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Werbung auf Social Media kennzeichnen: Recht & Praxis

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Social Media ist längst mehr als ein Ort für persönliche Eindrücke. Feeds, Stories und Reels sind zu Schaufenstern geworden, in denen Produkte, Dienstleistungen und Marken in Sekundenschnelle Reichweite bekommen. Was nach spontaner Empfehlung aussieht, verfolgt häufig einen kommerziellen Zweck. Genau hier setzt die Kennzeichnung an: Sie macht Werbung als Werbung erkennbar – transparent, fair und rechtssicher.

Für Unternehmen, Agenturen und Creator ist die klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und kommerzieller Kommunikation kein „Kann“, sondern ein zentraler Vertrauensfaktor. Nutzer entscheiden in Bruchteilen einer Sekunde, ob sie einer Empfehlung Glauben schenken. Wird der Werbecharakter nicht deutlich, fühlen sich viele getäuscht. Das schadet der eigenen Reputation und birgt rechtliche Risiken.

Die rechtlichen Leitplanken sind dabei relativ klar umrissen: Unklare oder versteckte Werbung kann als irreführend gewertet werden. Das gilt nicht nur bei bezahlten Kooperationen, Produktzusendungen, Rabattcodes oder Affiliate-Links. Bei Eigenwerbung genügt die Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks aus den Umständen (z. B. Unternehmens-/Shop-Account); dann ist regelmäßig keine zusätzliche Kennzeichnung erforderlich. Entscheidend ist, ob ein geschäftlicher Zweck vorliegt und wie der Beitrag auf das Publikum wirkt. Wer hier vorausschauend handelt, minimiert Abmahnrisiken und vermeidet unnötige Auseinandersetzungen.

Hinzu kommen die Vorgaben der Plattformen. Ob Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch – die Systeme bieten eigene Kennzeichnungsfunktionen und erwarten eine klare Sprache im Beitrag selbst. Wer diese Spielregeln mitdenkt, reduziert nicht nur das Risiko von Sperren oder Reichweitenverlusten, sondern zeigt auch Professionalität im Umgang mit Kooperationen.

Auch wirtschaftlich lohnt sich Transparenz. Sauber gekennzeichnete Posts schaffen verlässliche Erwartungshaltungen bei der Community und erleichtern die Zusammenarbeit mit Marken. Briefings, Freigaben und Reportings werden deutlich einfacher, wenn von Beginn an klar ist, welche Formulierungen verwendet und wo Kennzeichnungen platziert werden.

Gleichzeitig ist nicht jede Markennennung automatisch Werbung. Viele Alltagsbezüge sind redaktionell zulässig. Die Grenze verläuft jedoch dort, wo der Beitrag objektiv wie eine geschäftliche Handlung wirkt – etwa durch Call-to-Actions, Rabattanreize oder eine auffällig werbliche Inszenierung. Wer diese Linie kennt, trifft im Einzelfall bessere Entscheidungen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, wann eine Kennzeichnung regelmäßig erforderlich ist, wie sie in den gängigen Formaten korrekt umgesetzt wird und welche Fehler Sie besser vermeiden. Mit Checklisten, Musterformulierungen und konkreten Tipps bringen Sie Ihre Kanäle auf einen rechtssicheren Stand – ohne die Kreativität Ihrer Inhalte zu verlieren.

 

Übersicht:

Begriffsbestimmung: Was auf Social Media als Werbung gilt
Rechtlicher Rahmen in Kürze: Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Plattformvorgaben
Praxisfälle, in denen eine Kennzeichnung regelmäßig erforderlich ist
Grenzfälle ohne eindeutige Gegenleistung: Wie Sie den kommerziellen Zweck prüfen
So kennzeichnen Sie korrekt: Wortwahl, Platzierung, Dauer, Gestaltung
Was Sie vermeiden sollten: Unklare Hinweise, versteckte Labels, irreführende Hashtags
Besonderheiten der Plattformen im Überblick
Risiken bei Verstößen
Best-Practice-Checkliste für Ihre Accounts und Kooperationen
So unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung

 

 

Begriffsbestimmung: Was auf Social Media als Werbung gilt

Als Werbung gilt im Kern jede Kommunikation, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördert oder das Image eines Unternehmens stärkt. Das kann für eigene Angebote oder zugunsten eines Dritten geschehen. Entscheidend ist nicht, ob der Beitrag freundlich formuliert ist, sondern ob ein geschäftlicher Zweck erkennbar wird.

Werbung liegt regelmäßig vor, wenn eine Gegenleistung im Spiel ist. Das kann Geld sein, aber auch Sachleistungen, Einladungen, kostenfreie Nutzungen, Rabatte, Provisionen oder exklusive Zugänge. Ebenso können Absprachen zur inhaltlichen Gestaltung, Freigabeprozesse oder konkrete Briefings ein starkes Indiz für einen kommerziellen Charakter sein.

Typische Konstellationen, die häufig Werbung darstellen

  • Bezahlte Kooperationen und Sponsoring: Vergütung pro Post, Paketpreise oder Kampagnenhonorare
  • Produktsamples, Dauerleihgaben und Hospitality: Zusendungen, Testgeräte, Einladungen zu Events oder Pressereisen
  • Affiliate-Links und Rabattcodes: Provisionsmodelle, UTM-Links, Creator-Codes
  • Eigenwerbung: Hinweise auf eigene Produkte, Dienstleistungen, Onlinekurse, Shops, Newsletter oder Veranstaltungen
  • Marken- und Produkt-Tags mit Verlinkung zum Shop oder auf Markenprofile
  • Gewinnspiele und „in Kooperation mit …“ durchgeführte Aktionen
  • Markenbotschafter-Programme mit längerer Bindung, Content-Vorgaben und regelmäßigen Postings

Indizien für Werbung auch ohne eindeutige Gegenleistung

  • Auffällige Kaufappelle oder Handlungsaufrufe, etwa „Jetzt sichern“, „Hier bestellen“ oder „Code XYZ nutzen“
  • Direkte Shop-Verlinkungen, Swipe-Ups, Link-Sticker, Link-in-Bio mit Produkt-Deep-Links
  • Verwendung professioneller Kampagnen-Assets, bereitgestellter Texte oder Hashtag-Listen
  • Freigabeschleifen, Review-Tools oder ein vertraglich festgelegter Veröffentlichungsplan
  • Hohe Postingfrequenz zu einer Marke mit konsistenter Produktsichtbarkeit und produktnahen Botschaften

Wann Inhalte eher nicht als Werbung zu werten sind

  • Spontane Alltagsnennungen ohne Vorteil, ohne Link und ohne auffällige Inszenierung eines Produkts
  • Meinungsäußerungen oder Berichte mit erkennbar redaktionellem Schwerpunkt, etwa sachliche Kritik oder neutrale Informationen
  • Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis, bei dem Marken nur beiläufig erscheinen

Diese Beispiele sind stets vom Einzelfall abhängig. Schon kleine Änderungen in Form, Kontext oder Platzierung können den Charakter eines Beitrags verschieben.

Sonderfälle, die häufig Fragen aufwerfen

  • Ungefragte Zusendungen: Wenn Produkte ohne Absprache eingehen, kann die Präsentation dennoch werblich wirken, vor allem bei positiver Hervorhebung und Kauflinks
  • Zeitlich begrenzte Leihen: Testgeräte oder Leihgaben können eine wirtschaftliche Begünstigung darstellen, auch ohne Eigentumsübergang
  • Mischformate: Unterhaltung, Information und Werbung gehen oft ineinander über; sobald ein objektiver Absatzbezug dominiert, spricht vieles für Werbung
  • Mitarbeiter- oder Gründeraccounts: Bei Accounts, die erkennbar einem Unternehmen zugeordnet sind, kann schon die Hervorhebung eigener Leistungen als geschäftliche Handlung gelten

Praktischer Prüfpfad für den Alltag

  • Gibt es ein Entgelt, eine ähnliche Gegenleistung oder ein entsprechendes Versprechen („sich versprechen lassen“) gemäß § 5a Abs. 4 UWG?
  • Gab es Einflussnahme auf Inhalt, Zeitpunkt oder Darstellung
  • Wirkt der Beitrag objektiv absatzfördernd, etwa durch Kaufappelle, Links oder gezielte Produktinszenierung

Wenn Sie eine dieser Fragen bejahen, spricht vieles für einen werblichen Charakter. Bei Unsicherheit ist eine klare, früh sichtbare Kennzeichnung erfahrungsgemäß der risikoärmere Weg.

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Rechtlicher Rahmen in Kürze: Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Plattformvorgaben

Wettbewerbsrecht (UWG)

  • Maßstab ist, ob Inhalte den Absatz fördern und der kommerzielle Zweck für Nutzer erkennbar ist. Wenn der Werbecharakter nicht klar wird, kann das als unlauter gewertet werden.
  • Eine Kennzeichnung liegt regelmäßig nahe, sobald Geld, Produkte, Einladungen, Provisionen oder inhaltliche Einflussnahme im Spiel sind. Auch Eigenwerbung für eigene Angebote ist grundsätzlich geschäftliche Kommunikation.
  • Hinweise sollten eindeutig sein („Werbung“, „Anzeige“) und so platziert werden, dass sie ohne Suchen wahrgenommen werden. Versteckte oder missverständliche Formulierungen bergen ein erhöhtes Risiko.

Medienrecht (Medienstaatsvertrag, Landesmedienanstalten)

  • Das Trennungsgebot verlangt eine klare Abgrenzung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Schleichwerbung und unangemessene Produktplatzierungen sind problematisch.
  • Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien gelten erhöhte Anforderungen: Werbesegmente sollten deutlich gekennzeichnet sein; bei Bewegtbild empfiehlt sich ein erkennbarer Hinweis zu Beginn und – je nach Format – erneut während des Beitrags.
  • Produktplatzierungen dürfen nicht unmittelbar zum Kauf anregen (z. B. spezielle verkaufsfördernde Hinweise) und müssen eindeutig gekennzeichnet werden (MStV § 8 Abs. 7). Sponsoring-Hinweise sind separat zu halten.

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Praxisfälle, in denen eine Kennzeichnung regelmäßig erforderlich ist

Bezahlte Kooperationen und Produktsamples

  • Worum es geht: Honorare, Pauschalen, Paketdeals, aber auch kostenlose Produkte, Dauerleihgaben oder exklusive Zugänge.
  • Warum kennzeichnen: Eine wirtschaftliche Begünstigung und inhaltliche Abstimmung deuten stark auf einen kommerziellen Zweck hin.
  • So setzen Sie es um: Klarer Hinweis zu Beginn des Beitrags bzw. in der ersten Story-Sequenz; bei Videoformaten zusätzlich als gut sichtbarer Overlay-Text.
  • Geeignete Formulierungen: „Werbung | Bezahlte Kooperation mit [Marke]“ oder „Werbung | Produkt zur Verfügung gestellt von [Marke]“.
  • Typische Stolpersteine: Hinweise nur am Ende, versteckt zwischen Hashtags oder ausschließlich im Creator-Tool der Plattform.

Affiliate-Links, Rabattcodes und Trackings

  • Worum es geht: Provisionsmodelle, UTM-Links, Creator-Codes, Shop-Verlinkungen.
  • Warum kennzeichnen: Der Empfehlungscharakter wird durch eine wirtschaftliche Beteiligung verstärkt.
  • So setzen Sie es um: Kennzeichnung unmittelbar bei Link/Code; in Stories zusätzlich nahe am Link-Sticker.
  • Geeignete Form: Unmittelbar am Link kurz erläutern, z. B. „Affiliate-Link – ich erhalte ggf. eine Provision“ (Sternchen/Kurzhinweis direkt am Link/Button).
  • Typische Stolpersteine: Nur „#ad“ am Ende, unklare Begriffe wie „Partnerlink?“ ohne Erläuterung, fehlender Hinweis in wiederholten Sequenzen.

Eigenwerbung für eigene Produkte, Dienstleistungen und Events

  • Worum es geht: Hinweise auf den eigenen Shop, Buchungen, Kurse, Newsletter, Veranstaltungen.
  • Warum (nicht immer) kennzeichnen: Ist der kommerzielle Zweck bereits aus den Umständen eindeutig (z. B. Unternehmens-/Shop-Account, erkennbares Creator-Brand), ist keine zusätzliche Kennzeichnung erforderlich.
  • Wann kennzeichnen: Wenn der kommerzielle Zweck nicht klar erkennbar ist (z. B. vermeintlich privater oder redaktioneller Account), ist eine Kennzeichnung ratsam.
  • So setzen Sie es um: In solchen Fällen kurzer Hinweis zu Beginn („Werbung in eigener Sache | …“). Geeignete Formulierungen: „Werbung in eigener Sache | [Produkt/Dienstleistung]“.
  • Typische Stolpersteine: Vermischung mit redaktionellen Tipps ohne klare Trennung, aggressive Calls-to-Action ohne Kennzeichnung.

Produkt- und Marken-Tags, Verlinkungen und Tap-Tags

  • Worum es geht: Markennennungen mit direkter Verlinkung zu Profilen oder Shops, Product Pins, Tap-Tags im Bild.
  • Warum (nicht immer) kennzeichnen: Reine Marken-/Produkt-Tags ohne Entgelt oder ähnliche Gegenleistung begründen für sich genommen keine Kennzeichnungspflicht; sie reichen allein nicht für einen „werblichen Überschuss“. Kennzeichnen müssen Sie, wenn eine Gegenleistung vorliegt oder weitere Umstände den Beitrag objektiv als Absatzförderung erscheinen lassen (z. B. Kaufaufrufe, Shop-Links).
  • So setzen Sie es um: Kennzeichnung im Text/Overlay, nicht nur über Tags; bei Karussells in der ersten Slide und – je nach Gewichtung – erneut.
  • Geeignete Formulierungen: „Werbung | Markennennung & Verlinkung [Marke]“.
  • Typische Stolpersteine: Annahme, der Tag allein reiche aus; Kennzeichnung nur in späteren Slides.

Einladungen, Pressereisen und Hospitality

  • Worum es geht: Übernahme von Reise-/Übernachtungskosten, Eventtickets, Hospitality-Pakete, Testfahrten.
  • Warum kennzeichnen: Der geldwerte Vorteil kann die Unabhängigkeit aus Sicht der Nutzer relativieren.
  • So setzen Sie es um: Transparenter Hinweis am Anfang; bei längeren Vlogs/Stories Wiederholung an passenden Stellen.
  • Geeignete Formulierungen: „Werbung | Einladung/Pressereise von [Veranstalter/Marke]“.
  • Typische Stolpersteine: Hinweis nur im Disclaimer der Videobeschreibung, fehlende Einblendung im Bild selbst.

Gewinnspiele, Verlosungen und „in Kooperation mit …“

  • Worum es geht: Co-gebrandete Aktionen, Bereitstellung von Preisen, gemeinsame Kampagnen.
  • Warum kennzeichnen: Kooperation und Preisbereitstellung sprechen für einen werblichen Charakter.
  • So setzen Sie es um: Kennzeichnung direkt im Aufruf, klare Teilnahmeinfos in Caption/Shownotes oder verlinkt; bei Stories zusätzlich als Overlay.
  • Geeignete Formulierungen: „Werbung | Gewinnspiel in Kooperation mit [Marke]“.
  • Typische Stolpersteine: Unklare Rollen („Support von …“ ohne Benennung), fehlender Hinweis auf Kooperation, Kennzeichnung nur im letzten Slide.

Hinweis für die Praxis

  • Platzierung: Früh, gut lesbar und ohne Scrollen/Weiterklicken wahrnehmbar; in Bewegtbild zusätzlich als Overlay.
  • Wiederholung: Bei Serienformaten, mehrteiligen Stories oder längeren Streams empfiehlt sich eine erneute Kennzeichnung.
  • Dokumentation: Briefings, Verträge, Freigaben und Produktzusendungen intern festhalten – das erleichtert eine konsistente Umsetzung.

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Grenzfälle ohne eindeutige Gegenleistung: Wie Sie den kommerziellen Zweck prüfen

Warum Grenzfälle besondere Aufmerksamkeit verdienen

  • Viele Posts enthalten Alltagsbezüge zu Marken ohne Vergütung. Dennoch kann die Gesamtwirkung den Eindruck einer geschäftlichen Handlung vermitteln.
  • Maßgeblich ist, wie der Beitrag bei durchschnittlichen Nutzern ankommt: Wirkt er eher wie Information oder eher wie Verkaufsförderung

Kriterien: Intention, Gestaltung, Frequenz, Call-to-Action

  • Intention
    • Welche Zielsetzung hatte der Beitrag intern Tatsächlich informieren oder Reichweite/Absatz fördern
    • Hinweise auf Kampagnenlogik, Timing zu Produktlaunches oder interne KPIs deuten auf einen wirtschaftlichen Zweck.
  • Gestaltung
    • Präsentationsform, Produktnähe, Preis- und Bezugsinformationen, Verlinkungen, Markentags und Bildsprache können den Charakter merklich in Richtung Werbung verschieben.
    • Einheitliche Kampagnen-Assets, bereitgestellte Textbausteine oder Hashtag-Listen verstärken den Eindruck einer Kooperation.
  • Frequenz
    • Häufung positiver Markennennungen, wiederkehrende Produktsichtbarkeit oder regelmäßig ähnliche Botschaften zu einer Marke sprechen eher für unternehmerisches Handeln.
    • Verdichtungen in bestimmten Zeiträumen (Launch, Sale, Event) sind ein weiteres Indiz.
  • Call-to-Action
    • Direkte Kaufappelle („jetzt kaufen“, „hier bestellen“), Rabattanreize, Swipe-Ups/Link-Sticker oder Deep-Links zum Shop lassen den Absatzbezug deutlich hervortreten.
    • Auch subtile CTAs („mehr dazu im Link in Bio“) können in Kombination mit Produkthervorhebungen relevant sein.

Indizien für unternehmerisches Handeln

  • Organisatorische Einbindung
    • Briefings, Freigabeschleifen, Redaktionskalender, Veröffentlichungsfenster, Tracking-Vorgaben oder Reporting deuten auf eine strukturierte Kooperation hin.
  • Wirtschaftliche Begünstigungen
    • Produktsamples, Dauerleihgaben, Einladung zu Events/Pressereisen oder exklusive Zugänge können eine sachliche Unabhängigkeit relativieren.
  • Technische und analytische Signale
    • UTM-Parameter, Affiliate-IDs, Creator-Codes, Produktmarkierungen mit Shop-Verlinkung oder Landingpages mit Conversion-Zielen sprechen für Absatzförderung.
  • Rollen- und Account-Kontext
    • Unternehmens- oder Mitarbeiteraccounts, die eigenbetriebliche Leistungen hervorheben, handeln regelmäßig zu eigenen geschäftlichen Zwecken.
  • Außenauftritt
    • Impressumsangaben, geschäftliche Kontaktadressen, Preis-/Versandinformationen oder regelmäßige Produktpräsentationen prägen die Wahrnehmung.

Praktischer Prüfpfad für Ihren Alltag

  • Würden Nutzer den Beitrag eher als Empfehlung mit Kaufanreiz verstehen
  • Gibt es Vorteile oder eine Aussicht darauf (Rabatte, Einladungen, Leihgaben)
  • Gab es Einflussnahme auf Inhalt, Zeitpunkt oder Darstellung
  • Enthält der Beitrag Kaufappelle, Shop-Links, Rabattcodes oder prägnante Markentags
  • Würden Sie denselben Inhalt ohne Vorteile in gleicher Form veröffentlichen

Praxisbeispiele zur Einordnung

  • „Outfit des Tages“ ohne Markentags, ohne Links und ohne auffällige Produktinszenierung wirkt eher redaktionell. Werden jedoch Shop-Links, Rabattcode und wiederholte Markennennungen ergänzt, liegt eine Kennzeichnung näher.
  • Restaurantbesuch ohne Einladung und ohne Vorteil kann redaktionell sein. Bei Einladung mit kostenfreiem Menü und Verlinkung zum Reservierungsportal empfiehlt sich regelmäßig eine Kennzeichnung.
  • Buchrezension mit kritischer Einordnung und ohne Affiliates wirkt informativ. Kommen Affiliate-Links in Caption und Story hinzu, ist eine transparente Einordnung angezeigt.

Handlungsempfehlung

  • Wenn mehrere Indizien zusammenkommen, zahlt sich eine früh sichtbare, klare Kennzeichnung erfahrungsgemäß aus.
  • Halten Sie intern fest, warum Sie einen Grenzfall als redaktionell oder werblich eingeordnet haben. Das schafft Konsistenz für künftige Entscheidungen.

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So kennzeichnen Sie korrekt: Wortwahl, Platzierung, Dauer, Gestaltung

Klare Begriffe: „Werbung“, „Anzeige“, „Bezahlte Partnerschaft“

  • Ziel: Der kommerzielle Zweck soll ohne Nachdenken erkennbar sein.
  • Bewährt: „Werbung | Bezahlte Kooperation mit [Marke]“, „Werbung | Produkt zur Verfügung gestellt von [Marke]“, „Werbung | Affiliate-Link (ich erhalte ggf. eine Provision)“, „Werbung in eigener Sache“.
  • Vermeiden: Mehrdeutiges wie „ad?“, „spon“, „collab“, reine Danksagungen („Danke an …“), ausschließlich #ad am Ende.
  • Sprache: In der Sprache des Beitrags kennzeichnen (bei deutschsprachigen Posts deutsch).
  • Platz: Möglichst am Anfang der Caption bzw. direkt im Bild/Video als gut sichtbarer Overlay-Text.

Platzierung je Format

  • Feed-Post
    • Kennzeichnung in den ersten Zeilen der Caption, noch vor dem „mehr“-Umbruch.
    • Bei Bild/Karussell zusätzlich ein kurzer Overlay-Hinweis auf der ersten Slide; bei starken Produktschwerpunkten auch erneut auf späteren Slides.
    • Hashtags ersetzen die Kennzeichnung nicht.
  • Story
    • Bereits im ersten Clip gut lesbar einblenden; Nähe zum Link-Sticker ist hilfreich.
    • Ausreichend groß, kontrastreich, über die gesamte Anzeigedauer sichtbar (nicht nur kurz aufblenden).
    • Bei Sequenzen mit neuen Werbeelementen erneut kennzeichnen.
  • Reel/Short
    • On-Screen-Text in den ersten Sekunden plus Hinweis in den ersten Wörtern der Caption.
    • Bei längeren Reels kann ein kurzer Reminder am Ende sinnvoll sein.
  • Livestream
    • Mündlicher Hinweis zu Beginn und bei thematischen Einstiegen; dauerhaft sichtbarer Banner/Badge im Bild ist vorteilhaft.
    • Bei Szenenwechseln, Pausen oder zusätzlichen Sponsor-Einblendungen erneut transparent machen.
  • Video/YouTube
    • Früh sichtbarer Hinweis im Video (z. B. Einblendung zu Beginn) und in den ersten Zeilen der Beschreibung.
    • Bei Affiliate-Links die Provisionsnähe unmittelbar am Link kenntlich machen.
    • Plattform-Funktionen (z. B. „Bezahlte Partnerschaft“) sind hilfreich, ersetzen aber keine gut sichtbare eigene Kennzeichnung im Inhalt/in unmittelbarer Nähe.
  • Podcast
    • Deutliche Kennzeichnung im Pre-Roll/Mid-Roll + Hinweis in den Shownotes zu Beginn.
    • Bei Affiliate-Links kurze Erläuterung direkt am Link.
  • Blog
    • Kennzeichnung oberhalb oder direkt unter der Überschrift; zusätzlich Hinweise an stark verkaufsnahen Stellen (z. B. Produktboxen, Buttons, Linklisten).
    • Nicht allein auf Fußnoten oder einen allgemeinen Disclaimer am Seitenende setzen.

Sichtbarkeit: ohne Scrollen, ausreichend groß, kontrastreich

  • Lesbarkeit: Klare Schrift, ausreichende Größe, kein halbtransparenter Text über unruhigem Hintergrund.
  • Kontrast: Hell auf dunkel oder umgekehrt; Farbwahl so, dass der Hinweis sofort ins Auge fällt.
  • Platzierung: Above the fold/ohne Scrollen wahrnehmbar; in Stories/Reels nicht von UI-Elementen überdeckt.
  • Gerätecheck: Mobilansicht prüfen; Zuschneiden, Untertitel oder Sticker sollten die Kennzeichnung nicht verdecken.

Wiederholung: in jedem Einzelbeitrag und bei Serienformaten

  • Jeder Post ist eigenständig zu betrachten; die Kennzeichnung sollte im betreffenden Beitrag selbst erfolgen.
  • Bei mehrteiligen Inhalten (Stories, Carousels, Kapitel, Streams) kann eine erneute, kurze Einblendung sinnvoll sein – insbesondere bei neuen Werbeabschnitten oder längeren Laufzeiten.
  • Als Orientierung: Bei längeren Videos/Streams in sinnvollen Abständen oder bei Themenwechseln kurz erinnern; bei Stories mit mehreren Werbe-Slides zu Beginn und am relevanten Slide kennzeichnen.
  • Bei wiederkehrenden Formaten sorgt eine konsistente, wiedererkennbare Formulierung für Klarheit.

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Was Sie vermeiden sollten: Unklare Hinweise, versteckte Labels, irreführende Hashtags

Beispiele für missverständliche Formulierungen

  • „Danke an [Marke]“ oder „mit Support von …“ ohne klare Einordnung als Werbung
  • „Collab“, „spon“, „promo“, „pr-sample“, „gifted“ oder „unbezahlte Werbung“ ohne weitere Erklärung
  • „Ad?“ oder „Anzeige?“ mit Fragezeichen
  • „Werbung wegen Markennennung“ bei deutlich verkaufsnahen Inhalten
  • Nur #ad oder #sponsored am Ende der Hashtag-Liste
  • „Partnerlink“ ohne Hinweis auf mögliche Provision
  • Alleinige Markentags oder Produkt-Tags ohne Begleittext
  • Kennzeichnung in falscher Sprache, obwohl der Beitrag deutschsprachig ist

Typische Fehler in der Praxis

  • Kennzeichnung erst nach dem „mehr“-Umbruch in der Caption oder nur in der letzten Story-Sequenz
  • Hinweise, die von UI-Elementen verdeckt werden (Sticker, Buttons, Untertitel) oder im Bildhintergrund untergehen
  • Zu kleine, kontrastarme Overlays, die kurz eingeblendet und sofort wieder ausgeblendet werden
  • Verlass auf Plattform-Tools („bezahlte Partnerschaft“-Badge) ohne ergänzende, gut sichtbare Eigenkennzeichnung
  • Kennzeichnung nur im ersten Slide eines Karussells, obwohl spätere Slides den werblichen Teil enthalten
  • Affiliate-Links und Rabattcodes ohne unmittelbaren Provisionshinweis direkt am Link/Code
  • Mischformate mit redaktionellem Einstieg, bei denen der Umschwung in die Werbephase unklar bleibt
  • Sammel-Disclaimer im Profil oder auf einer separaten Landingpage statt eines Hinweises im konkreten Beitrag
  • Copy-Paste-Formulierungen aus Briefings, die im Kontext kryptisch wirken
  • Unklare Rollen bei Kooperationen („mit freundlicher Unterstützung“) ohne Benennung der Marke und ohne Einordnung
  • Nachbearbeitete oder archivierte Inhalte, bei denen die Kennzeichnung beim Re-Upload fehlt

Praxis-Tipp

  • Prüfen Sie vor Veröffentlichung, ob der Hinweis sofort ins Auge fällt, sprachlich eindeutig ist und ohne Scrollen wahrgenommen werden kann. Wenn Sie zögern müssen, um die Kennzeichnung zu finden, geht es Ihrer Community oft ähnlich.

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Besonderheiten der Plattformen im Überblick

Instagram und Facebook

  • Branded-Content-Tools nutzen und zusätzlich im Beitrag selbst klar kennzeichnen; in der Caption möglichst in den ersten Worten.
  • In Stories/Reels den Hinweis als gut sichtbaren Overlay-Text in der ersten Sequenz platzieren; Nähe zum Link-Sticker ist hilfreich.
  • Bei Karussells auf der ersten Slide kennzeichnen und – je nach Gewichtung – auf späteren Slides kurz erinnern.
  • Produkt- und Markentags ersetzen die Kennzeichnung nicht. Ein kurzer Hinweis („Werbung | in Kooperation mit …“) wirkt in der Praxis verständlicher.
  • In Lives zu Beginn und bei jedem Einstieg in den Werbeteil mündlich und visuell darauf hinweisen; ein dezenter Banner kann unterstützen.

TikTok

  • Den Branded-Content-Schalter aktivieren und die Kennzeichnung zusätzlich im On-Screen-Text in den ersten Sekunden zeigen.
  • In der Caption am Anfang klar formulieren; Hashtags allein sind oftmals zu unpräzise.
  • Bei nachträglicher Nutzung durch Marken (z. B. Whitelisting/Spark Ads) sollte der organische Post bereits eine klare Kennzeichnung tragen.
  • In Serien (mehrere Kurzclips) je Clip mit werblichem Anteil erneut kennzeichnen.

YouTube

  • Das Hinweis-Flag „bezahlte Promotion“ einschalten und zusätzlich im Video zu Beginn eine kurze Einblendung vornehmen.
  • In den ersten Zeilen der Beschreibung klar kennzeichnen und Affiliate-/Rabattlinks unmittelbar am Link erläutern.
  • Bei längeren Videos oder Kapiteln einen kurzen Reminder an passenden Stellen erwägen; bei Livestreams zusätzlich mündlich darauf hinweisen.
  • Endscreens, Info-Karten und Kapitel-Titel sollten die Einordnung nicht verwässern.

Twitch und Livestreams

  • Zu Beginn des Streams und beim Start jeder Sponsoring-Passage mündlich darauf hinweisen; ein dauerhaft sichtbarer Banner/Badge unterstützt die Transparenz.
  • Panels unter dem Stream sowie die Stream-Beschreibung mit klarer Einordnung versehen; Affiliate-Links direkt am Link kenntlich machen.
  • Bei Szenenwechseln, Werbeeinblendungen oder speziellen Segmenten (z. B. „Sponsored Challenge“) erneut kurz kennzeichnen.
  • Chat-Kommandos (z. B. !sponsor) können die Info ergänzen, ersetzen aber keinen sichtbaren Hinweis im Bild.

Podcasts und Blogs

  • Audio: Deutliche Kennzeichnung im Pre-Roll/Mid-Roll; ein kurzer Hinweis bei jeder Werbeeinblendung wirkt verständlich.
  • Shownotes: Kennzeichnung am Anfang, Affiliate-/Rabattlinks direkt am Link erläutern.
  • Blog: Kennzeichnung oberhalb oder direkt unter der Überschrift; bei Produktboxen, Buttons und Linklisten jeweils in unmittelbarer Nähe klarstellen.
  • Bei längeren Artikeln sind kurze Erinnerungen an stark verkaufsnahen Stellen sinnvoll.

Messenger-Kanäle und Link-in-Bio-Seiten

  • Messenger (z. B. WhatsApp- oder Telegram-Kanäle): Kennzeichnung am Anfang der Nachricht; bei Serien und weiterführenden Links kurz wiederholen.
  • Kanalbeschreibung und angepinnte Beiträge können die Grundinfo liefern, ersetzen aber die Kennzeichnung im einzelnen Post nicht.
  • Link-in-Bio-Seiten: Bereits auf der Übersichtsseite klarstellen, wenn Links kommerziell sind; bei Affiliate-/Shop-Links direkt am Button oder Linktext einen kurzen Hinweis ergänzen.
  • Vermeiden Sie Sammel-Disclaimer ganz unten; Nutzer sollten vor dem Klick erkennen können, dass ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt.

Praxis-Tipp

  • Prüfen Sie pro Format, ob die Kennzeichnung ohne Scrollen/weiteres Tippen sichtbar ist, sprachlich eindeutig wirkt und nicht von UI-Elementen verdeckt wird. Eine kurze, konsistente Formulierung erhöht die Wiedererkennbarkeit über alle Plattformen hinweg.

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Risiken bei Verstößen

Abmahnungen und Unterlassungsansprüche

  • Worum es geht: Bei unklar gekennzeichneter Werbung drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbände oder Verbraucherorganisationen.
  • Typische Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erstattung von Anwaltskosten, Auskunfts- und ggf. Schadensersatzansprüche.
  • Folgeeffekte: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet langfristig. Künftige Verstöße können Vertragsstrafen auslösen.
  • Praxis-Tipp: Vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben. Eine modifizierte Erklärung kann in vielen Fällen sinnvoll sein.

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen der Medienanstalten

  • Worum es geht: Bei Verstößen gegen das Trennungsgebot oder Schleichwerbung können die Landesmedienanstalten eingreifen.
  • Mögliche Maßnahmen: Beanstandungen, Aufforderungen zur Anpassung, Anordnungen zur Unterlassung und – je nach Schwere – Bußgelder.
  • Besonderheiten: Bei journalistisch-redaktionellen Telemedien gelten strengere Transparenzanforderungen. Werbepassagen sollten eindeutig gekennzeichnet und von redaktionellen Teilen getrennt sein.
  • Praxis-Tipp: Interne Leitlinien und Freigabeprozesse dokumentieren. Das zeigt, dass Transparenz ernst genommen wird.

Sanktionen der Plattformen

  • Worum es geht: Verstöße gegen Branded-Content-Regeln oder Community-Richtlinien wirken sich auf Reichweite und Monetarisierung aus.
  • Mögliche Folgen: Reichweitenbegrenzung, Content-Removal, Demonetarisierung, Sperrung von Branded-Content-Tools, temporäre Account-Sperren.
  • Indirekte Effekte: Eingeschränkte Sichtbarkeit kann Kampagnenziele verfehlen und Kooperationen belasten.
  • Praxis-Tipp: Plattform-Tools nutzen, aber stets zusätzlich im Inhalt selbst klar kennzeichnen.

Reputations- und Vertrauensschäden

  • Worum es geht: Fühlt sich die Community getäuscht, leidet Glaubwürdigkeit – oft spürbar und nachhaltig.
  • Auswirkungen: Negatives Feedback, sinkende Engagement-Raten, Zurückhaltung bei Käufen oder Buchungen, Risiken für zukünftige Kooperationen.
  • Markenperspektive: Partner achten zunehmend auf Compliance. Unsichere Kennzeichnung kann zur Beendigung oder Verschiebung von Kooperationen führen.
  • Praxis-Tipp: Bei Fehlern transparent nachbessern, korrigieren und kurz erklären, wie künftig sauber gekennzeichnet wird. Das kann Vertrauen zurückgewinnen.

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Best-Practice-Checkliste für Ihre Accounts und Kooperationen

Vor der Veröffentlichung

  • Ziel und Einordnung klären: Liegt eine Gegenleistung vor oder gab es inhaltliche Einflussnahme Dann regelmäßig als Werbung einordnen.
  • Formulierung festlegen: Kurze, verständliche Kennzeichnung (z. B. „Werbung | Bezahlte Kooperation mit [Marke]“, „Werbung | Affiliate-Link“).
  • Platzierung planen: In der Caption ganz am Anfang; im Bild/Video als gut lesbarer Overlay-Text; in Stories in der ersten Sequenz.
  • Sichtbarkeit sicherstellen: Schriftgröße, Kontrast, Hintergrund und Safe-Zones so wählen, dass UI-Elemente (Buttons, Untertitel, Sticker) nichts verdecken.
  • Plattform-Tools aktivieren: Branded-Content-Flags nutzen; sie ergänzen die eigene Kennzeichnung, ersetzen sie jedoch nicht.
  • Link- und Codehinweise: Provisions- oder Rabattbezug unmittelbar am Link/Code erläutern.
  • Rollen klar benennen: „in Kooperation mit …“, „Produkt zur Verfügung gestellt von …“.
  • Serien/Mehrteiler bedenken: Wiederholte Kennzeichnung bei Karussells, Story-Reihen, Kapiteln, Streams einplanen.
  • Templates vorbereiten: Standard-Overlays, Banner und Caption-Textbausteine für schnelle, konsistente Umsetzung bereithalten.
  • Zielgruppen prüfen: Bei jüngeren Zielgruppen besonders klare, einfache Sprache nutzen.
  • Interne Abläufe fixieren: Briefing, Freigabeprozess, Verantwortlichkeiten, Eskalationspfad für Grenzfälle dokumentieren.
  • Re-Use berücksichtigen: Bei Re-Uploads, Whitelisting oder Paid-Nutzung sicherstellen, dass die Kennzeichnung weiterhin passt.

Während der Veröffentlichung

  • Früh kennzeichnen: Im ersten sichtbaren Bereich (Above the fold) bzw. in den ersten Sekunden bei Bewegtbild.
  • On-Screen-Hinweis setzen: In Stories, Reels, Shorts und Videos als klarer Overlay-Text; bei Livestreams zusätzlich mündlich zu Beginn.
  • Wiederholen, wenn sinnvoll: Bei längeren Videos, Kapiteln, Szenenwechseln oder neuen Werbeabschnitten kurz erinnern.
  • Nähe zum Interaktionselement: In Stories/Shorts die Kennzeichnung nahe am Link-Sticker oder CTA platzieren.
  • Caption ergänzen: Kennzeichnung an den Anfang der Beschreibung setzen; Affiliate-/Rabattlinks direkt am Link erläutern.
  • Kommentar pinnen (optional): Ein kurzer, angepinnter Kommentar kann die Transparenz erhöhen, ersetzt die Kennzeichnung im Inhalt aber nicht.
  • Gerätecheck durchführen: Mobilansicht und verschiedene Bildschirmgrößen prüfen; Lesbarkeit und Position live kontrollieren.
  • Barrierearm gestalten: Klare Sprache, gut lesbare Schrift; keine halbtransparenten Hinweise über unruhigem Hintergrund.

Nach der Veröffentlichung

  • Dokumentation sichern: Screenshots/Exports der gekennzeichneten Beiträge, Freigaben und Briefings ablegen.
  • Monitoring: Feedback und Fragen der Community beobachten; bei Unklarheiten kurz erläutern, warum der Beitrag gekennzeichnet ist.
  • Korrekturen zeitnah nachziehen: Fehlende oder schlecht sichtbare Kennzeichnung zügig nachbessern; bei Bedarf einen Hinweis ergänzen.
  • Performance & Compliance auswerten: Engagement, Reichweite und eventuelle Beschwerden analysieren; Learnings für künftige Posts festhalten.
  • Re-Use prüfen: Beim späteren Bewerben (Ads), Re-Upload oder Einbetten darauf achten, dass die Kennzeichnung im neuen Kontext sichtbar bleibt.
  • Regelmäßige Audits: In sinnvollen Abständen stichprobenartig alle Formate und Plattformen prüfen; Templates und Leitlinien aktualisieren.
  • Wissensbasis pflegen: Musterformulierungen, Styleguides, Do’s & Don’ts und Beispiele zentral halten und fortschreiben.

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So unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung

Quick Audit Ihrer Kanäle

  • Zielbild: Klarheit darüber, wo Kennzeichnungen bereits überzeugen und wo Anpassungen sinnvoll sind.
  • Vorgehen: Stichproben Ihrer Posts, Stories, Reels, Videos, Blogs und Link-in-Bio-Seiten mit Fokus auf Wortwahl, Platzierung, Sichtbarkeit und Wiederholung.
  • Ergebnisse: Kompakte Risikoampel (niedrig/mittel/hoch), Prioritätenliste mit Quick Wins, konkrete Beispiel-Screens mit Verbesserungsvorschlägen.
  • Zusatznutzen: Empfehlungen zu Templates (Overlays, Caption-Bausteine) für eine konsistente Umsetzung.

Schulungen für Team und Creators

  • Inhalte: Grundlagen der Werbekennzeichnung, Grenzfälle ohne Gegenleistung, plattformspezifische Besonderheiten, Do’s & Don’ts.
  • Praxis: Live-Durchgang typischer Posts aus Ihrem Alltag, Feinjustierung von Formulierungen, Rollenspiele für Livestreams und Interviews.
  • Materialien: Kurzleitfäden, Checklisten, Muster-Overlays, Caption-Textbausteine und ein kompakter Entscheidungsbaum für den Alltag.
  • Effekt: Mehr Sicherheit im Team, weniger Reibungsverluste in Briefings und Freigaben.

Musterklauseln und Workflows

  • Verträge: Präzise Kennzeichnungs- und Mitwirkungspflichten, Freigabeprozesse, Dokumentation, Haftungs- und Sanktionsklauseln mit Augenmaß.
  • Briefings: Standardisierte Creator-Guides mit Beispielen für Formulierungen, Platzierungen und Wiederholungen je Format.
  • Workflows: Schlanker Freigabeprozess vom Entwurf bis zur Veröffentlichung, inklusive Compliance-Check und Archivierung der Nachweise (Screens, Links).
  • Governance: Zuständigkeiten, Eskalationspfade und ein Update-Prozess, damit Anpassungen an neuen Plattformfunktionen zügig einfließen.

Begleitung bei Kooperationen und Kampagnen

  • Vorab-Check: Review von Konzept, Copy, Visuals und Platzierungen; Abgleich mit Marken- und Plattformvorgaben.
  • On-Air-Support: Feinschliff an Overlay-Texten, Captions und Link-Hinweisen; Hinweise zur Sichtbarkeit in unterschiedlichen Geräteansichten.
  • Monitoring: Beobachtung der ersten Veröffentlichungen, schnelle Korrekturen bei Unklarheiten, kurze Rückmeldung an Team und Creator.
  • Debrief: Auswertung von Performance und Compliance, Lessons Learned, Aktualisierung Ihrer Templates und Leitfäden.

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