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Unzureichende Angaben zu Vertrags-Laufzeiten

Partnersuche.de - Eine automatische Verlängerung der Laufzeit auf 12 Monate ist rechtswidrig
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das OLG Dresden hat die gesetzliche Informationspflicht im Online-Handel unterstrichen. Das Gericht hat entschieden, dass eine automatische Verlängerung einer 14-tägigen Probemitgliedschaft der Online-Partnerbörse partnersuche.de rechtswidrig ist.

In Ihrem Online-Auftritt hat die Partnerbörse Partnersuche.de an mehreren Stellen wiederholt und auffällig für die 14-tägige Probemitgliedschaft zum Preis von 1,99 Euro geworben. Diese Werbung wurde zum Teil durch Großdruck und eine rote Schrift stark hervorgehoben. Der Hinweis auf die automatische Verlängerung der Mitgliedschaft auf 12 Monate für 39,50 EUR pro Monat stand zwar im Vertrag, blieb aber ohne jegliche farbliche Hervorhebung und blieb durch den verwendeten Fließtext höchst unauffällig. 

Das Gericht hat die Wirksamkeit einer solchen Klausel in seiner Entscheidung abgelehnt.

Die Online-Partnerbörse hätte die Verlängerung der Laufzeit in einer gut sichtbaren Art und Weise ankündigen müssen. Dies bedeutet, dass auch der Hinweis auf die Verlängerung und den damit erhöhten Preis in einer ähnlich großen Schrift und Farbe hätte abgebildet werden müssen wie die Werbung für die Testmitgliedschaft selbst. Ein kurzer Hinweis im Kleingedruckten genügt nicht. 

Der Hinweis darauf, dass die Testmitgliedschaft zeitlich begrenzt ist, wurde zwar hervorgehoben. Diese Hervorhebung erfolgte allerdings nur in einer dezenten hellgrünen Farbe und wurde damit gegenüber der augenfälligen, in Rot gehaltenen Werbung für die Testmitgliedschaft in den Hintergrund gedrängt. Zudem war die Aussage über eine kurze Laufzeit an sich bereits eine Werbung für das Produkt und stand in keinem deutlichen Zusammenhang zu der darauffolgenden automatischen Verlängerung.

Die Onlinebörse ist somit Ihrer Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen.

Die Klausel über die automatische Verlängerung des Vertrages auf 12 Monate ist ungültig. Die Forderung der Partnerbörse, für die nächsten 12 Monate den monatlichen Betrag von 39,50 EUR zu erhalten, ist rechtswidrig.

Mit dieser Entscheidung werden die Rechte der Verbraucher der Online-Portale gestärkt. Eine detailgenaue Durchsicht aller Vertragsbedingungen wird dem Verbraucher nicht zugemutet. Er hat das Recht darauf, bereits auf den ersten Blick über den Umfang und den Preis einer Dienstleistung informiert zu werden. Dies sorgt insbesondere dafür, dass die Verbraucher im Netz sich schneller über die Angebote informieren, bessere Preisvergleiche durchführen und bessere Entscheidungen treffen können. Es sorgt damit für eine höhere Sicherheit der Verbraucher bei dem Online-Handel.

OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2013, Az.: 14 W 832/13

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