Stockfotos & Urheberrecht: So nutzen Sie Bilder rechtssicher
Stockfotos sind aus der heutigen Unternehmenskommunikation kaum wegzudenken. Sie finden sich auf Webseiten, in Broschüren, in Social-Media-Kampagnen oder auf Produktverpackungen. Sie bieten schnelle, kostengünstige und optisch hochwertige Lösungen, wenn kein eigenes Bildmaterial zur Verfügung steht. Genau diese vermeintliche Einfachheit führt jedoch regelmäßig zu rechtlichen Problemen. Denn hinter jedem Bild steht ein Urheberrecht, und die Art und Weise, wie ein Foto genutzt werden darf, hängt von den konkreten Lizenzbedingungen ab.
Während viele davon ausgehen, dass der Kauf oder Download eines Stockfotos eine freie Nutzung in jeder erdenklichen Form erlaubt, ist die Realität deutlich komplizierter. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und vertragliche Vorgaben greifen ineinander. Wer die rechtlichen Grenzen nicht kennt, riskiert schnell Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder die Pflicht, Werbematerialien vom Markt zu nehmen.
Gerade deshalb ist es für Unternehmen, Selbständige und Agenturen unerlässlich, die rechtlichen Spielregeln rund um Stockfotos genau zu kennen.
Typische Einsatzszenarien (Website, Social Media, Print)
Stockfotos werden in den unterschiedlichsten Kontexten eingesetzt. Besonders häufig begegnen sie Ihnen in folgenden Bereichen:
- Unternehmenswebseiten: Ob Startseite, Blog oder Online-Shop – Stockfotos sorgen für ein professionelles Erscheinungsbild.
- Social Media: Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn leben von Bildern. Viele greifen daher auf Stockmaterial zurück, um regelmäßig Content zu posten.
- Printprodukte: Broschüren, Flyer, Kataloge und Plakate nutzen Stockfotos, um Layouts zu vervollständigen oder bestimmte Stimmungen zu transportieren.
- Präsentationen und interne Kommunikation: Auch PowerPoint-Präsentationen, Schulungsunterlagen oder interne Newsletter enthalten oft Stockmaterial.
- Werbekampagnen: Besonders im E-Commerce sind Stockbilder beliebt, um Emotionen zu wecken oder generische Situationen darzustellen.
Die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten zeigt, dass die rechtliche Absicherung nicht auf einen einzelnen Verwendungszweck beschränkt ist. Jede Nutzung muss im Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.
Häufige Irrtümer („royalty-free = kostenlos?“)
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Gleichsetzung von „royalty-free“ mit „kostenlos“. Tatsächlich bedeutet „royalty-free“ lediglich, dass Sie nach dem Erwerb einer Lizenz das Bild ohne zusätzliche wiederkehrende Gebühren einsetzen dürfen. Sie zahlen also in der Regel einmalig für eine Nutzungslizenz. Kostenfrei ist die Nutzung dadurch aber keineswegs.
Ebenso irreführend ist die Annahme, dass eine Lizenz automatisch alle erdenklichen Nutzungsarten abdeckt. Viele Lizenzen sind eingeschränkt – sei es in Bezug auf Auflagenhöhe, Reichweite, Medium oder die Art der Nutzung. Manche Fotos sind ausdrücklich nur für redaktionelle Zwecke („Editorial Use Only“) freigegeben und dürfen gerade nicht für Werbung oder Produktvermarktung eingesetzt werden.
Die größte Gefahr liegt darin, dass diese Einschränkungen oft überlesen werden. Wer ein Bild einfach „blind“ nutzt, ohne die Lizenzbedingungen zu prüfen, läuft Gefahr, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen.
Grundbegriffe verständlich erklärt
Rechtekette und „Clearance“
Lizenzbedingungen von Stockagenturen richtig lesen
Namensnennung in der Praxis
Bearbeitung, Composing und KI-Optimierung
KI-„Stockfotos“ und Generatoren
Personenabbildungen rechtssicher nutzen
Social Media und Plattformnutzungen
Häufige Fehler – und wie Sie diese vermeiden
Compliance im Unternehmen
Was tun bei Abmahnung oder Take-down?
Prävention: Checkliste „Stockfotos rechtssicher einsetzen“
FAQ: Stockfotos & Urheberrecht
Fazit und Handlungsempfehlung
Grundbegriffe verständlich erklärt
Um Stockfotos rechtssicher nutzen zu können, ist es wichtig, einige grundlegende urheberrechtliche Begriffe zu verstehen. Diese bestimmen, welche Rechte Sie mit dem Erwerb einer Lizenz tatsächlich erhalten – und wo die Grenzen liegen.
Urheber, Lichtbild vs. „künstlerisches“ Foto
Der Urheber eines Fotos ist stets die Person, die es aufgenommen hat. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein aufwendiges Shooting oder eine spontane Aufnahme handelt. Der Urheber bleibt rechtlich immer die zentrale Figur, auch wenn die Nutzungsrechte später an eine Bildagentur oder einen Kunden übertragen werden.
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken:
- Lichtbilder sind einfache Fotografien, bei denen keine besondere künstlerische Gestaltung vorliegt. Schon das schnelle Urlaubsfoto oder ein schlichtes Produktfoto fallen darunter.
- Lichtbildwerke sind Fotos mit künstlerischem Anspruch, etwa durch eine besondere Bildgestaltung, Komposition oder eine kreative Idee.
Der Unterschied wirkt auf den ersten Blick theoretisch, ist aber praktisch relevant: Einfache Lichtbilder sind in der Regel 50 Jahre ab Veröffentlichung geschützt; erfolgt keine Veröffentlichung, beträgt die Schutzdauer 50 Jahre ab Herstellung. Bei Lichtbildwerken gilt die 70-Jahres-Frist nach dem Tod des Urhebers.
Nutzungsrechte, ausschließliche/nicht ausschließliche Lizenzen
Wenn Sie ein Stockfoto kaufen oder herunterladen, erwerben Sie in aller Regel keine Eigentumsrechte am Bild, sondern lediglich Nutzungsrechte. Diese regeln, wie Sie das Foto einsetzen dürfen.
Es gibt zwei zentrale Arten von Nutzungsrechten:
- Ausschließliches Nutzungsrecht: Sie sind der Einzige, der das Bild in der vereinbarten Weise nutzen darf. Selbst der Urheber darf es nicht mehr anderweitig verwenden. Exklusive Lizenzen sind selten und oft teuer, weil sie den Zugang für andere ausschließen.
- Einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht: Dies ist der Regelfall bei Stockfotos. Mehrere Nutzer können gleichzeitig dieselbe Aufnahme lizenzieren. Der Urheber darf das Bild weiterhin über Agenturen vertreiben.
In der Praxis heißt das: Auch wenn Sie ein Foto korrekt lizenziert haben, können Sie nicht verhindern, dass es auf Webseiten anderer Unternehmen oder in fremden Broschüren ebenfalls auftaucht – sofern diese ebenfalls eine Lizenz erworben haben.
Lizenzmodelle: Royalty-Free, Rights-Managed, Editorial Use Only, Public Domain/CC0, Creative-Commons-Varianten
Neben der Unterscheidung zwischen exklusiven und nicht exklusiven Lizenzen spielt auch das Lizenzmodell eine zentrale Rolle. Die gängigsten Varianten sind:
- Royalty-Free (RF): Sie zahlen einmalig für die Lizenz und dürfen das Foto im Rahmen der Bedingungen mehrfach nutzen, ohne zusätzliche Gebühren. Einschränkungen gibt es dennoch, etwa bei der maximalen Auflage oder der Nutzung in sensiblen Kontexten. „Royalty-free“ bedeutet also nicht „frei von Kosten“, sondern „frei von wiederkehrenden Lizenzgebühren“.
- Rights-Managed (RM): Hier erwerben Sie eine sehr genau definierte Nutzung, zum Beispiel für eine bestimmte Kampagne, Region oder Auflage. Jede weitere Nutzung muss gesondert lizenziert werden. RM-Fotos sind teurer, bieten aber den Vorteil, dass die Nutzungskette transparenter ist und Dopplungen eher vermieden werden.
- Editorial Use Only: Solche Bilder dürfen ausschließlich im redaktionellen Zusammenhang verwendet werden, etwa in Zeitungsartikeln, Blogs oder Dokumentationen. Werbung, Produktvermarktung oder kommerzielle Broschüren sind damit nicht erlaubt.
- Public Domain / CC0: Bilder in der Gemeinfreiheit oder unter der Lizenz „Creative Commons Zero“ dürfen frei genutzt werden – auch kommerziell. Dennoch ist Vorsicht geboten: Nicht immer ist klar, ob das Bild tatsächlich rechtmäßig in die Gemeinfreiheit entlassen wurde.
- Creative Commons (CC): Diese Lizenzen erlauben die Nutzung unter bestimmten Bedingungen. Varianten wie „CC BY“ erfordern eine Namensnennung, „CC BY-NC“ erlaubt nur nicht-kommerzielle Nutzung, und „CC BY-SA“ verpflichtet, abgeleitete Werke unter denselben Bedingungen zu veröffentlichen. Wer mit CC-Bildern arbeitet, muss die Lizenztexte sehr genau lesen.
Gerade im Alltag zeigt sich: Die Annahme, mit einer Lizenz sei „alles erlaubt“, gehört zu den größten Fehlvorstellungen. Jedes Lizenzmodell bringt eigene Regeln und Fallstricke mit sich, die Sie im Vorfeld prüfen sollten.
Rechtekette und „Clearance“
Bei Stockfotos geht es nicht nur um das Verhältnis zwischen Urheber und Nutzer. Häufig sind weitere Rechte betroffen, die sogenannte „Rechtekette“. Diese muss lückenlos geklärt sein, damit Sie ein Bild rechtssicher verwenden können.
Wer darf überhaupt lizenzieren?
Nicht jeder, der ein Foto ins Internet stellt, darf es auch lizenzieren. Grundsätzlich ist der Urheber – also der Fotograf – der erste Rechteinhaber. Viele Fotografen übertragen ihre Nutzungsrechte jedoch an Bildagenturen, die die Fotos in eigenen Datenbanken vertreiben. Sie als Käufer erwerben dann nicht das Bild selbst, sondern eine Nutzungslizenz über die Agentur. Wichtig ist daher, dass Sie nur bei seriösen Anbietern lizenzieren und die Lizenzkette nachvollziehbar dokumentiert ist.
Ein häufiger Fehler liegt darin, Bilder aus „kostenlosen“ Portalen oder von Dritten zu übernehmen, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt zur Lizenzierung berechtigt sind. Stellt sich später heraus, dass die Rechtekette unterbrochen ist, haften Sie im Zweifel selbst – auch wenn Sie gutgläubig gehandelt haben.
Model Release und Property Release – wann Sie Einwilligungen brauchen
Befinden sich Personen erkennbar auf einem Foto, brauchen Sie grundsätzlich eine Einwilligung zur Veröffentlichung. Diese erfolgt üblicherweise durch ein sogenanntes Model Release, das sicherstellt, dass die abgebildete Person mit der kommerziellen Nutzung einverstanden ist.
Für Außenaufnahmen von Gebäuden, die von öffentlichen Wegen aus fotografiert werden, ist in der Regel kein Property Release erforderlich. Anders bei Innenräumen oder nicht öffentlich zugänglichen Bereichen: Hier greifen Hausrecht und vertragliche Vorgaben, sodass eine Zustimmung des Eigentümers nötig sein kann. Zusätzlich sind etwaige Marken- und Designrechte zu beachten. der Schutz bei einfachen Lichtbildern in der Regel 50 Jahre ab Veröffentlichung der Schutz bei einfachen Lichtbildern in der Regel 50 Jahre ab Veröffentlichung. Dies ist vor allem relevant, wenn Aufnahmen im Innenbereich oder auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände entstanden sind.
Fehlen entsprechende Releases, dürfen solche Fotos oft nur redaktionell, nicht aber werblich eingesetzt werden.
Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte im Bild
Neben dem Urheberrecht spielen auch Marken- und Designrechte eine Rolle. Enthält ein Foto beispielsweise ein erkennbares Logo, eine geschützte Verpackung oder ein charakteristisches Produktdesign, kann die Nutzung in der Werbung problematisch sein. Der Eindruck, ein bestimmtes Unternehmen habe die Abbildung autorisiert oder unterstützt, kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss berücksichtigt werden. Selbst mit einem Model Release ist Vorsicht geboten, wenn das Foto in einem sensiblen Zusammenhang genutzt wird – etwa im Zusammenhang mit Krankheit, Sucht oder politischen Themen.
Panoramafreiheit und ihre Grenzen
Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt es, Gebäude und Kunstwerke, die dauerhaft von öffentlichen Wegen sichtbar sind, zu fotografieren und diese Bilder zu nutzen. Sie gilt jedoch nicht unbegrenzt:
- Innenräume wie Museen, Theater oder Bahnhöfe sind durch das Hausrecht geschützt, sodass hier oft keine freie Nutzung möglich ist.
- Auch temporäre Kunstwerke oder Installationen sind nicht zwangsläufig von der Panoramafreiheit erfasst.
- Bei Luftaufnahmen oder Drohneneinsätzen können zusätzliche Beschränkungen gelten.
Die Panoramafreiheit schützt also nicht in jedem Fall. Gerade im Bereich von Stockfotos, die weltweit verbreitet werden, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich.
Lizenzbedingungen von Stockagenturen richtig lesen
Viele Nutzer gehen davon aus, dass mit dem Kauf einer Lizenz „alles erlaubt“ sei. In der Praxis enthalten die Lizenzbedingungen von Stockagenturen jedoch zahlreiche Einschränkungen und konkrete Vorgaben. Wer diese überliest, setzt sich unnötigen Risiken aus.
Umfang: Medium, Auflage, Dauer, Territorium
Eine Lizenz ist immer an bestimmte Parameter gebunden. Dazu gehören etwa:
- Medium: Ein Foto darf vielleicht für eine Webseite, aber nicht automatisch für Printprodukte genutzt werden. Manche Lizenzen unterscheiden auch zwischen Online-Nutzung, Social Media oder TV.
- Auflage/Traffic: Häufig ist die Nutzung in Bezug auf Reichweite oder Auflage begrenzt, beispielsweise bis zu einer bestimmten Stückzahl bei Flyern oder einer bestimmten Zahl an Website-Besuchern.
- Dauer: Viele Lizenzen gelten zeitlich unbegrenzt, andere nur für einen bestimmten Zeitraum. Nach Ablauf muss das Bild entweder entfernt oder nachlizenziert werden.
- Territorium: Manche Lizenzen sind auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Eine internationale Werbekampagne kann dadurch schnell zu einer Rechtsverletzung führen, wenn nur eine nationale Lizenz vorliegt.
Verbote: sensibles Umfeld, Logos, Wiederverkauf, Templates, Merchandising
Neben den erlaubten Nutzungen enthalten die Bedingungen regelmäßig eine Liste von Verboten. Typisch sind etwa:
- Sensibles Umfeld: Die Nutzung in Verbindung mit politischen, religiösen oder medizinischen Themen ist oft untersagt oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
- Logos und Marken: Fotos dürfen in der Regel nicht so eingesetzt werden, dass sie als Unternehmenslogo oder Markenzeichen fungieren.
- Wiederverkauf und Templates: Stockfotos dürfen nicht als eigenständige Produkte vertrieben oder in Vorlagen eingebettet werden, die Dritten eine Weiterverwendung ermöglichen.
- Merchandising: T-Shirts, Tassen oder Poster mit Stockfotos sind meist ausgeschlossen oder erfordern eine gesonderte Lizenz.
„Editorial Use Only“ – was erlaubt ist und was nicht
Besonders wichtig ist der Hinweis „Editorial Use Only“. Solche Fotos dürfen ausschließlich im redaktionellen Kontext verwendet werden, also etwa zur Berichterstattung in Artikeln, Blogs oder Nachrichtenbeiträgen. Ein Einsatz zu Werbezwecken ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Beispiel: Ein Bild einer bekannten Persönlichkeit mit dem Vermerk „Editorial Use Only“ dürfen Sie in einem Zeitungsartikel über ein Event nutzen – nicht aber in einer Werbeanzeige für Ihr Unternehmen.
Unternehmenspraxis: Lizenztexte dokumentieren und archivieren
In der Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen oft schon daran scheitern, dass ein Unternehmen die konkrete Lizenz nicht mehr nachweisen kann. Deshalb ist es entscheidend, Lizenztexte systematisch zu dokumentieren und langfristig zu archivieren.
Empfehlenswert ist es, jede Lizenz mit Datum, Agentur, Nutzungsumfang und den zugehörigen Rechnungen in einem zentralen System abzulegen. So lassen sich Nachweise jederzeit schnell erbringen, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Namensnennung in der Praxis
Die Frage, ob und wie der Urheber eines Stockfotos genannt werden muss, gehört zu den häufigsten Unsicherheiten. Sie ist eng mit den Lizenzbedingungen verknüpft und kann je nach Anbieter unterschiedlich geregelt sein.
Wann eine Urheberbenennung vorgesehen ist
Nach dem Urheberrecht hat der Fotograf grundsätzlich einen Anspruch darauf, als Urheber genannt zu werden. Der Fotograf hat urheberrechtlich einen grundsätzlichen Anspruch auf Namensnennung. In vielen kostenpflichtigen Stocklizenzen ist die Nennung jedoch vertraglich abbedungen oder nur ‚soweit technisch möglich‘ vorgesehen. Bei kostenlosen oder Creative-Commons-Bildern ist die Namensnennung hingegen regelmäßig verpflichtend. Maßgeblich ist stets der konkrete Lizenztext.
Gerade bei kostenlosen oder Creative-Commons-Bildern ist die Nennung fast immer vorgeschrieben. Wer sie weglässt, riskiert eine Abmahnung – selbst wenn das Bild ansonsten korrekt lizenziert wurde.
Wie Sie korrekt zitieren
Die richtige Form der Urheberangabe hängt vom Medium ab:
- Online: In Webseiten, Blogs oder Social-Media-Beiträgen erfolgt die Nennung meist direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildnachweis-Bereich. Typische Formate sind „Foto: Max Mustermann / Stockagentur XY“ oder „Bildquelle: Stockagentur XY / Name des Fotografen“.
- Print: In Broschüren, Flyern oder Büchern finden sich Bildnachweise üblicherweise im Impressum oder am Seitenrand.
- Präsentationen: Auch in PowerPoint oder PDFs ist eine Nennung erforderlich, wenn die Lizenz dies vorsieht.
Wichtig ist, dass die Angabe klar und eindeutig dem jeweiligen Bild zugeordnet werden kann.
Ausnahmen und vertragliche Abweichungen
Manche Agenturen erlauben es, auf eine Namensnennung zu verzichten, wenn Sie eine kostenpflichtige Lizenz erwerben. In diesen Fällen genügt die Einhaltung der sonstigen Lizenzbedingungen. Auch bei exklusiven Lizenzen oder Sondervereinbarungen kann die Pflicht entfallen.
Dennoch empfiehlt es sich in der Praxis, die Urheberbenennung immer vorzunehmen, wenn sie möglich ist. Sie schaffen damit Transparenz und vermeiden Missverständnisse. Nur wenn die Lizenz ausdrücklich vorsieht, dass keine Nennung erforderlich ist, können Sie darauf verzichten.
Bearbeitung, Composing und KI-Optimierung
Stockfotos werden in der Praxis selten unverändert übernommen. Meistens werden sie zugeschnitten, bearbeitet oder in Collagen und Composings eingebaut. Genau an diesem Punkt entstehen jedoch oft rechtliche Fragen.
Was typische Stocklizenzen an Anpassungen erlauben
Die meisten gängigen Stocklizenzen gestatten gewisse Bearbeitungen. Dazu gehören etwa:
- Zuschneiden oder Freistellen, um das Bild an ein Layout anzupassen
- Farbkorrekturen, Kontrast- und Helligkeitsanpassungen
- Einfügen in ein Design oder eine Collage
- Integration in Werbematerialien oder Präsentationen
Solche Anpassungen gelten in der Regel als zulässig, solange sie nicht den Sinn des Bildes verändern oder Rechte Dritter verletzen.
Grenzen bei Retusche, Montagen, Freistellern und Bildausschnitten
Sobald eine Bearbeitung zu einer inhaltlichen Veränderung führt, können rechtliche Probleme entstehen. Beispiele sind:
- Entfernen oder Hinzufügen von Personen, Marken oder Objekten
- Montagen, die das Foto in einem neuen, möglicherweise heiklen Kontext erscheinen lassen
- Verfremdungen, die den Urheber in ein falsches Licht rücken könnten
Gerade bei sensiblen Themen – etwa Gesundheit, Politik oder Religion – sollten Sie besonders vorsichtig sein.
Schranken wie Zitat, Parodie oder Pastiche – wo Risiken bleiben
Das Urheberrecht kennt Schrankenregelungen, die eine Nutzung auch ohne Zustimmung des Urhebers erlauben können. Dazu zählen etwa das Bildzitat, die Parodie oder der neu eingeführte Pastiche. In der Praxis sind diese Ausnahmen jedoch eng begrenzt. Wer sich darauf beruft, muss nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
Haftungsfallen bei sinnentstellender Nutzung
Besonders problematisch ist eine Bearbeitung, die das ursprüngliche Bild entstellt. Dies verletzt nicht nur Urheberrechte, sondern kann auch Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen berühren. Wird etwa ein neutrales Porträtfoto so bearbeitet, dass die Person in einem negativen Kontext erscheint, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
Die wichtigste Regel lautet daher: Veränderungen sind erlaubt, solange sie das Bild technisch anpassen, aber nicht inhaltlich verfälschen oder in einen falschen Zusammenhang stellen.
KI-„Stockfotos“ und Generatoren
Künstlich erzeugte Bilder – häufig als „KI-Stockfotos“ bezeichnet – gewinnen immer mehr an Bedeutung. Sie wirken realistisch, sind schnell erstellt und oft günstiger als klassische Fotos. Doch auch hier stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, die Unternehmen unbedingt im Blick behalten sollten.
Lizenz- und Rechtefragen bei KI-generierten Motiven
Anders als bei klassischen Fotografien gibt es bei KI-Bildern keinen menschlichen Urheber im eigentlichen Sinn. Das wirft die Frage auf, ob solche Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Manche Anbieter stellen ihre generierten Inhalte ausdrücklich lizenzfrei zur Verfügung, andere verknüpfen die Nutzung mit eigenen Lizenzbedingungen.
Für Sie als Nutzer bedeutet das: Sie sollten sich die Lizenztexte der jeweiligen Plattform genau ansehen. Viele Anbieter räumen zwar umfassende Nutzungsrechte ein, schließen aber bestimmte Einsatzzwecke – etwa in sensiblen Kontexten – aus.
Trainingsdaten-Diskussion: praktische Vorsichtsmaßnahmen
Eine große rechtliche Unsicherheit betrifft die Trainingsdaten, mit denen KI-Modelle arbeiten. Wurden dabei urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verarbeitet, kann dies zu Ansprüchen führen. Ob und inwieweit Sie als Endnutzer dafür haften, ist derzeit rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
In der Praxis empfiehlt es sich daher, nur auf Plattformen zurückzugreifen, die transparente Angaben zu ihren Trainingsdaten machen und Ihnen eine klare Lizenz zusichern. Auf diese Weise minimieren Sie das Risiko, unbeabsichtigt Rechte Dritter zu verletzen.
Einsatz in Werbung, Social Media und auf Produkten
KI-Bilder sind besonders beliebt für Social-Media-Posts, Blogbeiträge oder Werbekampagnen. Problematisch wird es, wenn Sie solche Motive für Produkte, Verpackungen oder Merchandising einsetzen wollen. Viele Anbieter schließen eine kommerzielle Nutzung im großen Stil – etwa für T-Shirts, Poster oder Produktdesigns – aus oder verlangen dafür eine gesonderte Lizenz.
Zudem sollten Sie bedenken, dass KI-gestützte Bilder manchmal Details erzeugen, die real existierenden Marken oder Persönlichkeiten ähneln können. Auch dadurch können Rechteverletzungen entstehen.
Die Empfehlung lautet: Nutzen Sie KI-Stockfotos mit Bedacht, prüfen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig und sichern Sie sich bei wichtigen Projekten rechtlich ab.
Personenabbildungen rechtssicher nutzen
Bilder, auf denen Menschen erkennbar abgebildet sind, unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Neben dem Urheberrecht spielt hier vor allem das Recht am eigenen Bild eine Rolle. Wer solche Fotos nutzt, muss daher genau prüfen, ob die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und ob die Verwendung mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmt.
Einwilligung, Widerruf und heikle Kontexte
Grundsätzlich dürfen Fotos von Personen nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen vorher eingewilligt haben. Diese Einwilligung erfolgt in der Praxis über ein sogenanntes Model Release. Wichtig ist: Eine einmal erteilte Einwilligung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden, allerdings nicht schrankenlos. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls – insbesondere Vertrauensschutz, Zumutbarkeit und bereits getätigte Dispositionen. Ein Widerruf erfordert regelmäßig berechtigte Gründe.
Besondere Vorsicht gilt bei heiklen Kontexten: Wird eine Person etwa im Zusammenhang mit Krankheit, Sucht oder gesellschaftlich sensiblen Themen gezeigt, kann auch eine ursprünglich erteilte Einwilligung nicht alle Risiken ausschließen. Hier drohen schnell Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.
Minderjährige, sensible Themen (Gesundheit, Politik, Finanzen)
Bei Minderjährigen ist die Lage noch strenger. Hier benötigen Sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Schon kleinste Fehler können zu einer unzulässigen Veröffentlichung führen.
Auch sensible Bereiche wie Gesundheit, politische Meinungen oder finanzielle Schwierigkeiten sind besonders risikobehaftet. Selbst wenn eine Person einem neutralen Shooting zugestimmt hat, bedeutet das nicht, dass ihr Bild ohne weiteres in solchen Zusammenhängen verwendet werden darf.
„Kontexttreue“: Wenn das Motiv Aussagen suggeriert
Ein wesentlicher Punkt ist die Kontexttreue. Ein Bild darf nicht so eingesetzt werden, dass dadurch Aussagen suggeriert werden, die die abgebildete Person in ein falsches Licht rücken.
Beispiel: Ein neutrales Foto einer Person in einem Büro darf nicht in einem Artikel über Wirtschaftskriminalität erscheinen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, die abgebildete Person sei selbst betroffen.
Auch bei Stockfotos gilt deshalb: Prüfen Sie nicht nur, ob ein Model Release vorliegt, sondern auch, ob der geplante Einsatz das Bild inhaltlich verfälscht oder die Person mit Aussagen in Verbindung bringt, die sie nie getroffen hat.
Social Media und Plattformnutzungen
Die Verwendung von Stockfotos in sozialen Netzwerken ist für viele Unternehmen selbstverständlich. Gleichzeitig gelten auf Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok oder LinkedIn besondere Regeln, die oft übersehen werden. Wer die Lizenzbedingungen der Stockagentur nicht mit den Nutzungsbedingungen der Plattform abgleicht, läuft Gefahr, Rechte zu verletzen.
Mitlizenzierung an Plattformen – was AGB häufig vorsehen
Nahezu alle großen Social-Media-Plattformen sichern sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassende Rechte an den hochgeladenen Inhalten. Das bedeutet: Wenn Sie ein Stockfoto hochladen, räumen Sie der Plattform meist automatisch eine Unterlizenz ein, die diese zur weltweiten Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung berechtigt.
Viele Stockagenturen schließen eine solche Mitlizenzierung in ihren Bedingungen jedoch ausdrücklich aus oder erlauben sie nur unter engen Voraussetzungen. Deshalb sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen erworbene Lizenz eine Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken überhaupt abdeckt.
Reposts, Embeds, Ads-Manager und Creator-Kollaborationen
Stockfotos werden in sozialen Netzwerken nicht nur gepostet, sondern auch vielfach weiterverbreitet – durch Reposts, Einbettungen oder über den Ads-Manager. Auch die Zusammenarbeit mit Influencern oder Content Creators birgt rechtliche Besonderheiten.
Beispiel: Wenn Sie ein Stockfoto in einer Werbeanzeige verwenden und diese anschließend von einem Creator geteilt wird, sollte sichergestellt sein, dass die Lizenz auch diese Form der Weiterverbreitung einschließt. Andernfalls riskieren Sie eine unzulässige Nutzung.
UGC-Kampagnen: Wenn Mitarbeitende oder Dritte posten
Ein Sonderfall sind Kampagnen mit „User Generated Content“ (UGC), bei denen Mitarbeitende oder Kunden Inhalte teilen. Wird dabei ein Stockfoto eingesetzt, kann sich schnell die Frage stellen, ob die Lizenz auch die Weitergabe an Dritte erlaubt. Viele Standardlizenzen beschränken die Nutzung jedoch auf den Lizenznehmer selbst.
Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie vorab klären, ob eine erweiterte Lizenz erforderlich ist, wenn externe Partner oder Mitarbeitende Stockfotos in ihren Posts verwenden.
Häufige Fehler – und wie Sie diese vermeiden
Viele rechtliche Probleme im Umgang mit Stockfotos entstehen nicht durch bewusste Verstöße, sondern durch Unkenntnis oder kleine Nachlässigkeiten. Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit leicht vermeiden.
Falsche Lizenz für den vorgesehenen Zweck
Ein häufiger Irrtum ist der Einsatz einer Lizenz, die den geplanten Verwendungszweck gar nicht abdeckt. Beispiel: Sie erwerben eine Lizenz für die Online-Nutzung, setzen das Bild aber auch in einem gedruckten Katalog ein. Schon diese Abweichung kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Prüfen Sie deshalb stets, ob die Lizenz alle Medien und Formate umfasst, in denen das Foto tatsächlich genutzt werden soll.
Fehlende oder fehlerhafte Namensnennung
Viele Stockagenturen verpflichten zur Nennung des Fotografen oder der Agentur. Wird dieser Hinweis weggelassen oder falsch angegeben, kann dies ebenso zu einer Abmahnung führen wie die Nutzung ohne Lizenz. Achten Sie daher darauf, den korrekten Bildnachweis gemäß den Lizenzbedingungen anzugeben.
Einsatz trotz „Editorial Use Only“ im Marketing
„Editorial Use Only“ bedeutet, dass ein Bild nur im redaktionellen Kontext verwendet werden darf – etwa in einem Artikel oder einem Blogbeitrag. Dennoch werden solche Fotos immer wieder in Werbung, Produktbroschüren oder Social-Media-Kampagnen eingesetzt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Lizenzbedingungen und kann erhebliche rechtliche Folgen haben.
Nutzung aus „kostenlosen“ Portalen ohne Rechteprüfung
Besonders riskant ist die Nutzung von Bildern aus vermeintlich kostenlosen Plattformen, bei denen unklar ist, ob der Uploader überhaupt berechtigt war, das Foto weiterzugeben. Stellt sich später heraus, dass die Rechtekette lückenhaft ist, haften Sie selbst – unabhängig von Ihrem guten Glauben. Verlassen Sie sich daher nur auf seriöse Quellen und prüfen Sie im Zweifel die Lizenzbedingungen genau.
Verwendung als Logo oder Markenzeichen
Ein Stockfoto darf in aller Regel nicht als Unternehmenslogo oder Markenzeichen verwendet werden. Der Grund: Logos erfordern exklusive Nutzungsrechte, während Stockfotos fast immer mehrfach lizenziert werden. Wer dennoch ein Stockfoto als Bestandteil seiner Marke anmeldet oder nutzt, riskiert nicht nur Konflikte mit dem Urheber, sondern auch mit anderen Lizenznehmern.
Compliance im Unternehmen
Wer regelmäßig Stockfotos nutzt, sollte klare Regeln für den Umgang mit Bildmaterial festlegen. Eine saubere interne Organisation hilft nicht nur, Abmahnungen zu vermeiden, sondern sorgt auch für einheitliche und transparente Prozesse.
Bild-Policy, Zuständigkeiten und Freigabeprozess
Sinnvoll ist es, eine interne Bild-Policy zu erstellen, in der genau geregelt ist, welche Quellen genutzt werden dürfen, wie Lizenzen zu prüfen sind und wer für die Freigabe zuständig ist. So stellen Sie sicher, dass nicht jeder Mitarbeiter eigenmächtig Bilder herunterlädt und einsetzt.
Ein verbindlicher Freigabeprozess sorgt außerdem dafür, dass jedes Foto geprüft wird, bevor es in Kampagnen, Präsentationen oder Social Media eingesetzt wird.
Lizenz- und Quellenverwaltung (DAM), Versionierung
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Dokumentation. Jedes Stockfoto sollte mit den zugehörigen Lizenzunterlagen archiviert werden – idealerweise in einem zentralen Digital Asset Management (DAM)-System. So können Sie jederzeit nachweisen, dass eine rechtmäßige Nutzung vorliegt.
Wichtig ist außerdem eine saubere Versionierung: Oft wird ein Bild mehrfach bearbeitet und in verschiedenen Formaten gespeichert. Hier muss klar nachvollziehbar sein, welche Version lizenziert wurde und welche Bearbeitungen erlaubt sind.
Mustertexte und Freigabe-Checklisten für Teams
Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit Mustertexten für Bildnachweise und Checklisten für Freigaben zu arbeiten. So wissen alle Beteiligten, welche Angaben verpflichtend sind und welche Punkte vor Veröffentlichung geprüft werden müssen.
Gerade im Marketing- und Social-Media-Bereich, wo Inhalte oft kurzfristig produziert werden, bieten solche Hilfen eine wertvolle Orientierung.
Schulung von Marketing, Vertrieb und Social-Media-Team
Die beste Compliance-Strategie nützt wenig, wenn die Beteiligten die Regeln nicht kennen. Daher sollten Marketing, Vertrieb und Social-Media-Teams regelmäßig geschult werden. In solchen Schulungen lässt sich praxisnah vermitteln, wie Lizenzbedingungen zu lesen sind, worauf bei Namensnennungen zu achten ist und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.
So schaffen Sie ein Bewusstsein für die rechtlichen Risiken und stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden die Vorgaben im Alltag umsetzen.
Was tun bei Abmahnung oder Take-down?
Trotz aller Vorsicht kann es vorkommen, dass Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Stockfotos erhalten oder ein Plattformbetreiber einen Take-down vornimmt und Ihr Bildmaterial löscht. In dieser Situation ist besonnenes Handeln entscheidend, um rechtliche und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
Erste Schritte, Fristen, Unterlassungserklärung
Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die geltenden Fristen im Auge behalten. Abmahnschreiben enthalten fast immer kurze Fristsetzungen, die unbedingt ernst genommen werden müssen. Ignorieren Sie das Schreiben, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage.
Besondere Vorsicht ist bei der Unterlassungserklärung geboten. Diese wird in der Regel bereits vom Rechteinhaber vorformuliert mitgeschickt, ist aber meist sehr weitreichend. Unterzeichnen Sie nicht vorschnell, da Sie sich sonst zu mehr verpflichten könnten, als rechtlich erforderlich ist. Stattdessen sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Schadensersatz nach Lizenzanalogie und Kostenpositionen
Im Falle einer unberechtigten Nutzung wird in der Regel Schadensersatz nach Lizenzanalogie verlangt. Das bedeutet: Sie müssen das zahlen, was eine ordnungsgemäße Lizenz für die tatsächlich erfolgte Nutzung gekostet hätte. Hinzu kommen häufig Aufschläge, wenn eine Urheberbenennung fehlte.
Zusätzlich verlangen Abmahner in der Regel die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Diese können – abhängig vom Streitwert – erheblich sein. Umso wichtiger ist es, die geforderten Beträge genau prüfen zu lassen und nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Nachlizenzierung, Entfernung und Kommunikation nach innen/außen
In vielen Fällen lässt sich die Angelegenheit durch eine Nachlizenzierung und die Entfernung des betroffenen Bildmaterials beilegen. Wichtig ist dabei, dass Sie sofort reagieren: Entfernen Sie das Foto aus allen Kanälen und Archiven, um eine fortgesetzte Rechtsverletzung zu verhindern.
Ebenso sollten Sie Ihre interne Kommunikation im Blick behalten. Informieren Sie beteiligte Abteilungen darüber, dass das Bild nicht mehr verwendet werden darf, und aktualisieren Sie Ihre Bildarchive. Nach außen empfiehlt es sich, nur zurückhaltend zu kommunizieren, um eine Eskalation zu vermeiden.
Fazit: Eine Abmahnung ist ernst, aber kein Grund zur Panik. Mit einer rechtlich sauberen Reaktion lassen sich unnötige Kosten und Risiken häufig deutlich reduzieren.
Prävention: Checkliste „Stockfotos rechtssicher einsetzen“
Die wirksamste Strategie gegen Abmahnungen ist eine vorausschauende Organisation. Mit einer klaren Checkliste schaffen Sie im Unternehmen einfache Routinen, die rechtliche Risiken deutlich reduzieren.
Kurzer „Vor-der-Nutzung“-Check
Bevor ein Stockfoto eingesetzt wird, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Ist die Lizenz für den geplanten Zweck (Medium, Auflage, Region) gültig?
- Sind Personen oder Marken erkennbar – und liegen die erforderlichen Releases vor?
- Handelt es sich eventuell um ein „Editorial Use Only“-Bild, das nicht werblich genutzt werden darf?
- Ist eine Urheberbenennung erforderlich und wo soll sie platziert werden?
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte das Bild freigegeben werden.
„Nach-der-Nutzung“-Dokumentation
Ebenso wichtig ist die saubere Dokumentation. Notieren Sie zu jedem verwendeten Foto:
- Quelle und Agentur
- Lizenznummer oder Bestellnummer
- Datum des Erwerbs
- Nutzungsumfang laut Lizenzbedingungen
- ggf. Nachweis der Urheberbenennung
So können Sie jederzeit belegen, dass die Nutzung rechtmäßig erfolgt ist.
Jahres-Review von Lizenzen und Beständen
Mindestens einmal im Jahr empfiehlt sich ein Review aller Bildbestände. Dabei sollte überprüft werden, ob die Lizenzen noch gültig sind, ob Fotos in allen genutzten Medien lizenziert sind und ob veraltete oder problematische Bilder entfernt werden sollten.
Ein solches Review schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern sorgt auch dafür, dass Ihr Bildmaterial aktuell bleibt und keine unerwarteten Risiken aus der Vergangenheit aufbrechen.
FAQ: Stockfotos & Urheberrecht
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fragen rund um Stockfotos auf. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
Dürfen Sie Stockfotos auf Produktverpackungen nutzen?
Nicht automatisch. Viele Standardlizenzen schließen die Verwendung auf Produkten oder Verpackungen ausdrücklich aus. Häufig benötigen Sie dafür eine erweiterte oder spezielle Lizenz.
Reicht der Kaufpreis der Agentur als „alle Rechte eingeschlossen“?
Nein. Der Kaufpreis deckt nur die im Lizenztext genannten Nutzungen ab. „Alle Rechte“ erhalten Sie in der Regel nicht, da der Urheber sein Urheberrecht nie vollständig abgeben kann.
Wie funktioniert eine nachträgliche Nachlizenzierung?
Stellt sich heraus, dass ein Bild bereits genutzt, aber nicht korrekt lizenziert wurde, können Sie in vielen Fällen eine Nachlizenz erwerben. Dies kann kostspielig sein, ist aber in der Regel günstiger als eine Abmahnung mit Schadensersatzforderungen.
Können Sie Bildquellen nachträglich ergänzen?
Ja, wenn es nur um die fehlende Urheberbenennung geht, kann diese nachträglich hinzugefügt werden. Dennoch befreit das nicht automatisch von eventuellen Ansprüchen, wenn die Nennung ursprünglich fehlte.
Was bedeutet „royalty-free“ wirklich?
„Royalty-free“ bedeutet nicht „kostenlos“. Es heißt lediglich, dass Sie nach einmaliger Zahlung das Bild mehrfach im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen dürfen – ohne wiederkehrende Lizenzgebühren.
Wie gehen Sie mit „Creative Commons“-Bildern um?
Creative-Commons-Lizenzen enthalten klare Vorgaben, etwa zur Namensnennung oder zur Beschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung. Lesen Sie die Lizenztexte genau und dokumentieren Sie, welche Variante Sie nutzen.
Darf ein Bild in einem sensiblen Kontext verwendet werden?
Das hängt von der Lizenz ab. Viele Agenturen untersagen die Nutzung in Verbindung mit Politik, Religion, Gesundheit oder kontroversen Themen. Selbst mit Model Release kann ein Einsatz in solchen Kontexten problematisch sein.
Welche Besonderheiten gelten für KI-Bilder?
Bei KI-generierten Motiven bestehen Unsicherheiten über den Schutzumfang und die verwendeten Trainingsdaten. Nutzen Sie nur Bilder von Plattformen, die klare Lizenzbedingungen bieten, und prüfen Sie genau, ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist.
Was passiert bei Weitergabe an Agenturen/Dienstleister?
Viele Lizenzen beschränken die Nutzung auf den Lizenznehmer selbst. Wenn externe Agenturen, Dienstleister oder Freelancer die Bilder verwenden sollen, benötigen Sie oft eine gesonderte Rechteklärung.
Wie lange sollten Sie Lizenzunterlagen aufbewahren?
Am besten dauerhaft. Da Urheberrechte sehr lange geschützt sind, kann eine Nutzung auch nach Jahren noch überprüft werden. Mit einer vollständigen Dokumentation vermeiden Sie unnötige Risiken.
Fazit und Handlungsempfehlung
Stockfotos sind aus der modernen Unternehmenskommunikation nicht wegzudenken. Gleichzeitig bergen sie erhebliche rechtliche Risiken, wenn Lizenzen missverstanden oder Vorgaben übersehen werden. Wer die Grundlagen des Urheberrechts, die Reichweite der Lizenzbedingungen und die Bedeutung von Releases kennt, kann diese Risiken deutlich reduzieren.
Wichtigste Learnings in Kürze
- Eine Lizenz ist kein Freifahrtschein – prüfen Sie Medium, Auflage, Dauer und Gebiet.
- „Royalty-free“ bedeutet nicht kostenlos, sondern gebührenfrei nach einmaliger Zahlung.
- Model Releases und Property Releases sind unverzichtbar, wenn Personen oder private Orte abgebildet sind.
- Namensnennungspflichten sollten Sie ernst nehmen und korrekt umsetzen.
- „Editorial Use Only“ ist für redaktionelle Zwecke gedacht – nicht für Werbung.
- KI-Stockfotos sind praktisch, aber rechtlich mit Unsicherheiten verbunden.
- Eine saubere Dokumentation aller Lizenzen ist die beste Verteidigung gegen Abmahnungen.
Wie wir Sie unterstützen – von der Prävention bis zur Abwehr
Wir beraten Sie dabei, Stockfotos rechtssicher einzusetzen – sei es bei der Vertragsprüfung, der Entwicklung interner Bild-Policies oder der Schulung Ihrer Teams. Sollte es bereits zu einer Abmahnung gekommen sein, vertreten wir Ihre Interessen entschieden und prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind oder reduziert werden können.
Unser Ziel ist es, dass Sie Bildmaterial sicher und ohne rechtliche Stolperfallen nutzen können – von der Prävention bis zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
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