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Sind Walkthrough-Videos legal?

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Ob auf YouTube, Twitch oder TikTok – sogenannte Walkthrough-Videos erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Dabei nehmen Spielende ihre Zuschauer mit auf eine visuelle Reise durch ein Videospiel. Sie zeigen, wie man bestimmte Aufgaben löst, Level meistert oder Rätsel überwindet. Oft werden die Inhalte mit Kommentaren ergänzt, manchmal aber auch nur nüchtern mitgeschnitten und hochgeladen – als reine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Doch was genau ist eigentlich ein Walkthrough – und wie unterscheidet es sich von anderen beliebten Formaten wie Let’s Plays, Gameplays oder Tutorials?

  • Walkthrough: Im Mittelpunkt steht die vollständige oder gezielte Lösung eines Spiels. Die Videos sind in der Regel darauf ausgelegt, anderen Spielern zu zeigen, wie man ein Spiel durchspielt – möglichst effizient, fehlerfrei und komplett.
  • Let’s Play: Hier steht der Unterhaltungswert im Vordergrund. Spieler kommentieren ihr Spielgeschehen live und bringen ihre Persönlichkeit ein. Ein Let’s Play lebt von der Interaktion, nicht nur von der Lösung des Spiels.
  • Tutorial: Tutorials sind meist kürzere Erklärvideos, die sich auf einen bestimmten Aspekt konzentrieren, etwa das Meistern einer Mission, das Finden eines Easter Eggs oder das Verstehen bestimmter Spielmechaniken.
  • Gameplay: Dies ist der allgemeinste Begriff. Er bezeichnet im Grunde jegliche Videoaufnahme eines Spiels – egal ob mit oder ohne Kommentar, ob vollständig oder in Ausschnitten.

Rechtlich relevant wird das Thema deshalb, weil Videospiele urheberrechtlich geschützte Werke sind – und die unerlaubte Veröffentlichung solcher Inhalte schnell eine Verletzung der Rechte der Entwickler oder Publisher darstellen kann. In der Praxis stellt sich daher die Frage: Darf man ein Spiel einfach so aufnehmen und veröffentlichen – oder braucht es dafür eine Erlaubnis?

Die Antwort darauf ist nicht eindeutig – denn die Rechtslage bewegt sich in einem Spannungsfeld aus Urheberrecht, Nutzungsbedingungen der Spielehersteller und tatsächlicher Duldung durch die Branche. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick, was erlaubt ist, wo Risiken drohen und worauf Sie als Content Creator unbedingt achten sollten.

 

Übersicht:

Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen
Sind Walkthroughs eine urheberrechtlich relevante Nutzung?
Die große Grauzone: Duldung durch die Publisher
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Nutzung?
Besonderheit: Monetarisierung von Walkthroughs
Urheberrechtlicher Schutz durch eigenen Anteil am Video
Abmahnung, Sperrung, Schadensersatz: Was droht im Ernstfall?
Fazit: Was ist erlaubt – und was nicht?
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Walkthroughs

 

 

Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen

Walkthrough-Videos basieren auf Inhalten, die nicht Sie selbst erschaffen haben, sondern andere – nämlich die Entwicklerinnen und Entwickler von Videospielen. Deshalb stellt sich eine zentrale Frage: Sind Videospiele urheberrechtlich geschützt? Und wenn ja – welche Bestandteile sind konkret betroffen?

Videospiele als „multimediale Werke“ (§ 2 UrhG)

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei wird in § 2 UrhG eine ganze Reihe von Werkarten genannt: Sprachwerke, Musikwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke, Computerprogramme und viele weitere.

Ein Videospiel ist im rechtlichen Sinne eine Verbindung mehrerer Werkarten – es kombiniert etwa:

  • den Quellcode (als Computerprogramm),
  • die grafische Darstellung (als bildnerisches Werk),
  • die Musik (als Tonwerk),
  • die Geschichte oder Dialoge (als Sprachwerk),
  • und die Bewegtbilder (als filmähnliche Werke).

Man spricht daher auch von einem multimedialen Gesamtwerk. Jeder dieser Bestandteile kann für sich genommen bereits geschützt sein – aber auch die Kombination all dieser Elemente als Gesamtkomposition steht unter Urheberrechtsschutz.

Schutz von Code, Grafik, Ton, Musik, Story – alles geschützt?

Grundsätzlich gilt: Nahezu jeder kreative Bestandteil eines Spiels kann urheberrechtlich relevant sein. Das bedeutet:

  • Der Quellcode ist nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt.
  • Charakterdesigns, Spielumgebungen und Benutzeroberflächen können als Werke der bildenden Kunst oder unter dem Schutz des Geschmacksmusterrechts stehen.
  • Die Musik fällt unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG.
  • Selbst einfache Geräuscheffekte können geschützt sein – etwa als Tonaufnahme oder in Verbindung mit anderen Werkteilen.
  • Auch die Handlung oder der Dialogtext eines Spiels kann als Sprachwerk gelten – etwa bei Rollenspielen oder storylastigen Games.

Das bedeutet für Sie: Sobald Sie ein Walkthrough-Video veröffentlichen, greifen Sie potenziell in gleich mehrere geschützte Bereiche ein – und jede dieser Nutzungen kann rechtlich problematisch sein, wenn sie ohne Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt.

Wer ist überhaupt Rechteinhaber?

Die Urheberrechte an einem Spiel liegen meist nicht bei einer einzelnen Person, sondern bei einem Unternehmen – dem sogenannten Publisher oder dem Entwicklerstudio. In der Praxis sind die Rechte häufig sogar aufgeteilt:

  • Das Entwicklerstudio hat das Spiel erstellt und besitzt die originären Urheberrechte.
  • Der Publisher hält meist die ausschließlichen Nutzungsrechte für Vertrieb, Verwertung und Vermarktung.
  • Musik oder bestimmte Inhalte stammen eventuell von externen Lizenzpartnern, etwa Sounddesignern oder Synchronsprechern.

Für Sie als Videoproduzent ist entscheidend: Nur derjenige, der tatsächlich Rechteinhaber ist, darf die Nutzung erlauben oder untersagen. In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen – je nach Inhalt des Walkthroughs – unter Umständen mehrere Erlaubnisse, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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Sind Walkthroughs eine urheberrechtlich relevante Nutzung?

Die Veröffentlichung eines Walkthrough-Videos ist mehr als nur ein netter Zeitvertreib für Gamer – sie kann urheberrechtlich äußerst brisant sein. Um zu verstehen, ob solche Videos eine rechtlich relevante Nutzung darstellen, muss man sich zunächst anschauen, welche urheberrechtlichen Handlungen überhaupt geschützt sind. Dazu gehört unter anderem die öffentliche Wiedergabe, das Vervielfältigen und das Bearbeiten geschützter Werke.

Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ (§ 15 UrhG)

Nach § 15 UrhG steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, sein Werk öffentlich wiederzugeben. Öffentlich ist eine Wiedergabe immer dann, wenn sie nicht nur im privaten oder familiären Kreis erfolgt, sondern gegenüber einer größeren Zahl von Personen – beispielsweise bei einem Upload auf YouTube, bei einem Livestream auf Twitch oder einem Post auf Instagram.

Das bedeutet: Wenn Sie ein Walkthrough-Video online stellen, machen Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk (bzw. mehrere Teile davon) einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Genau das ist ein klassischer Fall der öffentlichen Wiedergabe – und damit grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt.

Vervielfältigung und Bearbeitung – was gilt bei Videos?

Neben der Wiedergabe ist auch die Vervielfältigung des Werkes nach § 16 UrhG dem Urheber vorbehalten. Bereits das Aufzeichnen des Spiels – also das Speichern von Spielbildern, Ton und Musik auf der eigenen Festplatte oder in der Cloud – stellt eine solche Vervielfältigung dar.

Noch problematischer wird es, wenn Sie Ihr Video schneiden, kommentieren oder mit Effekten versehen. In diesen Fällen liegt meist eine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG vor. Auch hier gilt: Jede Bearbeitung eines geschützten Werkes bedarf der Zustimmung des Urhebers – es sei denn, es handelt sich um eine freie Benutzung nach § 24 UrhG (dazu gleich mehr).

Im Klartext: Auch wenn Sie das Spiel nur spielen und aufnehmen, greifen Sie in mehrere urheberrechtlich geschützte Verwertungsrechte ein – ohne ausdrückliche Erlaubnis riskieren Sie damit eine Rechtsverletzung.

Wann liegt eine „eigene geistige Schöpfung“ vor?

Ein häufiges Argument von Content Creatorn lautet: „Mein Video ist doch mein eigenes Werk – ich habe es selbst aufgenommen, vertont, bearbeitet.“ Und tatsächlich: Wenn Sie einem Spiel durch eigenen Kommentar, Humor, Schnitttechnik oder kreative Präsentation eine neue Ausdrucksform verleihen, kann Ihr Video selbst urheberrechtlich geschützt sein – als sogenanntes Multimediawerk eigener Prägung.

Doch Vorsicht: Dass Ihr Video ein eigenes Werk darstellt, bedeutet nicht automatisch, dass Sie fremde Inhalte darin beliebig verwenden dürfen. Die eigene kreative Leistung schützt nur Ihr Video als Ganzes – sie ändert aber nichts an den Rechten des ursprünglichen Rechteinhabers am Spiel selbst.

Ein urheberrechtlich geschützter Inhalt bleibt geschützt – auch dann, wenn Sie ihn in ein eigenes Werk einbauen. Der Grundsatz lautet: „Eigene Schöpfung schützt nicht vor fremder Verletzung.“

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Die große Grauzone: Duldung durch die Publisher

Wenn Walkthrough-Videos urheberrechtlich problematisch sind – warum existieren dann millionenfache Let's Plays, Gameplays und Komplettlösungen im Netz, ohne dass es laufend zu Abmahnungen kommt?

Die Antwort liegt in einer rechtlichen Grauzone, die auf einer Mischung aus tatsächlicher Duldung, wirtschaftlichen Interessen und strategischer Zurückhaltung der Rechteinhaber beruht. Viele Publisher wissen genau, dass täglich Inhalte zu ihren Spielen veröffentlicht werden – greifen aber nicht oder nur sehr selektiv ein.

Warum viele Rechteinhaber trotzdem nicht abmahnen

Rein rechtlich könnten viele Entwickler und Publisher gegen Walkthrough-Videos vorgehen – doch sie tun es oft bewusst nicht. Der Grund ist pragmatisch: Der Aufwand für die Durchsetzung der Rechte ist hoch, der Image-Schaden durch negative Presse oft größer als der wirtschaftliche Schaden durch das Video selbst.

Hinzu kommt: Viele Publisher profitieren von der Präsenz auf YouTube, Twitch & Co. – denn Walkthroughs, Let's Plays und Streams erzeugen Aufmerksamkeit, Reichweite und manchmal sogar einen regelrechten Hype. Ein Videospiel, das auf Social Media ständig auftaucht, verkauft sich besser – auch ohne klassische Werbung.

Kurzum: Walkthrough-Videos sind oft kostenlose Werbung, die von begeisterten Spielern produziert wird – und genau das macht sie aus Sicht der Publisher oft tolerabel.

Bedeutung von Fanfreundlichkeit und Marketingeffekten

Gerade in der Gaming-Community spielt das Verhältnis zwischen Publishern und Fans eine große Rolle. Wer restriktiv mit der Community umgeht, riskiert einen Imageschaden und einen Shitstorm. Viele Spieleentwickler wollen deshalb gezielt ein positives, „fanfreundliches“ Image pflegen – und tolerieren Walkthroughs deshalb bewusst, auch wenn sie rechtlich dagegen vorgehen könnten.

Zudem wissen viele Publisher: Gute Inhalte von Creatorn führen zu viraler Verbreitung, zu Diskussionen, Memes und Community-Bindung. Das schafft Reichweite, Sichtbarkeit – und letztlich mehr Verkäufe. In dieser Logik sind Walkthroughs ein Teil der modernen Marketingstrategie.

Praxisbeispiele: Nintendo, Rockstar Games, Ubisoft & Co.

Die Praxis zeigt jedoch, dass das Verhalten von Publishern sehr unterschiedlich ist:

  • Nintendo galt lange Zeit als besonders streng. Das Unternehmen hatte ein eigenes „Creator Program“, bei dem YouTuber nur unter bestimmten Bedingungen Inhalte monetarisieren durften. Inzwischen hat Nintendo seine Regeln gelockert.
  • Rockstar Games (z.B. GTA-Reihe) duldet Walkthroughs und Gameplays grundsätzlich, solange keine Mods oder Cheats gezeigt werden, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
  • Ubisoft ist eher liberal – viele ihrer Spiele werden regelmäßig auf YouTube und Twitch gezeigt, ohne dass rechtliche Schritte folgen. Ubisoft veröffentlicht sogar gezielt eigene Influencer-Guidelines, in denen geregelt ist, was erlaubt ist und was nicht.

Diese Beispiele zeigen: Die Praxis ist uneinheitlich. Manche Publisher fördern aktiv die Produktion von Fan-Inhalten, andere greifen gezielt ein, insbesondere bei monetarisierten Inhalten oder nicht-kommentierten Videos. Wer sich als Creator sicher bewegen will, sollte daher die jeweilige Publisher-Policy prüfen oder im Zweifel eine ausdrückliche Erlaubnis einholen.

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Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Nutzung?

Viele Content Creator gehen davon aus, dass Walkthrough-Videos grundsätzlich erlaubt seien – schließlich laden täglich Tausende von Nutzern entsprechendes Material hoch, ohne dass rechtliche Konsequenzen folgen. Doch rechtlich stellt sich die Frage: Darf man ein Spiel einfach aufnehmen und veröffentlichen – oder braucht es dafür eine ausdrückliche Genehmigung?

Lizenzierung: Mit oder ohne Genehmigung der Publisher?

Im Urheberrecht gilt ein klarer Grundsatz: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Das bedeutet, dass Sie für jede Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte grundsätzlich eine Lizenz benötigen – also eine ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers.

In der Praxis gibt es allerdings unterschiedliche Wege, wie eine solche Lizenz zustande kommen kann:

  1. Einzelgenehmigung: Sie schreiben den Publisher direkt an und fragen, ob Sie das betreffende Spiel aufnehmen und online stellen dürfen. Das ist zwar rechtlich sauber, aber in der Realität bei großen Studios oft kaum umsetzbar.
  2. Allgemeine Nutzungserlaubnis (Public Guidelines): Viele Publisher veröffentlichen sogenannte Content Creator Guidelines oder „Video Policies“ auf ihrer Webseite. Darin ist festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen Inhalte verwendet werden dürfen. Häufig ist die Veröffentlichung erlaubt, wenn:
    • das Video kommentiert wird (also keine reine Spielaufnahme ist),
    • keine urheberrechtlich geschützte Musik separat verwendet wird,
    • keine Hacks, Exploits oder Leaks gezeigt werden,
    • die Inhalte nicht kommerziell genutzt werden – oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  3. Duldung ohne ausdrückliche Erlaubnis: Manche Publisher dulden Walkthroughs zwar stillschweigend, erteilen aber keine formelle Erlaubnis. In solchen Fällen bewegen Sie sich rechtlich in einer Grauzone – denn die Nutzung ist weiterhin nicht legal, sondern nur faktisch „geduldet“. Eine Duldung kann jederzeit widerrufen werden.

Creative Commons, YouTube Policies und Entwickler-Richtlinien

Eine häufige Fehlannahme ist, dass YouTube oder Twitch als Plattformen automatisch eine „Erlaubnis“ zur Veröffentlichung von Walkthroughs bieten. Das ist nicht der Fall. Die Plattformen stellen zwar technische Rahmenbedingungen zur Verfügung und bieten eigene Lizenzmodelle (z.B. Creative Commons für Videos) aber diese betreffen nur Inhalte, die Sie selbst erstellt haben.

Das bedeutet: Wenn Sie ein eigenes Video mit Creative-Commons-Lizenz hochladen, betrifft das nur Ihre eigenen Anteile (z.B. Kommentar, Schnitt, Intro). Der verwendete Spielinhalt bleibt fremdes Material und unterliegt den jeweiligen Nutzungsregeln des Publishers.

Hilfreich sind hingegen die Entwickler-Richtlinien, die viele Publisher freiwillig veröffentlichen. Diese enthalten häufig konkrete Aussagen dazu, ob Walkthroughs, Let's Plays oder Livestreams erlaubt sind – und unter welchen Bedingungen. Beispiele sind etwa:

  • die „Video Policy“ von Capcom,
  • die „Content Guidelines“ von Square Enix oder
  • die „Fan Content Policy“ von Blizzard.

Diese Richtlinien sind zwar rechtlich nicht immer bindend, haben aber eine wichtige Orientierungsfunktion und können im Streitfall zumindest ein Indiz dafür liefern, dass Sie in gutem Glauben gehandelt haben.

Bedeutung von EULA (End User License Agreements)

Ein oft übersehener Punkt sind die sogenannten EULA – also die Endnutzer-Lizenzverträge, denen Sie beim Installieren eines Spiels zustimmen müssen. Diese Verträge regeln detailliert, wie Sie das Spiel nutzen dürfen – und wie nicht.

In vielen EULAs finden sich Klauseln, die beispielsweise folgende Nutzungen verbieten:

  • die kommerzielle Weiterverwertung des Spiels,
  • die Veröffentlichung von Spielinhalten ohne Erlaubnis,
  • die Erstellung eigener Medieninhalte mit Spielmaterial.

Auch wenn diese Klauseln nicht immer juristisch unangreifbar sind, sollten Sie sie nicht ignorieren. Denn Publisher können sich im Streitfall genau auf diese Vereinbarungen berufen – und im schlimmsten Fall Ihre Inhalte löschen lassen oder rechtlich dagegen vorgehen.

Fazit dieses Abschnitts: Eine sichere rechtliche Grundlage für Walkthrough-Videos gibt es nur dann, wenn Sie entweder eine ausdrückliche Lizenz haben oder sich auf eine veröffentlichte Nutzungserlaubnis des Publishers stützen können. Alles andere bleibt rechtlich unsicher – auch wenn es in der Praxis oft unbeanstandet bleibt.

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Besonderheit: Monetarisierung von Walkthroughs

Ein besonders heikler Punkt im Zusammenhang mit Walkthrough-Videos ist die Frage der Monetarisierung. Denn selbst wenn ein Publisher das Hochladen eines Gameplay-Videos grundsätzlich duldet, kann sich die Rechtslage schlagartig ändern, sobald Sie damit Geld verdienen. Rechtlich ist klar: Kommerzielle Nutzung ist nicht gleichzusetzen mit rein privatem Teilen.

Kommerzielle Nutzung vs. rein privates Teilen

Das bloße Hochladen eines Videos zur Veranschaulichung oder als Hilfe für andere Spieler wird in vielen Fällen von Rechteinhabern stillschweigend geduldet. Problematisch wird es jedoch, wenn das Video Einnahmen generiert, also eine wirtschaftliche Verwertung stattfindet.

Zur kommerziellen Nutzung zählen unter anderem:

  • die Monetarisierung über Werbeeinnahmen (z.B. durch YouTube AdSense),
  • die Teilnahme am Twitch-Partnerprogramm oder an vergleichbaren Plattformangeboten,
  • Sponsoring-Deals mit Marken oder Produkten,
  • der Verkauf von Merchandise rund um das eigene Kanal-Branding,
  • das Einbinden von Affiliate-Links in der Videobeschreibung.

In solchen Fällen wird aus einem rein privaten Hobby ein kommerziell verwertetes Angebot – und das fällt nicht mehr unter eine stillschweigende Duldung, selbst wenn diese für rein private Nutzung bestehen sollte.

AdSense, Twitch-Partnerprogramm, Sponsorings: Legal oder nicht?

Viele Plattformen bieten von sich aus Monetarisierungsmöglichkeiten an – zum Beispiel über YouTube-Werbung (AdSense), Zuschauerabos (Twitch Subs) oder über Donations, Affiliate-Marketing und Markenkooperationen. Doch Vorsicht: Die Plattform selbst ersetzt nicht die Lizenz des Rechteinhabers.

Wenn Sie also z.B. über Ihren YouTube-Kanal mit Walkthroughs Einnahmen erzielen, befinden Sie sich in einer rechtlich angreifbaren Position es sei denn, Sie verfügen über eine ausdrückliche Genehmigung zur kommerziellen Nutzung. Einige Publisher erlauben dies sogar ausdrücklich – oft jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa:

  • mit einem Link zur offiziellen Webseite des Spiels,
  • bei Einhaltung von Content Guidelines (z.B. keine Spoiler oder Gewaltszenen),
  • nur, wenn das Video einen kommentierenden oder unterhaltenden Mehrwert bietet.

Ob eine Monetarisierung legal ist, hängt also stark davon ab, wie der jeweilige Rechteinhaber dazu steht – und ob er in seinen Nutzungsrichtlinien klare Aussagen dazu trifft.

Urteil oder Einzelfallentscheidung?

Bislang gibt es nur wenige gerichtliche Entscheidungen, die sich konkret mit der Monetarisierung von Walkthroughs beschäftigen. Die rechtliche Bewertung erfolgt daher meist im Einzelfall, insbesondere wenn ein Publisher tatsächlich gegen ein Video oder einen Kanal vorgeht.

In der Regel gilt:

  • Ohne ausdrückliche Lizenz ist die Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Spielinhalte nicht zulässig.
  • Die Verwendung von Spieleinhalten in kommerziellen Kontexten wird von vielen Publishern kritischer bewertet als rein private Veröffentlichungen.
  • Im Fall eines Rechtsstreits wird entscheidend sein, ob Sie fahrlässig oder in Kenntnis der fehlenden Erlaubnis gehandelt haben – und ob der Publisher überhaupt aktiv gegen Sie vorgeht.

Praxistipp: Wenn Sie Ihren Kanal monetarisieren möchten, sollten Sie vorab prüfen, ob der Publisher Ihres Lieblingsspiels eine entsprechende Nutzung erlaubt – und wenn nicht, zumindest eine schriftliche Genehmigung einholen. Andernfalls riskieren Sie Urheberrechtsverletzungen, Sperrungen oder sogar Schadensersatzforderungen.

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Urheberrechtlicher Schutz durch eigenen Anteil am Video

Viele Creator fragen sich: Wenn ich ein Walkthrough-Video mit viel Mühe selbst aufnehme, kommentiere, schneide und bearbeite – gehört das Ergebnis dann nicht mir? Tatsächlich kann das fertige Video urheberrechtlich geschützt sein, allerdings mit wichtigen Einschränkungen.

Wann ist das Video selbst ein eigenes Werk?

Das Urheberrecht schützt nicht nur klassische Kunstwerke oder Bücher – auch Videos können unter bestimmten Voraussetzungen als „eigene geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG gelten. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Werk eine persönliche, kreative Leistung enthält, die über das rein Handwerkliche hinausgeht.

Bei einem Walkthrough-Video kann dieser Schutz z.B. durch folgende Elemente entstehen:

  • origineller und individueller Kommentar (etwa mit Humor, Hintergrundwissen oder persönlicher Einschätzung),
  • Gestaltung der Aufnahme, z.B. durch bewusste Perspektivenwahl, Zooms oder Schnitte,
  • eine eigenständige Dramaturgie (Intro, Spannungsbogen, Erzählweise),
  • visuelle oder akustische Einblendungen, z.B. Inserts, Memes, Musik oder Soundeffekte,
  • Interaktion mit Zuschauern, z.B. durch gezielte Ansprache oder Live-Reaktionen im Stream.

Wenn Sie ein Spiel also nicht einfach nur mechanisch abfilmen, sondern eine kreative Leistung erbringen, kann Ihr Video ein eigenständiges Werk im Sinne des Urheberrechts sein. In diesem Fall genießen Sie selbst Schutzrechte an Ihrem Video.

Kommentar, Schnitt, Kameraführung, Einblendungen: Schaffen Sie eigene Rechte?

Ja – durch Ihren persönlichen Beitrag können Sie selbst Urheber des Videos werden. Das bedeutet, dass niemand Ihr Video ohne Ihre Erlaubnis kopieren, verändern oder veröffentlichen darf. Besonders deutlich wird dieser Schutz, wenn jemand z.B. Ihren Kommentar 1:1 übernimmt, Ihre Schnitte nachahmt oder Ihr ganzes Video auf einem fremden Kanal hochlädt in solchen Fällen können Sie sich auf Ihre eigenen Rechte berufen.

Aber: Dieser eigene Schutz ersetzt nicht die Rechte des Spieleherstellers. Denn Ihr Video enthält trotz aller Eigenleistung weiterhin urheberrechtlich geschütztes Material – nämlich das Spiel selbst. Ihr Werk basiert also auf einem fremden Werk, und dessen Nutzung ist ohne Lizenz grundsätzlich nicht erlaubt.

Ein urheberrechtlicher Schutz Ihrer Leistung schützt Sie also nur gegenüber Dritten, nicht gegenüber dem Publisher des Spiels. Dieser kann Ihnen – trotz eigener kreativer Leistung – die Nutzung seines Spiels untersagen oder das Video sperren lassen.

Wichtig zu wissen: Je größer Ihr eigener kreativer Anteil ist, desto eher wird das Video als selbstständiges Werk angesehen. Doch um auf der sicheren Seite zu sein, brauchen Sie zusätzlich eine rechtliche Erlaubnis zur Nutzung des Spielmaterials, selbst wenn Sie das Video komplett selbst produziert haben.

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Abmahnung, Sperrung, Schadensersatz: Was droht im Ernstfall?

Solange Ihr Walkthrough-Video online ist, Views generiert und keine Beschwerden eingehen, wirkt alles harmlos. Doch was passiert, wenn ein Publisher plötzlich doch aktiv wird? Viele Creator unterschätzen die möglichen rechtlichen Folgen – dabei kann ein einziges Video ausreichen, um ernsthafte Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Rechte der Publisher: Unterlassung, Geldforderungen, Strikes

Wenn Sie ein Spiel ohne Genehmigung aufnehmen und öffentlich zugänglich machen, liegt in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Publisher hat dann mehrere rechtliche Mittel in der Hand:

  • Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Sie erhalten ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, die Nutzung künftig zu unterlassen – oft verbunden mit einer strafbewehrten Erklärung, einer Frist und der Forderung, die Anwaltskosten zu zahlen.
  • Geldforderungen / Lizenzkosten: Der Publisher kann zusätzlich Schadensersatz verlangen – entweder auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Einbußen oder in Form einer fiktiven Lizenzgebühr („Was hätte die Nutzung gekostet, wenn Sie gefragt hätten?“).
  • Gerichtliche Schritte: Wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht abgeben oder auf eine Abmahnung nicht reagieren, kann der Rechteinhaber Klage einreichen – mit Kostenrisiken, die schnell im vierstelligen Bereich liegen.
  • Plattformsanktionen: Viele Spielepublisher melden Rechtsverletzungen direkt bei der Plattform – etwa YouTube oder Twitch. In solchen Fällen drohen Strikes, Sperrungen oder Kanal-Löschungen, auch ohne vorherige Abmahnung.

Kurz gesagt: Die Rechteinhaber sitzen am längeren Hebel – selbst wenn Sie aus Unwissenheit gehandelt haben.

YouTube-Content-ID, Copyright Claims und automatische Sperren

YouTube setzt auf ein eigenes System zur Rechtekontrolle: die sogenannte Content-ID. Dabei handelt es sich um ein automatisiertes Erkennungssystem, das Musik, Bilder und Videos mit einer Datenbank von geschützten Inhalten vergleicht. Wird eine Übereinstimmung gefunden, können folgende Dinge passieren:

  • Copyright Claim: Der Rechteinhaber wird über die Nutzung informiert und kann entscheiden, ob:
    • das Video monetarisiert (zugunsten des Rechteinhabers),
    • gesperrt oder
    • einfach beobachtet wird.
  • Strike: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird ein sogenannter „Strike“ verhängt. Drei Strikes führen zur dauerhaften Löschung des Kanals.
  • Regionale Sperrung: Manche Videos sind in bestimmten Ländern nicht verfügbar, weil Rechteinhaber territoriale Einschränkungen durchsetzen.

Das Problem: Diese Maßnahmen laufen automatisch, oft ohne individuelle Prüfung. Selbst legal genutzte Inhalte (z.B. mit Kommentar oder unter Fair-Use-Gesichtspunkten) werden regelmäßig fälschlich erkannt und gesperrt.

Wie sollten Sie im Konfliktfall reagieren?

Wenn Sie Post von einem Publisher oder eine Benachrichtigung über einen Copyright Claim erhalten, ist die richtige Reaktion entscheidend:

  1. Nicht ignorieren! Eine Abmahnung ist ein ernstes rechtliches Dokument. Ignorieren kann zu einstweiligen Verfügungen oder Gerichtsverfahren führen.
  2. Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben. Diese enthält oft Verpflichtungen mit langfristiger Bindung und hohem Risiko. Lassen Sie sie rechtlich prüfen.
  3. Juristische Beratung einholen. Schon eine erste Einschätzung durch einen Anwalt kann helfen, die Lage korrekt einzuschätzen – und oft unnötige Kosten zu vermeiden.
  4. Video ggf. offline nehmen. In Zweifelsfällen kann es ratsam sein, das betroffene Video zunächst zu entfernen, um eine Eskalation zu vermeiden.
  5. YouTube-Widerspruch prüfen. Bei ungerechtfertigten Copyright Claims haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Aber: Wenn Sie dabei falsche Angaben machen, riskieren Sie Kontosperrungen.

Fazit: Auch wenn viele Walkthroughs unbeanstandet bleiben, sollten Sie sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. Eine urheberrechtliche Abmahnung ist kein Bagatelldelikt – und spätestens bei kommerzieller Nutzung kann es teuer werden.

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Fazit: Was ist erlaubt – und was nicht?

Walkthrough-Videos sind aus der Gaming-Welt kaum wegzudenken – sie helfen, unterhalten und begeistern Millionen. Doch rechtlich bewegen Sie sich als Content Creator oft auf dünnem Eis. Wer Spielinhalte veröffentlicht, betritt einen Raum, in dem urheberrechtliche Regeln streng gelten – auch wenn sie in der Praxis nicht immer durchgesetzt werden.

Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Regeln

  • Videospiele sind urheberrechtlich geschützte Werke, bestehend aus Code, Grafik, Musik, Story und mehr.
  • Sobald Sie ein Spiel aufnehmen, speichern, hochladen oder kommentieren, greifen Sie in mehrere Verwertungsrechte der Rechteinhaber ein (z.B. § 15 ff. UrhG).
  • Eine eigene kreative Bearbeitung macht Ihr Video zwar ggf. zu einem urheberrechtlich geschützten Werk – sie beseitigt aber nicht die Rechte des Publishers am Spiel.
  • Ohne Lizenz oder ausdrückliche Duldung handeln Sie rechtlich auf unsicherem Terrain – insbesondere bei kommerzieller Nutzung.
  • Abmahnungen, Sperrungen oder Schadensersatzforderungen sind im Fall eines Rechtsstreits durchaus möglich.

Risikobewertung für Content Creator

Die Realität ist: Viele Publisher dulden Walkthroughs – aber das ist keine Garantie. Wer einfach hofft, „es wird schon nichts passieren“, geht bewusst ein rechtliches Risiko ein. Dieses Risiko wird umso größer, wenn:

  • das Spiel besonders populär oder exklusiv ist,
  • das Video unkommentiert oder besonders vollständig ist,
  • urheberrechtlich geschützte Musik mitgesendet wird,
  • das Video Geld einbringt (z.B. durch Werbung, Sponsoring, Affiliate-Links),
  • die Nutzung ausdrücklich in den AGB oder EULA untersagt ist.

Am risikolosesten sind in der Regel Walkthroughs, die:

  • kommentiert sind,
  • aus öffentlich freigegebenen Spielen stammen,
  • nicht monetarisiert werden,
  • auf den offiziellen Entwickler-Richtlinien basieren.

Praxistipps: So schützen Sie sich rechtlich

Damit Sie als Creator auf der sicheren Seite stehen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  1. Prüfen Sie die Richtlinien des Publishers – viele Entwickler stellen öffentlich einsehbare Bedingungen für Fan-Content bereit.
  2. Verzichten Sie auf vollständige, unkommentierte Durchspiel-Videos, insbesondere bei storylastigen Games.
  3. Kommentieren Sie das Spielgeschehen – das kann einen eigenen urheberrechtlichen Schutz begründen und hilft, sich auf „Fair Use“-ähnliche Grundsätze zu berufen.
  4. Monetarisieren Sie Inhalte nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist – und holen Sie im Zweifel eine schriftliche Erlaubnis ein.
  5. Vermeiden Sie urheberrechtlich geschützte Musik im Spiel – oder nutzen Sie Tools, die Musik automatisch entfernen oder stummschalten.
  6. Sichern Sie sich im Streitfall anwaltliche Unterstützung, bevor Sie Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten.

Fazit in einem Satz:
Walkthrough-Videos sind rechtlich möglich – aber nur dann unbedenklich, wenn Sie sich an die Spielregeln des Urheberrechts und der Publisher halten.

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FAQ: Die häufigsten Fragen zu Walkthroughs

Darf ich auch fremde Spiele kommentarlos zeigen?

In der Regel nicht. Wenn Sie ein Walkthrough-Video hochladen, das lediglich den Spielverlauf zeigt – ohne eigene Kommentierung, Einblendungen oder kreative Bearbeitung – handelt es sich um eine nahezu vollständige Vervielfältigung des Spiels. Gerade bei storybasierten Titeln kann das rechtlich besonders kritisch sein, da Sie damit wesentliche kreative Inhalte des Entwicklers öffentlich wiedergeben. Viele Publisher untersagen ausdrücklich die kommentarlosen Uploads, da sie dem Spiel selbst Konkurrenz machen.

Gilt ein Spiel im Early Access oder auf Emulatoren anders?

Nein, der Urheberrechtsschutz gilt unabhängig vom Veröffentlichungsstatus. Auch Spiele im Early Access oder Beta-Phase sind urheberrechtlich geschützt – selbst dann, wenn sie unfertig oder fehlerhaft sind. Emulatoren ändern daran nichts: Wenn Sie ein Spiel mithilfe eines Emulators spielen und aufnehmen, nutzen Sie weiterhin geschütztes Material. Zudem kann der Einsatz von Emulatoren gegen Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere bei Konsolenspielen. In solchen Fällen drohen zusätzliche Vertragsverstöße, unabhängig vom Urheberrecht.

Muss ich den Publisher in der Videobeschreibung erwähnen?

Das kann sinnvoll sein – verpflichtend ist es jedoch nicht. Eine Quellenangabe oder der Hinweis auf den Publisher schützt Sie nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie das Spiel ohne Lizenz verwenden. Allerdings kann eine transparente Beschreibung (z.B. mit Verweis auf die Publisher-Richtlinien oder den Ursprung des Spiels) Ihre Position im Streitfall verbessern etwa als Indiz für gutgläubiges Handeln. Wenn der Publisher eine solche Nennung verlangt (z.B. in seinen Creator Guidelines), sollten Sie dieser Pflicht unbedingt nachkommen.

Was ist mit urheberrechtlich geschützter Musik im Spiel?

Besondere Vorsicht ist geboten. Viele Spiele enthalten lizenzierte Musik – etwa bekannte Songs aus dem Radio oder Film. Wenn Sie solche Musikteile in Ihrem Video belassen, kann es zu Copyright Claims, Sperrungen oder Strikes kommen – unabhängig davon, ob das Spiel selbst verwendet werden darf. Einige Publisher bieten in ihren Spielen daher bereits einen „Streamer-Modus“, der geschützte Musik automatisch ausschaltet. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie diesen Modus aktivieren oder die Musikspur im Nachhinein stummschalten.

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