Reels rechtlich sicher nutzen: Was Sie als Creator & Unternehmer beachten müssen
Ob auf Instagram, TikTok oder YouTube Shorts – kurze Videoclips, sogenannte Reels, sind aus der modernen Online-Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Millionen Menschen konsumieren täglich diese kurzen Inhalte, die unterhalten, informieren oder gezielt werben. Vor allem Unternehmen, Selbstständige und Influencer haben Reels längst als effektives Marketinginstrument erkannt: Sie sind leicht zu erstellen, erzielen große Reichweiten und stärken die Sichtbarkeit in sozialen Netzwerken.
Doch die scheinbar so lockere Kreativarbeit birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Videoclip wirkt, kann schnell zu einer Abmahnung, einer Unterlassungsklage oder gar einer Schadensersatzforderung führen – zum Beispiel, wenn urheberrechtlich geschützte Musik verwendet oder das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt wird. Gerade bei der kommerziellen Nutzung sind die Anforderungen streng.
Dieser Beitrag richtet sich deshalb an alle, die Reels nicht nur zum Spaß, sondern zielgerichtet einsetzen – etwa:
- Influencer und Creator, die regelmäßig Content veröffentlichen,
- Unternehmer und Selbstständige, die ihre Leistungen oder Produkte präsentieren,
- Agenturen und Social-Media-Manager, die Reels im Kundenauftrag erstellen,
- und alle, die rechtssicher in sozialen Netzwerken auftreten wollen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Regeln Sie bei Reels kennen und beachten sollten – damit Ihre Clips nicht nur gut ankommen, sondern auch rechtskonform sind.
Urheberrecht: Musik, Videos und Bilder richtig verwenden
Persönlichkeitsrechte: Menschen in Reels filmen – geht das einfach so?
Einwilligung einholen – aber richtig
Marken- und Wettbewerbsrecht: Wenn Werbung rechtlich schiefläuft
Musikrecht: Warum Content-IDs und Sperrungen drohen können
Datenschutzrecht bei Reels: Was Sie beachten müssen
Plattformregeln und AGB: Was Instagram, TikTok & YouTube verbieten
Praxistipps: So vermeiden Sie rechtliche Risiken bei Reels
Fazit: Reels bieten Chancen – aber nur mit rechtlicher Absicherung
FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Reels & Recht
Urheberrecht: Musik, Videos und Bilder richtig verwenden
Fremde Musik in Reels – was ist erlaubt?
Musik verleiht Reels Stimmung, Emotion und Professionalität – aber Vorsicht: Nicht jede Musik darf einfach verwendet werden, auch wenn sie leicht über Plattformen wie Instagram oder TikTok verfügbar ist.
Unterschiede zwischen privater und kommerzieller Nutzung
Im Urheberrecht ist entscheidend, wie Sie ein Werk nutzen:
- Private Nutzung bedeutet, dass der Inhalt nur im engsten persönlichen Kreis geteilt wird – etwa in einer privaten WhatsApp-Gruppe oder in einem nicht-öffentlichen Familienalbum.
- Sobald Sie ein Reel öffentlich posten, insbesondere auf Instagram, TikTok oder YouTube, handelt es sich um eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) – also eine rechtlich relevante Veröffentlichung.
- Noch strenger wird es, wenn das Reel kommerziellen Zwecken dient: z. B. zur Eigenwerbung, Produktvermarktung oder Markenbildung. Dann gelten zusätzlich die Regeln des Wettbewerbsrechts und vertragliche Lizenzbeschränkungen.
Fazit: Auch wenn Sie kein Unternehmen betreiben, sondern „nur“ Influencer sind oder eine Kooperation eingehen – Ihre Nutzung ist regelmäßig kommerziell und muss entsprechend rechtssicher sein.
Musikbibliotheken der Plattformen: Sind Sie wirklich auf der sicheren Seite?
Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube stellen Musikbibliotheken bereit, aus denen Nutzer Songs direkt in ihre Reels einbinden können. Aber:
- Diese Musik darf nur im Rahmen der Plattformfunktionen genutzt werden – also ausschließlich innerhalb des jeweiligen Netzwerks.
- Sobald Sie ein solches Reel herunterladen und auf anderen Plattformen teilen (z. B. TikTok-Reel auf YouTube posten), endet die Lizenzierung – ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist die Folge.
- Außerdem ist nicht garantiert, dass alle Songs vollständig rechtssicher lizenziert sind – gerade bei remixten oder gecoverten Versionen drohen Konflikte.
- Achtung: Zudem sind diese Musikbibliotheken meist nur für den rein privaten Gebrauch gedacht!
Tipp: Nutzen Sie bei kommerziellen Reels am besten lizenzfreie oder rechtlich geklärte Musikquellen (z. B. Epidemic Sound, Artlist oder eigene Musikproduktion).
GEMA, Lizenzen und das Problem mit fremder Hintergrundmusik
Die GEMA vertritt in Deutschland die Rechte vieler Komponisten und Musiker. Wird ein GEMA-pflichtiges Werk in Ihrem Reel verwendet, brauchen Sie grundsätzlich eine entsprechende Lizenz – auch dann, wenn das Lied „nur im Hintergrund läuft“.
Wer dies ignoriert, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch Nachforderungen der GEMA, die mehrere hundert Euro betragen können.
Kurz gesagt:
- Die Nutzung fremder Musik ohne Erlaubnis ist riskant – auch bei kurzen Sequenzen.
- Die Aussage „Ich verdiene damit doch nichts!“ schützt Sie nicht vor rechtlichen Konsequenzen.
- Ein 10-sekündiger Clip kann ausreichen, um eine Urheberrechtsverletzung zu begründen.
Verwendung fremder Videoausschnitte und Filmszenen
Auch Filmausschnitte, Serienbilder oder andere Videoschnipsel sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie ungefragt in Reels verwendet, riskiert schnell eine Urheberrechtsverletzung – auch dann, wenn nur wenige Sekunden verwendet werden.
§ 51 UrhG: Zitatrecht – was genau bedeutet das?
Das sogenannte Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt die Verwendung fremder Werke, wenn sie einem bestimmten Zweck dienen, etwa zur kritischen Auseinandersetzung, Belegfunktion oder wissenschaftlichen Analyse.
Dabei muss aber stets gelten:
- Der fremde Ausschnitt darf nicht bloß zur Unterhaltung verwendet werden.
- Das Zitat muss erkennbar und inhaltlich begründet sein.
- Es muss ein eigener Beitrag vorliegen, der sich mit dem zitierten Material inhaltlich auseinandersetzt.
Ein einfaches Reel, das einen Filmschnipsel zeigt, weil er „witzig“ ist, fällt also nicht unter das Zitatrecht.
Abgrenzung zur Parodie, Satire und Remix
Auch die Parodie ist vom Urheberrecht privilegiert – allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Entscheidend ist:
- Eine echte Parodie muss das Original erkennbar verändern, verzerren oder verspottend umdeuten.
- Reine Nachahmungen oder Remix-Videos, die den Originalinhalt kaum verändern, sind in der Regel nicht erlaubt.
Gerichte entscheiden hier sehr einzelfallbezogen – verlassen Sie sich also nicht auf die Annahme, dass Ihr Reel eine „Satire“ sei, nur weil es lustig gemeint ist.
Praxisbeispiel: Filmclip in einem Reaktionsvideo
Sie nehmen in einem Reel Stellung zu einer Filmszene und kommentieren sie mit eigenen Aussagen oder Emotionen? Dann kann das zulässig sein – wenn:
- Sie das Zitat inhaltlich begründen,
- Ihre Einbindung kritisch oder analysierend ist,
- und Sie den Clip nicht übermäßig lang verwenden.
Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie bekannte Filmszenen oder YouTube-Ausschnitte nutzen.
Bilder und fremde Logos in Reels
Bilder, Logos oder Produktverpackungen werden oft unbewusst in Reels eingebunden – etwa als Hintergrund auf Plakaten, als Screenshot oder auf T-Shirts. Auch hier gilt: Das Urheberrecht greift schneller, als viele denken.
Urheberrechtlicher Schutz von Logos, Produktverpackungen etc.
- Logos sind in der Regel urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt.
- Selbst ein scheinbar belangloses Design kann Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechts erreichen.
- Die Nutzung ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist grundsätzlich unzulässig.
Besonders kritisch: Wenn das Logo durch das Reel mit einer bestimmten Aussage oder Werbung verbunden wird – das kann sogar eine Rufbeeinträchtigung oder Markenrechtsverletzung darstellen.
Vorsicht bei „Hintergrundbildern“ oder Screenshots
Auch Fotos und Screenshots von Webseiten, Magazinen oder anderen Plattformen sind urheberrechtlich geschützt.
Oft wird übersehen, dass schon das bloße Einblenden im Hintergrund, etwa auf einem Bildschirm, eine Veröffentlichung des Werks darstellt – wofür eine Erlaubnis nötig ist.
Fazit: Achten Sie bei Reels genau darauf, welche Inhalte im Bild zu sehen sind – auch im Hintergrund. Besser: Verwenden Sie eigene Fotos oder lizenzfreie Alternativen (z. B. von Unsplash oder Pexels).
Persönlichkeitsrechte: Menschen in Reels filmen – geht das einfach so?
Ein schneller Handy-Clip, ein lustiger Moment in der Innenstadt oder ein zufälliges Interview mit Passanten – genau solche spontanen Szenen machen Reels oft besonders authentisch. Doch sobald Sie andere Personen filmen und das Ergebnis veröffentlichen, betreten Sie juristisch gesehen kein rechtsfreies Terrain mehr, sondern den sensiblen Bereich des Persönlichkeitsrechts. Hier gilt: Nicht alles, was technisch möglich oder kreativ sinnvoll ist, ist auch rechtlich erlaubt.
Das wichtigste Stichwort in diesem Zusammenhang lautet: „Recht am eigenen Bild: Das müssen Sie wissen “.
Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
Das deutsche Kunsturhebergesetz (KUG) regelt seit über 100 Jahren, dass Bildnisse von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Gemeint sind damit nicht nur klassische Fotografien, sondern auch Videoaufnahmen – also selbstverständlich auch Reels.
In § 22 KUG heißt es:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn eine andere Person deutlich erkennbar auf Ihrem Reel erscheint, dürfen Sie das Video nicht einfach veröffentlichen, ohne vorher deren Zustimmung eingeholt zu haben – selbst dann nicht, wenn es sich um eine harmlos wirkende Szene handelt.
Ob Sie die Aufnahme in den sozialen Medien hochladen, in einer Story verwenden oder für Werbezwecke einsetzen, ist dabei zweitrangig – bereits die Veröffentlichung an sich genügt, um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu begründen.
Gruppenaufnahmen, Passanten, Porträts – was ist erlaubt?
Die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Abbildung ist nicht immer eindeutig – dennoch gibt es einige Grundregeln:
1. Porträts und gezielte Aufnahmen einzelner Personen
Wenn Sie in Ihrem Reel eine einzelne Person filmen, die klar im Mittelpunkt der Aufnahme steht, benötigen Sie dafür grundsätzlich immer eine Einwilligung. Ob diese Person spricht, sich bewegt oder einfach nur zu sehen ist, spielt keine Rolle – entscheidend ist allein ihre Erkennbarkeit.
Beispiele:
- Sie interviewen einen Messebesucher.
- Sie filmen einen Kunden beim Ausprobieren Ihres Produkts.
- Sie zeigen Ihre Mitarbeiterin bei der Arbeit.
In allen Fällen müssen Sie vorab deren Zustimmung einholen, wenn das Video veröffentlicht werden soll.
2. Passanten und Menschen im Hintergrund
Anders sieht es bei zufällig gefilmten Personen aus, etwa Passanten, die im Hintergrund durch das Bild laufen. Hier greift eine gewisse Bagatellgrenze – aber Vorsicht:
- Die Personen dürfen nicht identifizierbar oder deutlich erkennbar sein.
- Sie dürfen nicht zum Fokus des Reels werden.
- Es darf sich nicht um eine peinliche, intime oder herabwürdigende Situation handeln.
Wenn z. B. eine Person im Hintergrund Ihres Clips in eine peinliche Situation gerät (z. B. stolpert, weint, wütend diskutiert), kann bereits das allein eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen – auch ohne erkennbare Absicht Ihrerseits.
3. Gruppenaufnahmen
Bei Gruppenfotos oder -videos – z. B. bei einem Vereinsfest oder einem Workshop – ist die Lage etwas entspannter. Hier kann es ausreichen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung ein stillschweigendes Einverständnis zur Aufnahme und Veröffentlichung beinhaltet.
Voraussetzungen dafür sind aber:
- Die Aufnahme erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ereignisses.
- Die betroffenen Personen wissen oder erkennen, dass gefilmt wird.
- Keine einzelne Person wird besonders hervorgehoben.
Im Zweifel gilt: Besser um Erlaubnis fragen als riskieren, dass eine abgebildete Person nachträglich eine Löschung oder Unterlassung verlangt.
Öffentlichkeitsbezug vs. Privatsphäre
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Ort der Aufnahme. Denn nicht überall gelten dieselben Maßstäbe.
Öffentliche Orte
In der Öffentlichkeit – also auf Straßen, Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden – dürfen Sie grundsätzlich filmen. Das heißt aber nicht, dass Sie automatisch auch Menschen zeigen dürfen, die sich dort aufhalten.
Auch in der Öffentlichkeit gilt: Jede erkennbare Person muss der Veröffentlichung zustimmen, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen greift (dazu später mehr).
Private Orte
In privaten Räumen gelten besonders strenge Regeln:
- In einer Wohnung, einem Büro oder auf einem nicht öffentlich zugänglichen Firmengelände benötigen Sie sowohl das Einverständnis der abgebildeten Person als auch des Hausherrn oder Eigentümers, um zu filmen und zu veröffentlichen.
- Das betrifft z. B. Interviews in der Arztpraxis, Mitarbeiterporträts im Geschäft oder Behind-the-Scenes-Videos aus dem Lager.
Tipp: Achten Sie auf Hausordnungen und Zutrittsregelungen – diese können das Filmen generell untersagen.
Besonderheiten bei Kindern, Veranstaltungen, privaten Szenen
Kinder und Jugendliche
Kinder genießen einen besonders hohen Schutz. Sie dürfen in einem Reel nur dann abgebildet werden, wenn die Sorgeberechtigten – meist beide Eltern – zugestimmt haben.
Dabei reicht ein Nicken oder Winken der Eltern nicht aus. Die Zustimmung sollte klar und dokumentiert erfolgen. Auch wenn das Kind „gerne mitmacht“, bleibt die Veröffentlichung ohne elterliches Okay rechtswidrig.
Veranstaltungen
Auf Veranstaltungen ist das Filmen grundsätzlich erlaubt – aber nicht ohne Einschränkungen:
- Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, können Teilnehmer mit Foto- und Videoaufnahmen rechnen.
- Dennoch sollten Sie vorab deutlich darauf hinweisen, dass gefilmt wird (z. B. durch Aushänge oder Durchsagen).
- In vielen Fällen genügt dieser Hinweis aber nicht für die Veröffentlichung einzelner Porträts oder Nahaufnahmen – auch hier gilt wieder: Einwilligung erforderlich.
Intime oder private Situationen
Reels, die Menschen in besonderen Lebenslagen zeigen – z. B. im Krankenhaus, bei Konflikten, in emotionalen Momenten – sind besonders sensibel. Hier ist nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen.
Solche Szenen dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, es sei denn, eine ausdrückliche, informierte und dokumentierte Zustimmung liegt vor.
Einwilligung einholen – aber richtig
Wie sollte die Einwilligung aussehen?
Eine gültige Einwilligung muss:
- freiwillig,
- informiert,
- eindeutig
erteilt werden. Das bedeutet: Die gefilmte Person muss wissen, wofür Sie das Video verwenden wollen, auf welchen Plattformen es erscheint und zu welchem Zweck es dient (z. B. Werbung, Social Media, Website).
Mögliche Formen:
- Schriftlich – z. B. auf einem vorbereiteten Formular mit Unterschrift (ideale Lösung).
- Digital – per E-Mail, Messenger oder Formular-App.
- Mündlich – möglich, aber mit erheblichen Beweisschwierigkeiten verbunden.
Beweisprobleme vermeiden
Sie als Ersteller des Reels tragen die Beweislast dafür, dass eine Einwilligung vorlag. Wer sich auf eine mündliche Zustimmung beruft, muss diese im Zweifel gerichtsfest nachweisen können – was in der Praxis fast nie gelingt.
Deshalb unser Rat:
- Verwenden Sie Einwilligungsformulare, am besten mit Checkboxen für Plattformen und Verwendungszwecke.
- Halten Sie die Zustimmung so konkret wie möglich fest: „Einverstanden, dass das Video auf Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht wird.“
- Speichern Sie Screenshots von digitalen Zustimmungen – z. B. aus Chats oder E-Mails.
Fazit
Das Recht am eigenen Bild ist keine juristische Nebensache – sondern ein zentrales Schutzrecht, das in der Reels-Praxis oft leichtfertig übergangen wird.
Wenn Sie andere Menschen in Ihren Reels zeigen wollen, holen Sie immer vorab deren Einwilligung ein – und dokumentieren Sie diese sorgfältig.
Vermeiden Sie es, in heiklen Situationen oder ohne klare Zustimmung zu filmen – denn das Persönlichkeitsrecht endet nicht dort, wo Ihre Kamera beginnt.
Marken- und Wettbewerbsrecht: Wenn Werbung rechtlich schiefläuft
Reels sind längst nicht mehr nur Unterhaltung – sie sind ein zentrales Marketinginstrument. Ob Unternehmen eigene Produkte bewerben oder Influencer Kooperationen mit Marken eingehen: Immer häufiger werden Reels gezielt eingesetzt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Konsumverhalten zu beeinflussen. Genau hier greift das Marken- und Wettbewerbsrecht – und das mit zunehmender Strenge.
Wer in Reels fremde Marken zeigt, Produkte lobt oder durch das Video einen kommerziellen Vorteil erzielt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis, wenn die rechtlichen Kennzeichnungspflichten, Markenrechte oder Irreführungsverbote nicht beachtet werden.
Marken und Produktplatzierungen in Reels
Darf ich fremde Produkte zeigen?
In vielen Reels tauchen Markenprodukte auf – sei es bewusst oder beiläufig: Kleidung mit sichtbarem Logo, Kosmetika auf dem Tisch, ein Auto im Hintergrund. Das kann völlig unproblematisch sein, muss es aber nicht.
Grundsätzlich gilt:
- Wer fremde Marken zeigt, ohne den Eindruck zu erwecken, in einer geschäftlichen Beziehung zu stehen, verletzt in der Regel nicht automatisch Markenrechte.
- Problematisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, es handle sich um Werbung oder das Produkt werde „besonders empfohlen“ – vor allem dann, wenn ein gewisser Bekanntheitsgrad, ein beruflicher Kontext oder ein kommerzieller Zweck hinzukommen.
Unzulässige Markenverwendung oder legitime Darstellung?
Die Grenzen zwischen zulässiger Darstellung und Markenrechtsverletzung sind fließend. Entscheidend ist:
- Wird die Marke werblich verwendet, z. B. durch besonders hervorgehobene Platzierung oder Lob, liegt schnell eine sogenannte markenmäßige Nutzung vor.
- Besonders kritisch ist das, wenn durch Ihre Darstellung der Eindruck einer offiziellen Kooperation oder Markenbindung entsteht – auch ungewollt. Dann kann die Markeninhaberin (z. B. Nike, Apple oder Chanel) gegen Sie vorgehen, z. B. mit einer Abmahnung wegen unautorisierter Werbung.
Ein Beispiel:
Sie tragen in einem Reel auffällig ein T-Shirt mit großem Markenlogo, während Sie ein neues Produkt vorstellen. Ohne Kennzeichnung kann der Eindruck entstehen, die Marke unterstütze die Präsentation – ein rechtliches Risiko.
Tipp: Wenn Sie fremde Marken erkennbar und prominent zeigen, klären Sie vorab, ob dies erlaubt ist oder eine Lizenz erforderlich wäre. Und wenn es sich um Werbung handelt, kennzeichnen Sie sie sauber – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Werbung, Kennzeichnungspflichten & Influencer-Recht
Wann ist ein Reel „Werbung“?
Spätestens dann, wenn ein Reel auf ein bestimmtes Produkt, eine Marke oder ein Unternehmen hinweist und der Creator dafür eine Gegenleistung erhält, handelt es sich um Werbung im rechtlichen Sinn.
Eine Gegenleistung kann z. B. sein:
- Geldzahlungen,
- kostenfreie Produkte oder Dienstleistungen,
- Rabatte oder Provisionen (z. B. über Affiliate-Links),
- oder auch andere Vorteile wie Gewinnspielkooperationen.
Aber: Auch ohne Gegenleistung kann ein Reel rechtlich Werbung darstellen – etwa dann, wenn Sie bewusst fremde Produkte empfehlen und dabei geschäftliche Interessen verfolgen, z. B. den eigenen Ruf als Produkttester oder Influencer stärken wollen.
Die Rechtsprechung betont:
Werbung ist nicht erst dann Werbung, wenn Geld fließt – entscheidend ist die objektive Werbewirkung im Kontext.
Was sagt der Gesetzgeber? (UWG, Medienstaatsvertrag, Influencer-Rechtsprechung)
Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – hier geht es um Irreführung und Schleichwerbung,
- Medienstaatsvertrag (MStV) – speziell § 8 Abs. 3 MStV verpflichtet zur Kennzeichnung von Werbung bei Telemedien,
- sowie in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zu Influencer-Marketing.
Die Kernaussage lautet:
Kommerzielle Inhalte müssen für den Durchschnittsnutzer klar als solche erkennbar sein.
Fehlt eine solche Kennzeichnung, liegt eine unzulässige Schleichwerbung vor – mit der Folge, dass Abmahnungen, Bußgelder oder gerichtliche Schritte drohen.
Richtige Kennzeichnung: #Anzeige, #Werbung & Co.
Die Form der Kennzeichnung ist entscheidend – und nicht jeder Hashtag reicht aus. Wichtig ist:
- Die Kennzeichnung muss zu Beginn des Reels oder Posts erfolgen – nicht erst am Ende oder „versteckt“ in Hashtagwolken.
- Begriffe wie „#ad“, „#sponsored“ oder „#anzeige“ sind zulässig – „#collab“, „#support“ oder „danke XY“ hingegen reichen nicht aus.
- Der Hinweis sollte klar, eindeutig und gut sichtbar sein – z. B. als eingeblendeter Text oder erste Zeile in der Beschreibung.
Auch bei der Verwendung eigener Produkte (z. B. „Hier seht ihr meine neue Schmucklinie“) besteht Kennzeichnungspflicht, wenn das Reel einem Werbezweck dient – selbst wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen bewerben.
Irreführende Aussagen, Testimonial-Werbung, Schleichwerbung
Nicht nur das „ob“, sondern auch das „wie“ der Werbung ist rechtlich relevant. Besonders problematisch sind:
- Irreführende Aussagen über Produkteigenschaften, Preisvorteile oder Wirkversprechen (z. B. „Dieses Öl heilt jede Hautkrankheit“),
- Testimonial-Werbung, wenn falsche oder übertriebene Behauptungen aufgestellt werden (z. B. „Ich habe 10 Kilo in einer Woche verloren – mit diesem Pulver“),
- Schleichwerbung, wenn Werbung bewusst als redaktioneller Inhalt getarnt wird.
Die Gerichte urteilen hier zunehmend streng. Selbst „harmlos gemeinte Empfehlungen“ können als wettbewerbswidrig eingestuft werden, wenn nicht klar erkennbar ist, dass ein geschäftliches Interesse dahintersteht.
Beispiel für eine Irreführung:
Sie posten ein Reel mit dem Hinweis „nur heute 50 % Rabatt“, obwohl die Aktion schon länger läuft oder der Rabattpreis dauerhaft gilt – das ist ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG.
Fazit
Reels sind keine rechtliche Spielwiese. Wer Marken zeigt, Produkte empfiehlt oder Werbung macht, muss sich an die strengen Regeln des Marken- und Wettbewerbsrechts halten.
Die Kennzeichnungspflicht ist dabei kein lästiges Detail, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Zudem sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Sie durch Ihr Reel Markenrechte verletzen oder den Eindruck erwecken, im Auftrag eines Unternehmens zu handeln.
Unser Rat:
- Zeigen Sie fremde Marken nur, wenn es notwendig ist – und achten Sie auf eine sachliche Darstellung.
- Machen Sie Werbung? Dann sagen Sie es offen – das schafft Vertrauen und Rechtssicherheit.
- Und bei jeder Kooperation: Klären Sie vertraglich, wer wofür haftet und wer was wie kennzeichnet.
Musikrecht: Warum Content-IDs und Sperrungen drohen können
Musik ist oft das Herzstück eines Reels. Sie sorgt für Emotionen, Tempo und Aufmerksamkeit – und genau deshalb ist sie bei Social-Media-Clips so beliebt. Doch so wichtig Musik für die Wirkung Ihrer Reels ist, so heikel ist ihre rechtliche Nutzung. Denn Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube setzen bei Musiknutzung strenge Regeln durch – mithilfe automatisierter Systeme wie Content-ID oder durch manuelle Prüfungen bei gemeldeten Verstößen.
Ein falsch gewählter Song kann daher nicht nur Ihr Video blockieren – er kann auch Sperren, Abmahnungen oder Reputationsschäden nach sich ziehen.
Wie TikTok, Instagram und YouTube mit Urheberrechtsverstößen umgehen
Alle großen Plattformen unterliegen dem internationalen Urheberrecht. Das heißt: Auch wenn Sie ein Reel in Deutschland posten, müssen Sie damit rechnen, dass automatisierte Systeme weltweit prüfen, ob darin urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten sind – vor allem Musik.
Die drei wichtigsten Plattformen nutzen folgende Mechanismen:
YouTube: Content-ID-System
YouTube verwendet das sogenannte Content-ID-System, das hochgeladenes Material automatisch mit urheberrechtlich geschützten Inhalten abgleicht.
Wird ein Song erkannt, können drei Dinge passieren:
- Monetarisierung: Die Einnahmen aus dem Video fließen automatisch an den Rechteinhaber.
- Blockierung: Das Video wird gesperrt – in bestimmten Ländern oder weltweit.
- Strikes: Bei wiederholten Verstößen erhalten Sie einen „Urheberrechtsstrike“. Nach drei Strikes wird der gesamte Kanal gelöscht.
Instagram & TikTok: Lizenzvereinbarungen mit Musiklabels
Instagram und TikTok haben zwar Verträge mit vielen Musiklabels, die es ermöglichen, Musik aus der Plattformbibliothek in Reels zu verwenden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Die Musik darf nur innerhalb der Plattform genutzt werden – ein Download und Upload auf andere Plattformen ist nicht erlaubt.
- Bei geschäftlichen Accounts (z. B. Unternehmensprofilen auf Instagram) ist der Zugriff auf populäre Musik oft stark eingeschränkt.
- Wird ein urheberrechtlich geschützter Song ohne passende Lizenz erkannt, kann das Reel stummgeschaltet, entfernt oder der Account eingeschränkt werden.
Sperrungen, Strikes und Shadowbans
1. Sperrungen von Reels oder Tonspuren
Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik verwenden, ohne über eine passende Lizenz zu verfügen, kann die Plattform Ihr Reel sofort löschen oder die Tonspur stummschalten. Besonders ärgerlich: Dies geschieht häufig automatisiert – ohne vorherige Warnung.
2. Strikes und Verwarnungen
Je nach Plattform kann ein Verstoß zu einem „Strike“ führen. Diese sind besonders gefährlich, wenn Sie regelmäßig posten oder eine größere Community haben. Denn:
- Bei wiederholten Verstößen drohen Konto-Einschränkungen oder sogar dauerhafte Sperrungen.
- Auf YouTube genügen drei Urheberrechtsstrikes in kurzer Zeit, um den gesamten Kanal zu löschen – mitsamt aller Reels, Follower und Videos.
3. Shadowbans
Ein weiteres Problem ist der sogenannte Shadowban. Dabei wird Ihr Konto nicht gesperrt, aber Ihre Inhalte werden kaum noch in Feeds, Entdecken-Bereichen oder Hashtags angezeigt. Das passiert oft bei wiederholten Regelverstößen – insbesondere bei Musiknutzung.
Das Tückische: Shadowbans erfolgen ohne offiziellen Hinweis. Viele Creator bemerken sie erst, wenn Reichweite und Interaktionen plötzlich drastisch einbrechen.
Möglichkeit der Rechteklärung – was tun bei Problemen?
Wenn ein Reel blockiert oder stummgeschaltet wurde, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine „Rechteklärung“ einzuleiten – also die Situation rechtlich zu klären.
Was Sie konkret tun können:
- Widerspruch einlegen / Beschwerde einreichen
- Auf YouTube, Instagram und TikTok gibt es ein standardisiertes Verfahren, um eine Blockierung anzufechten.
- Wichtig: Sie müssen dabei glaubhaft machen, dass Sie das Musikstück rechtmäßig verwenden dürfen – etwa durch eine Lizenz oder durch die Nutzung von Musik aus der offiziellen Plattformbibliothek.
- Nachträgliche Lizenz einholen
- Wenn Sie versehentlich ein geschütztes Lied genutzt haben, können Sie versuchen, nachträglich eine Nutzungslizenz zu erwerben – etwa über Musikdienste wie Epidemic Sound, Artlist oder AudioJungle.
- Achtung: Dies wirkt nicht rückwirkend enthaftend – eine bereits erfolgte Urheberrechtsverletzung kann trotzdem rechtliche Konsequenzen haben.
- Eigenen Content verwenden
- Die sicherste Lösung ist immer noch: eigene Musik, lizenzfreie Tracks oder Plattform-Musik korrekt nutzen.
- Plattformen wie YouTube bieten mittlerweile umfangreiche, lizenzfreie Audiobibliotheken, die auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen.
- Proaktiv klären: Vertragliche Absicherung bei Kooperationen
- Wenn Sie als Agentur oder für ein Unternehmen Reels mit Musik produzieren, sollten Sie im Vorfeld vertraglich klarstellen, wer für die Rechteklärung verantwortlich ist – und welche Musik genutzt werden darf.
Fazit
Musik ist ein mächtiges Stilmittel – aber auch ein rechtliches Minenfeld, wenn es um Social Media geht. Plattformen prüfen Inhalte streng, und Verstöße können schnell zu Blockierungen, Strikes oder Account-Sanktionen führen.
Wer Reels mit Musik erstellt, sollte daher:
- Nur lizenzierte oder ausdrücklich freigegebene Tracks verwenden,
- auf Musik aus Plattformbibliotheken ausschließlich plattformintern zurückgreifen,
- bei Problemen schnell reagieren und Rechte klären.
Denn im Musikrecht gilt wie so oft: „Ich wusste es nicht“ schützt nicht vor Konsequenzen.
Datenschutzrecht bei Reels: Was Sie beachten müssen
Wer Reels erstellt, verarbeitet oft nicht nur Bilder, Musik und Marken – sondern auch personenbezogene Daten. Gesichter, Stimmen, Kennzeichen oder sogar beiläufige Gesprächsfetzen können datenschutzrechtlich relevant sein. Das bedeutet: Neben Urheber- und Persönlichkeitsrechten müssen Sie auch die Regeln der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) beachten – und diese gelten nicht nur für große Unternehmen, sondern für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Auch Creator, Selbstständige und Kleinunternehmer sind in der Pflicht.
Personenbezogene Daten im Bild und Ton
Die DSGVO schützt „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“. Was bedeutet das für Reels?
Gesichter, Stimmen, Nummernschilder = personenbezogene Daten?
Ja – und zwar uneingeschränkt. Bereits sichtbare Gesichter, klar erkennbare Stimmen oder Autokennzeichen fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten. Das gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person namentlich genannt wird oder nicht.
Beispiele:
- Sie filmen eine Person beim Stadtfest – das Gesicht ist deutlich zu erkennen: personenbezogen.
- Im Hintergrund Ihres Reels ist ein Autokennzeichen lesbar: personenbezogen.
- Eine Stimme wird deutlich hörbar aufgenommen, etwa durch ein Gespräch im Café: personenbezogen.
Sobald personenbezogene Daten in Ihrem Reel enthalten sind, benötigen Sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung – etwa eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO. Im Zweifel ist die Einwilligung der sicherste Weg.
Reels in Verbindung mit Gewinnspielen, Kommentaren, Tracking
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen steigen, sobald Reels nicht nur zur Unterhaltung, sondern gezielt zur Nutzerinteraktion oder Werbung eingesetzt werden – etwa bei Gewinnspielen, kommentarbasierten Aktionen oder in Verbindung mit Analyse- und Trackingtools.
1. Gewinnspiele in Reels
Gewinnspiele über Reels sind beliebt – aber rechtlich heikel. Sobald Sie personenbezogene Daten erfassen (z. B. Name, Profilbild, Antwort in den Kommentaren), müssen Sie:
- In einer Datenschutzerklärung genau erläutern, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben,
- angeben, wie lange diese gespeichert werden,
- und wer Zugriff auf die Daten hat (z. B. Kooperationspartner oder Dienstleister).
Die Teilnahmebedingungen sollten einen klaren Link zur Datenschutzerklärung enthalten. Diese kann auch auf Ihrer Website hinterlegt sein.
Achtung: Auch einfache Kommentare wie „Markiere zwei Freunde und gewinne“ können datenschutzrechtlich relevant sein – denn durch die Markierung werden Drittpersonen involviert, deren Daten ohne Einwilligung verarbeitet werden.
2. Kommentare & Nutzerinteraktionen
Wenn Sie mit Ihrem Reel dazu aufrufen, einen Kommentar zu hinterlassen oder persönliche Geschichten zu teilen, verarbeiten Sie personenbezogene Inhalte. Auch hier gilt:
- Sie sind Verantwortlicher im Sinne der DSGVO,
- müssen im Zweifel eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung benennen können,
- und müssen betroffene Personen über ihre Rechte informieren (z. B. Auskunft, Löschung, Widerruf).
Wenn Sie Kommentare oder Nutzerbeiträge in späteren Reels erneut zeigen (z. B. als Screenshot oder eingeblendet), ist das eine neue Verarbeitung – die wiederum eine gesonderte Erlaubnis voraussetzt.
3. Tracking & Reichweitenanalyse
Viele Social-Media-Plattformen stellen Tools zur Verfügung, mit denen Sie die Reichweite Ihrer Reels analysieren können – etwa durch:
- Insights zu Alter, Geschlecht, Region Ihrer Follower,
- Interaktionen wie Klicks, Shares und Verweildauer,
- Integration externer Tools wie Meta Pixel oder Google Analytics.
Sobald Sie diese Daten gezielt auswerten, benötigen Sie entweder:
- eine Einwilligung der Nutzer (z. B. über ein Cookie-Banner auf Ihrer Website), oder
- müssen sich auf ein berechtigtes Interesse berufen – was im Bereich Social Media rechtlich umstritten ist.
Fazit: Auch wenn Sie nur „ein paar Likes auswerten“, greifen Sie in die Rechte Dritter ein – und müssen das transparenter machen, als viele denken.
Besondere Regeln bei Minderjährigen
Besonders strenge Anforderungen gelten, wenn Kinder oder Jugendliche im Fokus Ihrer Reels stehen oder deren Daten verarbeitet werden:
- Nach Art. 8 DSGVO ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 16 Jahren regelmäßig die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die Einwilligung muss in verständlicher Sprache formuliert sein – also z. B. kindgerecht, wenn sich das Reel an ein junges Publikum richtet.
- Auch bei einfachen Kommentaraktionen oder Umfragen gilt: Wenn Sie gezielt jüngere Nutzer ansprechen, müssen Sie besondere Schutzmaßnahmen treffen (z. B. keine Datenspeicherung ohne Zweckbindung, keine Weitergabe an Dritte).
Wichtig: Bei Reels mit Minderjährigen reicht es nicht, dass ein Kind „mitmachen möchte“ – ohne Zustimmung der Eltern ist jede Veröffentlichung rechtswidrig.
Fazit
Der Datenschutz spielt auch bei kurzen, kreativen Reels eine große Rolle. Sobald Gesichter, Stimmen, Kennzeichen oder Nutzerkommentare auftauchen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Beachten Sie daher:
- Gesichter und Stimmen = datenschutzrechtlich relevant,
- Einwilligung ist Pflicht, wenn Sie Reels veröffentlichen, in denen Dritte identifizierbar sind,
- bei Gewinnspielen und Nutzeraktionen brauchen Sie klare Hinweise und Datenschutzerklärungen,
- und bei Kindern sind die Anforderungen besonders streng.
Reels können spannend, spontan und kreativ sein – aber sie müssen auch datenschutzkonform sein. Im Zweifel gilt: Lieber vorher prüfen als nachher abmahnen lassen.
Plattformregeln und AGB: Was Instagram, TikTok & YouTube verbieten
Neben Urheberrecht, Datenschutz und Werberecht gelten auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube auch ganz eigene Regeln – nämlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Community-Richtlinien der jeweiligen Anbieter. Wer Reels postet, muss sich nicht nur an geltendes Recht halten, sondern auch an die vertraglichen Vorgaben der Plattform. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob Sie mit der Plattform ein kostenpflichtiges Geschäftsverhältnis eingehen – das bloße Anlegen eines Accounts genügt bereits, um rechtlich an die Plattformbedingungen gebunden zu sein.
Ein Verstoß gegen diese Regeln kann drastische Konsequenzen haben: von der Löschung einzelner Inhalte über die Monetarisierungssperre bis hin zur dauerhaften Kontoschließung. Und das oft ohne Vorwarnung oder rechtliches Gehör.
Community-Richtlinien und Plattformverträge
Jede große Plattform hat eigene Regelwerke, die definieren, was erlaubt ist und was nicht. Dabei geht es nicht nur um grobe Verstöße wie Hassrede oder Gewaltverherrlichung, sondern auch um viele feinere Details, die im Alltag schnell übersehen werden.
Hier ein Überblick über typische Inhalte, die bei Reels gegen Plattformrichtlinien verstoßen können:
1. Urheberrechtsverletzungen
- Die Verwendung nicht lizenzierter Musik, fremder Videos oder geschützter Inhalte ohne Zustimmung ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Plattform-AGB.
- Konsequenz: automatische Sperrung oder Stummschaltung Ihres Reels durch Content-ID-Systeme und Löschung durch Moderationsteams.
2. Nacktheit, Gewalt, Drogen und gefährliche Handlungen
- Selbst künstlerisch oder humorvoll gemeinte Inhalte mit Nacktheit, sexuellen Anspielungen oder riskantem Verhalten sind häufig verboten.
- TikTok ist hier besonders streng: Schon freizügige Kleidung oder Tanzbewegungen können zu Einschränkungen führen.
- Auch Inhalte, die „Challenges“ oder riskantes Verhalten verherrlichen, können gegen die Regeln verstoßen.
3. Falschinformationen und irreführende Inhalte
- Aussagen zu Gesundheit, Politik oder gesellschaftlichen Themen, die nachweislich falsch oder manipulierend sind, werden oft gelöscht oder mit Warnhinweisen versehen.
- Das betrifft z. B. Reels zu Heilversprechen, Verschwörungstheorien oder irreführender Werbung.
4. Belästigung, Mobbing, Diskriminierung
- Jede Form von beleidigendem, herabwürdigendem oder diskriminierendem Verhalten – ob verbal oder visuell – ist untersagt.
- Auch indirekte Anspielungen oder das Teilen von Inhalten, die andere bloßstellen oder „vorführen“, können zur Sperrung führen.
5. Kommerzielle Verstöße
- Wer nicht korrekt kennzeichnet, z. B. bei Werbung oder bezahlten Partnerschaften, verstößt nicht nur gegen deutsches Wettbewerbsrecht, sondern auch gegen die Plattformregeln für Influencer-Marketing.
- Zudem sind bestimmte Produktkategorien (z. B. Alkohol, Waffen, Glücksspiel) nur eingeschränkt oder gar nicht bewerbbar.
Sperrung des Accounts wegen Regelverstoß – was dann?
Plattformen behalten sich in ihren AGB das Recht vor, bei Verstößen gegen die Community-Richtlinien jederzeit Inhalte zu löschen, die Sichtbarkeit einzuschränken oder ganze Accounts zu sperren. Besonders kritisch ist: In vielen Fällen geschieht das automatisiert oder ohne Anhörung, und ein Rechtsweg ist nur eingeschränkt möglich.
Was droht bei Regelverstoß konkret?
- Löschung einzelner Reels oder Tonspuren
- Ihr Reel verschwindet kommentarlos aus dem Feed oder wird ohne Ton ausgespielt.
- Bei mehrfachen Verstößen können auch frühere Reels entfernt werden.
- Einschränkung der Sichtbarkeit (Shadowban)
- Ihre Inhalte werden nicht mehr über Hashtags gefunden oder erscheinen nicht mehr im „Entdecken“-Bereich.
- Oft merken Sie das erst, wenn Ihre Reichweite plötzlich stark einbricht – eine offizielle Benachrichtigung gibt es meist nicht.
- Verlust von Funktionen
- Sie dürfen bestimmte Musikbibliotheken nicht mehr nutzen,
- können keine Werbung mehr schalten,
- oder verlieren die Möglichkeit zur Monetarisierung (z. B. durch Creator Funds, Partnerprogramme oder Produktverlinkungen).
- Temporäre oder dauerhafte Sperrung des Accounts
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Ihr Konto dauerhaft deaktiviert werden.
- Sie verlieren damit sämtliche Reels, Follower, Nachrichten – oft ohne Vorwarnung.
Kann ich mich dagegen wehren?
Die Möglichkeiten, sich gegen eine Sperrung zu wehren, sind leider begrenzt:
- Die Plattformen bieten meist interne Beschwerdeverfahren, mit denen Sie eine erneute Prüfung beantragen können.
- Juristisch können Sie nur in Ausnahmefällen gegen die Sperre vorgehen – etwa wenn Ihr Account geschäftlich genutzt wurde und die Sperrung unverhältnismäßig ist.
- Einige Gerichte haben in solchen Fällen bereits zu Gunsten der Nutzer entschieden – z. B. wenn eine Sperrung ohne nachvollziehbare Begründung und ohne vorherige Warnung erfolgte. Dennoch sind diese Verfahren langwierig und aufwendig.
Fazit
Auch wenn Reels spontan, kreativ und leicht zu produzieren sind – die Plattformregeln sind es nicht. Verstöße gegen die AGB oder Community-Richtlinien von Instagram, TikTok und YouTube können empfindliche Konsequenzen haben: von Reichweitenverlust über Reels-Löschung bis hin zum dauerhaften Kontoaus.
Deshalb unser Rat:
- Machen Sie sich mit den aktuellen Richtlinien Ihrer Plattform vertraut – sie ändern sich regelmäßig.
- Achten Sie bei Musik, Inhalten und Kommentaren auf eine regelkonforme Gestaltung.
- Und vermeiden Sie Grauzonen – denn was heute noch geduldet wird, kann morgen schon zur Sperre führen.
Praxistipps: So vermeiden Sie rechtliche Risiken bei Reels
Reels sind schnell gemacht – aber rechtlich können sie eine ganze Reihe von Problemen verursachen. Damit Sie nicht abgemahnt, gesperrt oder verklagt werden, sollten Sie vor jeder Veröffentlichung bestimmte Punkte durchgehen. Mit etwas Voraussicht lassen sich viele Risiken vermeiden – und Sie können Ihre Kreativität ohne rechtliche Bauchschmerzen ausleben.
Im Folgenden erhalten Sie praktische Handlungsempfehlungen, die Sie beim Erstellen, Schneiden und Veröffentlichen Ihrer Reels beachten sollten.
1. Rechtssichere Musikquellen verwenden
Musik ist eines der häufigsten Risiken in Reels. Verwenden Sie daher nur solche Musikstücke, bei denen die Rechte eindeutig geklärt sind:
Empfohlene Quellen:
- Plattform-eigene Musikbibliotheken (z. B. bei Instagram, TikTok oder YouTube):
Nutzen Sie diese nur innerhalb der jeweiligen Plattform und achten Sie auf Hinweise zur geschäftlichen Nutzung. - Lizenzfreie Musikportale:
Dienste wie Epidemic Sound, Artlist, AudioJungle, PremiumBeat oder Jamendo bieten professionelle Tracks mit klaren Lizenzbedingungen – auch für kommerzielle Nutzung. - Eigene Musikproduktionen oder individuell lizensierte Tracks:
Wenn Sie eigene Songs nutzen oder individuelle Lizenzen abschließen, vermeiden Sie langfristig Probleme.
Vermeiden Sie unbedingt:
- Musik aus Spotify, Apple Music oder YouTube, die Sie einfach mitschneiden oder einbauen.
- Remixe, Mashups oder Cover-Versionen, die Sie aus dem Internet laden, ohne Lizenznachweis.
Tipp: Dokumentieren Sie, welche Musikquelle Sie genutzt haben – etwa durch Rechnungen, Lizenzbestätigungen oder Screenshots.
2. Einwilligungen organisieren – am besten schriftlich
Wer in einem Reel erkennbare Personen zeigt (Gesicht, Stimme, Körper, Tätowierungen etc.), benötigt deren ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung.
So gehen Sie auf Nummer sicher:
- Lassen Sie sich schriftlich oder digital bestätigen, dass die gezeigte Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
- Ideal: Ein kurzes Einwilligungsformular mit Angabe, wo das Video erscheinen darf (Instagram, TikTok, YouTube, Webseite etc.).
- Bei Kindern brauchen Sie die Einwilligung der Eltern – mündliche Aussagen wie „Das passt schon“ reichen nicht aus.
- Bewahren Sie Einwilligungen mindestens für die gesamte Lebensdauer des Reels auf.
Tipp: Nutzen Sie einfache Tools wie PDF-Formulare, Scan-Apps oder E-Mail-Bestätigungen, um Einwilligungen sauber zu dokumentieren.
3. Checkliste vor Veröffentlichung
Bevor Sie ein Reel veröffentlichen, hilft es, sich selbst eine kurze rechtliche Prüfung zu gönnen. Folgende Checkliste können Sie dabei als Leitfaden nutzen:
✅ Sind alle sichtbaren Personen mit der Veröffentlichung einverstanden (inkl. Ton)?
✅ Wurde die Musik rechtlich korrekt lizenziert oder stammt sie aus der Plattformbibliothek?
✅ Gibt es im Bild erkennbare Marken, Logos oder urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gemälde, Fotos, Zeitungen)?
✅ Ist das Reel keine Schleichwerbung? Wurde eine ggf. notwendige Werbekennzeichnung angebracht (#Werbung, #Anzeige)?
✅ Wurden Datenschutzrechte beachtet – insbesondere bei Kommentaren, Gewinnspielen oder Minderjährigen?
✅ Wurden Plattformregeln und Community-Richtlinien eingehalten?
Tipp: Machen Sie es zur Routine, diese Checkliste vor jedem Posting durchzugehen – insbesondere bei geschäftlicher Nutzung.
4. Impressumspflicht – auch bei Reels relevant?
Ja, auch Reels können unter die Impressumspflicht nach § 5 TMG fallen – wenn Sie geschäftlich tätig sind.
Wann gilt die Impressumspflicht?
- Sobald Sie mit Ihren Reels Produkte bewerben, Dienstleistungen präsentieren oder Influencer-Marketing betreiben, gelten Sie als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.
- Dann müssen Sie ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares Impressum bereitstellen – auch in sozialen Netzwerken.
Wie lösen Sie das bei Reels?
- Platzieren Sie den Link zu Ihrem Impressum deutlich in der Profilbeschreibung („Bio“) Ihres Accounts.
- Der Link muss direkt zur Impressumsseite führen – nicht nur auf Ihre Startseite („Link in Bio“ reicht nicht, wenn dort kein direkter Zugang zum Impressum besteht).
- Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum vollständig und korrekt ist (Name, Adresse, Kontakt, ggf. Handelsregister, Umsatzsteuer-ID).
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Profile einen Impressumslink nach dem Muster:
www.ihrewebseite.de/impressum
Fazit
Reels sind mehr als nur unterhaltsame Kurzvideos – sie sind ein rechtliches Produkt, das sorgfältig geplant sein will. Wer sich vorab Gedanken über Musik, Einwilligungen, Plattformregeln und Datenschutz macht, kann kreativ arbeiten, ohne ständig rechtliche Risiken im Nacken zu haben.
Unsere Empfehlung:
Schaffen Sie sich einen klaren Ablauf für Ihre Reels-Produktion – inklusive Rechteklärung, Checkliste und Impressumslink. So wird aus dem rechtlichen Stolperstein ein solides Fundament für Ihren Social-Media-Erfolg.
Fazit: Reels bieten Chancen – aber nur mit rechtlicher Absicherung
Reels gehören heute zu den wirkungsvollsten Formaten im digitalen Marketing. Sie sind kurz, dynamisch und erreichen – richtig gemacht – eine enorme Reichweite. Egal ob Sie Produkte vorstellen, einen Blick hinter die Kulissen gewähren oder einfach nur auf kreative Weise Ihre Marke präsentieren möchten: Reels bieten Chancen.
Doch mit diesen Chancen gehen auch rechtliche Verpflichtungen einher. Denn was auf den ersten Blick nach unkomplizierter Content-Produktion aussieht, ist in Wahrheit ein komplexes rechtliches Spielfeld, auf dem Sie als Creator, Unternehmer oder Agentur vieles beachten müssen.
Was Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten:
✅ Urheberrecht:
Verwenden Sie nur Musik, Bilder, Logos und Videos, für die Sie die entsprechenden Nutzungsrechte besitzen. Auch kurze Ausschnitte können problematisch sein – verlassen Sie sich nicht auf Fair-Use-Mythen.
✅ Persönlichkeitsrecht:
Filmen Sie keine Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung – vor allem dann nicht, wenn sie deutlich erkennbar sind. Bei Kindern ist die Zustimmung der Eltern zwingend erforderlich.
✅ Marken- und Wettbewerbsrecht:
Werben Sie nicht „verdeckt“. Kennzeichnen Sie Reels, die geschäftlichen Zwecken dienen, klar und deutlich – z. B. mit #Werbung oder #Anzeige. Achten Sie auf die richtige Verwendung fremder Marken und Produktplatzierungen.
✅ Datenschutz:
Behandeln Sie Gesichter, Stimmen, Autokennzeichen und Kommentare wie personenbezogene Daten. Insbesondere bei Gewinnspielen und Nutzerinteraktionen müssen Sie transparent mit Informationen umgehen.
✅ Plattformregeln:
Jede Plattform hat ihre eigenen Vorgaben. Wer sie missachtet, riskiert nicht nur die Löschung einzelner Reels, sondern auch Shadowbans, Monetarisierungsverluste oder eine komplette Accountsperrung.
✅ Pflichtangaben nicht vergessen:
Ein ordnungsgemäßes Impressum gehört auch bei Reels dazu, sobald Sie kommerziell auftreten. Ein Link in der Profilbeschreibung reicht – wenn er direkt auf das Impressum verweist.
Unsere Empfehlung: Holen Sie sich rechtliche Unterstützung
Wenn Sie Reels regelmäßig, beruflich oder im Auftrag Dritter erstellen, sollten Sie nicht auf rechtlichen Zufall setzen. Denn:
- Fehler fallen oft erst auf, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt.
- Plattformen reagieren zunehmend automatisiert – und nicht immer nachvollziehbar.
- Kooperationen, Sponsoring und Werbung führen schnell zu erhöhten Prüfungsanforderungen.
Lassen Sie Ihre Reels, Ihre Nutzungsbedingungen, Kooperationsverträge und Ihre Social-Media-Strategie deshalb von einem im Medien- oder Wettbewerbsrecht versierten Juristen prüfen – idealerweise bevor Probleme entstehen.
So können Sie das volle Potenzial Ihrer Reels ausschöpfen – kreativ, wirksam und rechtlich abgesichert.
FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Reels & Recht
Darf ich Reels mit Musik von Spotify machen?
Nein, das ist rechtlich nicht zulässig.
Die Nutzungsbedingungen von Spotify erlauben die Musik ausschließlich zur privaten Wiedergabe – etwa zum Anhören über Kopfhörer oder Lautsprecher. Die Verwendung von Spotify-Musik in Reels stellt jedoch eine öffentliche Nutzung dar.
Das bedeutet: Wenn Sie Musik aus Spotify mitschneiden oder als Hintergrundmusik unter ein Reel legen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Dafür benötigen Sie eine ausdrückliche Lizenz – und die ist mit Spotify allein nicht abgedeckt.
Tipp: Verwenden Sie stattdessen lizenzfreie Musik oder greifen Sie auf die Musikbibliothek der Plattform zurück – aber beachten Sie auch dort die Nutzungsbedingungen.
Was ist, wenn jemand in meinem Reel im Hintergrund zu sehen ist?
Sobald eine Person im Hintergrund klar erkennbar ist (z. B. durch Gesicht, Kleidung oder Stimme), handelt es sich um ein personenbezogenes Bildnis – und dafür benötigen Sie grundsätzlich eine Einwilligung.
Anders sieht es aus, wenn:
- die Person nicht identifizierbar ist (z. B. durch Unschärfe oder große Entfernung),
- sie nur flüchtig durch das Bild läuft, ohne im Fokus zu stehen,
- oder eine größere Menschenmenge gefilmt wird, bei der kein Einzelner hervorgehoben wird.
Dennoch gilt: Im Zweifel sollten Sie entweder die Person fragen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden ist – oder die Szene so gestalten, dass keine Identifizierbarkeit vorliegt (z. B. durch Verpixelung oder Zuschnitt).
Muss ich auch bei Kooperationen mit Freunden „Werbung“ schreiben?
Ja – auch dann, wenn keine Bezahlung fließt.
Die Kennzeichnungspflicht für Werbung greift nicht erst bei Geldleistungen. Bereits dann, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen Dritter vorstellen und diese bewusst bewerben, handelt es sich um eine geschäftliche Handlung – auch bei scheinbar „privaten“ Kooperationen unter Freunden oder Bekannten.
Selbst wenn Sie „nur“:
- einen Rabattcode weitergeben,
- ein befreundetes Unternehmen erwähnen,
- oder ein Produkt lobend präsentieren,
müssen Sie den Beitrag als #Werbung, #Anzeige oder mit einem vergleichbaren Hinweis kennzeichnen.
Entscheidend ist nicht die Bezahlung – sondern die Werbewirkung.
Was passiert, wenn mein Reel gesperrt wird?
Wenn ein Reel gesperrt oder gelöscht wird, liegt meist ein Verstoß gegen Urheberrechte, Plattformregeln oder Gemeinschaftsstandards vor. In der Praxis betrifft das häufig:
- die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik,
- Verstöße gegen die Plattform-AGB (z. B. Nacktheit, Gewalt, Hassrede),
- oder Beschwerden von Personen, die im Video zu sehen sind.
Was Sie tun können:
- Prüfen Sie die Mitteilung der Plattform – meist erhalten Sie einen Hinweis, warum das Reel entfernt wurde.
- Legen Sie ggf. Widerspruch ein, wenn Sie der Ansicht sind, dass das Video zu Unrecht gesperrt wurde. Die Plattformen bieten entsprechende Formulare.
- Bearbeiten Sie das Reel, um den beanstandeten Inhalt zu entfernen oder rechtssicher zu gestalten.
Wiederholte Verstöße können zu:
- Einschränkungen der Reichweite (Shadowban),
- Sperrung bestimmter Funktionen (z. B. Musikzugriff, Monetarisierung),
- oder im schlimmsten Fall zur dauerhaften Kontoschließung führen.
Ist die Musik in der Instagram-Musikbibliothek wirklich rechtssicher?
Nur bedingt.
Instagram (und auch TikTok oder YouTube) stellen Musik über ihre internen Musikbibliotheken zur Verfügung – dabei handelt es sich um lizensierte Inhalte, die Sie innerhalb der jeweiligen Plattform nutzen dürfen. Aber:
- Die Lizenzen gelten nur für Plattform-interne Reels.
→ Wenn Sie das Reel herunterladen und auf anderen Plattformen teilen, riskieren Sie eine Urheberrechtsverletzung. - Bei geschäftlichen Accounts ist der Zugriff auf viele Songs eingeschränkt.
→ Nicht alle Tracks dürfen für kommerzielle Zwecke verwendet werden – auch dann nicht, wenn sie in der Musikbibliothek angezeigt werden. - Instagram kann die Lizenzvereinbarungen jederzeit ändern – ein Lied, das heute erlaubt ist, kann morgen bereits gesperrt sein.
Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verwenden Sie Musik aus professionellen Lizenzportalen, bei denen Sie die Nutzungsrechte nachweislich erwerben – insbesondere für Werbung oder externe Veröffentlichungen.
Ansprechpartner
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