Zum Hauptinhalt springen

Verbot bildlich identifizierender Berichterstattung bei einem Heranwachsenden

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Zulässigkeit von Presseberichten bei antisemitischer Hetze in Songtexten

Grundsätzlich darf ein Pressebericht einem Rapper „antisemitische Hetze“ vorwerfen, wenn ein Lied des Rappers dahingehend verstanden werden kann, dass er den Angriff der Hamas auf Israel unterstützte und die dortige Gewaltanwendung gutheiße. In diesem Fall besteht eine hinreichende Tatsachengrundlage für den Pressebericht. Sofern es sich bei dem Rapper um einen Heranwachsenden handelt, ist allerdings die Veröffentlichung von Personenbildern wegen seiner Schutzbedürftigkeit unzulässig.

Hintergrund: Berichterstattung über antisemitische Inhalte eines Rappers

Der Antragsteller ist Rapper, die Antragsgegnerin eine bundesweit erscheinende deutsche Tageszeitung. Dieser veröffentlichte ein Lied, das so verstanden werden konnte, dass er den Angriff der Hamas unterstütze. In einem Pressebericht wurde über seine Einbürgerung „trotz antisemitischer Hetze“ berichtet. Hiergegen wehrte sich der Rapper gerichtlich.

Presseäußerung über „antisemitische Hetze“ ist zulässig

Das Landgericht hatte die Klage teilweise abgewiesen. Auch das OLG Frankfurt entschied, dass die Presseäußerungen über „antisemitische Hetze“ zulässig seien. Diese beruhen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage, da die Songtexte als Unterstützung der Hamas interpretiert werden konnten.

Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Bildern eines Heranwachsenden

Obwohl die inhaltliche Berichterstattung erlaubt war, untersagte das Gericht die Veröffentlichung von Bildern des Antragstellers. Aufgrund seines Alters und seiner geringen Bekanntheit bestand kein öffentliches Interesse an seiner identifizierenden Darstellung.

Voraussetzungen für zulässige Bildberichterstattung

Eine identifizierende Berichterstattung durch Bilder ist nur dann erlaubt, wenn Name oder Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert haben und ein öffentliches Interesse an dieser Information besteht. Dies war hier nicht der Fall.

Meinungsäußerungen erfordern eine Tatsachengrundlage

Das Gericht stellte klar, dass Meinungsäußerungen wie die Bezeichnung als „Anhänger eines salafistischen Predigers“ nur zulässig sind, wenn eine hinreichende Tatsachengrundlage besteht. Diese fehlte im konkreten Fall, weshalb der Antragsteller in diesem Punkt erfolgreich war.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.10.2024, Az. 16 W 40/24

 

 

FAQ: Pressefreiheit und Schutz von Persönlichkeitsrechten bei Jugendlichen

1. Wann darf die Presse einen Künstler „antisemitischer Hetze“ bezichtigen?

Wenn eine hinreichende Tatsachengrundlage vorhanden ist, etwa durch Textinhalte, die eine Unterstützung von Gewalt nahelegen.

2. Darf die Presse Bilder von heranwachsenden Personen veröffentlichen?

Nur dann, wenn Name oder Identität der Person einen eigenständigen Informationswert besitzen und ein öffentliches Interesse besteht.

3. Welche Anforderungen bestehen für die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen?

Meinungsäußerungen müssen auf einer tatsächlichen Grundlage beruhen, insbesondere wenn sie den Ruf einer Person beeinträchtigen können.

4. Was versteht man unter einer hinreichenden Tatsachengrundlage?

Eine Tatsachengrundlage ist gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte vorhanden sind, die die getätigte Meinungsäußerung stützen.

5. Wann ist ein Ausgleich zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht nötig?

Immer dann, wenn eine Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen beeinträchtigt, muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

6. Gilt ein besonderes Schutzbedürfnis bei Heranwachsenden?

Ja, Jugendliche und junge Erwachsene genießen einen erhöhten Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, auch im Bereich der Pressefreiheit.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Gewinnabschöpfung spielt im Markenrecht eine zentrale Rolle, weil Marken heute weit mehr sind als bloße Kennzeichen. Sie stehen für Wiedererkennungswert, Vertrauen und wirtsch…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Podcasts haben sich in kurzer Zeit von einem Nischenformat zu einem festen Bestandteil der öffentlichen Kommunikation entwickelt. Ob Unterhaltung, Information, Bildung oder Market…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Hörbücher haben sich in den vergangenen Jahren von einem Nischenprodukt zu einem festen Bestandteil des digitalen Alltags entwickelt. Ob beim Autofahren, beim Sport oder im Alltag…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Online-Shopping gehört für viele Verbraucher längst zum Alltag. Mit wenigen Klicks lassen sich Produkte vergleichen, bestellen und bequem nach Hause liefern. Genau diese Bequemlic…