„C im Kreis“: Was das Copyright-Zeichen wirklich bedeutet

Ob auf Webseiten, in YouTube-Videos, bei Social-Media-Posts oder am Ende von Büchern – das „C im Kreis“, also das Copyright-Zeichen ©, begegnet Ihnen vermutlich ständig. Oft steht daneben ein Name und ein Jahr, zum Beispiel: „© Max Mustermann 2025“. Doch was hat es mit diesem Symbol eigentlich auf sich? Ist es bloß dekorativer Zierrat – oder steckt mehr dahinter?
Viele gehen davon aus, dass das Copyright-Zeichen eine rechtliche Voraussetzung sei, um ein Werk überhaupt schützen zu können. Andere wiederum glauben, wer kein © verwendet, gibt seine Inhalte automatisch frei. Beides ist so pauschal falsch – aber wie sieht es wirklich aus?
In diesem Beitrag erfahren Sie, was das „C im Kreis“ bedeutet, woher es stammt und ob es nach deutschem Recht überhaupt eine Rolle spielt. Sie lernen die juristischen Grundlagen ebenso kennen wie typische Missverständnisse – und erhalten praktische Tipps, wie Sie mit dem Symbol in Ihrem beruflichen oder digitalen Alltag sinnvoll umgehen können.
Was bedeutet das „C im Kreis“ eigentlich genau?
Historische Entwicklung des Copyright-Symbols
Ist das ©-Symbol in Deutschland überhaupt notwendig?
Praktische Funktionen des Symbols
Muss der eigene Name oder das Jahr dabei stehen?
Was ist der Unterschied zwischen „Copyright“ und „Urheberrecht“?
Das „C im Kreis“ im digitalen Alltag
Häufige Irrtümer rund um das ©-Symbol
Fazit: Brauche ich das „C im Kreis“ – ja oder nein?
Was bedeutet das „C im Kreis“ eigentlich genau?
Das bekannte Zeichen © – umgangssprachlich als „C im Kreis“ bezeichnet – steht für den englischen Begriff „Copyright“, also das Urheberrecht. Es handelt sich um ein Hinweissymbol, das der Welt signalisieren soll: „Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt – bitte nicht einfach kopieren oder weiterverbreiten!“
Ursprung in den USA
Anders als in Deutschland, wo der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Schöpfung eines Werkes entsteht, sah das amerikanische Recht lange Zeit eine Kennzeichnungspflicht vor. Das bedeutet: In den USA war es bis zum Jahr 1989 tatsächlich notwendig, ein Werk mit dem Copyright-Zeichen zu versehen, um überhaupt rechtlichen Schutz zu erlangen. Wer das Zeichen wegließ, konnte schlimmstenfalls den Schutz seines Werkes verlieren – ein Risiko, das viele Kreative und Verlage zu vermeiden versuchten.
Erst mit dem Beitritt der USA zur internationalen Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (1989) entfiel diese formelle Anforderung. Seitdem gilt auch dort: Der Schutz entsteht durch die bloße Schöpfung – nicht durch ein Symbol.
Bedeutung des „C“
Das „C“ steht ganz schlicht für „Copyright“. Der Kreis drumherum dient zur optischen Hervorhebung, damit das Zeichen leicht erkennbar ist und sich klar von anderem Text abhebt. Es ist also nicht etwa ein grafisch gestaltetes Markenzeichen, sondern eine rechtlich anerkannte Abkürzung mit Warnfunktion: Sie zeigt Dritten, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und eine ungenehmigte Nutzung rechtliche Konsequenzen haben kann.
Abgrenzung zu anderen Symbolen
Oft wird das Copyright-Zeichen mit anderen bekannten Symbolen verwechselt – zum Beispiel mit:
- ®: Das steht für „Registered Trademark“ und signalisiert, dass eine Marke offiziell eingetragen wurde – etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem EUIPO. Dieses Zeichen darf nur verwendet werden, wenn tatsächlich ein registrierter Markenschutz besteht.
- ™: Das steht für „Trademark“ – also „Marke“ – und kann auch für nicht eingetragene Marken verwendet werden, etwa in den USA oder in anderen Ländern mit markenrechtlicher Gewohnheitsregelung. In Deutschland ist die Nutzung von ™ ebenfalls möglich, rechtlich aber ohne eigene Bedeutung.
Das ©-Symbol bezieht sich also nicht auf Marken, sondern ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke – etwa Texte, Fotos, Musikstücke, Software oder Videos.
Historische Entwicklung des Copyright-Symbols
Das „C im Kreis“ hat eine lange Geschichte – vor allem im anglo-amerikanischen Rechtsraum. Ursprünglich war es dort nicht nur ein Hinweiszeichen, sondern eine echte rechtliche Voraussetzung, um den Schutz des Urheberrechts zu erlangen. Ein kurzer Blick zurück zeigt, wie sich das verändert hat – und warum das heute für Sie trotzdem noch wichtig sein kann.
Ursprung im Copyright Act von 1909
Die Wurzeln des Symbols liegen im US-amerikanischen Copyright Act von 1909. Damals schrieb das Gesetz vor, dass ein Werk deutlich mit dem Wort „Copyright“ oder mit dem Zeichen © gekennzeichnet sein musste, wenn der Urheberrechtsschutz in Anspruch genommen werden sollte. Ohne diese Kennzeichnung – zum Beispiel auf dem Buchtitel oder am Filmanfang – drohte der Verlust sämtlicher Rechte am Werk.
Für kreative Köpfe bedeutete das: Wer das kleine Zeichen vergaß oder aus Unwissenheit wegließ, konnte seine Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz im Fall einer Verletzung nicht mehr durchsetzen. Diese Formstrenge war typisch für das US-Recht zu jener Zeit – anders als in Europa, wo das Urheberrecht traditionell stärker an die „persönliche Schöpfung“ gebunden ist.
Pflichtzeichen bis 1989 – dann kam die Berner Übereinkunft
Ein echter Wendepunkt war der Beitritt der USA zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst im Jahr 1989. Dieses völkerrechtliche Abkommen, dem auch Deutschland angehört, schreibt ausdrücklich vor: Der Urheberrechtsschutz darf nicht von Formalitäten abhängig gemacht werden. Ein Werk ist ab dem Moment seiner Schaffung geschützt, ganz ohne Registrierung oder Symbol.
Damit war klar: Die USA mussten ihre strengen Formerfordernisse aufgeben. Das Copyright-Zeichen © wurde zwar nicht verboten, verlor aber seinen Pflichtcharakter. Seither ist es auch dort nur noch ein freiwilliger Hinweis – ähnlich wie in Europa.
Bedeutung heute: Nur Dekoration – oder doch sinnvoll?
Auch wenn das „C im Kreis“ heute keine Voraussetzung mehr für rechtlichen Schutz ist, hat es dennoch weiterhin eine wichtige Funktion – gerade in der digitalen Welt:
- Es signalisiert anderen Nutzern, dass das Werk geschützt ist.
- Es kann in einem Streitfall Indizwirkung entfalten: Wer das Zeichen anbringt, macht deutlich, dass er sein Werk bewusst als geschützt kennzeichnet.
- Es hat internationale Verständlichkeit, gerade wenn Ihre Inhalte auch im englischsprachigen Raum verbreitet werden.
Kurz gesagt: Das Copyright-Zeichen ist heute kein rechtliches Muss, aber ein sinnvolles Kommunikationsmittel. Es ersetzt keine juristischen Ansprüche – kann diese aber im Ernstfall unterstützen.
Ist das ©-Symbol in Deutschland überhaupt notwendig?
Viele fragen sich, ob sie ein Werk mit dem ©-Symbol versehen müssen, um es in Deutschland unter Urheberrechtsschutz zu stellen. Die gute Nachricht vorweg: Nein, das Copyright-Zeichen ist in Deutschland nicht erforderlich, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Warum das so ist – und weshalb die Verwendung trotzdem sinnvoll sein kann – erklären wir Ihnen hier.
Kein Formerfordernis im deutschen Urheberrecht
Im Gegensatz zu früherem US-Recht verlangt das deutsche Urheberrechtsgesetz keinerlei formelle Kennzeichnung, um ein Werk zu schützen. Es gilt der sogenannte Schöpfungsschutz: Sobald Sie ein Werk schaffen, das eine gewisse persönliche geistige Leistung darstellt, sind Sie automatisch Urheber – ganz ohne Registrierung, Anmeldung oder Symbol.
Das bedeutet: Sobald Sie zum Beispiel einen Text schreiben, ein Foto aufnehmen, ein Musikstück komponieren oder eine Grafik gestalten, steht Ihnen der volle Schutz des Urheberrechts zu – allein durch die Tat der Schöpfung.
Automatischer Schutz gemäß § 2 UrhG
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 2 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dort heißt es:
„Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“
Ein Werk muss also originell und individuell sein – dann ist es automatisch geschützt. Eine offizielle Registrierung gibt es in Deutschland nicht, und das Gesetz kennt auch keine Pflicht zur Anbringung des ©-Symbols.
Keine Pflicht – aber dennoch sinnvoll
Trotzdem kann es in vielen Fällen sinnvoll und empfehlenswert sein, das ©-Zeichen zu verwenden. Denn:
- Signalwirkung: Das Symbol macht für Dritte sofort sichtbar, dass Sie sich als Urheber verstehen und Ihre Rechte kennen. Gerade im Internet, wo Inhalte schnell geteilt und kopiert werden, kann das abschreckende Wirkung haben.
- Beweisfunktion: Die Kombination aus ©, Name und Jahreszahl kann indiziell belegen, dass Sie das Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt und für sich beansprucht haben – auch wenn es keinen abschließenden Rechtstitel darstellt.
- Internationale Verständlichkeit: In vielen Ländern wird das ©-Zeichen nach wie vor als deutlicher Schutzhinweis verstanden. Wenn Sie Ihre Inhalte international veröffentlichen – etwa auf Websites, Social Media oder in digitalen Produkten – hilft das Symbol, Missverständnisse zu vermeiden.
- Professioneller Auftritt: Gerade für Unternehmen, Agenturen, Content Creator oder Blogger kann das Zeichen Seriosität und rechtliche Souveränität signalisieren.
Wann lohnt sich die Verwendung?
Verwenden Sie das ©-Symbol besonders dann, wenn Sie:
- Ihre Werke im Internet veröffentlichen,
- international agieren oder fremdsprachige Zielgruppen ansprechen,
- sich gegen mögliche Plagiate oder Urheberrechtsverletzungen absichern wollen.
Obwohl Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, setzen Sie mit dem Symbol ein klares Zeichen für den Schutz Ihres geistigen Eigentums.
Praktische Funktionen des Symbols
Auch wenn das Copyright-Symbol © in Deutschland rechtlich nicht vorgeschrieben ist, erfüllt es im Alltag dennoch mehrere praktisch bedeutsame Funktionen. Vor allem in einer Zeit, in der Inhalte im Internet oft gedankenlos kopiert, geteilt und weiterverwendet werden, kann das kleine Zeichen eine große Wirkung entfalten.
Signalwirkung für Dritte: „Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt!“
Das ©-Symbol wirkt wie ein stiller Hinweis – eine Art visuelles Stoppschild. Es vermittelt Betrachtern und Nutzern auf einen Blick:
„Achtung, dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Bitte nicht ohne Zustimmung verwenden!“
Ob auf Ihrer Website, in einer Broschüre oder in einem Social-Media-Post: Mit dem Symbol zeigen Sie, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sich als Schöpfer des Inhalts verstehen. Gerade in Online-Umgebungen, in denen Inhalte oft ohne Nachdenken übernommen werden, sorgt diese einfache Kennzeichnung für mehr Respekt vor dem geistigen Eigentum.
Beweisfunktion im Streitfall
Zwar ersetzt das ©-Zeichen keine amtliche Urkunde oder ein gerichtliches Urteil, aber es kann im Streitfall dennoch eine wertvolle Indizfunktion erfüllen.
Wenn etwa jemand Ihre Inhalte kopiert und behauptet, er habe sie zuerst veröffentlicht, kann ein frühzeitig angebrachtes Copyright-Zeichen mit Ihrem Namen und einem konkreten Datum Ihre Urheberschaft untermauern. Das gilt umso mehr, wenn Sie das Werk zusätzlich durch andere Maßnahmen dokumentiert haben – etwa durch E-Mail-Archivierung, Time-Stamping-Dienste oder notariellen Hinterlegungsnachweis.
Kurz gesagt: Das Zeichen schafft einen Zeitstempel mit Urhebervermerk, der in rechtlichen Auseinandersetzungen als Argument dienen kann.
Abschreckung vor unbefugter Nutzung
Auch wenn das Symbol keinen automatischen Schutz garantiert, wirkt es auf viele potenzielle Rechtsverletzer abschreckend. Wer ein Werk mit dem Hinweis „© Max Mustermann 2025“ sieht, überlegt sich zweimal, ob er das einfach ungefragt übernehmen sollte – insbesondere, wenn professionelle Ansprüche vermutet werden.
Für Unternehmen, Fotografen, Designer, Autoren und andere Kreativschaffende kann das ©-Symbol so eine einfache, aber wirksame Schutzmaßnahme sein, die ohne großen Aufwand eingesetzt werden kann.
Internationale Wiedererkennbarkeit
In einer globalisierten digitalen Welt, in der Inhalte über Ländergrenzen hinweg geteilt werden, spielt die internationale Verständlichkeit eine wichtige Rolle. Während der Begriff „Urheberrecht“ im Ausland oft unbekannt ist, erkennen die meisten Menschen – ob in den USA, Großbritannien, Japan oder Brasilien – das Symbol © als Hinweis auf geistiges Eigentum.
Das macht es besonders wertvoll für:
- internationale Online-Shops,
- globale Marken,
- Plattformbetreiber mit mehrsprachigem Content,
- und alle, die Inhalte auch außerhalb Deutschlands bereitstellen.
Durch die Verwendung des Symbols sprechen Sie damit nicht nur deutsche, sondern auch internationale Nutzergruppen an – und das mit einem universellen Zeichen, das weltweit verstanden wird.
Muss der eigene Name oder das Jahr dabei stehen?
Oft sieht man das Copyright-Zeichen in Kombination mit einem Namen und einem Jahr, zum Beispiel:
© Max Mustermann 2025
Aber ist diese Schreibweise rechtlich notwendig – oder handelt es sich nur um eine bloße Konvention? Und wenn es keine Pflicht gibt: Welche Vorteile bringt die Angabe von Name und Datum dennoch mit sich?
Übliche Schreibweise: © Name Jahr
Die wohl bekannteste Form ist:
© [Name des Urhebers] [Jahreszahl der Veröffentlichung]
Beispiel:
© Maria Beispiel 2025
Diese Angabe hat sich vor allem im englischsprachigen Raum eingebürgert und ist inzwischen weltweit üblich. Man findet sie in Büchern, auf Websites, in Software-Quellcodes, bei Fotos, Präsentationen oder in Videos. Auch viele deutsche Kreative und Unternehmen nutzen diese Schreibweise – nicht zuletzt, weil sie professionell und rechtlich versiert wirkt.
Rechtlich notwendig? Nein.
Nach deutschem Urheberrecht gibt es keine Pflicht, das ©-Zeichen überhaupt zu verwenden – und dementsprechend auch keine gesetzliche Verpflichtung, Name oder Jahr anzugeben. Der Schutz Ihres Werks besteht unabhängig davon, ob Sie überhaupt eine Kennzeichnung anbringen.
Die Angabe von Namen und Datum ist also nicht zwingend vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Maßnahme – vergleichbar mit einem Hausnummernschild am Gebäude: Es ist nicht für die Existenz des Hauses notwendig, hilft aber dabei, es eindeutig zuzuordnen.
Vorteile durch Nennung von Name und Datum
Auch wenn die Angabe freiwillig ist, hat sie in der Praxis gleich mehrere handfeste Vorteile:
✅ Klare Urheberschaft
Durch die Nennung Ihres Namens zeigen Sie, wer der Schöpfer des Werkes ist. Das kann in der Kommunikation mit Dritten Missverständnisse vermeiden – und im Streitfall als wichtiger Anhaltspunkt für Ihre Rechte dienen.
✅ Datierung des Schutzbeginns
Das Veröffentlichungsjahr liefert einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Entstehung. Das kann in späteren Auseinandersetzungen über den „Zeitpunkt der Schöpfung“ hilfreich sein – insbesondere, wenn ein anderer behauptet, er habe das Werk zuerst erstellt.
✅ Professioneller Auftritt
Insbesondere im geschäftlichen Umfeld zeigt die vollständige Kennzeichnung, dass Sie sich mit dem Urheberrecht auskennen und Ihre Rechte ernst nehmen. Es unterstreicht die Verantwortung für das eigene geistige Eigentum – und schreckt mögliche Rechtsverletzer eher ab.
✅ Internationale Gepflogenheit
Gerade im internationalen Austausch ist die Angabe von Name und Jahr üblich und anerkannt. Wer Inhalte im englischsprachigen Raum veröffentlicht oder mit Partnern außerhalb Deutschlands zusammenarbeitet, kann so Missverständnisse und urheberrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen „Copyright“ und „Urheberrecht“?
Die Begriffe „Copyright“ und „Urheberrecht“ werden im Alltag oft synonym verwendet – doch juristisch gesehen bezeichnen sie zwei grundverschiedene Rechtskonzepte, die aus unterschiedlichen Rechtstraditionen stammen. Wenn Sie Inhalte veröffentlichen – ob als Unternehmer, Content Creator oder Fotograf – lohnt sich ein genauer Blick auf diese Unterschiede.
„Copyright“ im anglo-amerikanischen Recht
Das Copyright stammt aus dem Common Law, also der Rechtsordnung von Ländern wie den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien. Es ist historisch stark wirtschaftlich geprägt: Der Schutz eines Werkes soll in erster Linie dem Verwerter – also dem Rechteinhaber – ermöglichen, daraus wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
Typisch für das Copyright ist:
- Der Urheber kann seine Rechte sehr weitgehend übertragen – auch vollständig und dauerhaft.
- Der Begriff „Urheber“ (Author) tritt oft in den Hintergrund, wichtiger ist der Rechteinhaber (z. B. ein Verlag, ein Studio oder ein Unternehmen).
- Schutz entsteht traditionell durch Registrierung oder formelle Kennzeichnung (z. B. ©), auch wenn das heute meist nicht mehr erforderlich ist.
Kurz gesagt: Im anglo-amerikanischen System steht der Kommerzialisierungsaspekt im Mittelpunkt – weniger die persönliche Beziehung des Schöpfers zum Werk.
„Urheberrecht“ im deutschen Recht
Das deutsche Urheberrecht basiert dagegen auf der kontinental-europäischen Tradition und ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Hier steht nicht der wirtschaftliche Nutzen, sondern die Persönlichkeit des Urhebers im Vordergrund.
Typische Merkmale des deutschen Urheberrechts:
- Der Urheber ist immer eine natürliche Person (also ein Mensch) und bleibt es auch – das Urheberrecht ist unübertragbar.
- Es gibt starke persönlichkeitsrechtliche Komponenten, wie das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG) oder das Recht auf Werkintegrität (§ 14 UrhG).
- Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung – ganz ohne Anmeldung, Registrierung oder Symbol.
Im Mittelpunkt steht also das kreative Individuum, das für seine geistige Leistung rechtlichen Schutz genießen soll – auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Unterschiede im Detail: Schutzumfang, Schöpfungshöhe und Übertragbarkeit
Kriterium |
Copyright (USA etc.) |
Urheberrecht (Deutschland) |
Rechtstradition |
Anglo-amerikanisches Common Law |
Kontinental-europäisches Zivilrecht |
Rechteinhaber |
Kann auch eine juristische Person sein |
Urheber ist immer eine natürliche Person |
Übertragbarkeit |
Vollständige Übertragung möglich |
Urheberrecht ist unübertragbar, nur Nutzungsrechte übertragbar |
Formvorschriften |
Ursprünglich Registrierung/Symbol erforderlich |
Kein Formerfordernis, Schutz entsteht automatisch |
Persönlichkeitsrechte |
Gering ausgeprägt |
Stark ausgeprägt |
Schöpfungshöhe |
Tendenziell geringere Anforderungen |
Erfordert persönliche geistige Schöpfung |
Das „C im Kreis“ im digitalen Alltag
In der analogen Welt war das Copyright-Symbol lange Zeit klassisch in Büchern, auf Schallplatten oder in Filmvorspännen zu finden. Heute spielt es vor allem eine Rolle im digitalen Raum – auf Websites, in Social Media, in PDF-Dokumenten, PowerPoint-Präsentationen, YouTube-Videos oder TikToks. Aber wie setzt man das Zeichen korrekt ein? Und was bewirkt es in der Praxis?
Verwendung in Social Media, Websites, PDFs & Präsentationen
Gerade im digitalen Umfeld ist das „C im Kreis“ ein sichtbares Zeichen für geistiges Eigentum. Viele Urheber und Unternehmen setzen es ein, um ihre Inhalte zu markieren – sei es auf:
- der eigenen Website (z. B. im Footer: „© 2025 Max Mustermann“),
- einem YouTube-Video (z. B. eingeblendet am Anfang oder Ende),
- einer Instagram-Grafik (z. B. dezent am Rand platziert),
- einer PowerPoint-Folie oder PDF-Datei,
- dem Vorspann eines TikTok-Videos.
Der große Vorteil: Das Zeichen fällt auf, ist weltweit verständlich und vermittelt sofort, dass urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Gerade in sozialen Netzwerken, wo Inhalte leicht geteilt, gespeichert oder heruntergeladen werden können, wirkt das © wie eine Art digitale Visitenkarte des Urhebers.
Wie setze ich das Zeichen korrekt ein?
Das Zeichen selbst ist technisch einfach zu erstellen: Auf Windows-PCs lässt es sich mit der Tastenkombination Alt + 0169, auf dem Mac mit Option + G eingeben. Alternativ kopieren Sie es einfach: ©
Die empfohlene Schreibweise lautet:
© [Name] [Jahreszahl]
Beispiel:
© Max Mustermann 2025
Einige Empfehlungen zur Platzierung:
- Auf Webseiten: Am besten im Impressum oder Footer, optional auch direkt bei einzelnen Inhalten.
- In Präsentationen oder PDFs: Auf dem Titelblatt oder in der Fußzeile.
- In Videos oder Grafiken: Als eingeblendeter Hinweis am Rand oder am Ende.
- Auf Social-Media-Posts: In der Bildbeschreibung oder direkt im Bild/Grafikelement.
Wichtig: Das Zeichen ersetzt keine Rechteklärung – wenn Sie z. B. Inhalte Dritter verwenden, brauchen Sie zusätzlich eine Nutzungsberechtigung.
Rechtliche Wirkung bei YouTube, Instagram, TikTok & Co.
Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook sind heute zentrale Orte für Content-Veröffentlichung. Dabei stellen sich zwei Fragen: Was bringt das ©-Zeichen dort – und wird es rechtlich beachtet?
✔️ Sichtbarkeitswirkung
Viele Nutzer erkennen an einem sichtbaren Copyright-Hinweis, dass sie den Inhalt nicht einfach kopieren oder weiterverwenden dürfen. Das ©-Symbol kann so bereits im Vorfeld Rechtsverletzungen verhindern, weil es signalisiert: „Hier beansprucht jemand sein geistiges Eigentum.“
✔️ Beweisfunktion bei Löschanträgen
Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung melden, etwa bei YouTube oder Meta (Facebook/Instagram), müssen Sie oft belegen, dass Sie der Rechteinhaber sind. Ein veröffentlichtes Werk mit einem eindeutigen Urheberhinweis, wie „© Ihr Name 2025“, kann dabei als zusätzlicher Nachweis dienen und die Prüfung durch die Plattform erleichtern.
✔️ Kein Ersatz für technische Schutzmaßnahmen
Natürlich ersetzt das ©-Zeichen keinen technischen Kopierschutz. Es hindert niemanden daran, Inhalte zu screenshotten, herunterzuladen oder weiterzuleiten. Dennoch kann es im Nachhinein dabei helfen, Ihre Urheberschaft nachzuweisen – vor allem dann, wenn der Inhalt unrechtmäßig verwendet wird.
Fazit: In der digitalen Welt ist das Copyright-Zeichen ein einfaches, aber starkes Mittel, um Rechte sichtbar zu machen, Missbrauch vorzubeugen und den eigenen Anspruch auf Urheberschaft zu untermauern. Besonders in sozialen Netzwerken ist es oft der erste – und einzige – Hinweis, dass ein Inhalt geschützt ist.
Häufige Irrtümer rund um das ©-Symbol
Rund um das Copyright-Zeichen © kursieren viele Halbwahrheiten – besonders im Internet. Einige davon halten sich hartnäckig, obwohl sie juristisch nicht haltbar sind. Hier klären wir die häufigsten Missverständnisse – damit Sie wissen, was das Symbol wirklich kann (und was nicht).
Irrtum 1: „Ohne © ist das Werk nicht geschützt!“ – falsch!
Dieser Irrtum stammt aus dem früheren US-Recht, in dem das Copyright-Zeichen tatsächlich einmal Pflicht war, um einen urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Doch das gilt längst nicht mehr – und für Deutschland war es nie relevant.
Nach deutschem Urheberrecht entsteht der Schutz automatisch, sobald ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (§ 2 UrhG). Es ist also nicht notwendig, das Werk mit dem ©-Zeichen zu versehen.
Merksatz: Das Urheberrecht entsteht durch die Schöpfung – nicht durch ein Symbol.
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzt, darf sich also nicht darauf berufen, dass kein ©-Zeichen vorhanden war. Das ist kein „Freifahrtschein“ für die Nutzung.
Irrtum 2: „Mit © gehört mir alles, was ich teile!“ – ebenfalls falsch!
Ein weiteres häufiges Missverständnis: Wer einen Text, ein Bild oder ein Video mit dem Symbol „© Max Mustermann“ versieht, beansprucht damit automatisch sämtliche Rechte – selbst dann, wenn das Werk gar nicht von ihm stammt.
Doch so einfach funktioniert Urheberrecht nicht. Das Copyright-Symbol hat keine rechtsbegründende Wirkung. Es zeigt lediglich einen Anspruch an – es begründet ihn aber nicht.
Wenn Sie also fremde Inhalte mit Ihrem eigenen © versehen, ist das weder legal noch wirksam – sondern unter Umständen sogar eine Urheberrechtsverletzung oder eine Täuschung über die Urheberschaft (§ 106, § 107 UrhG).
Merksatz: Das © ist kein Eigentumsnachweis, sondern nur ein Hinweis auf ein bestehendes Recht – das Sie auch tatsächlich haben müssen.
Weitere typische Missverständnisse – kurz erklärt:
- „Das Werk ist frei, weil kein ©-Zeichen da ist.“
→ Falsch. Der Schutz besteht unabhängig vom Symbol. - „Ich darf das ©-Symbol selbst erfinden und damit jeden Beitrag markieren.“
→ Sie dürfen es nur dann verwenden, wenn Sie wirklich Urheber oder Rechteinhaber des Inhalts sind. - „Wenn ich © angebe, kann ich jeden verklagen, der mein Bild teilt.“
→ Nur wenn Ihr Werk tatsächlich die Schöpfungshöhe erreicht und Sie Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie gegen die Nutzung vorgehen. Das Symbol allein reicht nicht.
Fazit: Das Copyright-Zeichen ist ein hilfreiches Mittel zur Kennzeichnung von urheberrechtlich geschützten Inhalten – aber es ersetzt keine echten Rechte und schafft keine neuen. Es schützt nichts, was nicht ohnehin geschützt ist, und es „legalisiert“ auch keine fremde Nutzung. Wer das Symbol richtig versteht, kann es jedoch gezielt und wirkungsvoll einsetzen.
Fazit: Brauche ich das „C im Kreis“ – ja oder nein?
Am Ende bleibt die zentrale Frage: Muss ich das Copyright-Zeichen überhaupt verwenden – oder kann ich es mir einfach sparen? Die Antwort lautet: Sie müssen nicht, aber Sie sollten es in vielen Fällen trotzdem tun.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Das ©-Symbol ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, um ein Werk zu schützen.
- Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, das eine persönliche geistige Leistung darstellt – ganz ohne Anmeldung, Registrierung oder Symbol.
- Das Copyright-Zeichen hat keine rechtsbegründende Wirkung, zeigt aber an, dass ein Schutz beansprucht wird.
- Es kann in der Praxis eine wichtige Abschreckungs-, Beweis- und Signalwirkung entfalten – besonders im digitalen Umfeld.
Praxistipp: Wann Sie das Symbol sinnvoll einsetzen sollten
Verwenden Sie das ©-Symbol immer dann, wenn Sie Inhalte veröffentlichen, die unter das Urheberrecht fallen und von Ihnen stammen – etwa:
- Texte, Artikel oder Blogbeiträge,
- Fotos, Videos oder Grafiken,
- Präsentationen, E-Books oder PDFs,
- Musikstücke, Software oder Animationen.
Idealerweise versehen Sie Ihre Werke mit einer vollständigen Angabe, also:
© Ihr Name + Jahreszahl
Beispiel: © Max Mustermann 2025
Das sieht nicht nur professionell aus, sondern kann im Fall eines Rechtsstreits Ihre Urheberschaft dokumentieren und die Durchsetzung Ihrer Rechte erleichtern.
Empfehlung für Content Creator, Websitebetreiber und Unternehmer
Wenn Sie regelmäßig Inhalte erstellen oder veröffentlichen – sei es auf Ihrer Unternehmenswebsite, bei YouTube, auf Instagram, TikTok oder LinkedIn – dann ist das ©-Symbol ein einfaches und wirksames Mittel, um Ihre Rechte sichtbar zu machen.
Gerade im Online-Bereich, wo Inhalte rasch verbreitet und leider auch kopiert werden, kann das „C im Kreis“ als präventives Schutzschild dienen. Es ersetzt keine rechtliche Beratung und keinen Vertrag – aber es macht auf einen Blick klar: „Hier macht jemand einen urheberrechtlichen Anspruch geltend.“
Kurz gesagt: Sie brauchen das Symbol nicht – aber es kann Ihnen helfen. Es kostet nichts, tut nicht weh, wirkt seriös – und ist vor allem dort empfehlenswert, wo Ihre Inhalte öffentlich sichtbar und leicht kopierbar sind.
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