Zum Hauptinhalt springen

Nicht geprüfte Autoscheinwerfer dürfen nicht angeboten werden

Nach § 22a Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen u.a. Autoscheinwerfer für Abblend- und Fernlicht nur dann angeboten werden, sofern diese mit einem vorgeschriebenen Prüfzeichen versehen sind. Ein gewerblicher Anbieter handelt deshalb rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig, falls er die Scheinwerfer ohne ein vorgeschriebenes Prüfsiegel auf einer Internetplattform wie etwa eBay anbietet.

Das gilt auch dann, wenn in der Produktbeschreibung explizit auf das Fehlen eines solchen Prüfzeichens hingewiesen worden ist, denn für das im § 22a StVZO normierte Verbot des Anbietens solcher Fahrzeugteile kommt es nur auf die tatsächliche Verwendungsmöglichkeit an.

Urteil des OLG Hamm vom 25.09.2012
I-4 W 72/12
JURIS online

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
I. Einleitung: Greenwashing im Fokus der Justiz Wer als Unternehmen mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ wirbt, verspricht mehr als nur ein gutes Gew…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Am 13. September 2024 hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unter dem Aktenzeichen W298 2274626-1/8E eine richtungsweisende Entscheidung zur datenschutzrechtlich…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Der Online-Handel mit Biozid-Produkten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urt. v. 25.10.2024 – Az. 7 HK O 44/24) verdeutlicht…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
1. Der Fall „Katze NÖ“ – Hintergrund und Sachverhalt Die Klägerin ist Grafikdesignerin und Illustratorin. Im Jahr 2021 entwarf sie eine stilisierte Comic-Zeichnung einer Katze, d…