Zum Hauptinhalt springen

Unterlassungsanspruch Spam

Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt a.M. hat mit seinem Urteil vom 30.09.2013 utner dem Aktenzeichen 1 U 314/12 entschieden, dass sich eine Unterlassungserklärung, die sich gegen E-Mail-Spam richtet, auf eine konkret verwendete Mail-Adresse beschränken kann.

Hiermit setzt sich das Gericht in Gegensatz zu Urteilen des LG Hagen und des LG Berlin.

Es gibt der Berufung der Klägerin statt und verurteilt die Beklagte, es unter Androhung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, E-Mail-Adressen zu nutzen, die dem Beklagten zugeordnet werden, wenn nicht dieser hierzu vorher seine Einwilligung erteilt. Insbesondere soll sie es unterlassen, an den Beklagten Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen Anmeldung auf einer Internetpräsenz zu senden, ohne eine Anmeldung zu verifizieren und mit einem negativen Schufa-Eintrag im Falle des Nichtzahlens zu drohen. 

Im Übrigen hat das Gericht die Berufung sowie die Widerklage abgewiesen.

Der Unterlassungsanspruch leite sich aus den §§ 823 und 1004 BGB analog her, weil die mehrfache Verwendung der E-Mail-Adresse zu geschäftlichen Zwecken ihn eines Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beklagten verletze. Auf einen etwaigen datenschutzrechtlichen Verstoß komme es daher nicht an.

Es sei dahingestellt, ob die Übersendung einer Bestätigungsmail mit Aktivierungslink eine unerlaubte Handlung darstellte. Unbefugt sei jedenfalls die Übersendung einer Zahlungsaufforderung gewesen, denn dieser hatte einen Aktivierungslink nicht angeklickt. Daher habe die Klägerin nicht davon ausgehen dürfen, dass der Beklagte habe sich bei ihr angemeldet. Es gab weder einen Vertragsabschluss noch eine Erlaubnis, die Mailadresse zu verwenden. Für eine anderslautende Behauptung trage die Klägerin die Beweislast.

Auf die Berechtigung zur Drohung mit einem Schufa-Eintrag komme es nicht an, da der Beklagte ohnehin einen Anspruch darauf hat, dass die Klägerin seine Mailadresse nicht verwendet. Daher sei die Frage nach etwaigen Ansprüchen auf Schadensersatz seitens des Beklagten ohne Belang.

Auch sei von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. Diese ergebe sich bereits aus der Ersthandlung sowie der unterlassenen Abgabe einer Unterlassungserklärung. Des Weiteren hat die Klägerin den Beklagten bereits im Laufe des Verfahrens mit weiteren Mails belästigt und um Aktivierung des Kontos gebeten.

Die Rüge der Klägerin wegen der Unbestimmtheit der Widerklage hinsichtlich der E-Mail-Adressen hingegen sei begründet. Der Anspruch beziehe sich nur auf konkrete Adressen. Daher sei das Unterlasungsgebot auf diese vom Beklagten genannten Adressen zu beschränken.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2013, Aktenzeichen 1 U 314/12 

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
In der aktuellen Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen im Bereich Cartier / Richemont weiterhin ausgesprochen werden – allerdings häufig durch andere Kanzleien und mit teilweise ver…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Instagram-Profil ist schnell erstellt. Ein Logo wird hochgeladen, ein kurzer Beschreibungstext ergänzt, ein paar Beiträge werden veröffentlicht, vielleicht noch ein Link zur e…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…