Zum Hauptinhalt springen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das OLG Hamm hat eine Entscheidung bezüglich der Werbeversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln getroffen. Danach ist es ein unzulässiger Verstoß gegen das UWG, mit positiven gesundheitlichen Wirkungen des Nahrungsergänzungsmittels auf bestimmte Körperfunktionen (im vorliegenden Fall der Gelenkgesundheit) zu werben, wenn diese wissenschaftlich nicht ausreichend durch anerkannte Studien belegt sind.

Hintergründe der Entscheidung 

Im vorliegenden Fall hat die Beklagte ein Produkt vertrieben, das mithilfe von Bestandteilen wie Weihrauch, Weidenrinde und Teufelskralle laut Werbeaussagen die Gelenkfunktion unterstützen solle. Außerdem wurde durch die Werbeaussagen auf der Internetpräsenz für das Nahrungsergänzungsmittel der Eindruck erweckt, dass das Mittel entzündungshemmend und schmerzlindernd bei Gelenkkrankheiten und gesundheitsfördernd sei. Ohne nähere Angaben zu der dafür erforderlichen Dosis des jeweiligen Bestandteils zu machen, hat die Beklagte zahlreiche physiologische Verbesserungen beschrieben, die durch die Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels entstehen sollten. 

Verstoß gegen die Health Claims Verordnung und das UWG

Für solcherlei Heilbehauptungen in Bezug auf die Inhaltsstoffe des Mittels und auch bezüglich der Menge, in denen die Nährstoffe im Endprodukt vorhanden sind, fehlte es jedoch an einer wissenschaftlichen Absicherung, wie das Oberlandesgericht Hamm festgestellt hat. Diesen Beweis muss aber der Werbende, also die Beklagte, erbringen und nicht der Kläger, der die Werbung angreift. Da ein solcher Beweis der Beklagten hier nicht gelungen ist, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HVCO) vor, der zur Unlauterbarkeit der Werbung nach § 3 UWG führt, ohne dass es auf eine konkrete Irreführung ankäme. 

Die HCVO gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für gesundheitsbezogenen Aussagen wie die hier vorliegenden Wirkungsangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln. Die Verordnung verbietet ungesicherte Werbeaussagen schon dann, wenn nach dem Verständnishorizont des Werbeadressaten eine Aussage bezüglich der Wirkung vorliegt und diese nicht durch anerkannte wissenschaftliche Studien abgesichert ist. 

Auch weitere Verstöße gegen die HCVO, wie der fehlende Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise, der bei einem Nahrungsergänzungsmittel erforderlich ist, wurden durch das Oberlandesgericht Hamm festgestellt. Durch die Verbreitung der ungesicherten Werbeaussagen über eine überall verfügbare Internetwerbung ist der Verstoß gegen das UWG auch spürbar geworden. 

Die Beklagte hat letztlich also aufgrund verschiedener Rechtsquellen auf nationaler und europäischer Ebene die unzulässige Gesundheitswerbung zu unterlassen. 

OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2013, Az. 4 U 20/13 

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Gewinnabschöpfung spielt im Markenrecht eine zentrale Rolle, weil Marken heute weit mehr sind als bloße Kennzeichen. Sie stehen für Wiedererkennungswert, Vertrauen und wirtsch…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Podcasts haben sich in kurzer Zeit von einem Nischenformat zu einem festen Bestandteil der öffentlichen Kommunikation entwickelt. Ob Unterhaltung, Information, Bildung oder Market…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Hörbücher haben sich in den vergangenen Jahren von einem Nischenprodukt zu einem festen Bestandteil des digitalen Alltags entwickelt. Ob beim Autofahren, beim Sport oder im Alltag…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Online-Shopping gehört für viele Verbraucher längst zum Alltag. Mit wenigen Klicks lassen sich Produkte vergleichen, bestellen und bequem nach Hause liefern. Genau diese Bequemlic…