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Wenn der Abwickler das Abmahngeschäft weiter betreibt

Abmahnungen des Herrn Bert Enzmann erfolgen jetzt durch Rechtsanwalt in Abwicklung für Frau Frauenheim-Enzmann
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Es gibt Abmahnungen, die einen sprachlos werden lassen. So insbesondere im Fall der Abmahnungen des ehemaligen Kollegen Bert Enzmann.

Zur Vorgeschichte
Der ehemalige Kollege Bert Enzmann ist nicht mehr als Anwalt zugelassen und hatte sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer Sachsen bereits 2012 zur Unterlassung dahingehend verpflichtet, dass durch ihn die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ nicht geführt oder verwendet wird.

Unterlassungserklärung EnzmannDie Robe wollte der Kollege Enzmann jedoch trotzdem nicht auf die Seite legen und besann sich auf den Verkauf von Anwaltsroben z.B. auf der Handelsplattform eBay (ROBE GbR, vertreten durch die Gesellschafter R. S. und Bert Enzmann) oder im „Onlineshop“.

Auch Frau Frauenheim-Enzmann, die mit Herrn Bert Enzmann früher in der Kanzlei Frauenheim-Enzmann verbunden war, scheint mittlerweile nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu sein.

Rechtsanwaltsverzeichnis Frauenheim EnzmannZurück zur Abmahnung
Bereits in der Vergangenheit hatten wir darüber berichtet, dass Herr Bert Enzmann die unberechtigte Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an dem ihm angeblich die entsprechenden Rechte zustehen, zur Abmahnung bringt. So auch mit einer aktuellen Abmahnung vom 31.12.3014.
Dieser Abmahnung ist eine an den Empfänger der Abmahnung gerichtete Gebührenrechnung über 899,40 EUR brutto sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200 EUR beigefügt.
Allerdings ist diese Abmahnung nicht mehr, wie einst, von Frau Frauenheim-Enzmann unterzeichnet, sondern von einem Rechtsanwalt in Abwicklung für Frau Frauenheim-Enzmann. Ein solcher Abwickler ist von der Rechtsanwaltskammer dann zu bestellen, wenn ein Rechtsanwalt gestorben ist (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder die Zulassung des Rechtsanwalts erloschen ist (§ 55 Abs. 4 BRAO).

Kurzum: Selbst der Abwickler der Frau Frauenheim-Enzmann spricht nach wie vor eine urheberrechtliche Abmahnung für Herrn Bert Enzmann aus und fügt gleichzeitig seine an den Abmahner selbst gerichtete „Liquidation“ bei. Dies obwohl Herr Bert Enzmann Kostenschuldner des Abwicklers der Frau Frauenheim-Enzmann ist und, wie uns aus einem aktuellen Verfahren gegen Bert Enzmann bekannt ist, in diesen Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen muss.

Alternativ bietet der Abwickler der Frau Frauenheim-Enzmann an, einen rabattierten Lizenzvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren nebst Aktualisierungen in dieser Zeit unter Abgeltung aller anderen angeforderten Erklärungen mit einer Einmal-Zahlung von EURO 1.000,00 abzuschließen. Wie und durch wen diese Aktualisierung erfolgen soll, bleibt völlig offen.

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