fristen für einzelne Bauteile oder Produktkategorien (falls zutreffend)

Beispiel für eine rechtskonforme Angabe:
„Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Kaufdatum.“
„Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und endet nach 24 Monaten.“

Beispiel für eine fehlerhafte Angabe:
„Unsere Produkte haben eine lange Garantiezeit.“ (Unklare Formulierung → abmahnfähig)
„Lebenslange Garantie“ ohne Definition, was „lebenslang“ bedeutet (Rechtliche Unsicherheit → Risiko einer Abmahnung)

2. Wann beginnt die Garantiezeit?

Die Garantiefrist beginnt in der Regel mit:
Dem Kaufdatum (Standardregelung)
Dem Rechnungsdatum (falls abweichend vom Kaufdatum)
Der Inbetriebnahme (z. B. bei Elektrogeräten oder Maschinen)
Der Registrierung des Produkts (bei speziellen Herstellergarantien)

Beispiel für eine klare Angabe des Beginns:
„Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum und gilt für 36 Monate.“
„Die Garantiezeit beginnt mit der Registrierung des Produkts auf unserer Webseite.“

Fehlende oder unklare Angaben führen zu Problemen:
„Die Garantie gilt ab Kauf, außer wenn anders angegeben.“ (Widersprüchlich → rechtlich angreifbar)

3. Besondere Regelungen zur Garantiedauer

(a) Verlängerung der Garantiezeit durch Reparaturen oder Ersatz?

Ein häufiges Problem ist die Frage, ob sich die Garantiezeit nach einer Reparatur oder einem Austausch verlängert oder neu beginnt.

Regelung in Deutschland:

  • Ohne spezielle Klausel: Die ursprüngliche Garantiezeit läuft weiter.
  • Mit spezieller Klausel: Die Garantiezeit kann neu beginnen (muss aber in der Garantieerklärung festgelegt sein).

Rechtssichere Formulierung:
„Wird während der Garantiezeit ein Produkt ersetzt oder repariert, beginnt die Garantiezeit für das ersetzte oder reparierte Teil neu.“

Fehlende Regelung:
Falls keine Klarstellung in der Garantieerklärung erfolgt, kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.

(b) Unterschiedliche Garantiezeiten für verschiedene Komponenten

Manche Produkte haben verschiedene Garantiezeiten für unterschiedliche Bestandteile. Beispielsweise:

  • Rahmen eines Fahrrads: 10 Jahre Garantie
  • Elektronische Bauteile: 2 Jahre Garantie

Praxisbeispiel:
„Der Rahmen des Fahrrads hat eine Garantie von 10 Jahren, während die Elektronik eine Garantie von 2 Jahren hat.“

4. Fazit: Was Unternehmen beachten sollten

Garantiedauer muss klar definiert sein (z. B. „3 Jahre ab Kaufdatum“).
Beginn der Garantiezeit muss unmissverständlich formuliert sein.
Verschiedene Garantiezeiten für unterschiedliche Bauteile müssen klar benannt werden.
Regelung zur Verlängerung der Garantiezeit nach Reparaturen sollte enthalten sein.
Garantiebedingungen müssen schon in der Werbung klar offengelegt werden.

Empfehlung: Falls Sie mit einer Garantie werben oder eine Garantie anbieten möchten, lassen Sie Ihre Garantiebedingungen von unserer Kanzlei prüfen. Unklare oder fehlerhafte Garantieangaben können zu Abmahnungen und Haftungsrisiken führen.

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Gefahr: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Viele Unternehmen werben mit Garantien, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Doch nicht jede Garantie ist ein echtes Verkaufsargument – besonders dann nicht, wenn mit Selbstverständlichkeiten geworben wird. In Deutschland gibt es strenge gesetzliche Vorgaben zur irreführenden Werbung, die in den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sind. Unternehmen, die mit selbstverständlichen Leistungen werben, riskieren Abmahnungen und hohe Bußgelder.

1. Was bedeutet „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“?

Von Werbung mit Selbstverständlichkeiten spricht man, wenn ein Unternehmen mit einer Leistung wirbt, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Das betrifft insbesondere Aussagen zur Garantie, Gewährleistung oder Produktsicherheit, die nach geltendem Recht bereits bestehen, ohne dass das Unternehmen darauf besonderen Einfluss hat.

Beispiel für eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten:
„2 Jahre Garantie auf alle unsere Produkte!“
Problem: Verbraucher könnten glauben, dass die 2 Jahre eine besondere Leistung des Unternehmens sind. Tatsächlich handelt es sich aber um die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ohnehin gilt.

2. Warum ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten abmahnbar?

Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist Werbung irreführend, wenn sie „unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ enthält.

Eine irreführende Werbeaussage kann sich auch dann ergeben, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung als besonderes Extra dargestellt wird.

3. Abgrenzung: Wann ist Werbung mit Garantien erlaubt?

Nicht jede Werbung mit einer Garantie ist automatisch unzulässig. Erlaubt ist es, wenn die Garantie über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht und klar kommuniziert wird.

Zulässige Garantie-Werbung:

  • „5 Jahre Herstellergarantie auf den Motor“ (weil gesetzlich nicht vorgeschrieben)
  • „10 Jahre Garantie auf den Rahmen – statt nur 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“
  • „Lebenslange Garantie auf Materialfehler“

Unzulässige Garantie-Werbung:

  • „Mit 2 Jahren Garantie“ (weil das bereits die gesetzliche Gewährleistung ist)
  • „Wir garantieren Ihnen Ihr Widerrufsrecht!“ (weil das gesetzlich vorgeschrieben ist)

Tipp: Falls ein Unternehmen mit einer Garantie werben möchte, sollte es klarstellen, worin der Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung besteht.

4. Fazit: Wie Unternehmen Abmahnungen vermeiden

Nicht mit gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen werben
Garantien nur dann bewerben, wenn sie über gesetzliche Pflichten hinausgehen
Garantien klar von der gesetzlichen Gewährleistung abgrenzen
Keine irreführenden Begriffe wie „gesetzliche Garantie“ verwenden
Transparenz in der Formulierung beachten

Empfehlung:
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Werbeaussagen zur Garantie rechtlich einwandfrei sind, lassen Sie sie durch unsere Kanzlei überprüfen. Eine falsche Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann schnell zu Abmahnungen und hohen Kosten führen.

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Welchen Pflichten unterliegt ein Onlinehändler?

Onlinehändler, die mit Garantien werben oder Produkte mit einer Garantie verkaufen, unterliegen einer Reihe von gesetzlichen Pflichten und Informationsvorgaben. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie aus europäischen Verbraucherschutzrichtlinien.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Abmahnungen, Bußgeldern oder sogar gerichtlichen Verfahren führen. Händler müssen daher sicherstellen, dass ihre Garantieangaben vollständig, verständlich und rechtssicher formuliert sind.

1. Gesetzliche Grundlagen für Garantien im Onlinehandel

(a) Informationspflichten nach § 479 BGB

Gemäß § 479 BGB muss ein Händler, der mit einer Garantie wirbt, die vollständigen Garantiebedingungen vor Vertragsschluss bereitstellen.

Die Pflichtangaben umfassen:

Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und Klarstellung, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Inhalt der Garantie (Welche Mängel sind abgedeckt? Welche nicht?)
Dauer der Garantie (z. B. „5 Jahre Garantie ab Kaufdatum“)
Territorialer Geltungsbereich (Gilt die Garantie nur in Deutschland oder weltweit?)
Name und Anschrift des Garantiegebers (Hersteller oder Händler)
Verfahren zur Inanspruchnahme der Garantie (An wen muss sich der Kunde wenden? Welche Dokumente sind erforderlich?)

Wichtig: Diese Informationen müssen dem Verbraucher vor Kaufabschluss zur Verfügung stehen, z. B. in der Produktbeschreibung oder in einem leicht auffindbaren Dokument (z. B. Garantiebedingungen als PDF).

Verstoß: Fehlen die vollständigen Angaben, kann dies als irreführende Werbung nach § 5a Abs. 3 UWG abgemahnt werden.

BGH, Urteil vom 26.11.2020 – I ZR 43/19 („Garantiebedingungen im Onlinehandel“)

  • Problem: Ein Onlinehändler hatte mit „5 Jahre Garantie“ geworben, ohne die Garantiebedingungen klar offenzulegen.
  • Urteil: Die Werbung war unzulässig, weil die vollständigen Garantiebedingungen nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden.

(b) Trennung von Garantie und Gewährleistung nach UWG

Nach § 5 UWG (Irreführung durch Unterlassen) darf ein Händler eine Garantie nicht so bewerben, dass der Eindruck entsteht, sie sei eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Ersatz für die gesetzliche Gewährleistung.

Unzulässige Formulierungen:
„Mit 2 Jahren Garantie – bei uns sind Sie sicher!“ (irreführend, da es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt)
„Unsere Geräte haben eine gesetzliche Garantie!“ (es gibt keine „gesetzliche Garantie“)

Korrekte Formulierungen:
„Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen eine freiwillige 5-jährige Garantie.“
„Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben von dieser Garantie unberührt.“

2. Abmahnrisiken bei fehlerhafter Garantie-Werbung

Die häufigsten Fehler, die Onlinehändler bei der Werbung mit Garantien machen, sind:

Fehlende oder unvollständige Garantiebedingungen

  • Händler werben mit „5 Jahre Garantie“, stellen aber keine Garantiebedingungen bereit.
  • Folge: Abmahnung wegen Irreführung nach § 5a UWG.

Irreführung durch Verwechslung von Garantie und Gewährleistung

  • Formulierungen wie „2 Jahre Garantie“ ohne Klarstellung, dass es sich um die gesetzliche Gewährleistung handelt.
  • Folge: Abmahnung wegen Täuschung der Verbraucher.

Fehlender Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte

  • Laut § 479 Abs. 1 BGB muss klargestellt werden, dass die Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird.
  • Folge: Die Garantie kann unwirksam sein, und es drohen Wettbewerbsverstöße.

3. Praktische Anforderungen an Onlinehändler bei Garantiewerbung

(a) Wo müssen die Garantiebedingungen bereitgestellt werden?

Produktbeschreibung (z. B. „Enthält eine 5-jährige Herstellergarantie – Details hier“)
Garantiedokument als Download (PDF oder Webseite)
E-Mail mit Garantiebedingungen nach Kaufabschluss

Tipp: Die Garantiebedingungen sollten direkt auf der Produktseite verlinkt sein – nicht erst nach dem Kauf einsehbar.

(b) Besonderheiten bei der Werbung mit Herstellergarantien

Händler, die mit einer Herstellergarantie werben, haben ebenfalls eine Informationspflicht:

Sie müssen klarstellen, dass die Garantie vom Hersteller und nicht vom Händler stammt.
Sie müssen die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers bereitstellen.

Fehler:
Ein Händler wirbt mit 5 Jahren Garantie, ohne zu sagen, dass die Garantie vom Hersteller stammt.
Folge: Der Händler kann selbst haftbar gemacht werden.

4. Handlungsempfehlungen für Onlinehändler

Checkliste für rechtssichere Garantie-Werbung

  • Klarstellung, dass Garantie die gesetzlichen Rechte nicht einschränkt
  • Garantiebedingungen vollständig angeben (Dauer, Umfang, Verfahren)
  • Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung beachten
  • Garantien nicht als gesetzliche Verpflichtung darstellen
  • Herstellergarantie klar von Händlergarantie trennen
  • Garantieinformationen VOR Vertragsschluss bereitstellen

Empfehlung: Unsere Kanzlei prüft Ihre Garantiebedingungen und Ihre Werbeaussagen, um Sie vor Abmahnungen und rechtlichen Fallstricken zu schützen. Eine unzulässige Garantie-Werbung kann teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

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Wichtige Urteile zum Thema Geratiewerbung:

Onlinehändler muss auf Hersteller-Garantie hinweisen
Mögliche Irreführung bei Garantiewerbung mit 36 Monaten
Gewährung einer Garantie erfordert Informationspflichten
Garantiebedingungen müssen transparent und anklickbar sein
Informationen über Herstellergarantie im Onlinehandel
Unzulässige Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
Irreführende Tiefpreisgarantie
Unklare Regelung einer Garantieeinschränkung

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