Prozessuale Verwertung einer unzulässigen Videoüberwachung
Das Landesarbeitsgericht in Kiel entschiede, dass eine unzulässige Videoaufzeichnung, die der Aufdeckung einer Straftat zulasten eines Arbeitgebers diente, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen in einem Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden darf, wenn der tatvedächtige Arbeitnehmer in einer auf die Aufzeichnung unmittelbar anchließenden Anhörung diese Tat gestanden hat. Das Beweisergebnis, welches vom Gericht verwendet wird, darf jedoch nicht das Ergebnis der Auswertung der Videoaufzeichnung sein, sondern muss aus der Vernehmung der Zeugen hervorgehen, die beim anschließenden Geständnis zugegen waren.
Urteil des LAG Kiel vom 16.11.2011
jurisPR-ArbR 13/2013, Anm. 2
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.