Zum Hauptinhalt springen

OnlyFans-Leaks und Content-Klau: Rechtsschutz für Creator

| Rechtsanwalt Frank Weiß

In den vergangenen Jahren hat sich die Plattform OnlyFans zu einem bedeutenden Markt für digitale Inhalte entwickelt – insbesondere im Bereich erotischer Darstellungen. Für viele Content-Creator eröffnet dies eine lukrative Einkommensquelle und die Möglichkeit, die eigene Arbeit selbstbestimmt zu vermarkten. Gleichzeitig sehen sich jedoch immer mehr Creator mit einem wachsenden Problem konfrontiert: Die unbefugte Verbreitung ihrer geschützten Inhalte auf Drittplattformen wie Telegram, Reddit oder speziellen Leak-Webseiten.

Diese Veröffentlichungen stellen nicht nur einen erheblichen Eingriff in das Urheberrecht dar, sondern verletzen häufig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht – insbesondere dann, wenn es sich um intime oder explizite Darstellungen handelt. Betroffene fühlen sich bloßgestellt, erleben finanzielle Schäden und geraten nicht selten in psychische Belastungssituationen.

Unsere Kanzlei ist auf den Schutz digitaler Inhalte, insbesondere von Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten, spezialisiert und bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Creator und Betroffene. Ziel ist es, gegen Leaks konsequent vorzugehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und die rechtswidrige Verbreitung wirksam zu unterbinden – auch international.

Wenn Sie selbst betroffen sind, bieten wir Ihnen eine vertrauliche und unverbindliche Erstberatung an. Gemeinsam klären wir, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall möglich und sinnvoll sind.

 

Übersicht:

Rechtlicher Schutz für OnlyFans-Creator
Strafrechtliche Möglichkeiten
Zivilrechtliche Schritte zur Durchsetzung
Internationale Rechtsdurchsetzung: DMCA und Takedown-Verfahren
Technische Schutzmaßnahmen und digitale Wasserzeichen
Vertragliche Schutzmechanismen
Plattforminterne Schutzmechanismen bei OnlyFans
Unsere anwaltliche Unterstützung im Ernstfall und kostenlose Erstberatung
Fazit und Handlungsempfehlung

 

1. Rechtlicher Schutz für Only Fans-Creator

OnlyFans-Creator, deren Inhalte ohne Erlaubnis verbreitet werden, sind nicht schutzlos. Das deutsche Recht bietet mehrere ineinandergreifende Schutzmechanismen – sowohl auf urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher als auch auf datenschutzrechtlicher Ebene. Diese greifen insbesondere dann, wenn intime Aufnahmen oder personenbezogene Daten (was bei Fotos und Videos stets der Fall sein dürfte) betroffen sind.

a) Urheberrechtlicher Schutz eigener Inhalte

Wer auf OnlyFans eigene Bilder oder Videos veröffentlicht, ist in aller Regel auch Urheber dieser Inhalte oder hat entsprechende Nutzungsrechte daran erworben. Das Urheberrecht schützt diese Werke vor unbefugter Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung (§15 UrhG). Sobald ein Dritter etwa ein ehemaliger Abonnent Content kopiert und weiterverbreitet, liegt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung vor.

Durch diesen Verstoß entstehen sofort Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche (§§97, 97a UrhG). Die rechtliche Einordnung ist dabei unabhängig vom erotischen oder expliziten Charakter des Materials auch erotische Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, was bei selbstproduzierten Medien regelmäßig der Fall ist.

b) Persönlichkeitsrechtlicher Schutz

Zusätzlich zum Urheberrecht greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere in Verbindung mit dem sogenannten Recht am eigenen Bild (§§22, 23 KUG). Dieses schützt jede Person davor, dass ihr Bildnis ohne Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Gerade bei erotischem Content handelt es sich oft um höchstpersönliche Darstellungen, deren Veröffentlichung außerhalb der ursprünglich vorgesehenen Plattform einen schwerwiegenden Eingriff darstellt.

Typische Verletzungen sind:

  • Verbreitung von Nacktbildern auf Leak-Webseiten
  • Nutzung von Bildern in diffamierendem Kontext (z.B. als Meme)
  • Weiterleitung in sozialen Netzwerken oder Messenger-Gruppen

Creator können hier nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) klagen – insbesondere bei seelischer Belastung, Reputationsschäden oder gezielten Bloßstellungen.

c) Datenschutzrechtlicher Schutz

Neben urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen bestehen auch datenschutzrechtliche Schutzmöglichkeiten. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind – also Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen –, greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ist also bei Fotos und Videos, die Personen abbilden und wiedergeben, stets der Fall.

Typische datenschutzrelevante Vorfälle sind:

  • Veröffentlichung oder Missbrauch von Fotos, Videos oder sonstigen Darstellungen von Personen, des echten Namens, der E-Mail-Adresse oder anderer personenbezogener Daten
  • Leaks von Account-bezogenen Informationen (etwa Chatverläufe oder Bezahldaten)
  • Rückverfolgbarkeit durch IP-Adressen oder Metadaten in Medien

Nach Art.6 DSGVO ist eine Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten in der Regel nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage zulässig. Wer solche Daten ohne rechtliche Grundlage veröffentlicht oder speichert, verstößt gegen das Datenschutzrecht ein Umstand, der neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach sich ziehen kann. In schwerwiegenden Fällen sind zudem Schadensersatzansprüche nach Art.82 DSGVO möglich.

Für Creator kann es in solchen Fällen sinnvoll sein, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen – etwa wenn sensible Inhalte durch eine Plattform unzureichend geschützt wurden oder wenn persönliche Daten gezielt geleakt wurden. Auch eine anwaltliche Geltendmachung von Löschungs- oder Auskunftsansprüchen (Art.17, 15 DSGVO) kann zielführend sein, insbesondere bei Plattformen, die Daten nicht auf Aufforderung entfernen.

nach oben

2. Strafrechtliche Möglichkeiten

Die unbefugte Verbreitung von erotischem oder intimem Content stellt nicht nur einen zivilrechtlichen Verstoß dar – sie kann auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Wer Inhalte aus einem geschützten Bereich wie Only Fans ohne Zustimmung weitergibt oder veröffentlicht, muss unter Umständen mit einer Strafanzeige und staatlichen Ermittlungen rechnen. Für betroffene Creator kann das Strafrecht ein zusätzliches Druckmittel sein, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern.

Relevante Strafvorschriften bei geleaktem Content

Mehrere Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) kommen im Zusammenhang mit OnlyFans-Leaks in Betracht:

§201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Diese Vorschrift stellt das unbefugte Herstellen oder Verbreiten von Aufnahmen unter Strafe, die die Intimsphäre verletzen. Sie ist einschlägig, wenn Inhalte veröffentlicht werden, die nur für zahlende Abonnenten bestimmt waren – etwa Nacktaufnahmen oder explizite Szenen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

§33 Kunsturhebergesetz (KUG)
Wer ein Bildnis einer Person ohne deren Einwilligung öffentlich zur Schau stellt, macht sich strafbar – auch unabhängig davon, ob es sich um erotische Inhalte handelt. Das gilt insbesondere, wenn kein rechtfertigender Ausnahmefall vorliegt. Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

Weitere mögliche Straftatbestände:
Je nach Einzelfall können zusätzlich folgende Delikte vorliegen:

  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Üble Nachrede (§186 StGB) oder Verleumdung (§187 StGB)
  • Nötigung (§240 StGB) oder Erpressung (§253 StGB)
  •  Identitätsmissbrauch oder Betrug (§§238, 263 StGB)
    (z.B. bei Nutzung fremder Inhalte unter falschem Namen)

Strafanzeige und Ermittlungen – Chancen und Herausforderungen

Betroffene Creator haben die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • ein gezielter Leak nachweisbar ist,
  • die Inhalte in sozialen Netzwerken oder Foren auftauchen,
  • es Hinweise auf den Täter oder die Täterin gibt (z.B. durch Wasserzeichen, Metadaten oder Zeugen).

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können die Behörden technische Maßnahmen einleiten – etwa die Nachverfolgung von IP-Adressen, Auskunftsersuchen an Plattformen oder Durchsuchungen. In schweren Fällen ist auch eine internationale Rechtshilfe möglich, wenn Täter im Ausland agieren.

In der Praxis gibt es jedoch Hürden:

  • Täter agieren oft anonym oder über ausländische Plattformen.
  • Die Polizei priorisiert Fälle im Erotikbereich nicht immer angemessen.
  • Strafverfahren dauern häufig lange und führen nicht in jedem Fall zu einer Verurteilung.

Trotzdem ist die Strafanzeige häufig ein wichtiges Zeichen der Abwehrbereitschaft – auch gegenüber potenziellen weiteren Tätern. In einigen Fällen kann allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dazu führen, dass Inhalte entfernt oder Täter identifiziert werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Einreichung fundierter Strafanzeigen, übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und sorgt dafür, dass relevante Beweise rechtssicher dokumentiert und übergeben werden.

nach oben

3. Zivilrechtliche Schritte zur Durchsetzung

Neben strafrechtlichen Mitteln stehen betroffenen OnlyFans-Creatorn im Fall eines Leaks auch umfassende zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung. Ziel ist es dabei, die weitere Verbreitung der Inhalte zu unterbinden, bereits veröffentlichte Inhalte schnellstmöglich entfernen zu lassen und gegebenenfalls Schadensersatz durchzusetzen. Diese Schritte können gezielt gegen Einzelpersonen, aber auch gegen Webseitenbetreiber oder Plattformen gerichtet sein.

Abmahnung, Unterlassung und einstweilige Verfügung

Ein effektives zivilrechtliches Mittel ist die Abmahnung. Dabei handelt es sich um ein formelles Schreiben, mit dem der Rechtsverletzer aufgefordert wird, das beanstandete Verhalten – etwa die Veröffentlichung oder Weitergabe von Inhalten – sofort zu unterlassen. Zugleich wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben oder erneut gegen sie verstoßen, kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Vorteile der Abmahnung:

  • Schnelles Vorgehen ohne Gericht
  •  Verursacher trägt regelmäßig die Anwaltskosten bei berechtigter Abmahnung
  • Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung

Reagiert der Rechtsverletzer nicht oder bestreitet den Vorwurf, kann durch unsere Kanzlei gerichtlich eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Diese ermöglicht es, binnen weniger Tage eine verbindliche Untersagung durchzusetzen – etwa gegen eine Leak-Webseite oder gegen den Betreiber eines Forums. Auch längerfristige Unterlassungsklagen im Hauptsacheverfahren sind möglich, wenn eine dauerhafte gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

Schadensersatzansprüche und Lizenzanalogie

Wurde durch die unberechtigte Nutzung von OnlyFans-Inhalten ein finanzieller Schaden verursacht, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Im Urheberrecht wird dabei regelmäßig die sogenannte Lizenzanalogie angewendet: Der Rechtsverletzer hat so gestellt zu werden, als hätte er für die Nutzung eine angemessene Lizenzgebühr zahlen müssen.

Beispiel: Werden exklusive, zahlungspflichtige Inhalte öffentlich zugänglich gemacht, verliert der Creator Einnahmen aus Abonnements oder Einzelverkäufen. Der Schadensersatz bemisst sich dann nach dem entgangenen wirtschaftlichen Vorteil – etwa anhand marktüblicher Preise pro Foto oder Video. Ergänzend kann bei schweren Eingriffen ein immaterieller Schaden (z.B. psychische Belastung, Rufschädigung) durch Schmerzensgeld ausgeglichen werden.

Haftung von Plattformbetreibern

Nicht immer ist der eigentliche Täter greifbar. Häufig werden Inhalte anonym über Drittplattformen verbreitet – etwa auf Leak-Webseiten, in Telegram-Gruppen oder in Foren. In solchen Fällen können Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden, sofern sie über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurden und nicht zeitnah reagieren.

Nach geltendem Recht sind Anbieter verpflichtet, beanstandete Inhalte nach entsprechender Hinweisgabe zu entfernen. Unterbleibt dies, haften sie auf Unterlassung und ggf. auf Schadensersatz. Unsere Kanzlei formuliert rechtssichere Takedown-Meldungen, dokumentiert die Verstöße und übernimmt die vollständige außergerichtliche und gerichtliche Korrespondenz.

Hinweis: Zivilrechtliche Schritte erfordern eine gründliche Beweissicherung. Wir empfehlen, geleakte Inhalte mit Screenshots, Links, Veröffentlichungszeitpunkten und ggf. Plattformdaten zu dokumentieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die relevanten Beweise gerichtsfest aufzubereiten und zielgerichtet vorzugehen – in vielen Fällen bereits binnen 24 Stunden.

nach oben

4. Internationale Rechtsdurchsetzung: DMCA und Takedown-Verfahren

In vielen Fällen erfolgt die rechtswidrige Veröffentlichung von OnlyFans-Inhalten über Plattformen oder Server im Ausland – insbesondere in den USA. Die unmittelbare Durchsetzung deutscher Gerichtsentscheidungen ist dort nicht immer möglich. Dennoch bestehen effektive rechtliche Mechanismen, mit denen Creator auch international gegen die unbefugte Verbreitung ihrer Inhalte vorgehen können. Ein zentrales Instrument ist das sogenannte DMCA-Takedown-Verfahren.

DMCA-Verfahren bei US-amerikanischen Plattformen

Das US-amerikanische Gesetz „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) verpflichtet Betreiber digitaler Dienste dazu, auf Hinweise zu Urheberrechtsverletzungen zu reagieren und die betreffenden Inhalte unverzüglich zu entfernen. Zahlreiche große Plattformen – darunter Reddit, Twitter/X, Google, Instagram, TikTok und viele Hosting-Anbieter – sind diesem Verfahren unterworfen.

Ein DMCA-Takedown Notice ist ein formeller Antrag, mit dem der Rechteinhaber die Löschung bestimmter Inhalte fordert. Für betroffene OnlyFans-Creator bedeutet das: Auch ohne Gerichtsverfahren kann erreicht werden, dass geleakte Bilder oder Videos aus Suchmaschinen, Social Media oder Foren entfernt werden – vorausgesetzt, der Creator ist Urheber oder Rechteinhaber.

Unsere Kanzlei übernimmt die Erstellung und Einreichung solcher Takedown-Notices. Wir achten auf die Einhaltung der formalen Anforderungen, wie:

  • klare Identifikation des geschützten Inhalts,
  • Nachweis der Rechteinhaberschaft,
  • Erklärung über die unautorisierte Nutzung,
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und
  • Benennung einer Kontaktadresse für Rückfragen.

In der Praxis werden DMCA-Beschwerden von seriösen Anbietern oft innerhalb weniger Tage bearbeitet – viele Inhalte verschwinden nach erfolgreicher Meldung vollständig aus der Öffentlichkeit.

Takedown-Möglichkeiten bei schwer erreichbaren Websites

Problematischer wird die Rechtsdurchsetzung bei anonym betriebenen oder im nicht-kooperativen Ausland gehosteten Plattformen – etwa bei bestimmten Leak-Webseiten, die sich gezielt der Rechtsverfolgung entziehen. In diesen Fällen sind die rechtlichen Hebel begrenzt, dennoch können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

Hinweis an Hosting-Provider oder Domain-Registrare: Auch technische Dienstleister können bei ausreichender Begründung zur Entfernung der Inhalte bewegt werden – insbesondere, wenn diese in Ländern mit DMCA-ähnlichen Regelungen sitzen.

Suchmaschinen-De-Indexierung: Über Takedown-Meldungen bei Google, Bing, Yahoo & Co. kann erreicht werden, dass bestimmte Inhalte aus den Suchergebnissen verschwinden – selbst wenn sie auf der Ursprungsseite verbleiben.

Sperrungsverfügungen gegen Zugangsprovider (in Ausnahmefällen): In schwerwiegenden Fällen kann versucht werden, über gerichtliche Anordnungen den Zugriff auf bestimmte Domains sperren zu lassen. Diese Möglichkeit besteht unter engen Voraussetzungen im deutschen Recht.

Unsere Unterstützung im internationalen Vorgehen

Die internationale Rechtsdurchsetzung erfordert Sorgfalt, rechtliche Kenntnis der Abläufe und strategisches Vorgehen. Unsere Kanzlei:

  • identifiziert zuständige Plattformen, Hostingdienste und Ansprechpartner,
  • erstellt und übermittelt formgerechte DMCA-Takedown Notices,
  • überwacht die Einhaltung der Löschpflichten und
  • dokumentiert Verstöße zur weiteren gerichtlichen Verwertung.

Auch wenn eine vollständige Löschung im Einzelfall nicht immer realistisch ist, können durch gezielte internationale Maßnahmen große Teile des rechtswidrig verbreiteten Materials entfernt und die Sichtbarkeit erheblich reduziert werden.

Hinweis: Wer internationale Urheberrechtsverstöße konsequent verfolgt, sendet ein klares Signal an Plattformbetreiber und Nutzer gleichermaßen: Erotik-Content unterliegt einem vollwertigen Schutz – auch über Ländergrenzen hinweg. Unsere Kanzlei unterstützt Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im globalen digitalen Raum.

nach oben

5. Technische Schutzmaßnahmen und digitale Wasserzeichen

Neben rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten spielen auch technische Schutzvorkehrungen eine wichtige Rolle. Diese dienen nicht nur der Abschreckung potenzieller Rechtsverletzer, sondern auch der nachträglichen Beweisführung, wenn es zum Leak kommt. Besonders wirkungsvoll sind sogenannte digitale Wasserzeichen – sichtbare oder unsichtbare Kennzeichnungen, die den Ursprung des Contents dokumentieren.

Sichtbare Wasserzeichen als Schutz und Signal

Viele Creator nutzen sichtbare Wasserzeichen – etwa durch Einblendung ihres Künstlernamens, Nutzernamens oder eines Logos auf dem Bild- oder Videomaterial. Plattformen wie Only Fans bieten dafür integrierte Funktionen. Diese Markierungen erfüllen mehrere Funktionen:

Abschreckung: Der offensichtliche Herkunftsnachweis senkt die Hemmschwelle für unbefugte Weitergabe.

 Aufklärung: Dritte erkennen, dass es sich um entwendeten, kostenpflichtigen Content handelt.

Beweisfunktion: Bei einer späteren Rechtsdurchsetzung kann anhand des Wasserzeichens eine eindeutige Zuordnung erfolgen.

In Verfahren wegen Content-Klau oder Persönlichkeitsrechtsverletzung kann ein solches sichtbares Wasserzeichen ein starkes Indiz sein – insbesondere, wenn der Name oder Nutzername des ursprünglichen Accounts darin enthalten ist.

Unsichtbare Wasserzeichen und digitale Fingerabdrücke

Noch weitergehend sind unsichtbare Wasserzeichen oder sogenannte digitale Fingerprints. Dabei handelt es sich um technische Marker, die im Dateicode eingebettet sind und mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Sie können u.a. folgende Zwecke erfüllen:

  • Individuelle Zuordnung von Inhalten an bestimmte Abonnenten
  • Nachweis des Originalmaterials im Streitfall
  • Rückverfolgung der Leak-Quelle, etwa wenn unterschiedliche Versionen gezielt an einzelne Empfänger versendet wurden

Diese Technik wird teilweise von Plattformen wie OnlyFans oder spezialisierten Tools eingesetzt. In einem Rechtsstreit kann sie entscheidend sein, um nachzuweisen, welcher Abonnent oder welches System den Content ursprünglich erhalten hat. Auch Gerichte erkennen solche digitalen Marker – sofern ihre Echtheit nachgewiesen werden kann – zunehmend als verwertbare Beweismittel an.

Grenzen der Nachverfolgbarkeit

Auch wenn technische Schutzmaßnahmen nützlich sind, bieten sie keinen vollständigen Schutz:

  • Sichtbare Wasserzeichen können abgeschnitten oder überdeckt werden.
  • Unsichtbare Marker können bei Screenshots oder Konvertierungen verloren gehen.
  •  Leak-Verteiler überarbeiten Inhalte bewusst, um Spuren zu verwischen.

Daher sollten technische Schutzmittel stets ergänzend zu juristischen Maßnahmen eingesetzt werden – nicht als Ersatz. Entscheidend ist, dass alle verfügbaren Schutzebenen kombiniert werden: technische Vorkehrungen, Beweisführung, Verträge und rechtliche Durchsetzung.

Beweissicherung und anwaltliche Unterstützung

Im Fall eines Leaks ist es wichtig, sofort Beweise zu sichern, bevor Inhalte verschwinden oder verändert werden. Hierzu zählen:

  • Screenshots mit Datum und Uhrzeit
  • URLs und Plattformnamen
  • ggf. Metadaten aus Bild- oder Videodateien
  • Hinweise auf Wasserzeichen oder andere individuelle Merkmale

Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene dabei, die Beweismittel professionell aufzubereiten, um sie vor Gericht oder gegenüber Plattformen effektiv einsetzen zu können.

Hinweis: Die Kombination aus präventivem Content-Markierungssystem und rechtlicher Verteidigung bildet die wirkungsvollste Strategie gegen Content-Klau. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Inhalte ausreichend geschützt sind oder bereits ein Leak stattgefunden hat, stehen wir für eine vertrauliche Prüfung jederzeit zur Verfügung.

nach oben

6. Vertragliche Schutzmechanismen

Ein häufig unterschätzter, aber rechtlich äußerst wirksamer Schutz besteht in der vertraglichen Absicherung aller Beteiligten rund um die Content-Erstellung und Veröffentlichung. Gerade im Bereich erotischer Inhalte – etwa bei Shootings, Kooperationen oder beim Einsatz von Management-Agenturen – kommt es entscheidend darauf an, wer welche Rechte besitzt, wie Inhalte verwendet werden dürfen und was im Falle eines Konflikts gilt.

Unsere Kanzlei berät regelmäßig Creator im Vorfeld oder bei bestehenden Streitigkeiten – insbesondere im Hinblick auf folgende Konstellationen:

Verträge mit Fotografen und Videoproduzenten

Rein rechtlich gilt: Der Fotograf oder Kameramann ist Urheber des Bild- oder Videomaterials – es sei denn, die Rechte werden explizit durch Vertrag übertragen. Ohne eine klare Nutzungsrechtsvereinbarung darf der Creator das Material daher nicht automatisch exklusiv verwenden, und umgekehrt könnte auch der Fotograf unter bestimmten Umständen eigene Verwertungen vornehmen.

Wichtige Regelungspunkte in solchen Verträgen:

Übertragung umfassender, ausschließlicher Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, insbesondere für digitale Veröffentlichung und Monetarisierung)

Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hinsichtlich unveröffentlichter Inhalte

Verbot der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung außerhalb der vereinbarten Plattform

Zustimmungspflicht bei Nachbearbeitung oder Zweitverwertung

Verträge sollten schriftlich geschlossen werden und können ggf. auch Klauseln zur Vertragsstrafe enthalten, falls es zu Verstößen kommt.

Absprachen mit Co-Creators und Mitwirkenden

Wer gemeinsam mit anderen Models oder Performern Content erstellt, sollte klare Vereinbarungen über Nutzungsrechte, Veröffentlichung und Vergütung treffen. Andernfalls drohen spätere Auseinandersetzungen – etwa wenn ein Beteiligter nicht mehr wünscht, dass das Material online bleibt, oder dieses ohne Einverständnis auf anderen Plattformen auftaucht.

Zu regelnde Punkte:

  • Einverständnis zur Veröffentlichung (Model Release)
  • Verwendungszwecke und Plattformen
  • Verbot der Weitergabe oder Drittverwertung
  • Vertraulichkeit personenbezogener Daten oder sensibler Informationen
  • Einnahmeverteilung bei gemeinsamen Projekten

Auch hier empfiehlt sich die Verwendung eines schriftlichen Co-Creator-Vertrags, um die Interessen aller Beteiligten abzusichern.

Verträge mit Only Fans-Agenturen oder Management-Dienstleistern

In der Praxis übergeben viele Creator die Pflege ihres Profils oder ihrer Fan-Kommunikation an Agenturen. Dabei geht es nicht nur um Zugangsdaten, sondern auch um die Verwaltung und Verarbeitung hochsensibler Inhalte.

Ein sorgfältig gestalteter Agenturvertrag sollte zwingend folgende Punkte regeln:

  • Inhalte bleiben ausschließlich Eigentum des Creators – kein Nutzungsrecht ohne schriftliche Freigabe
  • Verbot der Weitergabe, Speicherung oder Zweitverwertung der Inhalte durch die Agentur
  • Verpflichtung zur Rückgabe aller Daten und Inhalte nach Vertragsende
  • Klare Verantwortlichkeit für Account-Zugriffe und Änderungen
  • Vertragliches Wettbewerbsverbot und Vertraulichkeitsklauseln
  • Vertragsstrafen für Verstöße (z.B. unautorisierte Veröffentlichung)

Unsere Kanzlei erstellt und prüft entsprechende Verträge und setzt im Ernstfall vertragliche Ansprüche konsequent durch – insbesondere bei Content-Missbrauch oder vertragswidrigem Verhalten durch Dienstleister.

Hinweis: Verträge schützen nicht nur vor späterem Missbrauch – sie schaffen auch Vertrauen bei seriösen Kooperationspartnern. Wer professionell mit anderen zusammenarbeitet, sollte sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen. Gern unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung oder Durchsetzung Ihrer Vereinbarungen.

nach oben

7. Plattforminterne Schutzmechanismen bei OnlyFans

OnlyFans ist als Plattform wirtschaftlich selbst daran interessiert, dass Creator ihre Inhalte sicher und erfolgreich vermarkten können. Entsprechend bietet das System eine Reihe plattformeigener Schutzmechanismen, die jedoch oft nicht ausreichen, um Missbrauch wirksam zu verhindern. Für Creator ist es deshalb wichtig, die vorhandenen Tools gezielt zu nutzen, zugleich aber auch ihre Rechtsposition unabhängig von der Plattform abzusichern.

Wasserzeichen-Funktion für hochgeladene Inhalte

OnlyFans bietet die Möglichkeit, automatisch ein sichtbares Wasserzeichen mit dem eigenen Nutzernamen auf Bilder und Videos zu legen. Diese Funktion ist in den Kontoeinstellungen aktivierbar und sorgt dafür, dass jedes veröffentlichte Medium klar dem entsprechenden Creator zugeordnet werden kann.

Vorteile:

  • Abschreckung potenzieller Content-Diebe
  • Nachweis der Herkunft im Falle eines Leaks
  • bessere Beweisführung bei rechtlicher Verfolgung

Für gerichtliche Verfahren ist dieses Wasserzeichen regelmäßig ein brauchbares Beweismittel, sofern keine Manipulation vorliegt.

Meldeverfahren bei „gestohlenem Content“

OnlyFans stellt ein internes Meldeformular für Urheberrechtsverstöße zur Verfügung („Report Stolen Content“). Darüber können Creator Verstöße melden – etwa wenn ihr Material auf Drittplattformen veröffentlicht wurde. Die Plattform arbeitet dabei mit spezialisierten Stellen (z.B. dem Dienstleister Ceartas DMCA) zusammen, um internationale Takedown-Prozesse auszulösen.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Beweisdokumentation und kann – falls nötig – parallel zivilrechtliche Schritte einleiten, sollten Plattformmaßnahmen nicht greifen oder zu langsam erfolgen.

Durchsetzung der Nutzungsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Only Fans untersagen es Nutzern ausdrücklich, Inhalte herunterzuladen, zu speichern oder außerhalb der Plattform weiterzugeben. Verstöße können zur sofortigen Sperrung des Accounts führen. In schwerwiegenden Fällen kann die Plattform zudem Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden herausgeben – z.B. Zahlungsinformationen, Login-Daten oder IP-Adressen. Diese Kooperation kann strafrechtliche Maßnahmen erheblich erleichtern, insbesondere wenn es darum geht, anonyme Täter zu identifizieren.

Weitere Sicherheitsfunktionen

OnlyFans bietet ergänzende Schutzoptionen, die Creator kennen und aktivieren sollten:

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zum Schutz vor Account-Hacks
  • Einschränkung von Inhalten auf bestimmte Regionen oder Altersgruppen
  • Einsicht in Abonnentenverhalten (z.B. bei Massen-Downloads oder auffälliger Aktivität)

Trotz dieser Maßnahmen bleibt festzuhalten: Die Plattform kann technisch keine vollständige Kontrolle darüber gewährleisten, was Nutzer mit den Inhalten tun. Screenshots, Bildschirmaufnahmen oder Weitergabe über externe Kanäle sind nie vollständig auszuschließen.

Hinweis: Die plattformeigenen Schutzfunktionen sind ein erster Schritt – sie ersetzen jedoch nicht die zivil- und strafrechtliche Absicherung durch anwaltliche Maßnahmen. Unsere Kanzlei koordiniert Plattform-Meldungen mit juristischen Verfahren und berät umfassend, wie Plattformregeln und gesetzliche Ansprüche gemeinsam genutzt werden können.

nach oben

8. Unsere anwaltliche Unterstützung im Ernstfall

Die unbefugte Verbreitung erotischer Inhalte im Internet ist nicht nur eine persönliche Belastung – sie stellt auch einen massiven Eingriff in geschützte Rechte dar. Viele Betroffene fühlen sich mit der Situation zunächst allein gelassen, zögern aus Scham oder Unsicherheit oder wissen nicht, welche rechtlichen Schritte sinnvoll und durchsetzbar sind.

Unsere Kanzlei ist auf die rechtliche Begleitung von Creatorinnen und Creatorn im digitalen Raum spezialisiert. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, technische Kenntnis und prozessuale Durchsetzungskraft, um Ihre Rechte konsequent und diskret zu schützen.

Was wir für Sie tun können

  • Sichtung und Bewertung des Falls: Wir prüfen, welche Rechtsverletzungen vorliegen, welche Ansprüche bestehen und welche Schritte sinnvoll sind – unverbindlich und vertraulich.
  • Beweissicherung: Wir helfen bei der systematischen Dokumentation der Verstöße (Screenshots, Metadaten, URLs, Plattformverhalten etc.).
  • Außergerichtliche Durchsetzung: Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen, Takedown-Verfahren und Korrespondenz mit Plattformbetreibern oder Hostingdiensten.
  • Gerichtliche Schritte: Einleitung einstweiliger Verfügungsverfahren, Unterlassungsklagen, Schadensersatzklagen oder Nebenklage im Strafverfahren.
  • Internationale Maßnahmen: Formulierung und Einreichung von DMCA-Takedown Notices, Koordination mit internationalen Plattformen.
  • Vertragsprüfung und Vorsorge: Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Fotografen, Agenturen, Kooperationspartnern.

Unser Ziel ist es, nicht nur auf bestehende Rechtsverletzungen zu reagieren, sondern Sie als Creator langfristig abzusichern – juristisch, strategisch und wirtschaftlich.

Kostenlose Erstberatung – vertraulich und unverbindlich

Wenn Sie von einem Leak betroffen sind, Inhalte gestohlen oder verbreitet wurden oder Sie den Verdacht haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden: Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

  • In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir:
  • Ihre individuelle Rechtslage
  • Erste Sofortmaßnahmen
  • Die Chancen einer zivil- oder strafrechtlichen Durchsetzung
  • Den Umfang einer möglichen anwaltlichen Vertretung

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch bleiben Sie auch während der Bearbeitung anonym gegenüber Dritten.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung.
Unsere Kanzlei steht Ihnen bundesweit zur Seite – kompetent, diskret und zielgerichtet.

nach oben

9. Fazit und Handlungsempfehlung 

Leaks von erotischem Content auf Plattformen wie OnlyFans sind kein Einzelfall, sondern ein zunehmendes Problem mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen. Neben dem finanziellen Schaden geht es vor allem um den Verlust der Kontrolle über die eigene Darstellung – häufig verbunden mit psychischer Belastung, Rufschädigung und einem tiefen Eingriff in die persönliche Lebensführung.

Das deutsche Recht bietet umfangreiche Schutzmechanismen: Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht und strafrechtliche Vorschriften greifen ineinander und ermöglichen ein systematisches Vorgehen gegen Rechtsverletzer – national wie international. Plattforminterne Tools, technische Schutzmaßnahmen und vertragliche Absicherungen bilden wichtige Ergänzungen, reichen allein jedoch nicht aus.

Unsere Kanzlei unterstützt Creator umfassend dabei, ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen – außergerichtlich, gerichtlich und präventiv. Dabei stehen Vertraulichkeit, schnelles Handeln und eine individuelle Fallbetrachtung stets im Vordergrund.

Wenn Sie von einem Leak betroffen sind oder vorsorglich Ihre rechtliche Position stärken möchten, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, in der wir Ihre Situation rechtlich bewerten, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie darüber informieren, wie Sie sich effektiv gegen Missbrauch Ihrer Inhalte wehren können.

🔹 Vertraulich – kompetent – bundesweit erreichbar
🔹 Unkomplizierte Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular
🔹 Schnelle Reaktion 

Sichern Sie Ihre Rechte. Schützen Sie Ihre Inhalte. Lassen Sie sich professionell vertreten.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern – wir sind für Sie da.

nach oben

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Dashcams, also Kameras zur Aufzeichnung von Verkehrsgeschehen aus dem Fahrzeug heraus, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Viele Autofahrer versprechen sich davon Beweismaterial…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Frage, ob ein Vereinsmitglied ein Anrecht auf die Herausgabe der Mitgliederliste inklusive E-Mail-Adressen hat, ist nicht nur datenschutzrechtlich brisant, sondern berührt auc…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Wenn ein Wirtschaftsverband erfolgreich einen Unterlassungstitel gegen ein Unternehmen erwirkt hat, ist das Verfahren in vielen Fällen nicht beendet. Häufig müssen Verstöße gegen…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Welt der medizinischen Werbung ist in den letzten Jahren zunehmend rechtlich durchdrungen worden. Besonders Begriffe mit starkem Marketingeffekt, wie etwa „Premium“, „Speziali…