"Öko-Siegel" auch für Heimtierfutter
Eine Firma, die Futter für Haustiere herstellt, darf die Verwendung des Öko-Siegels nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz (so genanntes "Bio-Siegel") vornehmen. Denn eine Beschränkung auf Lebensmittel, die zum Verzehr durch Menschen bestimmt sind, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Futtermittel für Tiere sind demnach in die Regelung eingeschlossen. Es kommt allein darauf an, dass die Nahrungsmittel den Kriterien der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Urteil des VG Bremen vom 15.09.2011
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