Zum Hauptinhalt springen

Unterlassungsanspruch gegenüber einem Reisevermittler

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das „Opt-out-Verfahren", bei dem der Kunde bei der Buchung eines Fluges über einen Vermittler im Internet Versicherungsleistungen bereits voreingestellt in seinem Warenkorb vorfindet und sich aktiv gegen die Buchung der Zusatzleistung entscheiden muss, ist unzulässig, wenn die Versicherungsleistung nicht vom Luftfahrtunternehmen selbst, sondern von einem unabhängigen Dritten erbracht wird, die Kosten dafür aber zusammen mit dem Flugpreis als Gesamtpaket verrechnet werden.

Im Zusammenhang mit Flugbuchungen im Internet werden immer wieder zusätzliche Versicherungsleistungen wie etwa eine Rücktrittsversicherung in der Form angeboten, dass diese vor Abschluss der Buchung im Warenkorb als Zusatzleistungen voreingestellt sind und für den Fall der Ablehnung durch Anklicken erst wieder entfernt werden müssen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte bereits im Juli 2012 entschieden, dass diese Voreinstellung unzulässig ist, wenn die Versicherungsleistung nicht vom Luftfahrtunternehmen selbst, sondern von einem unabhängigen Dritten erbracht wird. Der Bundesgerichtshof bezog sich in einer Entscheidung auf das Urteil des EuGH und fasste einen Hinweisbeschluss. Der klagende Verbraucherverband nahm einen Reisevermittler auf Unterlassung in Anspruch. Dieser gestaltete die Buchung von Flügen über seine Internetseite derart, dass im Warenkorb des Kunden voreingestellt ein Versicherungspaket aufschien und dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt des Buchungsvorgangs wieder entfernt werden konnte. Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft müssen fakultative Zusatzkosten wie Kosten für angebotene Versicherungsleistungen am Beginn eines Buchungsvorgangs klar und eindeutig dargestellt werden. Der Verbraucher muss sich zudem aktiv für den Einschluss der zusätzlich angebotenen Leistungen in den Vertrag entscheiden können („Opt-in-Verfahren"). Das vom Reisevermittler verwendete „Opt-out-Verfahren", bei dem sich der Verbraucher aktiv gegen den Einschluss der zusätzlich angebotenen Leistungen in den Vertrag entscheiden muss, erfüllt diese Anforderungen nicht und ist unzulässig. Dies gilt nicht nur für jene Fälle, in denen die Zusatzleistung vom Luftfahrtunternehmen selbst oder von einem von ihm abhängigen Unternehmen erbracht wird, sondern auch für jene Fälle, in denen die Zusatzleistung von einem unabhängigen Dritten erbracht wird, die Kosten dafür aber in einem Gesamtpreis mit den Kosten für den Flug erhoben werden. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben, die Berufung des Reisevermittlers ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hatte die Revision noch vor der Entscheidung des EuGH zugelassen. Aus diesem Grund fasste der Bundesgerichtshof den Hinweisbeschluss und wies in der Begründung auf die durch die Entscheidung des EuGH eingetretene Unzulässigkeit und die mangelnden Erfolgsaussichten der Revision hin.

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 25.10.2012, Az. I ZR 81/11

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die digitale Kommunikation ist heute ein zentraler Bestandteil des Geschäftslebens. E-Mail-Marketing gehört zu den effektivsten Werbemaßnahmen, birgt jedoch auch erhebliche Risike…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft ist ein zentraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Es stellt sicher, dass der Urheber als Schöpfer eines W…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Abmahnungen wegen Filesharing sind ein weit verbreitetes Thema im Urheberrecht. Gerade für Anschlussinhaber, die möglicherweise unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen, weil Dr…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Birkenstock-Sandalen sind weltweit bekannt und beliebt. Ihr Design hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist unverkennbar mit der Marke Birkenstock verbunden. Doch ist dieses Desig…