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Vertrag per WhatsApp kündigen– ist das wirksam?

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Kündigungen gehören zu den rechtlich sensibelsten Bereichen des täglichen Lebens. Wer einen Vertrag beendet, greift damit in ein bestehendes Schuldverhältnis ein. Für die eine Seite bedeutet das die Beendigung von Leistungen und Zahlungen, für die andere Seite kann es den Verlust von Einnahmen bedeuten. Nicht selten entstehen Streitigkeiten, weil unklar ist, ob die Kündigung überhaupt wirksam erklärt wurde oder ob sie an formalen Hürden scheitert. Schon kleine Fehler – etwa eine fehlende Unterschrift oder die falsche Übermittlungsart – können dazu führen, dass ein Vertrag weiterläuft und zusätzliche Kosten anfallen.

Parallel dazu hat sich die Kommunikation in den letzten Jahren stark verändert. Während früher fast ausschließlich Briefe oder Faxe zur Beendigung eines Vertrags genutzt wurden, greifen heute viele Menschen ganz selbstverständlich zu digitalen Kommunikationsmitteln. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Nachrichten lassen sich in Sekunden versenden, Zustellungs- und Lesebestätigungen vermitteln das Gefühl, rechtssicher gehandelt zu haben. Für viele liegt es daher nahe, auch eine Kündigung auf diesem Weg zu erklären.

Doch genau hier beginnt die rechtliche Unsicherheit. Reicht eine WhatsApp-Nachricht tatsächlich aus, um einen Vertrag wirksam zu kündigen? Oder verlangen Gesetz und Rechtsprechung in bestimmten Fällen weiterhin eine strengere Form wie die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift? Und wie steht es mit der Beweisbarkeit, wenn der Vertragspartner später behauptet, die Nachricht nie erhalten zu haben?

Diese Fragen sind keineswegs theoretisch, sondern betreffen Millionen von Verbrauchern und Unternehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wann eine WhatsApp-Kündigung wirksam sein kann, wo die Grenzen liegen und welche Risiken Sie kennen sollten. Damit sind Sie bestens informiert, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

 

Übersicht:

Gesetzliche Grundlagen zur Vertragskündigung
Kündigung per WhatsApp – grundsätzlich möglich?
Welche Verträge lassen sich per WhatsApp kündigen?
Praktische Tipps für eine wirksame Kündigung per WhatsApp
Sonderfälle und Besonderheiten
Fazit

 

Gesetzliche Grundlagen zur Vertragskündigung

Um die Frage beantworten zu können, ob eine Kündigung per WhatsApp wirksam ist, müssen zunächst die gesetzlichen Grundlagen betrachtet werden. Der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verschiedene Formerfordernisse vorgesehen, die je nach Vertragsart unterschiedlich streng sind.

Schriftform vs. Textform: Was der Gesetzgeber unterscheidet

Das BGB kennt insbesondere die Schriftform und die Textform. Beide Begriffe klingen ähnlich, haben aber erhebliche Unterschiede in ihrer rechtlichen Bedeutung.

  • Schriftform (§ 126 BGB):
    Hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich. Nur so gilt die Erklärung als rechtsverbindlich. Wird eine Kündigung zum Beispiel nur per WhatsApp oder E-Mail verschickt, fehlt es an dieser Unterschrift, sodass die Erklärung nicht wirksam ist. Die Schriftform soll sicherstellen, dass eine besonders bedeutsame Erklärung bewusst und endgültig abgegeben wird.
  • Textform (§ 126b BGB):
    Hier reicht es, wenn die Erklärung „in einer lesbaren Weise“ abgegeben wird und die Person des Erklärenden erkennbar ist. Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder auch per WhatsApp-Nachricht kann durchaus die Textform erfüllen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, es genügt die eindeutige Zuordnung zum Absender.

Die Abgrenzung ist entscheidend, denn ob eine WhatsApp-Nachricht zur Kündigung genügt, hängt allein davon ab, ob das Gesetz oder der Vertrag die Textform zulässt oder ausdrücklich die strengere Schriftform verlangt.

Relevante Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch

Das BGB regelt in verschiedenen Vorschriften, wann welche Form eingehalten werden muss. Grundsätzlich gilt: Verträge können formlos gekündigt werden, sofern keine besonderen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Aber: Gerade bei wichtigen Dauerschuldverhältnissen verlangt der Gesetzgeber eine bestimmte Form.

Beispiele:

  • § 568 BGB: Die Kündigung eines Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Eine WhatsApp-Nachricht ist hier nicht ausreichend.
  • § 623 BGB: Auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform. Eine digitale Nachricht erfüllt dieses Erfordernis nicht.
  • Bei Verbraucherverträgen (z. B. Fitnessstudio, Telefonvertrag) reicht in der Regel die Textform. Hier kann die Kündigung auch per E-Mail oder WhatsApp erfolgen, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Beispiele für Verträge mit besonderen Formerfordernissen

Anhand einiger typischer Vertragsarten wird deutlich, wie unterschiedlich die Anforderungen sind:

  • Mietverträge: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine WhatsApp-Nachricht ist unwirksam.
  • Arbeitsverträge: Auch hier ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Kündigungen per WhatsApp, SMS oder E-Mail sind ungültig.
  • Mobilfunk-, Internet- oder Streaming-Verträge: Diese unterliegen in der Regel der Textform. Eine Kündigung per WhatsApp kann wirksam sein, solange der Anbieter die Textform nicht vertraglich ausgeschlossen hat.
  • Versicherungsverträge: Auch hier reicht häufig die Textform aus. Eine WhatsApp-Kündigung kann also in Betracht kommen, muss aber stets anhand der Versicherungsbedingungen überprüft werden.

Die gesetzlichen Grundlagen zeigen damit deutlich: Eine WhatsApp-Kündigung ist keineswegs generell ausgeschlossen, sie hängt aber entscheidend davon ab, welcher Vertrag beendet werden soll.

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Kündigung per WhatsApp – grundsätzlich möglich?

Nachdem die rechtlichen Grundlagen geklärt sind, stellt sich die praktische Frage: Kann eine Kündigung per WhatsApp überhaupt wirksam sein? Die Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings nur dann, wenn für den jeweiligen Vertrag die Textform ausreichend ist.

WhatsApp als Kommunikationsmittel der Textform

WhatsApp ist ein Messenger-Dienst, der Nachrichten in elektronischer Form übermittelt. Eine per WhatsApp verschickte Kündigung erfüllt die Anforderungen der Textform (§ 126b BGB), wenn die Erklärung lesbar ist und der Absender eindeutig erkennbar bleibt. Der Name in der Chatüberschrift, die Handynummer und gegebenenfalls das Profilbild ermöglichen eine klare Zuordnung. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier nicht erforderlich.
Damit steht WhatsApp rechtlich auf einer Stufe mit E-Mail oder SMS: Es handelt sich um eine elektronische Nachricht, die die Textform erfüllen kann.

Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Kündigungen per E-Mail, SMS und Messenger

Die Gerichte haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Wirksamkeit elektronischer Kündigungen befasst. Während Kündigungen per E-Mail längst als gängige Form der Textform anerkannt sind, gibt es auch Entscheidungen, die die SMS oder sogar Messenger-Nachrichten für ausreichend halten – vorausgesetzt, es ist keine strengere Form vorgeschrieben.
Besonders in Verbraucherverträgen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Telekommunikationsverträgen akzeptieren Gerichte regelmäßig die Textform. Auch Gesetzesänderungen der letzten Jahre zeigen: Der Gesetzgeber will es Verbrauchern leichter machen, Verträge zu kündigen – digitale Kanäle sind ausdrücklich erwünscht.

Abgrenzung zwischen einfacher Textform und zwingender Schriftform

Entscheidend bleibt die Abgrenzung:

  • Textform: Reicht für viele Verbraucherverträge aus. WhatsApp ist hier ein zulässiges Kommunikationsmittel.
  • Schriftform: Ist zwingend erforderlich bei besonders wichtigen Vertragsarten, etwa beim Mietvertrag (§ 568 BGB) oder beim Arbeitsvertrag (§ 623 BGB). Hier genügt eine WhatsApp-Nachricht nicht. Fehlt die eigenhändige Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam – mit der Folge, dass der Vertrag fortbesteht.

Die rechtliche Lage lässt sich daher so zusammenfassen: Eine Kündigung per WhatsApp ist grundsätzlich möglich, wenn die Textform ausreicht. Verlangt das Gesetz oder der Vertrag jedoch ausdrücklich die Schriftform, führt der digitale Messenger-Weg ins Leere.

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Welche Verträge lassen sich per WhatsApp kündigen?

Ob eine Kündigung per WhatsApp wirksam ist, hängt maßgeblich von der Vertragsart ab. Während bei manchen Verträgen die Textform ausreicht und somit eine WhatsApp-Nachricht genügt, gibt es Bereiche, in denen die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.

Typische Beispiele für Kündigungen per WhatsApp

Viele Verträge des täglichen Lebens können Sie grundsätzlich per WhatsApp beenden:

  • Fitnessstudiovertrag:
    Bei Fitnessstudios handelt es sich in aller Regel um Verbraucherverträge, bei denen die Textform genügt. Eine WhatsApp-Nachricht mit eindeutiger Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Mitgliedsnummer … zum nächstmöglichen Termin“) ist also wirksam. Wichtig ist allerdings, dass Sie eine Bestätigung des Studios einholen, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden.
  • Mobilfunk- oder Internetvertrag:
    Auch hier gilt die Textform. Anbieter sind verpflichtet, digitale Kündigungen zu akzeptieren. Das bedeutet: Eine Kündigung per WhatsApp kann genauso wirksam sein wie per E-Mail. Allerdings besteht in der Praxis das Risiko, dass der Anbieter auf seinen offiziellen Kündigungskanälen besteht und eine WhatsApp-Nachricht nicht bearbeitet.
  • Streaming-Abos und andere Dauerschuldverhältnisse:
    Abos für Streamingdienste, Online-Plattformen oder digitale Inhalte können in aller Regel in Textform beendet werden. Hier genügt also auch eine WhatsApp-Nachricht, sofern der Vertrag keine besonderen Formerfordernisse enthält. Gesetzlich sind Anbieter sogar verpflichtet, eine einfache Möglichkeit zur Kündigung bereitzustellen (Stichwort: Kündigungsbutton bei Online-Verträgen).

Einschränkungen: Miet- und Arbeitsverträge

Deutlich anders sieht es bei Vertragsarten aus, die vom Gesetzgeber besonders geschützt werden:

  • Mietverträge:
    Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Mietverhältnisses zwingend schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine WhatsApp-Nachricht – so eindeutig sie formuliert sein mag – ist unwirksam. Wer versucht, sein Mietverhältnis per Messenger zu kündigen, riskiert, dass die Kündigung keine Wirkung entfaltet und das Mietverhältnis weiterläuft.
  • Arbeitsverträge:
    Gleiches gilt für Arbeitsverhältnisse. § 623 BGB schreibt ausdrücklich die Schriftform vor. Eine Kündigung per WhatsApp, SMS oder E-Mail ist hier immer unwirksam. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber müssen die Kündigung auf Papier verfassen, unterschreiben und zustellen.

Damit wird deutlich: Eine Kündigung per WhatsApp ist nur dort möglich, wo der Gesetzgeber die Textform genügen lässt. Bei besonders bedeutsamen Dauerschuldverhältnissen – wie Wohnraum oder Arbeitsplätzen – bleibt es dagegen beim strengen Schriftformerfordernis.

Risiken und Probleme einer WhatsApp-Kündigung

Auch wenn die Kündigung per WhatsApp in vielen Fällen rechtlich möglich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch die beste Lösung darstellt. Denn die Praxis zeigt: Gerade bei so wichtigen Erklärungen wie einer Vertragskündigung können erhebliche Probleme auftreten, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie trotz Kündigungsabsicht weiterhin an den Vertrag gebunden sind.

Beweisproblematik: Kann die Kündigung nachgewiesen werden?

Eine Kündigung muss dem Vertragspartner nicht nur zugehen, sie muss im Streitfall auch nachgewiesen werden können. Bei einem klassischen Brief mit Einschreiben oder einem Fax mit Sendebericht ist dies relativ einfach. Bei WhatsApp hingegen gestaltet sich der Beweis schwieriger:

  • Screenshots einer gesendeten Nachricht belegen zwar, dass Sie eine Nachricht verfasst haben, nicht jedoch, dass sie den Empfänger tatsächlich erreicht hat.
  • Selbst wenn die Nachricht mit einem Häkchen (zugestellt) oder zwei Häkchen (empfangen) versehen ist, gibt es keine absolute Sicherheit, dass der Vertragspartner die Kündigung auch zur Kenntnis genommen hat.
  • Im Prozess kann der Vertragspartner bestreiten, die Nachricht jemals erhalten oder gelesen zu haben. Dann liegt die Beweislast bei Ihnen.

Risiko fehlender Zustellung

Technische Probleme sind bei Messenger-Diensten keine Seltenheit. Die Nachricht kann auf dem Weg verloren gehen, wenn etwa das Smartphone des Empfängers defekt ist, die Nummer nicht mehr aktiv genutzt wird oder das Konto deaktiviert wurde. Auch der Wechsel des Vertragspartners auf eine neue Telefonnummer führt dazu, dass Ihre Kündigung ins Leere läuft. Anders als bei einer postalischen Zustellung gibt es keine neutrale dritte Instanz, die die Übergabe dokumentiert.

Unsicherheit durch fehlende Empfangsbestätigung des Vertragspartners

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Vertragspartner auf eine WhatsApp-Kündigung schlicht nicht reagieren. Fehlt eine ausdrückliche Bestätigung, bleibt unklar, ob die Kündigung akzeptiert und bearbeitet wurde. Selbst wenn die Nachricht technisch zugestellt wurde, wissen Sie nicht, ob sie intern korrekt weiterverarbeitet wird.
Gerade größere Unternehmen verweisen häufig auf ihre offiziellen Kündigungskanäle und lassen Nachrichten über WhatsApp unbeachtet. Für Sie bedeutet das: Ohne Bestätigung laufen Sie Gefahr, dass die Kündigung ins Leere geht und der Vertrag weiterläuft.

Zwischenfazit

Die Risiken einer WhatsApp-Kündigung sind erheblich. Während sie rechtlich in bestimmten Fällen wirksam sein kann, fehlt es oft an der nötigen Rechtssicherheit. Wer sicherstellen möchte, dass die Kündigung anerkannt wird, sollte sich nicht allein auf WhatsApp verlassen, sondern ergänzend auf bewährte Kommunikationswege wie Einschreiben oder den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsbutton setzen.

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Praktische Tipps für eine wirksame Kündigung per WhatsApp

Wenn Sie sich dennoch dafür entscheiden, eine Kündigung per WhatsApp zu verschicken, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um die Wirksamkeit zu sichern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Worauf Sie beim Verfassen achten sollten

Eine Kündigung muss klar und eindeutig formuliert sein. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „Ich möchte den Vertrag beenden“ oder „Ich denke daran zu kündigen“. Stattdessen sollte die Nachricht unmissverständlich lauten:
„Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Vertragsnummer XY zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Wichtige Angaben, die in der Nachricht enthalten sein sollten:

  • vollständiger Name und Anschrift des Kündigenden
  • Vertragsnummer oder Kundennummer
  • eindeutige Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich …“)
  • gewünschtes Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Termin“
    Je klarer und präziser Sie die Kündigung formulieren, desto weniger Spielraum hat der Vertragspartner, die Wirksamkeit in Zweifel zu ziehen.

Empfehlung: Bestätigung vom Vertragspartner einholen

Das größte Risiko bei einer WhatsApp-Kündigung ist der fehlende Nachweis. Deshalb sollten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung bitten. Diese kann ebenfalls per WhatsApp erfolgen oder per E-Mail, etwa mit dem Hinweis: „Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung schriftlich.“
Erhalten Sie keine Rückmeldung, sollten Sie nicht untätig bleiben. In diesem Fall empfiehlt es sich dringend, die Kündigung zusätzlich per E-Mail, Fax oder Einschreiben zu versenden. Nur so haben Sie einen rechtssicheren Beleg, dass Ihre Erklärung zugegangen ist.

Fristen beachten: Wann gilt die Kündigung als zugegangen?

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Das bedeutet: Sie muss so in dessen Machtbereich gelangen, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Bei WhatsApp ist das der Fall, wenn die Nachricht auf dem Gerät des Empfängers abrufbar ist – unabhängig davon, ob er sie tatsächlich liest.
Für Sie bedeutet das: Senden Sie die Kündigung rechtzeitig ab, am besten einige Tage vor Fristablauf. Verlassen Sie sich nicht auf eine Last-Minute-Nachricht, die möglicherweise verspätet zugestellt wird. Bedenken Sie außerdem, dass Sie im Zweifel beweisen müssen, dass die Nachricht rechtzeitig zugegangen ist – ein weiterer Grund, zusätzlich einen sicheren Übermittlungsweg zu wählen.

Fazit zu den Praxistipps

Eine Kündigung per WhatsApp ist zwar in vielen Fällen möglich, sie bleibt jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Wer diesen Weg wählt, sollte die Nachricht präzise verfassen, eine Bestätigung einholen und sich niemals allein auf den Messenger verlassen. Nur so können Sie vermeiden, dass Ihre Kündigung später wirkungslos bleibt und unerwartete Kosten entstehen.

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Sonderfälle und Besonderheiten

Neben den allgemeinen Regeln gibt es einige Sonderkonstellationen, die bei Kündigungen per WhatsApp eine wichtige Rolle spielen. Gerade hier zeigt sich, dass nicht jeder Vertrag gleich zu behandeln ist und dass der Gesetzgeber in bestimmten Situationen besondere Schutzmechanismen vorgesehen hat.

Kündigung durch den Unternehmer gegenüber dem Verbraucher

Während Verbraucher häufig in Textform kündigen dürfen, gilt für Unternehmer strengere Vorsicht. Kündigt ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Verbraucher, muss es die gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Eine einfache WhatsApp-Nachricht reicht hier in der Regel nicht aus. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Verbraucher durch unklare oder unauffällige Kündigungen überrascht werden.
Beispiel: Kündigt ein Fitnessstudio das Vertragsverhältnis mit einem Kunden, genügt es nicht, eine kurze WhatsApp-Nachricht zu verschicken. In solchen Fällen sind formale Anforderungen einzuhalten, und es empfiehlt sich dringend, eine schriftliche Kündigung auf klassischem Weg vorzunehmen.

Sonderregelungen bei Online-Verträgen (Kündigungsbutton)

Seit Juli 2022 schreibt das Gesetz vor, dass Verbraucher Online-Verträge über einen sogenannten Kündigungsbutton direkt auf der Webseite des Anbieters beenden können. Dieses Instrument soll eine besonders einfache und sichere Kündigungsmöglichkeit schaffen.
Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Haben Sie einen Vertrag online abgeschlossen, etwa bei einem Streamingdienst oder einem Online-Fitnessangebot, können Sie in der Regel direkt über den Kündigungsbutton kündigen. Eine WhatsApp-Nachricht ist in diesem Fall zwar ebenfalls denkbar, sie ist jedoch unnötig riskant, weil der Anbieter verpflichtet ist, Ihnen mit dem Button einen sicheren Kündigungsweg bereitzustellen.

Besonderheiten bei Verträgen mit Schriftformerfordernis

Besonders strikt ist der Gesetzgeber bei Verträgen, die tief in das persönliche Leben oder die wirtschaftliche Existenz eingreifen können. Hier gilt zwingend die Schriftform – eine WhatsApp-Nachricht ist unwirksam.

  • Mietvertrag: Kündigungen müssen eigenhändig unterschrieben und schriftlich übermittelt werden.
  • Arbeitsvertrag: Auch hier schreibt das Gesetz die Schriftform vor, digitale Wege wie WhatsApp oder E-Mail sind ausgeschlossen.
  • Bürgschaften oder Verbraucherdarlehensverträge: Auch in diesen Bereichen ist die Schriftform vorgeschrieben.
    In all diesen Fällen kann eine WhatsApp-Kündigung nicht einmal im Ansatz Wirkung entfalten. Wer dennoch versucht, auf diesem Weg zu kündigen, riskiert, dass der Vertrag nicht endet und erhebliche rechtliche Nachteile entstehen.

Zwischenfazit

Die Beispiele zeigen: WhatsApp kann zwar in bestimmten Fällen ein praktisches Kündigungsinstrument sein, stößt aber bei gesetzlichen Schriftformerfordernissen oder besonderen Verbraucherschutzregeln schnell an seine Grenzen. Je nach Vertrag ist es daher entscheidend, die richtige Form zu wählen – sonst bleibt die Kündigung wirkungslos.

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Fazit

Die Kündigung per WhatsApp ist kein bloßes Gedankenspiel, sondern in vielen Fällen tatsächlich möglich. Immer dann, wenn das Gesetz lediglich die Textform verlangt – etwa bei Fitnessstudio-, Mobilfunk- oder Streamingverträgen – kann eine Nachricht über den Messenger den Vertrag wirksam beenden. Damit fügt sich WhatsApp in die Reihe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail oder SMS ein.

Doch trotz dieser Möglichkeit bleibt die WhatsApp-Kündigung mit erheblichen Risiken behaftet. Die größte Schwachstelle liegt im Nachweis des Zugangs. Anders als beim Einschreiben oder beim Kündigungsbutton im Online-Bereich fehlt es an einer gesicherten Dokumentation, dass Ihre Erklärung tatsächlich beim Vertragspartner angekommen ist und bearbeitet wurde. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen WhatsApp-Nachrichten schlicht ignorieren oder nicht als offiziellen Kündigungsweg akzeptieren.

Deshalb gilt: Wenn Sie absolute Rechtssicherheit wünschen, sollten Sie auf sichere und bewährte Wege setzen. Ein Brief per Einschreiben, eine Kündigung per E-Mail oder die Nutzung des Kündigungsbuttons bei Online-Verträgen sind deutlich verlässlicher und minimieren das Risiko von Streitigkeiten.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Vertrag per WhatsApp wirksam beendet werden kann, oder steht die Gegenseite auf dem Standpunkt, die Kündigung sei unwirksam, ist es sinnvoll, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung nicht ins Leere läuft und Sie nicht unnötig weiter an einen Vertrag gebunden bleiben.

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