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Unerlaubte Werbe-E-Mails an Seminarteilnehmer

Wer an einem Seminar teilnimmt und sich in eine Liste einträgt, die eine Art Teilnehmerverzeichnis darstellt, so hat er damit nicht automatisch eine Einwilligung für die Zusendung unaufgeforderter Werbemails durch den Veranstalter des Seminars oder Firmen, die in den Adressenbesitz gelangt sind, gegeben.

Bei einer solchen Werbeversendung handelt es sich zudem auch nicht um eine Bagatelle. Daher kann sie wettbewerbsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung und Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Folge haben.

 

Urteil des LG Gera vom 24.07.2012

3 O 455/11

jurisPR-WettbR 4/2013, Anm. 4

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