Zum Hauptinhalt springen

Richtige Beschriftung des Bestell-Buttons

Die richtige Beschriftung des Bestell-Buttons sorgt immer wieder für Verwirrung - Eine Auflistung
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Bereits in der Vergangenheit hatten wir bereits über die Button-Lösung und somit auch über die richtige Beschriftung des Bestell-Buttons mehrfach berichtet. Immer wieder sorgt aber genau diese Beschriftung des Bestell-Buttons für Irritationen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Dies haben wir zum Anlass genommen, falsche und richtige Beschriftungen des Bestell-Buttons einmal aufzulisten.

[Soweit bereits Urteile zu den einzelnen Beschriftungen existieren, haben wir diese aus dem jeweiligen Button heraus verlinkt.]

So sollte der Bestell-Button NICHT beschriftet sein:

Button rot bestellen

Button rot weiter

Button rot Anmeldung

Button rot Bestellung abgeben

Button rot Bestellung aufgeben

Button rot Bestellung abschließen

Button rot Kaufen

Button rot Bestellung absenden

Button rot verbindlich anmelden

Button rot Bestellung abschicken

Button rot kostenlos testen

Button rot zur Kasse

 

RICHTIG hingegen sind folgende Beschriftungen:

Button grün zahlungspflichtig bestellen

Button grün kostenpflichtig bestellen

Button grün zahlungspflichtigen Vertrag abschließen

Button grün Gebot abgeben

Button grün Gebot bestätigen

VORSICHT sollte unserer Ansicht nach geboten sein bei:

Button gelb ich möchte kaufen

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Amazon Prime ist für viele Verbraucher fester Bestandteil des Alltags: schnellere Lieferung, Prime Video, Musik, Gaming, spezielle Angebote. Genau deshalb trifft eine Preiserhöhun…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Wer auf Instagram ästhetische Eingriffe bewirbt, bewegt sich juristisch in einem sensiblen Bereich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. November 2025 (Az…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Preisverleihungen wirken nach außen hin wie reine Würdigungen herausragender Leistungen. Doch was passiert, wenn eine öffentlichkeitswirksame Darstellung den Eindruck vermittelt…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, verpflichtet sich in der Regel, bestimmte Inhalte künftig nicht mehr zu veröffentlichen und bereits bestehende Spuren vollständig zu beseit…