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Starke Marken sind auch vor Verwendung von Wortbestandteilen geschützt ("VOLKSWAGEN")

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Wettbewerbsrecht

Eine sehr starke Marke kann über einen so großen Schutzbereich verfügen, dass Verwender anderer Zeichen eine besonders weite Entfernung zu der bekannten Marke einhalten müssen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kann eine Verletzung der Marke Volkswagen etwa bereits dann vorliegen, wenn die Öffentlichkeit mit der Verwendung von Zeichen wie etwa "Volks-Reifen" oder "Volks-Inspektion" konfrontiert wird und von einer Verbindung zu dem bekannten Unternehmen ausgeht.

 

Urteil des BGH vom 11.04.2013

I ZR 214/11

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