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Property-Releases: Freigaben für Gebäude, Räume & Sachen rechtssicher nutzen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Bilder von Gebäuden, Innenräumen, Designs und Kunst im Raum wirken – und verbreiten sich schnell über Websites, Social Media, Ads, Präsentationen und Pressearbeit. Genau dort entstehen Reibungen: Was als spontanes Motiv beginnt, wird später für Marketing genutzt, landet in einem Case-Video oder in einem Stock-Portfolio. Ein Property-Release schafft hier verlässliche Rahmenbedingungen. Die Freigabe klärt, wer über das Objekt verfügen darf, wofür die Aufnahmen genutzt werden dürfen und welche Grenzen gelten. Das gibt Projekten Tempo, reduziert Abstimmungsschleifen und hilft, Budgets und Timings im Blick zu behalten.

Aus der Praxis sind typische Konflikte bekannt. Eigentümer oder Betreiber berufen sich auf das Hausrecht, wenn Innenräume oder nicht allgemein zugängliche Bereiche zu sehen sind. Marken- und Designträger möchten ihr Erscheinungsbild nicht in jeder Kampagne wiederfinden. Museen, Bahnhöfe, Einkaufszentren oder Eventlocations haben eigene Regelwerke, die eine kommerzielle Nutzung einschränken können. Ohne klare Freigabe drohen Unterlassungsbegehren, Takedowns durch Plattformen, Sperren in Stock-Datenbanken, Auskunfts- und Zahlungsforderungen oder Verzögerungen in laufenden Kampagnen. Mit einer sorgfältig formulierten Freigabe lassen sich diese Risiken oft deutlich reduzieren, weil Nutzungszweck, Kanäle, Laufzeit, Retusche- und Compositing-Rechte sowie sensible Kontexte vorab definiert sind.

In diesem Leitfaden erhalten Sie eine kompakte, praxistaugliche Orientierung. Sie erfahren, was ein Property-Release ist, wie er sich vom Model-Release unterscheidet und wann eine Freigabe in der Regel sinnvoll erscheint. Sie lesen, welche Rechtspositionen typischerweise berührt sein können, wie sich redaktionelle von werblicher Nutzung abgrenzen lässt und worauf es in besonderen Konstellationen wie Drohnenaufnahmen, Museen, Corporate Architecture, 3D-Scans oder KI-Training ankommt. Checklisten, Formulierungsbausteine und Hinweise zur Zusammenarbeit mit Agenturen und Plattformen unterstützen Sie bei der Umsetzung. Die Hinweise bieten eine fundierte Grundlage – die Einzelfallprüfung ersetzt das nicht.

 

Übersicht:

Grundbegriffe verständlich erklärt
Wann eine Property-Freigabe in der Regel sinnvoll ist
Wann eine Freigabe oft entbehrlich wirkt
Typische Risiken ohne Freigabe
So gehen Sie praxistauglich vor
Inhalt und Aufbau eines Property-Releases
Besondere Konstellationen mit Fallstricken
Checklisten für den Projektalltag
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
FAQ kompakt
Services Ihrer Kanzlei

 

 

Grundbegriffe verständlich erklärt

Ein Property-Release ist die schriftliche Einwilligung des Berechtigten an einer Sache oder einem Ort, Aufnahmen dieser Sache oder dieses Ortes für bestimmte Zwecke zu nutzen. Gemeint sein können Gebäude, Innenräume, Showrooms, Läden, Hotels, Kunst im Raum, Fahrzeuge, Yachten, charakteristische Fassaden oder auch wiedererkennbare Designs. Der Fokus liegt auf Sachen und Räumen.

Ein Model-Release betrifft hingegen die Einwilligung einer Person in die Nutzung ihres Abbilds. Hier geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, sowie um mögliche Begleitthemen wie Namensnennung oder Social-Media-Posts. Während beim Property-Release üblicherweise der Eigentümer oder ein sonst Nutzungsberechtigter unterschreibt, erteilt beim Model-Release die abgebildete Person die Freigabe. In der Praxis werden beide Freigaben häufig kombiniert, wenn Menschen in identifizierbarer Weise in Innenräumen oder auf Privatgelände gezeigt werden. Ein Property-Release ersetzt ein Model-Release nicht und umgekehrt ebenso wenig.

Relevante Rechtspositionen im Überblick

Urheberrecht an Architektur und Kunst
Architektur und Kunstwerke können urheberrechtlich geschützt sein, wenn eine ausreichend individuelle Gestaltung vorliegt. Das betrifft etwa außergewöhnliche Fassaden, Kunst am Bau, Lichtinstallationen oder Skulpturen in Innenhöfen und Foyers. Für Aufnahmen aus allgemein zugänglichen Perspektiven kann die sogenannte Panoramafreiheit eine Rolle spielen. Sobald Innenräume oder nicht allgemein zugängliche Bereiche betroffen sind, ist eine gesonderte Prüfung angezeigt – insbesondere, wenn urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt werden. Hier greift die Panoramafreiheit nicht; es braucht eine gesonderte Rechteklärung. Ein Property-Release des Eigentümers oder Betreibers ersetzt keine urheberrechtlichen Zustimmungen. Die Panoramafreiheit erfasst bleibende Werke im öffentlichen Raum aus einer öffentlichen Perspektive. Innenräume und nicht allgemein zugängliche Bereiche sind nicht umfasst; bei Gebäuden bezieht sich die Privilegierung auf die Außenansicht – Elemente der Innenarchitektur werden nicht erfasst, selbst dann nicht, wenn sie von außen sichtbar sind. Innenräume und nicht öffentlich zugängliche Perspektiven sind davon nicht umfasst. Wo urheberrechtlich geschützte Architektur oder Kunst betroffen ist, braucht es – neben dem Property-Release – regelmäßig eine gesonderte Rechteklärung mit den Urhebern bzw. Rechteinhabern oder eine einschlägige Schranke.

Eigentums- und Hausrecht
Wer Innenräume, Höfe, Privatwege oder nicht allgemein zugängliche Bereiche zeigt, berührt das Hausrecht. Eigentümer, Vermieter, Betreiber oder Hausverwaltungen legen häufig Regeln fest, die Foto- und Filmaufnahmen sowie deren werbliche Nutzung betreffen. Ohne Zustimmung drohen Hausverbote, Unterlassungsforderungen oder Takedowns durch Plattformen. Ein Property-Release klärt, wer unterschriftsberechtigt ist, für welche Zwecke die Nutzung freigegeben wird und ob Retuschen, Compositings oder 3D-Scans eingeschlossen sind.

Redaktionelle vs. werbliche Nutzung in der Praxis

Redaktionelle Nutzung zielt auf Berichterstattung, Dokumentation, Kunst oder Bildung. Die Location dient dabei als Schauplatz oder Illustrationsgegenstand, nicht als Werbeträger für ein Produkt oder eine Marke. Beispiele sind Presseberichte, Reportagen, Lehrmaterial oder sachliche Blogbeiträge ohne Verkaufsabsicht. Auch hier können Regeln des Hausrechts oder besondere Vorgaben von Museen, Bahnhöfen, Einkaufszentren und Eventlocations gelten.

Werbliche Nutzung verfolgt einen Absatz- oder Imagezweck. Das Motiv unterstützt eine Kampagne, ein Produkt, einen Service oder die Arbeitgebermarke. Dazu zählen Kampagnenmotive, Social Ads, Landingpages, Produktvideos, Lookbooks oder Influencer-Posts mit Sponsoring. In diesen Fällen erwarten Rechteinhaber häufig klare Freigaben und definierte Nutzungsparameter zu Medien, Kanälen, Laufzeit, Gebieten, Unterlizenzierung sowie zu Retusche- und Compositing-Rechten.

Zwischenformen kommen regelmäßig vor. Unternehmensblogs, Employer-Branding-Formate, Referenzberichte oder Case-Videos bewegen sich oft zwischen Information und Marketing. Hilfreich sind ein paar Prüfsteine: Dient der Beitrag eher der neutralen Information oder fördert er aktiv Absatz und Image? Steht eine Marke, ein Produkt oder ein Leistungsversprechen im Vordergrund? Erfolgt eine Bezahlung oder sonstige Gegenleistung? Je mehr Marketingelemente erkennbar sind, desto eher empfiehlt sich ein belastbares Property-Release mit klaren Nutzungsregeln.

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Wann eine Property-Freigabe in der Regel sinnvoll ist

Innenaufnahmen in privaten Räumen, Läden, Hotels, Museen, Unternehmensräumen

Sobald Innenräume oder nicht allgemein zugängliche Bereiche gezeigt werden, greift regelmäßig das Hausrecht. Betreiber legen oft fest, ob und wofür Aufnahmen erlaubt sind. Eine Freigabe durch Eigentümer oder berechtigte Vertreter verhindert spätere Diskussionen über Werbezwecke, Retuschen oder die Platzierung von Logos. Bei gemieteten Flächen empfiehlt sich die Abstimmung mit Vermieter und Betreiber, da beide Positionen berührt sein können.

Werbliche Kampagnen, Produkt- und Imagewerbung, Social-Ads, Landingpages

Werbliche Nutzungen werden von Rechteinhabern besonders genau betrachtet. Ein Property-Release schafft Klarheit zu Medien, Kanälen, Regionen, Laufzeit, Unterlizenzierung sowie zur Bearbeitung des Materials. Gleichzeitig lässt sich regeln, dass durch die Darstellung keine ungewollte Empfehlung oder Partnerschaft suggeriert wird. Das schützt Kampagnen vor Takedowns und verhindert Verzögerungen in der Ausspielung.

Stockfotos und Footage mit „kommerzieller“ Lizenzierung

Stock-Plattformen verlangen häufig belastbare Freigaben, sobald Locations, markante Interieurs oder wiedererkennbare Objekte im Mittelpunkt stehen. Ein sauberer Release erleichtert die Annahme des Materials, reduziert Rückfragen und minimiert die Gefahr nachträglicher Sperren. Praktisch ist es, die Freigabe in den Metadaten der Dateien zu verknüpfen, damit sie jederzeit auffindbar bleibt.

Drohnen- und Luftaufnahmen mit Blick auf Privatgrund oder Innenhöfe

Luftaufnahmen eröffnen Perspektiven, die vom öffentlichen Raum aus nicht zugänglich sind. Die Panoramafreiheit greift hier grundsätzlich nicht. Wenn Höfe, Terrassen oder sonstige private Bereiche sichtbar werden, ist eine Zustimmung der Berechtigten nötig. Ergänzen Sie Bedingungen wie Start-/Landeplätze, Flugzeiten, Sicherheitsvorgaben und Unkenntlichmachung identifizierbarer Details; luftverkehrs- und datenschutzrechtliche Anforderungen sind zusätzlich einzuhalten.

Events auf Privatgelände, Messen, Showrooms

Veranstalter definieren üblicherweise, ob Foto- und Filmaufnahmen für Marketing eingesetzt werden dürfen. Ein Property-Release auf Ebene der Location ergänzt die Teilnahmebedingungen und stellt sicher, dass Aufnahmen des Geländes, der Stände und der Innenbereiche für Kampagnen genutzt werden können. Für identifizierbare Personen bleibt ein separates Model-Release relevant.

Erkennbare Markenauftritte, charakteristische Designs, Kunst am Bau oder Graffiti

Sobald Corporate Architecture, markante Produktgestaltungen oder Kunstwerke deutlich erkennbar sind, steigen die Anforderungen an eine klare Rechteklärung. Ein Property-Release kann festlegen, ob Logos sichtbar bleiben dürfen, in welchen Kontexten das Motiv erscheinen soll und ob Bearbeitungen wie Retusche oder Compositing erlaubt sind. So vermeiden Sie Missverständnisse über ungewollte Markenbezüge oder unpassende Kontextualisierungen.

Als Orientierung gilt: Je stärker ein Ort, ein Interieur oder ein Objekt die Botschaft einer werblichen Nutzung trägt, desto eher empfiehlt sich eine dokumentierte Freigabe mit passgenauen Nutzungsparametern.

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Wann eine Freigabe oft entbehrlich wirkt

Aufnahmen von Bauwerken und Kunstwerken im öffentlichen Raum aus allgemein zugänglicher Perspektive

Viele Außenaufnahmen lassen sich aus dem Straßenraum oder anderen frei zugänglichen Plätzen anfertigen, ohne besondere Freigaben einzuholen. Maßgeblich ist nicht, ob das Motiv ‚zentraler Werbeträger‘ ist, sondern ob die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllt sind: Das Werk muss bleibend im öffentlichen Raum stehen, und die Aufnahme muss von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus erfolgen. Sind die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllt, sind auch werbliche Nutzungen in der Regel zulässig; entscheidend ist die Perspektive vom öffentlichen Weg, der Straße oder dem Platz. Abseits davon bleiben Hausrecht, Marken- und Designrechte sowie Persönlichkeitsrechte zu prüfen. Vorsicht ist geboten, sobald Innenräume oder nicht allgemein zugängliche Perspektiven gewählt werden; daneben bleiben Hausrecht, Marken-/Designrechte und Persönlichkeitsrechte zu prüfen.

Alltagsmotive ohne Markenfokus und ohne Innenräume

Szenen auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder Parks, in denen keine Logos dominieren und keine privaten Bereiche sichtbar sind, bereiten häufig wenig Probleme. Zufällig ins Bild geratene Kennzeichen oder Markenelemente lassen sich oft so platzieren, dass kein werblicher Bezug entsteht. Werbebotschaften, Close-ups von Produktdesigns oder die Hervorhebung eines Markenauftritts verändern die Lage und sprechen eher für eine Freigabe oder eine neutrale Gestaltung.

Berichterstattung zu Ereignissen von Zeitgeschehen

Bei redaktioneller Berichterstattung stehen Information und Dokumentation im Vordergrund. Aufnahmen von Demonstrationen, Stadtfesten oder Pressekonferenzen können daher ohne gesonderte Property-Freigabe auskommen, solange die Nutzung tatsächlich berichtend bleibt und keine Werbeabsicht verfolgt wird. Veranstalterregeln, Sicherheitsvorgaben und das Hausrecht einzelner Locations dürfen Sie dabei nicht übersehen.

Vorsicht bei Grenzfällen – kurze Prüfung lohnt

Unklare Perspektiven, Drohnenflüge, Blickachsen auf Innenhöfe, wiedererkennbare Corporate Architecture oder prominente Kunstinstallationen führen schnell in Grauzonen. Auch scheinbar beiläufige Motive können in Social-Ads, Produkt-Launches oder Employer-Branding-Formaten einen werblichen Charakter erhalten. Eine kurze Vorprüfung der Nutzungsszenarien, eine neutrale Bildgestaltung oder eine schlanke Freigabe spart oft Nerven und vermeidet spätere Korrekturen.

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Typische Risiken ohne Freigabe

Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsverlangen

Ohne belastbare Freigabe drohen Ansprüche auf Unterlassung und Entfernung des Materials. Das kann E-Mails, Ads, Landingpages, OOH-Motive, TV-Spots oder Stock-Uploads betreffen. Häufig wird zusätzlich Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung, Reichweiten, Kanäle und beteiligte Partner verlangt. Solche Auskunftspflichten binden Ressourcen und verlängern Auseinandersetzungen, weil Nachweise zu Freigaben, Verträgen und Metadaten zusammengetragen werden müssen.

Lizenz- und Schadensersatzforderungen, Störungen von Kampagnen

Wird eine Nutzung beanstandet, fordern Rechteinhaber oft eine Vergütung orientiert an marktüblichen Lizenzen, zuzüglich Aufwendungsersatz und gegebenenfalls Zuschlägen. Parallel steht die Kampagne unter Druck: Motive müssen ausgetauscht, Spots neu geschnitten oder Postings entfernt werden. Media- und Produktionsbudgets geraten dadurch schnell in Schieflage, Timings verschieben sich und der Kommunikationsplan verliert an Wirkung.

Plattform- und Agentur-Takedowns, Reputationsschäden

Plattformen und Stock-Agenturen reagieren auf Beschwerden regelmäßig mit Sperren oder Takedowns. Assets verschwinden aus Bibliotheken, Accounts werden eingeschränkt und Budgets können nicht mehr ausgespielt werden. Sichtbare Löschungen, Kommentarspalten und Berichte über „rechtliche Probleme“ hinterlassen zudem einen unschönen Eindruck bei Kundschaft, Bewerbern und Partnern. Je öffentlicher das Projekt, desto spürbarer wirkt ein solcher Reputationsknick.

Vertragsstrafen und Ärger mit Kooperationspartnern

Wer gegenüber Kunden, Sponsoren oder Influencern Zusagen zur Rechteklärung gemacht hat, setzt sich bei Verstößen vertraglichen Risiken aus. Vertragsstrafen, Regressforderungen oder zurückbehaltene Zahlungen sind keine Seltenheit. Auch interne Teams geraten in Konflikt, wenn unklare Zuständigkeiten bei Legal, Produktion und Marketing aufeinandertreffen. Ein klar dokumentierter Property-Release verschafft hier Struktur, weil Zuständigkeiten und Nutzungsgrenzen von Anfang an festgehalten sind.

Ein kurzer Rechtecheck vor Veröffentlichung senkt diese Risiken spürbar. Wo Unsicherheiten bleiben, hilft eine schlanke Freigabe mit definiertem Nutzungszweck, klaren Kanälen und einem Plan für Retuschen, Motivaustausch und Takedown-Prozesse.

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So gehen Sie praxistauglich vor

Rechteklärung vorbereiten: Motiv-Check, Nutzungsszenarien, Stakeholder

Starten Sie mit einem fokussierten Motiv-Check. Prüfen Sie, ob Innenräume, nicht allgemein zugängliche Bereiche, wiedererkennbare Corporate Architecture, Kunstwerke, Markenauftritte oder sensible Details zu sehen sind. Legen Sie anschließend die Nutzungsszenarien fest: redaktionell oder werblich, geplante Kanäle, Mediaformate, Regionen, Laufzeit, Möglichkeit der Unterlizenzierung, Compositing- und Retuscherechte, Einsatz in 3D/VR sowie ggf. Training von KI-Modellen. Halten Sie die beteiligten Stakeholder fest, etwa Eigentümer, Betreiber, Vermieter, Hausverwaltung, WEG, Centermanagement, Museums- oder Standortverwaltung, Sicherheitsdienst und die interne Rechtsabteilung. Je klarer diese Punkte vorab dokumentiert sind, desto schlanker gelingt die Freigabe.

Wer unterschreiben darf: Eigentümer, Betreiber, Vermieter, Hausverwaltung, WEG, Facility-Manager

Unterschriftsberechtigt ist, wer über das Hausrecht oder die Nutzungsbefugnis verfügt. Bei Außenansichten und Grundstücken kommt typischerweise der Eigentümer in Betracht, bei vermieteten Flächen häufig der Mieter bzw. Betreiber. In Gewerbeimmobilien kann die Hausverwaltung oder das Centermanagement zuständig sein. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist regelmäßig der Verwalter der richtige Ansprechpartner, oft auf Basis eines entsprechenden Beschlusses. In komplexen Liegenschaften unterstützen Facility-Manager die Koordination. Bitten Sie um einen Vertretungsnachweis, etwa Handelsregisterauszug, Verwalterbestellung oder Vollmacht. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über die Wirksamkeit der Freigabe.

Belege sichern: Grundbuchauszug, Miet-/Nutzungsvertrag, Hausordnung, Brandschutz-/Sicherheitsregeln

Unterlagen erleichtern die Einordnung der Rechtslage und sparen Zeit. Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch oder alternative Eigentumsnachweise geben Orientierung. Der Miet- oder Nutzungsvertrag zeigt, ob der Betreiber das Hausrecht wahrnimmt und in welchem Umfang. Hausordnungen, Fotografier- und Filmrichtlinien, Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben sind für Drehs in Innenräumen besonders wichtig. Je nach Motiv können weitere Dokumente sinnvoll sein, etwa Lagepläne, Schlüssellisten, Drohnenfreigaben, Hinweise zu Kunstwerken am Ort oder Markenrichtlinien. Bewahren Sie die Belege zusammen mit dem Release auf.

Freigaben dokumentieren, archivieren und mit Projektakten verknüpfen

Dokumentieren Sie die Freigabe vollständig: identifizierbares Objekt, genaue Bezeichnung des Berechtigten, Ansprechpartner, Datum, Nutzungsumfang, Ausschlüsse, Bearbeitungsrechte, Laufzeit und Widerrufsmechanik. Hinterlegen Sie die Unterschrift klassisch oder per eSign, möglichst mit Audit-Trail. Verknüpfen Sie das Release mit den konkreten Assets, etwa über Dateinamen, Asset-IDs oder IPTC-/XMP-Felder. In einem DAM, einer Cloud-Akte oder in der Projektmappe empfiehlt sich eine kurze Rights-Summary, aus der die wesentlichen Parameter sofort ersichtlich sind. Erinnerungen für Laufzeiten, exklusive Zeitfenster oder sensible Kontexte helfen, spätere Überschreitungen zu vermeiden. Wenn Motive ersetzt werden oder sich Stakeholder ändern, notieren Sie den Anlass und archivieren Sie die Vorgängerversion – so bleibt der Nachweis schlüssig.

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Inhalt und Aufbau eines Property-Releases

Identifikation des Objekts und des Berechtigten, Vertretungsnachweis

Beschreiben Sie das Motiv so konkret wie möglich: genaue Objektbezeichnung, Adresse, Lageplan oder Skizze, bei Innenräumen die Raumbezeichnungen und ggf. Beispielfotos. Nennen Sie den Berechtigten mit vollständiger Firmierung, Registernummer und Anschrift. Wer unterschreibt, weist seine Vertretungsbefugnis nach, etwa durch Verwalterbestellung, Handelsregisterauszug, Vollmacht oder einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Bei komplexen Liegenschaften kann eine Anlagenliste sinnvoll sein, die einzelne Bereiche (Foyer, Showroom, Dachterrasse, Hof) getrennt aufführt.

Nutzungsumfang: Medien, Kanäle, Werbezwecke, Gebiete, Laufzeit, Unterlizenzierung

Definieren Sie den Zweck der Nutzung und die Einordnung als redaktionell oder werblich. Benennen Sie alle geplanten Medien und Kanäle, von Websites, Social Media und Ads über Print, OOH und TV bis zu internen Präsentationen. Regeln Sie Gebiet und Laufzeit, sowie ob Exklusivität gewährt wird. Unterlizenzierungen sollten ausdrücklich gestattet oder begrenzt werden, etwa zugunsten von Kunden, Agenturpartnern, Plattformen, Druckereien und Hosting-Dienstleistern. Praktisch ist eine kurze „Rights Summary“ im Vertrag, die alle Parameter auf einer halben Seite zusammenfasst.

Gestaltungsfreiheit: Retuschen, Composings, 3D-Einbindung, KI-Training und -Generierung

Erlauben oder begrenzen Sie Bearbeitungen wie Zuschnitt, Farbkorrekturen, Retusche, das Entfernen von Logos oder das Einfügen zusätzlicher Elemente. Für Composings und Set-Extensions empfiehlt sich eine klare Freigabe, ebenso für 3D-Scans, Photogrammetrie, Digital Twins und VR/AR-Integrationen. Wenn Material für KI-Training genutzt werden soll, regeln Sie Zweck, Umfang, Weitergabe und Ergebnisse ausdrücklich. Beachten Sie, dass Rechteinhaber die Nutzung für Text- und Data-Mining durch einen entsprechenden Vorbehalt untersagen können; ohne passende Lizenz sollte dann kein Training erfolgen.

Ausschlüsse und Sensibilitäten: sensible Kontexte, politische/medizinische Bezüge, Tabuthemen

Halten Sie fest, in welchen Zusammenhängen das Objekt nicht erscheinen soll. Typische Ausschlüsse sind politische oder weltanschauliche Botschaften, gesundheitsbezogene Themen, Glücksspiel, Alkohol oder Erotik. Vereinbaren Sie bei heiklen Kontexten ein kurzes Vorab-Okay per E-Mail. Sinnvoll ist auch eine „No-Endorsement“-Klausel, die klarstellt, dass durch die Darstellung keine Partnerschaft oder Empfehlung des Berechtigten suggeriert wird.

Vergütung, Auslagen, Widerrufsklauseln mit fairer Abwicklung

Vereinbaren Sie ein Honorar oder eine Gegenleistung, zum Beispiel Nennung im Making-of, Bereitstellung von Motiven zur Eigenwerbung oder eine Locationgebühr. Regeln Sie Auslagen wie Sicherheitspersonal, Sonderreinigung, Schließdienst oder Sperrzeiten. Für Änderungen auf Wunsch des Berechtigten kann ein Kostenausgleich vorgesehen werden. Eine ausgewogene Widerrufsregel kann für besondere Fälle greifen, etwa bei Eigentümerwechsel oder erheblich geänderter Nutzung; üblich ist dann, bereits ausgelieferte Maßnahmen unangetastet zu lassen und künftige Nutzungen geordnet auslaufen zu lassen.

Haftung, Freistellung, Gewährleistung, Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Berechtigte sichert zu, über die nötigen Rechte am Objekt und am Hausrecht zu verfügen und zur Freigabe befugt zu sein. Der Nutzer stellt den Berechtigten von Ansprüchen frei, die aus Nutzungen innerhalb des freigegebenen Umfangs resultieren, und übernimmt die Verantwortung für den Einsatz in Kampagnen. Haftungsklauseln sollten angemessen begrenzen und gesetzliche Mindeststandards beachten, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Rechtswahl auf deutsches Recht und ein sachgerechter Gerichtsstand sind im B2B-Umfeld üblich; zwingende Verbraucherschutzvorgaben bleiben unberührt. Ein Eskalationspfad mit Schlichtungs- oder Mediationsoption entschärft Konflikte oft frühzeitig.

Datenschutz-Hinweise für Ansprechpartner

Verarbeiten Sie nur die erforderlichen Kontaktdaten der Ansprechpartner, speichern Sie Zweck, Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsdauer und nennen Sie Empfänger wie Produktionsfirma, Agentur oder Dienstleister. Ein Verweis auf die Datenschutzhinweise des Nutzers mit Kontaktdaten für Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte schafft Transparenz. Bei digitaler Signatur empfiehlt sich ein kurzer Hinweis auf den eingesetzten eSign-Dienst und den Audit-Trail.

Praktischer Tipp: Verknüpfen Sie das unterschriebene Release in Ihrem DAM oder in der Projektakte direkt mit den Asset-IDs und ergänzen Sie ein Einseiter-Deckblatt mit Zweck, Kanälen, Laufzeit, Gebiet, Bearbeitungsrechten und Ausschlüssen. Das beschleunigt Freigaben im Tagesgeschäft spürbar.

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Besondere Konstellationen mit Fallstricken

Drohnen- und Luftaufnahmen sowie nicht allgemein zugängliche Perspektiven

Luftbilder eröffnen Blickachsen, die vom Boden aus nicht erreichbar sind. Dadurch geraten Innenhöfe, Dachterrassen, Arbeitsbereiche oder sensible Einrichtungen ins Bild. Klären Sie deshalb früh, ob Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer zustimmen und ob zusätzliche Vorgaben gelten. Sinnvoll sind Vorgaben zu Start- und Landeplätzen, Flugzeiten, Sicherheitsabständen und zur Unkenntlichmachung identifizierbarer Details. Wenn ein Blick „über den Zaun“ entsteht, spricht viel für eine ausdrückliche Freigabe, die diese Perspektive einschließt.

Innenräume historischer und denkmalgeschützter Gebäude

Denkmalschutz, Hausordnungen und konservatorische Anforderungen treffen hier aufeinander. Häufig existieren Foto- und Filmrichtlinien, die Lichttechnik, Stative, Drohnen, Retuschen und die Nutzung in Werbung betreffen. Stimmen Sie Motive und Bearbeitungen vorab ab, insbesondere wenn Logos entfernt, Kunstwerke gezeigt oder Möbel verrückt werden. Ein Property-Release sollte klar benennen, welche Räume, Blickachsen und Set-Varianten freigegeben sind und ob Namensnennungen oder Bildnachweise gewünscht werden.

Museen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, Freizeitparks

In komplexen Liegenschaften überlagern sich Eigentums-, Betreibungs- und Sicherheitsinteressen. Betreiber haben meist eigene Regelwerke, die auch redaktionelle Drehs betreffen können. Prüfen Sie, wer tatsächlich unterschriftbefugt ist, ob Sperrzeiten gelten und ob Markenauftritte von Mietern oder Ausstellern mitumfasst sind. Für großflächige Areale empfiehlt sich ein Lageplan als Anlage, in dem freigegebene Zonen und Motive markiert sind. Klare Takedown- und Änderungsprozesse im Vertrag vermeiden Stillstand, wenn kurzfristig umdisponiert werden muss.

Kunst im Raum, Lichtinstallationen, temporäre Werke

Kunstwerke und Installationen bringen zusätzliche Rechteebenen mit. Selbst wenn die Location frei gibt, bleibt die Frage, ob das Werk selbst gezeigt und in Werbung eingesetzt werden darf. Halten Sie fest, ob die Darstellung kontextneutral erfolgt, ob Close-ups zulässig sind und ob Composings erlaubt werden. Bei temporären Werken lohnt eine zeitliche Eingrenzung der Nutzung und eine Option, Motive auszutauschen, wenn die Installation wechselt.

Markenauftritte, Corporate Architecture, Produktdesigns, Trade Dress

Wiedererkennbare Markenbilder und prägnante Gestaltungselemente können den Eindruck einer Kooperation erzeugen. Vereinbaren Sie, ob Logos sichtbar bleiben dürfen, wann Neutralisierungen erfolgen und wie mit markanten Farben, Formen und Signaturen umgegangen wird. Eine „No-Endorsement“-Klausel stellt klar, dass keine Empfehlung des Rechteinhabers dargestellt wird. Wenn der Markenauftritt gezielt als Stilmittel genutzt werden soll, braucht es in der Regel eine ergänzende Gestattung, die Bearbeitungen und kontextbezogene Grenzen abdeckt.

Fahrzeuge, Oldtimer, Yachten sowie erkennbare Kennzeichen oder Seriennummern

Mobile Motive bringen Besonderheiten mit: Fahrzeug- und Bootseigner sind nicht immer identisch mit den Betreibern oder Veranstaltern. Seriennummern, Kennzeichen, Bordnamen und individuelle Lackierungen machen Objekte identifizierbar. Legen Sie fest, ob solche Merkmale gezeigt oder neutralisiert werden. Für Sammlerstücke und Leihgaben empfiehlt sich eine Freigabe, die Transport, Standzeiten, Absperrungen und Haftungsfragen umfasst. Wenn der Standort privat ist, gehört das Hausrecht des Geländeinhabers ebenso in den Blick.

360°-Rundgänge, Digital Twins, 3D-Scans, VR/AR sowie Training von KI-Modellen

Räumliche Digitalisate sind besonders eingriffsintensiv, weil sie ein Objekt dauerhaft und detailreich reproduzierbar machen. Regeln Sie präzise, welche Bereiche gescannt werden, ob sensible Zonen ausgespart bleiben und ob der Scan exportiert, weitergegeben oder in Engines eingebunden werden darf. Für KI-Training und generative Nutzung braucht es klare Zweckbestimmungen, Grenzen der Weitergabe, Hinweise zur Quellenkennzeichnung und Schutzmechanismen gegen irreführende Kontexte. Ein Eskalationspfad für Lösch- oder Update-Begehren sorgt für Ruhe im Betrieb.

Ferienwohnungen, Hotels, Co-Working-Spaces: wer unterschreibt tatsächlich?

In gemischten Nutzungskonzepten ist die Vertretungslage nicht immer eindeutig. Der Betreiber einer Plattform oder eines Spaces verfügt nicht automatisch über das Hausrecht in einzelnen Einheiten. Prüfen Sie, ob der Eigentümer, der Pächter, die Hausverwaltung oder der Betreiber zustimmen muss – teils sind mehrere Unterschriften erforderlich. Praktisch ist ein zweistufiges Vorgehen: Standortfreigabe durch Betreiber oder Verwalter und objektspezifische Freigabe durch den jeweiligen Eigentümer oder Mieter. So lässt sich vermeiden, dass eine Seite später die Wirksamkeit in Frage stellt.

Kurz gesagt: Je spezieller die Location, je ungewöhnlicher die Perspektive und je stärker der Werbecharakter, desto mehr spricht für eine schriftliche, fein austarierte Freigabe, die Bearbeitungen, Kontexte und organisatorische Abläufe ausdrücklich regelt.

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Checklisten für den Projektalltag

Schnelltest: Spricht etwas für eine Freigabe?

· Sie filmen oder fotografieren in Innenräumen, auf Privatgrund oder in nicht allgemein zugänglichen Bereichen

· Das Motiv dient einem werblichen Zweck, etwa Kampagne, Social Ads, Produkt- oder Imagekommunikation

· Erkennbare Marken, Corporate Architecture, charakteristische Designs oder Kunstwerke stehen im Fokus

· Es gibt besondere Perspektiven, Drohnenflüge, Blicke auf Innenhöfe, Dächer oder Betriebsgelände

· Museen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren oder Eventlocations sind beteiligt

· 3D-Scans, 360°-Rundgänge, Digital Twins, VR/AR oder KI-Training sind geplant

· Mehrere Stakeholder sind betroffen, etwa Eigentümer, Betreiber, Mieter oder Hausverwaltung

· Das Material soll in Stock-Datenbanken oder an Dritte lizenziert werden

· Sie erwarten Retuschen, Composings, Set-Extensions oder das Entfernen/Einfügen von Logos

· Es bestehen sensible Kontexte, die ausgeschlossen werden sollen

Mindestinhalte einer belastbaren Property-Freigabe

· Präzise Objektidentifikation: Adresse, Raumbezeichnungen, Lageplan, Referenzfotos

· Berechtigter und Vertretungsnachweis: Firmierung, Registerangaben, Vollmacht/Verwalterbestellung

· Zweck und Nutzungsumfang: redaktionell/werblich, Medien, Kanäle, Formate, Gebiet, Laufzeit, Exklusivität

· Unterlizenzierung: erlaubte Weitergaben an Kunden, Agenturen, Dienstleister, Plattformen

· Gestaltungsrechte: Zuschnitt, Farbkorrektur, Retusche, Composings, Set-Extensions, 3D/VR, KI-Training/-Generierung

· Kontextgrenzen: sensible Themen, politische/medizinische Bezüge, Branchenrestriktionen, „No-Endorsement“-Klausel

· Marken/Kunst: Umgang mit Logos, Corporate Design, Kunst am Ort, ggf. gesonderte Gestattungen

· Praktische Rahmenbedingungen: Zugang, Sperrzeiten, Sicherheit, Brandschutz, Hausordnung

· Vergütung und Auslagen: Locationfee, Zusatzkosten, Abrechnung, Zahlungsfristen

· Widerruf/Takedown: geregelter Ablauf, Fristen, Umgang mit bereits ausgelieferten Assets

· Haftung/Freistellung/Gewährleistung: Rollenklärung, angemessene Haftungsgrenzen

· Rechtswahl und Gerichtsstand im B2B-Kontext

· Datenschutz-Hinweise zu Ansprechpartnern und eSign-Audit-Trail

· Signatur und Dokumentation: Datum, Anlagenliste, Kontaktpersonen, Versionsstand

Do’s & Don’ts vor Ort am Set

· Do: Freigabe, Hausordnung und Kontaktliste griffbereit halten; Zuständigkeiten im Team klar benennen

· Do: Bereiche markieren, die gezeigt werden dürfen; sensible Zonen abkleben oder durch Set-Dressing neutralisieren

· Do: Alternativmotive und -winkel mitdrehen, falls nachträglich Einschränkungen kommen

· Do: Referenzfotos der freigegebenen Blickachsen und Set-ups anfertigen und mit der Release-Akte verknüpfen

· Do: Logos, Marken und Kunst gezielt managen – bewusst zeigen, neutralisieren oder abdecken

· Do: Sicherheits-, Brandschutz- und Verkehrsvorgaben beachten; kurze Crew-Briefings durchführen

· Do: Metadaten pflegen (Asset-ID, Ort, Datum, Release-Referenz) und Material zeitnah in DAM/Cloud einspielen

· Don’t: Ohne Freigabe in Innenräumen drehen oder aus erhöhten/nicht öffentlichen Perspektiven arbeiten

· Don’t: Zusagen „alle Rechte geklärt“ machen, bevor Releases und Vertretungsnachweise vorliegen

· Don’t: Vertrauliche Unterlagen, Bildschirme, Kennzeichen, Seriennummern oder Sicherheitsbereiche unbemerkt zeigen

· Don’t: Möbel, Kunst oder feste Einbauten ohne Rücksprache versetzen

· Don’t: Redaktionelle und werbliche Nutzungen ungeprüft vermischen

· Don’t: Vor Abschluss des Rights-Checks veröffentlichen oder an Dritte lizenzieren

Ein kompakter Rights-Check vor dem Dreh und eine sauber geführte Projektakte mit Release, Anlagen, Kontaktliste und Metadaten sorgen erfahrungsgemäß für reibungslose Abläufe – auch wenn sich Rahmenbedingungen kurzfristig ändern.

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Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Unklare Berechtigungslage und fehlende Vertretung

Häufig liegt eine Location im Eigentum einer Person, wird aber von einem Betreiber genutzt und durch eine Hausverwaltung organisiert. Ohne klare Zuordnung bleibt ungewiss, wer das Hausrecht tatsächlich ausübt und wer unterschriftsberechtigt ist. Das führt zu Rückfragen, Verzögerungen und im Ernstfall zur Anfechtung der Freigabe.
So vermeiden Sie das: Klären Sie vorab Eigentum, Besitz und Betrieb. Lassen Sie sich Vertretungsbefugnisse belegen, etwa durch Handelsregisterauszug, Verwalterbestellung, Vollmacht oder WEG-Beschluss. Halten Sie Ansprechpartner und Zuständigkeiten im Release fest und führen Sie eine kurze Matrix „Wer darf was freigeben?“.

Zu enger oder zu weiter Nutzungszweck

Ein zu eng gefasster Zweck bremst spätere Verwendungen, etwa wenn Social Ads, internationale Kanäle oder neue Formate nicht abgedeckt sind. Ist der Zweck zu weit, wächst das Risiko von Einwänden, weil sich der Berechtigte in unerwünschten Kontexten wiederfindet.
So vermeiden Sie das: Beschreiben Sie den Kernzweck konkret und fügen Sie typische Erweiterungen hinzu, die absehbar sind. Arbeiten Sie mit Bausteinen für Medien, Kanäle, Gebiete und Laufzeit sowie mit Optionsklauseln, die eine spätere Erweiterung gegen angemessene Nachvergütung erlauben. Eine kompakte Rights-Summary am Anfang des Releases schafft Übersicht.

Unbedachte Retusche-/Compositing-Rechte

Bearbeitungen sind in der Praxis Standard, können aber heikel sein. Das Entfernen oder Hinzufügen von Logos, Set-Extensions, 3D-Integrationen oder KI-generierte Varianten verändern den Aussagegehalt und können Erwartungen des Berechtigten berühren.
So vermeiden Sie das: Regeln Sie Bearbeitungen ausdrücklich. Erlauben Sie Basisanpassungen (Schnitt, Farbe) pauschal und benennen Sie weitergehende Eingriffe wie Retusche, Composings, Set-Extensions, 3D/VR sowie KI-Training und -Generierung separat. Vereinbaren Sie bei sensiblen Kontexten ein kurzes Vorab-Okay und verankern Sie eine No-Endorsement-Klausel.

Kein Plan für Widerruf, Motivaustausch oder Takedown

Kommt es zu Einwänden, fehlt oft ein geordneter Ablauf. Ohne definierte Fristen und Rollen entstehen Hektik, unnötige Kosten und Verzug in der Ausspielung.
So vermeiden Sie das: Legen Sie einen pragmatischen Prozess fest. Vereinbaren Sie Kontaktwege, Reaktions- und Umsetzungsfristen, die Behandlung bereits ausgelieferter Assets, den Austausch durch Alternativmotive und eine faire Kostenteilung in Ausnahmefällen. Hinterlegen Sie im Projekt eine kleine Takedown-Checkliste, Asset-IDs und Referenzen zum Release, damit das Team handlungsfähig bleibt.

Ein durchdachter Release mit klaren Zuständigkeiten, ausgewogenem Nutzungszweck, präzisen Bearbeitungsrechten und einem geordneten Eskalationspfad reduziert Reibung erheblich und schützt Kampagnen vor vermeidbaren Stopps.

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FAQ kompakt

Brauche ich für Außenaufnahmen eines Bürogebäudes ein Release?
Aufnahmen vom öffentlichen Grund wirken oft unproblematisch, solange die Voraussetzungen der Panoramafreiheit erfüllt sind; maßgeblich ist die öffentliche Perspektive und die Außenansicht – nicht, ob das Gebäude im Motiv besonders hervorgehoben ist. Sobald Innenbereiche sichtbar sind, erhöhte oder nicht allgemein zugängliche Standpunkte gewählt werden oder eine klare werbliche Einbindung geplant ist, empfiehlt sich eine Freigabe des Berechtigten.

Dürfen Logos zufällig im Bild sein?
Ob Logos im Bild ein Problem sind, hängt davon ab, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt. Bei beiläufiger, nicht herkunftshinweisender Darstellung ist das Risiko meist gering; bei werblicher Hervorhebung empfiehlt sich Neutralisierung oder eine ausdrückliche Gestattung. In Werbung oder wenn ein Logo deutlich hervorgehoben wird, sollten Sie neutralisieren, das Motiv anders gestalten oder eine ausdrückliche Gestattung einholen. Ein Property-Release deckt Markenrechte nicht automatisch ab – ergänzende Vereinbarungen sind sinnvoll.

Wie lange „gilt“ eine Freigabe gewöhnlich?
Laufzeiten variieren. In vielen Projekten werden feste Zeiträume vereinbart; teils wird eine weitergehende Nutzung zugelassen, solange Zweck und Kanäle unverändert bleiben. Praktikabel ist eine klare Laufzeit mit Option auf Verlängerung, verbunden mit Gebiet und Medien. Erinnern Sie sich rechtzeitig an Ausläufe, um Kampagnen nicht zu unterbrechen.

Reicht die Zustimmung des Mieters oder muss der Eigentümer unterschreiben?
Wer das Hausrecht ausübt, kann oft wirksam freigeben – bei Gewerbeflächen ist das häufig der Mieter oder Betreiber. In Mehrparteienobjekten oder Centern verlangen Abläufe jedoch gelegentlich zusätzlich die Zustimmung der Hausverwaltung oder des Eigentümers. Ein dokumentierter Vertretungsnachweis schafft Klarheit; bei komplexen Liegenschaften hilft eine doppelte Absicherung.

Was passiert bei einem späteren Eigentümerwechsel?
Laufende Nutzungen lassen sich durch eine sauber formulierte Lizenz regelmäßig fortsetzen, wenn die Freigabe dies vorsieht. Zweck, Kanäle, Gebiet und Laufzeit sollten daher eindeutig geregelt sein. Wechseln Zuständigkeiten, ist eine kurze Bestätigung des neuen Berechtigten hilfreich. Bewahren Sie Release, Anlagen und Audit-Trail sorgfältig auf.

Wie gehe ich mit Altbeständen ohne Releases um?
Starten Sie mit einem kurzen Rights-Audit. Trennen Sie in geringe, mittlere und hohe Risiken. Für werbliche Einsätze oder Stock-Lizenzen empfiehlt sich eine nachträgliche Klärung oder der Austausch des Motivs. Wo eine Freigabe nicht realistisch erscheint, helfen neutrale Alternativen oder eine Anpassung der Bildgestaltung. Dokumentieren Sie die Entscheidung und kennzeichnen Sie Assets im DAM für die Zukunft.

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Services Ihrer Kanzlei

Rechtssichere Erstellung individueller Property-Releases und Musterklauseln
Sie erhalten passgenaue Freigaben für Gebäude, Räume und Objekte – abgestimmt auf Ihr Projekt, Ihre Kanäle und Ihre Workflows. Auf Wunsch entwickeln wir modulare Musterklauseln, die sich in künftigen Produktionen flexibel einsetzen lassen. Praktisch sind kompakte „Rights-Summaries“, damit Teams die Eckpunkte sofort sehen.

Schnelle Prüfung geplanter Motive, Kampagnen und Stock-Uploads
Vor dem Dreh oder Upload prüfen wir Motive, Nutzungsszenarien und Stakeholder. Sie bekommen klare Handlungsempfehlungen, ob eine Freigabe naheliegt, welche Parameter aufgenommen werden sollten und wie sich Motive gegebenenfalls neutral gestalten lassen. Das reduziert Rückfragen von Plattformen und hält Kampagnen auf Kurs.

Verhandlungs- und Clearing-Support gegenüber Eigentümern, Betreibern und Hausverwaltungen
Wir koordinieren die Rechteklärung mit Eigentümern, Betreibern, Hausverwaltungen, WEGs und Facility-Management. Dazu gehören Vertretungsnachweise, Hausordnungen, Sperrzeiten, Sicherheitsvorgaben und die Abstimmung zu Marken, Kunst und sensiblen Kontexten. Ziel ist eine tragfähige Freigabe, die Bearbeitungen und spätere Erweiterungen berücksichtigt.

Notfall-Management bei Abmahnungen, Takedowns und laufenden Kampagnen
Wenn es schnell gehen muss, strukturieren wir den Prozess: Ersteinschätzung, Kommunikationslinie, Alternativmotive, Takedown-Plan und Verhandlungen über Fristen und Kosten. Parallel sichern wir Belege, dokumentieren die Nutzung und schaffen eine Basis für eine tragfähige Einigung. So bleiben Projekte handlungsfähig, während die rechtliche Klärung läuft.

Gern begleiten wir Ihr Team fortlaufend – von der Mustererstellung über die projektbezogene Prüfung bis zum schnellen Support im Ausnahmefall.

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