Negative Arbeitgeberbewertung bei Kununu oder Google löschen
Stellen Sie sich vor, ein Bewerber googelt den Namen Ihres Unternehmens – und das Erste, was ihm ins Auge springt, ist eine Kununu-Bewertung mit einem einzigen Stern: „Schlechtester Arbeitgeber meines Lebens!“ Keine Begründung, keine Erläuterung, nur Frust. Viele Bewerber klicken an dieser Stelle bereits weg. Und das, obwohl sie Ihr Unternehmen noch nie persönlich kennengelernt haben.
In der heutigen Arbeitswelt sind Online-Bewertungen längst nicht mehr nur ein Thema für Restaurants oder Online-Shops. Auch Arbeitgeber stehen unter öffentlicher Beobachtung. Portale wie Kununu oder die Google-Sternebewertung bei Ihrem Unternehmensprofil entscheiden oft mit darüber, ob sich Bewerber bei Ihnen melden – oder eben nicht. Schlechte Bewertungen können zu einem ernsthaften Wettbewerbsnachteil werden.
Natürlich müssen Sie als Arbeitgeber Kritik aushalten. Echte, ehrliche Erfahrungsberichte – selbst wenn sie negativ sind – gehören zur freien Meinungsäußerung. Doch was passiert, wenn Bewertungen unfair, beleidigend oder schlichtweg gelogen sind? Wenn ehemalige Mitarbeiter, Trittbrettfahrer oder sogar Konkurrenten Ihre Reputation gezielt beschädigen wollen?
Genau hier setzt dieser Beitrag an:
Welche Arten von Bewertungen müssen Sie dulden – und gegen welche dürfen Sie sich zur Wehr setzen? Was ist rechtlich erlaubt? Welche Bewertungen kann man löschen lassen – und wie läuft das überhaupt ab?
Eines vorweg: Der Weg zur erfolgreichen Löschung ist oft steinig und mit rechtlichen Fallstricken verbunden. Laien stoßen hier schnell an ihre Grenzen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben – etwa eine auf Bewertungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wie die unsere.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Online-Reputation schützen und sich wirksam gegen rufschädigende Bewertungen zur Wehr setzen können – rechtssicher, diskret und konsequent.
Reale Fälle: Wenn Bewertungen zur Belastung werden
Was darf gesagt werden – und was ist rechtswidrig?
Ihre Rechte als Arbeitgeber – das dürfen Sie fordern
Besonderheiten bei Kununu
Besonderheiten bei Google-Bewertungen
Vorgehen in der Praxis – so handeln Sie richtig
Gerichtliches Vorgehen – wenn alle anderen Mittel versagen
Grenzen Ihres juristischen Handlungsspielraums
Reputationsmanagement – aktiv gegen schlechte Außenwirkung
Fazit: Ihre Strategie im Umgang mit negativen Bewertungen
Reale Fälle: Wenn Bewertungen zur Belastung werden
Viele Arbeitgeber bemerken erst dann, wie viel Macht Online-Bewertungen haben, wenn es zu spät ist. Eine einzige, unfaire Bewertung kann ausreichen, um Ihr Bewerberinteresse spürbar einbrechen zu lassen. Noch schlimmer: Potenzielle Geschäftspartner oder Kunden, die Ihren Namen googeln, stoßen auf eine digitale Rufschädigung – und ziehen sich zurück.
Die folgenden Beispiele stammen direkt aus der Praxis. Sie zeigen, wie schnell eine Bewertung aus dem Ruder laufen kann – und warum Sie solche Vorfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.
Beispiel 1: Die persönliche Abrechnung eines Ex-Mitarbeiters
„Verlogener Chef, launisch und unprofessionell. Habe selten so eine toxische Führungskraft erlebt.“
Solche Formulierungen sind keine Seltenheit – vor allem nach einem zerstrittenen Arbeitsverhältnis. Der Bewertende hat sich offensichtlich emotional entladen, ohne objektive Maßstäbe zu wahren. Häufig fehlen konkrete Angaben zum Arbeitsverhältnis, zu Position oder Zeitraum – stattdessen wird pauschal abgewertet.
Hier stellt sich die Frage: Handelt es sich noch um zulässige Meinungsäußerung? Oder bereits um unzulässige Schmähkritik?
In vielen Fällen ist Letzteres anzunehmen – insbesondere, wenn es sich eher um eine persönliche Abrechnung als um sachliche Kritik handelt. Solche Bewertungen lassen sich rechtlich angreifen – mit sehr guten Erfolgsaussichten.
Beispiel 2: Mobbing-Vorwürfe ohne Belege
„In diesem Betrieb herrscht systematisches Mobbing. Führungskräfte schauen einfach weg. Schreckliche Atmosphäre.“
Solche Bewertungen wirken auf den ersten Blick wie Erfahrungsberichte – doch ohne jegliche Nachweise oder Konkretisierungen. Kein Zeitraum, keine Person, keine Umstände. Die Aussagen stehen im Raum und entfalten trotzdem ihre zerstörerische Wirkung.
Gerichte sehen solche tatsachenähnlichen Aussagen kritisch – vor allem, wenn sie nicht mit überprüfbaren Fakten unterlegt sind. Denn: Wer anderen Mobbing vorwirft, muss das auch belegen können. Ist das nicht der Fall, kommt eine Löschung regelmäßig in Betracht.
Beispiel 3: Keine Mitarbeit – trotzdem bewerten
„Ich habe nie dort gearbeitet, aber von Bekannten gehört, wie schlecht es dort ist. Finger weg!“
Diese Art von Bewertung ist besonders perfide: Der Autor gibt sogar zu, nie selbst für das Unternehmen tätig gewesen zu sein. Trotzdem äußert er sich negativ – gestützt auf Hörensagen oder persönliche Vorurteile.
Solche Inhalte sind klar unzulässig. Denn sie betreffen kein eigenes Erleben und erfüllen damit nicht die Mindestanforderungen an eine Arbeitgeberbewertung. Diese Fälle lassen sich in der Regel rasch und erfolgreich entfernen – allerdings nur, wenn rechtlich sauber argumentiert und korrekt vorgetragen wird.
Beispiel 4: Fake-Bewertungen von der Konkurrenz
„Keine Struktur, keine Vision – absolut unprofessionell. Null Empfehlung.“
Manche Bewertungen kommen von außen – nicht etwa von ehemaligen Mitarbeitern, sondern von Wettbewerbern, die sich einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt verschaffen wollen. Die Bewertung ist oft vage, aber vernichtend.
In solchen Fällen stehen Ihnen besonders scharfe rechtliche Mittel zur Verfügung – unter anderem auch strafrechtliche Schritte wegen gezielter Wettbewerbsbehinderung. Auch hier gilt: Solche Angriffe müssen professionell nachverfolgt und gerichtlich sauber eingeordnet werden.
Warum Sie solche Bewertungen nicht einfach ignorieren sollten
Vielleicht denken Sie: „Das geht von selbst wieder weg.“ Oder: „Die eine schlechte Bewertung fällt zwischen den positiven nicht auf.“ Doch die Realität sieht anders aus.
- Suchmaschinen und Bewertungsportale gewichten neue und negative Bewertungen besonders stark.
- Eine schlechte Rezension kann Ihre Gesamtwertung drastisch nach unten ziehen.
- In Zeiten von Fachkräftemangel ist jedes Bewerberinteresse kostbar – und kann durch eine einzige negative Äußerung nachhaltig vergiftet werden.
- Und: Wer eine unfaire Bewertung duldet, signalisiert nach außen Schwäche oder Desinteresse.
Deshalb gilt: Lassen Sie unzulässige Bewertungen nicht stehen.
Aber: Reagieren Sie nicht überstürzt – und vor allem nicht auf eigene Faust.
Denn der juristische Spielraum ist komplex. Bewertungsportale reagieren häufig nur auf formell korrekt formulierte Anträge. Wer sich hier nicht auskennt, riskiert Ablehnungen, Reputationsschäden – und im schlimmsten Fall sogar, dass sich der Konflikt weiter aufschaukelt.
Wir helfen Ihnen dabei, solche Bewertungen gezielt und rechtssicher entfernen zu lassen. Als auf Bewertungsrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir die Kommunikation mit Kununu, Google & Co., bewerten die Erfolgsaussichten und setzen Ihre Ansprüche durch – effizient, diskret und mit klarer Strategie.
Was darf gesagt werden – und was ist rechtswidrig?
Online-Bewertungen leben von der Meinungsfreiheit. In Deutschland ist sie durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonders geschützt. Jeder darf sagen, was er denkt – auch über Arbeitgeber. Doch wie bei jedem Grundrecht gilt: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Und dazu gehört auch Ihr gutes Unternehmensimage.
Als Arbeitgeber stellt sich für Sie die zentrale Frage:
Wo endet zulässige Kritik – und wo beginnt eine rechtswidrige Bewertung, die gelöscht werden kann (und sollte)?
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht – ein rechtlicher Drahtseilakt
Nicht jede negative Aussage über Ihr Unternehmen ist automatisch unzulässig. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung erlaubt es (ehemaligen) Mitarbeitern, Bewerbern oder auch Kunden, ihre persönliche Einschätzung zu äußern – selbst dann, wenn diese für Sie unangenehm oder schmerzhaft ist.
Gleichzeitig schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber auch Sie als Arbeitgeber. Dieses Recht umfasst nicht nur natürliche Personen, sondern in vielen Fällen auch Unternehmen – etwa, wenn der gute Ruf oder das wirtschaftliche Ansehen gezielt angegriffen wird.
Das Ergebnis ist ein rechtlich hochsensibler Bereich. Es muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ob eine Bewertung noch zulässig oder bereits rechtswidrig ist. Laienurteile nach Bauchgefühl führen hier oft in die Irre.
Tatsachenbehauptung oder Werturteil – Wo liegt der Unterschied?
Ein zentraler Punkt jeder rechtlichen Bewertung ist die Frage:
Handelt es sich bei der Aussage um eine überprüfbare Tatsache – oder lediglich um eine persönliche Meinung (Werturteil)?
- Tatsachenbehauptungen sind objektiv überprüfbar. Beispiel: „In der Firma gibt es keine Pausenregelung.“ – Diese Aussage lässt sich beweisen oder widerlegen.
- Werturteile sind persönliche Einschätzungen, die auf subjektiven Eindrücken beruhen. Beispiel: „Ich habe mich dort nie wertgeschätzt gefühlt.“ – Das ist zwar negativ, aber im Regelfall zulässig.
Wichtig:
Unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen rechtlichen Schutz – selbst dann nicht, wenn sie Teil einer ansonsten zulässigen Bewertung sind.
Wann eine Bewertung zur Lüge wird – und warum das relevant ist
Aussagen wie:
- „Der Betrieb zahlt keinen Lohn!“
- „Urlaub wird grundsätzlich gestrichen!“
- „Mitarbeiter werden zu Überstunden gezwungen und nicht bezahlt!“
…sind objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen. Treffen sie nicht zu, sind sie schlichtweg falsch – also rechtswidrig. Hier besteht ein klarer Anspruch auf Löschung.
In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Plattformen wie Kununu oder Google erst dann reagieren, wenn konkret dargelegt wird, warum eine Tatsachenbehauptung falsch ist – und juristisch nachvollziehbar begründet wird, warum die Bewertung zu löschen ist.
Genau das übernehmen wir für Sie. Ohne rechtliche Fachkenntnis ist es kaum möglich, diese Unterscheidung korrekt vorzunehmen – geschweige denn gegenüber Plattformen durchzusetzen.
Schmähkritik: Wenn es nur noch um Diffamierung geht
Besonders heikel wird es, wenn eine Bewertung jeglichen sachlichen Bezug verliert und ausschließlich darauf abzielt, Ihr Unternehmen oder einzelne Personen herabzuwürdigen. In solchen Fällen spricht man von Schmähkritik.
Beispiele:
- „Der Chef ist ein Blender und absolut unfähig.“
- „Diese Firma gehört geschlossen. Eine Schande für die Branche.“
- „Nur Psychopathen arbeiten dort.“
Solche Äußerungen überschreiten die Grenze zur Meinungsfreiheit – sie dienen nicht der Auseinandersetzung in der Sache, sondern ausschließlich der Diffamierung. Hier haben Sie als Arbeitgeber einen sehr starken Löschungsanspruch.
Gerichte sehen in Schmähkritik regelmäßig einen klaren Rechtsverstoß – allerdings müssen die Äußerungen auch entsprechend eingeordnet und argumentativ analysiert werden. Dies gelingt meist nur durch anwaltliche Fachkenntnis und rechtliche Erfahrung.
Auch anonyme Bewertungen können rechtswidrig sein
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass anonyme Bewertungen unangreifbar seien. Das Gegenteil ist der Fall: Auch eine anonyme Bewertung muss rechtmäßig sein – also keine Lügen, keine Beleidigungen, keine unkonkreten Diffamierungen enthalten.
Als spezialisierte Kanzlei prüfen wir zunächst verdeckte Hinweise auf die Identität des Verfassers, und leiten auf Wunsch rechtliche Schritte gegen Plattform oder Verfasser ein.
Ihre Rechte als Arbeitgeber – das dürfen Sie fordern
Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, müssen Sie diese nicht hinnehmen. Das deutsche Recht bietet Arbeitgebern mehrere wirksame Ansprüche, um sich gegen rufschädigende Äußerungen zu wehren – sowohl gegenüber der Plattform (z. B. Kununu oder Google) als auch gegenüber dem Verfasser selbst, sofern dieser identifizierbar ist.
Wichtig ist jedoch: Diese Ansprüche greifen nur dann, wenn sie sachlich korrekt begründet und rechtlich sauber geltend gemacht werden. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem erfolglosen Löschversuch und einer dauerhaft gelöschten Bewertung.
Anspruch auf Löschung unzulässiger Bewertungen
Der wichtigste und praxisrelevanteste Anspruch ist der Löschungsanspruch. Wenn eine Bewertung Ihre Rechte verletzt – etwa durch falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlenden Unternehmensbezug –, haben Sie als Arbeitgeber das Recht, dass diese Bewertung unverzüglich entfernt wird.
Dieser Anspruch richtet sich in erster Linie gegen die Plattform, auf der die Bewertung veröffentlicht wurde. Sowohl Kununu als auch Google sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie darauf hingewiesen wurden („Notice-and-Take-Down“-Prinzip).
Aber: Die Plattformen löschen nur dann, wenn Sie die Rechtswidrigkeit schlüssig darlegen – das bedeutet:
- saubere rechtliche Einordnung (Meinung oder Tatsache?),
- Nachweis der Unwahrheit oder Schmähkritik,
- genaue Darlegung, warum Ihr Unternehmen betroffen ist.
Hier zahlt sich anwaltliche Erfahrung aus: Wir wissen, wie die Plattformen argumentieren – und wie man auf Augenhöhe antwortet.
Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verfasser
Ist der Verfasser der Bewertung bekannt oder zumindest identifizierbar (z. B. über IP-Adressen oder Screenshots mit Klarnamen), können Sie auch direkt gegen ihn vorgehen – mit einem Unterlassungsanspruch.
Dieser Anspruch bewirkt, dass der Verfasser verpflichtet wird, die Bewertung nicht erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Verstöße gegen eine solche Unterlassungsverpflichtung können sogar zu empfindlichen Vertragsstrafen führen.
In besonders gravierenden Fällen – etwa bei rufschädigenden Kampagnen oder falschen Vorwürfen – beantragen wir für Mandanten auch eine einstweilige Verfügung, um eine Bewertung binnen weniger Tage gerichtlich untersagen zu lassen.
Gegendarstellung und das Recht auf „Stellungnahme“
Auch wenn eine Bewertung inhaltlich nicht eindeutig rechtswidrig ist, können Sie als Arbeitgeber von der Plattform verlangen, Ihre Sichtweise darzustellen. Bei Kununu etwa gibt es die Möglichkeit einer offiziellen Stellungnahme, die direkt unter der Bewertung angezeigt wird.
Eine solche Gegendarstellung muss klug formuliert sein. Sie darf nicht angreifend wirken, aber gleichzeitig den rufschädigenden Eindruck entkräften. Die Erfahrung zeigt: Viele Arbeitgeber machen hier Fehler – etwa durch eine zu emotionale Sprache oder die versehentliche Bestätigung der Vorwürfe.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie auf Wunsch dabei, eine rechtlich sichere und professionell formulierte Gegendarstellung zu entwerfen, die Ihr Image schützt – ohne sich angreifbar zu machen.
Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern? (eher selten, aber möglich)
In bestimmten Ausnahmefällen haben Arbeitgeber sogar Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Bewertung nicht nur rechtswidrig ist, sondern auch nachweislich einen konkreten wirtschaftlichen Schaden verursacht hat – etwa durch:
- Rückgänge bei Bewerberzahlen,
- Absagen von Kunden oder Geschäftspartnern,
- Umsatzverluste nach Veröffentlichung.
Die Hürden für Schadensersatz sind zwar hoch – aber nicht unüberwindbar. In besonders schwerwiegenden Fällen (z. B. bei gezielten Rufmordkampagnen oder Fake-Bewertungen durch Konkurrenten) lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Auch hier gilt: Je früher Sie reagieren, desto größer ist der Handlungsspielraum.
Schutz der Unternehmenspersönlichkeit als rechtliche Grundlage
Alle oben genannten Ansprüche stützen sich auf das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Dieses leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht her und schützt das Recht eines Unternehmens, in der Öffentlichkeit nicht entstellt, diffamiert oder herabgewürdigt zu werden.
Dieses Schutzrecht ist in der Rechtsprechung voll anerkannt – allerdings wird bei seiner Anwendung hohe juristische Präzision verlangt. Es reicht nicht, „einfach mal zu schreiben, dass man etwas gelöscht haben will“. Wer hier unsauber oder falsch argumentiert, riskiert Ablehnung – und zementiert die Bewertung dauerhaft im Internet.
Unser Rat:
Verlassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nicht auf Zufall oder Musterformulierungen aus dem Internet. Die Erfolgschancen hängen maßgeblich von einer sauberen rechtlichen Begründung und einer strategisch klugen Vorgehensweise ab.
Unsere Kanzlei hat sich genau darauf spezialisiert. Wir prüfen jede Bewertung individuell, setzen Ihre Rechte konsequent durch und entlasten Sie vollständig – von der ersten Prüfung bis zur endgültigen Löschung.
Besonderheiten bei Kununu
Unter den Arbeitgeber-Bewertungsportalen nimmt Kununu eine Sonderstellung ein. Für viele Bewerber ist es die erste Anlaufstelle, um sich über ein Unternehmen zu informieren. Mit über zehn Millionen Bewertungen im deutschsprachigen Raum beeinflusst Kununu inzwischen die Arbeitgeberwahl maßgeblich – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.
Doch für Unternehmen ist Kununu oft auch eine Quelle von Frust und Hilflosigkeit. Denn: Die Plattform schützt die Anonymität der Bewertenden – was die Abwehr rechtswidriger Inhalte erschwert. Dennoch: Rechtswidrige Bewertungen müssen auch auf Kununu nicht stehenbleiben.
Was ist Kununu – und wie funktioniert die Plattform?
Kununu ist ein Bewertungsportal, auf dem aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Bewerber und teilweise auch Auszubildende anonym Bewertungen zu Unternehmen abgeben können. Die Nutzer vergeben Punkte in verschiedenen Kategorien – etwa Arbeitsatmosphäre, Gehalt, Kommunikation oder Karrierechancen – und können zusätzlich einen freien Text veröffentlichen.
Diese Inhalte erscheinen dann öffentlich im Unternehmensprofil und prägen dort den Gesamteindruck. Dabei ist es nicht unüblich, dass einzelne, stark negative Bewertungen den Gesamtscore eines Unternehmens nachhaltig drücken – selbst wenn sie aus der Reihe tanzen oder nicht der Wahrheit entsprechen.
Anonymität als Herausforderung für Arbeitgeber
Das Grundprinzip von Kununu lautet: Die Bewertenden bleiben anonym. Es gibt keine Pflicht zur Offenlegung des Namens, keine automatische Verifizierung – jeder kann eine Bewertung abgeben, ohne dass das Unternehmen erfährt, wer dahintersteckt.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können sich nicht direkt an den Verfasser wenden. Selbst wenn Sie vermuten, wer die Bewertung abgegeben hat, bleibt es schwierig, direkt gegen die Person vorzugehen. Diese Anonymität wird von Kununu rigoros geschützt – auch gegenüber Gerichten.
Aber: Auch anonyme Bewertungen müssen rechtmäßig sein. Kununu darf keine Plattform für Rufschädigung oder persönliche Racheakte bieten. Bewertungen, die gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, müssen gelöscht werden – auch wenn der Verfasser anonym bleibt.
Der Kununu-eigene Prüfprozess: Wie Sie Bewertungen melden können
Kununu bietet Unternehmen die Möglichkeit, Bewertungen über ein internes Formular zur Prüfung zu melden. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
- Sie melden die Bewertung über das offizielle Meldeformular.
- Kununu prüft zunächst formal, ob die Bewertung gegen interne Richtlinien verstößt.
- Wenn nötig, wird der Verfasser zur Stellungnahme aufgefordert.
- Kann der Bewerter seine Angaben nicht belegen oder erfolgt keine Reaktion, wird die Bewertung entfernt.
Das klingt fair – ist aber in der Praxis oft frustrierend. Kununu akzeptiert nur sehr genau formulierte und juristisch nachvollziehbare Anträge. Viele Löschversuche scheitern, weil Arbeitgeber:
- zu vage argumentieren,
- die Rechtswidrigkeit nicht korrekt begründen,
- oder sich emotional statt juristisch äußern.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir wissen, wie Kununu prüft, welche Argumente akzeptiert werden – und wie Sie mit einer rechtlich fundierten Löschanfrage durchdringen.
Was Kununu überprüft – und was nicht
Kununu legt Wert darauf, Bewertungen nicht vorschnell zu löschen. Aus Sicht der Plattform gilt: Kritik ist erlaubt – auch wenn sie wehtut. Nur wenn eine Bewertung konkret rechtswidrig ist, wird sie entfernt.
Das bedeutet:
Kununu überprüft nicht den Wahrheitsgehalt im Detail, sondern ob die Bewertung gegen folgende Maßstäbe verstößt:
- Enthält sie unwahre Tatsachenbehauptungen?
- Liegt Schmähkritik oder eine unangemessene Ausdrucksweise vor?
- Fehlt der Bezug zum Unternehmen (z. B. bei Fake-Bewertungen)?
- Besteht ein Verstoß gegen interne Richtlinien der Plattform?
Was Kununu hingegen nicht prüft, ist beispielsweise:
- Ob sich die Kritik „ungerecht“ anfühlt
- Ob die Bewertung sachlich falsch erscheint, aber nicht belegbar ist
- Ob der Bewerter ein unangemessen schlechtes Gesamtrating vergeben hat
Das bedeutet: Nur juristisch fundierte Beanstandungen führen zum Erfolg. Allgemeiner Unmut reicht nicht aus.
Erfolgsquote bei Löschanträgen aus der Praxis
Aus unserer Kanzleierfahrung lässt sich sagen: Die Erfolgsquote bei Kununu liegt deutlich höher, wenn der Antrag von einem spezialisierten Anwalt gestellt wird.
Denn:
- Wir analysieren, ob die Bewertung tatsächlich angreifbar ist
- Wir formulieren den Antrag in der Sprache der Plattform – aber mit dem Gewicht des Rechts
- Wir legen ggf. nach, wenn Kununu Rückfragen stellt oder Nachweise verlangt
- Wir wissen, wie die internen Richtlinien mit der Rechtsprechung zusammenspielen
Viele Unternehmen versuchen es zunächst selbst – und scheitern. Spätestens dann, wenn der erste Antrag abgelehnt wurde, wird die nachträgliche Korrektur schwieriger. Deshalb gilt: Besser gleich professionell handeln.
Keine Klarnamenpflicht – trotzdem können Bewertungen entfernt werden
Auch wenn Kununu bewusst auf Klarnamen verzichtet, heißt das nicht, dass Bewertungen rechtlich unangreifbar wären. Im Gegenteil: Die Gerichte haben mehrfach entschieden, dass auch anonyme Bewertungen rechtswidrig sein können, wenn sie:
- unwahre Tatsachen enthalten,
- ehrverletzend sind,
- den Ruf des Unternehmens unzulässig beschädigen,
- oder sich auf bloße Gerüchte stützen.
Unsere Kanzlei prüft für Sie im Einzelfall, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage eine Löschung möglich ist – und übernimmt sämtliche rechtlichen Schritte gegenüber Kununu und dem Plattformbetreiber.
Fazit dieses Abschnitts:
Kununu ist ein mächtiges Instrument – für Bewerber wie für Unternehmen. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Arbeitgeber nicht tatenlos zusehen, wenn Ihre Reputation beschädigt wird.
Mit unserer spezialisierten Unterstützung können Sie sich rechtssicher und diskret gegen unfaire Bewertungen wehren – auch auf Kununu.
Besonderheiten bei Google-Bewertungen
Während Kununu primär als Plattform für Arbeitgeberbewertungen bekannt ist, findet sich auf Google Maps und im Google-Unternehmensprofil (früher „Google My Business“) eine bunte Mischung verschiedenster Bewertungen – von Kunden, Bewerbern, Besuchern oder auch völlig außenstehenden Personen.
Genau das macht Google-Bewertungen für Arbeitgeber so unberechenbar: Sie haben kaum Einfluss darauf, wer Sie bewertet – und noch weniger Kontrolle darüber, ob die Bewertung berechtigt ist. Gleichzeitig erscheinen diese Sterne-Bewertungen sehr prominent in den Google-Suchergebnissen und prägen den ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen.
Die Rolle von Google Maps, Google My Business & Co.
Jedes Unternehmen, das bei Google registriert ist, erhält ein sogenanntes Unternehmensprofil. Dort werden:
- Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Standorte angezeigt,
- Bilder hochgeladen,
- und – für Arbeitgeber besonders heikel – Bewertungen gesammelt, die jeder Internetnutzer abgeben kann.
Das Problem: Google differenziert nicht klar zwischen Kunden- und Arbeitgeberbewertungen. Bewerber oder ehemalige Mitarbeiter können problemlos eine Rezension abgeben – obwohl die Plattform eigentlich nicht für Arbeitgeberbewertungen gedacht ist. Dadurch kommt es immer wieder zu unscharfen, oft rufschädigenden Äußerungen, die weder Inhalt noch Zielgruppe der Plattform treffen.
Bewertung ohne jeglichen Text – ist das erlaubt?
Ein besonderes Ärgernis für viele Arbeitgeber:
Ein Nutzer vergibt einen einzigen Stern – ohne jegliche Begründung. Kein Text, kein Name, kein Hinweis auf eine Tätigkeit im Unternehmen. Trotzdem erscheint diese Bewertung öffentlich und fließt in die Gesamtbewertung ein.
Doch ist das überhaupt zulässig?
Die Antwort lautet: Nicht immer.
Gerichte haben wiederholt entschieden, dass auch kommentarlos abgegebene Sternchenbewertungen rechtswidrig sein können – nämlich dann, wenn keinerlei Bezug zum Unternehmen besteht oder die Bewertung allein aus Schädigungsabsicht abgegeben wurde.
In solchen Fällen kann die Bewertung beanstandet und entfernt werden. Aber: Google löscht nur, wenn die Beanstandung rechtlich fundiert und vollständig begründet ist – eine pauschale Meldung per Mausklick reicht in der Regel nicht aus.
Bewertet ein Kunde – oder ein Bewerber? Die Abgrenzung
Ein weiteres Problem: Auf Google ist nicht ersichtlich, wer genau die Bewertung abgibt – ein Bewerber? Ein Kunde? Ein verärgerter Ex-Mitarbeiter?
Diese Unklarheit macht es für Arbeitgeber besonders schwer, angemessen zu reagieren. Bewertungen wie:
„Vorsicht bei diesem Unternehmen – unprofessionell und respektlos.“
…könnten sich auf ein Bewerbungsgespräch, eine Geschäftsbeziehung oder schlicht ein Vorurteil stützen – Google prüft das jedoch nicht proaktiv.
Auch deshalb ist es so wichtig, die Bewertung juristisch einzuordnen:
- Liegt eine tatsachenbehauptende Diffamierung vor?
- Ist der Bezug zum Unternehmen ersichtlich?
- Ist die Bewertung von einem Nicht-Kunden oder Fake-Profil?
Je nach Fall besteht ein Anspruch auf Löschung – oder zumindest auf Gegendarstellung. Wir prüfen das für Sie im Einzelfall.
Löschung beantragen bei Google: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um eine Bewertung bei Google löschen zu lassen, müssen Sie folgende Schritte einleiten:
- Melden Sie die Bewertung über Ihr Google-Unternehmensprofil („Als unangemessen melden“).
- Wählen Sie den passenden Meldegrund aus (z. B. „Hassrede“, „Irreführung“ oder „Konflikt mit den Richtlinien“).
- Google prüft den Inhalt auf Verstöße gegen die eigenen Bewertungsrichtlinien.
- Nur wenn Google selbst einen klaren Verstoß erkennt, wird gelöscht.
In der Praxis zeigt sich allerdings:
Die Erfolgschancen bei standardisierten Meldungen sind sehr gering.
Google reagiert oft mit standardisierten Ablehnungen, ohne auf die rechtlichen Hintergründe einzugehen. Nur bei besonders eindeutigen Verstößen wird eingegriffen.
Wir raten deshalb: Lassen Sie uns die Bewertung rechtlich fundiert beanstanden. Unsere Schriftsätze sind nicht nur sachlich und juristisch wasserdicht – sie zeigen Google auch, dass es „ernst wird“. Das erhöht die Chancen auf Erfolg erheblich.
Praxisbeispiel: Wie lange dauert eine Reaktion von Google?
Die Bearbeitungszeit bei Google ist unberechenbar. In manchen Fällen erfolgt eine Löschung innerhalb von wenigen Tagen, in anderen dauert es mehrere Wochen oder Monate – oder bleibt ganz ohne Rückmeldung.
Oft erhalten Sie als Unternehmer lediglich eine Standardmail mit dem Hinweis:
„Nach Überprüfung konnten wir keinen Verstoß gegen unsere Richtlinien feststellen.“
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie machtlos sind. Es heißt nur: Google reagiert nicht freiwillig – jetzt beginnt der rechtliche Teil.
Wenn Google nicht löscht: Welche rechtlichen Wege gibt es?
Wenn Google trotz fundierter Beanstandung nicht löscht, stehen Ihnen als Unternehmen weitere rechtliche Schritte offen:
- Aufforderung durch einen Anwalt: Google nimmt anwaltliche Schreiben oft deutlich ernster als Nutzerbeschwerden.
- Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen kann gerichtlich eine Löschung oder Sperrung angeordnet werden.
- Klage gegen Google Ireland Ltd. als Betreiberin der Bewertungsfunktion – in Deutschland bereits vielfach erfolgreich.
- Auskunftsanspruch gegenüber Google: Wenn Sie gegen den Verfasser selbst vorgehen möchten (z. B. bei Beleidigungen oder Rufmord).
Auch in diesen Fällen gilt: Ohne fundierte juristische Expertise wird Ihr Antrag in der Masse untergehen. Mit unserer Kanzlei an Ihrer Seite bringen wir Google auf die rechtlich verpflichtbare Spur – mit klarer Strategie, Erfahrung und Durchsetzungskraft.
Fazit dieses Abschnitts:
Google-Bewertungen sind mächtig – aber keinesfalls unantastbar. Als Arbeitgeber haben Sie Rechte, und Sie sollten sie nicht ungenutzt lassen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, sich auch gegenüber einem Giganten wie Google rechtssicher und wirksam zur Wehr zu setzen – damit Ihre Online-Reputation wieder das widerspiegelt, was Sie als Arbeitgeber wirklich ausmacht.
Vorgehen in der Praxis – so handeln Sie richtig
Wenn Sie eine negative Bewertung bei Kununu oder Google entdecken, stellt sich schnell die Frage: Was tun? Ignorieren? Reagieren? Löschen lassen? Die richtige Strategie entscheidet darüber, ob der Schaden begrenzt werden kann – oder sich verfestigt.
Wichtig ist: Handeln Sie nicht kopflos oder impulsiv, sondern mit System. Nur ein strukturiertes Vorgehen – am besten gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt – führt zum Erfolg.
Bewertung prüfen: Rechtsverstoß oder zulässige Kritik?
Nicht jede schlechte Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist die inhaltliche Prüfung:
- Handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung?
- Oder liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung oder gar Schmähkritik vor?
- Ist der Verfasser überhaupt authentisch – oder handelt es sich um eine Fake-Bewertung?
Diese Unterscheidung ist oft juristisch anspruchsvoll. Als Laie können Sie leicht eine zulässige Kritik für einen Angriff halten – oder umgekehrt. Das Risiko: Wenn Sie eine rechtlich zulässige Bewertung unüberlegt löschen lassen wollen, kann das nach hinten losgehen – etwa durch Gegenreaktionen oder schlechte Öffentlichkeitswirkung.
Unsere Kanzlei nimmt für Sie die juristische Einordnung vor – diskret, fundiert und zielgerichtet. Wir sagen Ihnen klar, ob eine Bewertung angreifbar ist – oder ob es bessere Wege der Reaktion gibt.
Beweise sichern: Screenshots und Uhrzeit dokumentieren
Online-Bewertungen können sich jederzeit ändern – oder ganz verschwinden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an Beweise zu sichern, um den rechtlichen Angriff später sauber führen zu können.
Unsere Empfehlungen:
- Screenshot der Bewertung (inkl. sichtbarem Datum und Uhrzeit)
- Screenshot der Gesamtbewertung (vor und nach dem Vorfall)
- Notieren Sie sich, wann und wie Sie auf die Bewertung aufmerksam wurden
- Bei Google: Profilbild, Nutzername und Sternebewertung dokumentieren
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für Ihre rechtliche Argumentation – sei es gegenüber der Plattform oder vor Gericht. Fehlen solche Beweise, wird es im Nachhinein deutlich schwieriger.
Wenn Sie uns mit dem Fall beauftragen, übernehmen wir die Beweissicherung und Dokumentation für Sie – professionell und vollständig.
Kontaktaufnahme mit der Plattform: Was genau müssen Sie darlegen?
Bewertungen lassen sich nicht durch bloße Empörung löschen. Plattformen wie Kununu oder Google verlangen eine formelle Beanstandung, die folgende Elemente enthält:
- Klare Bezeichnung, auf welche Bewertung sich Ihre Beanstandung bezieht
- Detaillierte Begründung, warum die Bewertung rechtswidrig ist
- Juristische Einordnung (z. B. unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, fehlender Unternehmensbezug)
- Ggf. Belege oder Entkräftungen, um die Bewertung zu widerlegen
Fehlt nur ein Aspekt oder ist Ihre Argumentation unscharf, wird der Antrag abgelehnt – oft mit dem Hinweis, dass „kein Verstoß gegen die Plattformrichtlinien festgestellt wurde“. Leider geschieht das selbst dann, wenn die Bewertung objektiv rechtswidrig ist.
Wir übernehmen diesen gesamten Prozess für Sie. Unsere Schriftsätze sind juristisch wasserdicht und präzise auf die internen Anforderungen der jeweiligen Plattform abgestimmt. So maximieren wir Ihre Erfolgsaussichten von Anfang an.
Kontaktaufnahme mit dem Verfasser – sinnvoll oder riskant?
Viele Arbeitgeber überlegen, den Verfasser direkt anzusprechen – etwa per Kommentar, E-Mail oder sogar persönlich. Doch das ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.
Warum?
- Der Verfasser kann sich provoziert fühlen – und mit weiteren negativen Bewertungen oder Social-Media-Beiträgen reagieren.
- Eine unbedachte Reaktion von Ihnen kann den Streisand-Effekt auslösen: Der Vorgang erhält erst dadurch unnötige Aufmerksamkeit.
- In rechtlich sensiblen Fällen (z. B. Beleidigung, Falschbehauptung) kann jede direkte Kontaktaufnahme nachteilig sein.
Unser Rat: Überlassen Sie die Kommunikation mit dem Verfasser – sofern dieser überhaupt identifizierbar ist – Ihrer Rechtsvertretung. Wir treten sachlich, rechtlich präzise und ohne Eskalation auf. Damit bewahren Sie Ihre Autorität – und schützen gleichzeitig Ihre Reputation.
Welche Rolle spielt Ihre Anwaltskanzlei in diesem Prozess?
Unsere Kanzlei hat sich auf das Bewertungsrecht und den Reputationsschutz von Unternehmen spezialisiert. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Sichtung bis zur endgültigen Löschung.
Konkret bedeutet das:
- Juristische Prüfung der Bewertung auf Rechtswidrigkeit
- Beweissicherung und Dokumentation
- Rechtssichere Kommunikation mit Kununu, Google & Co.
- Außergerichtliches Vorgehen gegen den Verfasser (wenn identifizierbar)
- Einstweilige Verfügung oder Klage, wenn notwendig
- Formulierung von Stellungnahmen und Gegendarstellungen zur Reputationswahrung
Der Vorteil für Sie:
Sie behalten die Kontrolle, ohne sich selbst in rechtliche Fallstricke zu verfangen. Ihre Marke, Ihr Image und Ihre Arbeitgeberreputation sind bei uns in besten Händen.
Fazit dieses Abschnitts:
Es gibt keinen „Lösch-Knopf“ für negative Bewertungen – aber es gibt einen strategisch durchdachten Weg, der in vielen Fällen zur Entfernung der Bewertung führt. Den sollten Sie jedoch nicht allein gehen.
Mit unserer Hilfe handeln Sie rechtlich sicher, professionell – und vor allem wirksam.
Gerichtliches Vorgehen – wenn alle anderen Mittel versagen
Nicht jede Plattform löscht eine Bewertung freiwillig. Nicht jeder Verfasser ist einsichtig. Und nicht jeder Angriff lässt sich mit einem einfachen Schreiben abwehren. Wenn Sie auf Widerstand stoßen oder die Bewertung besonders schwerwiegend ist, bleibt oft nur noch ein Weg: das gerichtliche Vorgehen.
Die gute Nachricht:
Auch gegen anonyme Verfasser oder international agierende Plattformen wie Google gibt es juristisch erprobte Möglichkeiten, sich zu wehren – wenn Sie wissen, wie.
Einstweilige Verfügung bei besonders schwerwiegenden Angriffen
Wenn eine Bewertung Ihr Unternehmen massiv beschädigt – etwa durch ehrverletzende Behauptungen, rechtswidrige Vorwürfe oder eine öffentliche Rufmordkampagne –, kann das Gericht im Eilverfahren eingreifen.
Mithilfe einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Bewertung in kürzester Zeit gerichtlich verbieten und entfernen – oft schon innerhalb weniger Tage.
Voraussetzungen:
- Dringlichkeit: Der Angriff ist aktuell und schwerwiegend
- Rechtswidrigkeit: Die Bewertung enthält klare Verstöße (z. B. falsche Tatsachen, Schmähkritik, Wettbewerbsverzerrung)
- Glaubhaftmachung durch Beweise und eidesstattliche Versicherung
Diese Maßnahme ist besonders geeignet, wenn Ihre Reputation akut bedroht ist – etwa durch virale Verbreitung, mediale Aufmerksamkeit oder eine bewusste Schädigungsabsicht.
Klage gegen den Verfasser: Wie finden Sie ihn trotz Anonymität?
Ein häufiger Irrtum: „Gegen einen anonymen Bewerter kann man nichts machen.“
Falsch.
Zwar schützen Plattformen wie Kununu oder Google die Identität ihrer Nutzer – doch in vielen Fällen lässt sich über gerichtliche Wege doch an die nötigen Informationen gelangen.
Möglichkeiten:
- IP-Adressen-Auskunft bei rechtswidrigen Äußerungen (über Strafanzeige oder zivilrechtliches Auskunftsverfahren)
- E-Mail-Daten oder Logins über gerichtliche Herausgabeanträge
- Beweissicherung durch forensische Analyse, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen
Sobald der Verfasser bekannt ist, können Sie gezielt gegen ihn vorgehen – mit Unterlassungsklage, Schadensersatzklage oder strafrechtlichen Mitteln. Wir prüfen für Sie, ob eine solche Identifikation in Ihrem Fall realistisch ist – und leiten die entsprechenden Schritte ein.
Auskunftsanspruch gegen Kununu oder Google?
Die deutsche Rechtsprechung erkennt jedoch in gravierenden Fällen einen Auskunftsanspruch über IP- und Nutzerdaten an – insbesondere, wenn die Äußerungen strafbar sind oder gegen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verstoßen.
Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen – und stellt bei Bedarf gerichtliche Auskunftsanträge gegen die Plattformen oder Dritte (z. B. Hoster oder Internetprovider).
Fazit dieses Abschnitts:
Auch wenn Plattformen mauern oder Verfasser anonym bleiben – Sie sind nicht machtlos. Mit gerichtlichen Mitteln können Sie sich gegen besonders hartnäckige oder gravierende Fälle zur Wehr setzen.
Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei – mit Erfahrung, Strategie und dem nötigen Durchsetzungsvermögen.
Grenzen Ihres juristischen Handlungsspielraums
So ärgerlich eine schlechte Bewertung auch sein mag: Nicht jede negative Äußerung ist automatisch unzulässig. Das Recht schützt nicht nur den Ruf von Unternehmen – sondern auch die freie Meinungsäußerung derjenigen, die sie kritisieren. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Kritik gehört zum Spiel – auch dann, wenn sie unbequem ist.
Gerade deshalb ist es wichtig, realistisch zu bewerten, wann juristische Schritte sinnvoll sind – und wann nicht.
Kritik muss erlaubt bleiben – auch wenn sie weh tut
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit in Artikel 5 ausdrücklich. Und dieser Schutz umfasst nicht nur höflich vorgetragene Sätze, sondern auch zugespitzte, polemische oder subjektive Bewertungen, solange sie auf eigenen Erfahrungen beruhen und nicht beleidigend oder ehrverletzend sind.
Beispiel:
„Ich habe mich im Bewerbungsgespräch nicht ernst genommen gefühlt – wirkte alles sehr oberflächlich.“
Solche Aussagen können für Sie unangenehm sein, sind aber in der Regel zulässige Werturteile – selbst wenn sie emotional formuliert sind.
Wer versucht, auch solche Bewertungen löschen zu lassen, riskiert nicht nur juristische Misserfolge, sondern auch öffentliche Kritik. Deshalb ist es wichtig, jede Bewertung sauber zu differenzieren – und das gelingt nur mit professioneller Unterstützung.
Kein Anspruch auf „positives Image“
Als Arbeitgeber haben Sie kein Recht auf durchweg positive Bewertungen. Auch ein durchweg schlechter Gesamteindruck – etwa bei einem Bewertungsdurchschnitt von 2 von 5 Sternen – ist nicht rechtswidrig, solange die zugrunde liegenden Einzelbewertungen rechtlich zulässig sind.
Sie können also nicht verlangen, dass Plattformen oder Bewerter Ihr Unternehmen in ein gutes Licht rücken. Das wäre eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Ihr Anspruch besteht lediglich darin, dass rechtswidrige Inhalte entfernt werden – nicht, dass Ihr Ruf geschönt wird.
Bewertungen als Teil der öffentlichen Auseinandersetzung
Online-Bewertungen sind nicht nur private Meinungsäußerungen – sie sind auch Teil der öffentlichen Diskussion über Arbeitsbedingungen, Unternehmenskultur und Personalführung.
Gerichte erkennen in solchen Bewertungen einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung, der gesellschaftlich erwünscht ist – gerade im Kontext von Transparenz und Arbeitgeberattraktivität.
Deshalb wägt die Rechtsprechung besonders sorgfältig ab, bevor sie in eine Bewertung eingreift. Unternehmen, die zu häufig oder zu leichtfertig rechtlich vorgehen, laufen Gefahr, als zensurfreudig oder kritikunfähig wahrgenommen zu werden.
BGH: Selbst harsche Kritik kann zulässig sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen betont, dass selbst harte, überspitzte und subjektive Bewertungen vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt sein können, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik oder zur unwahren Tatsachenbehauptung überschreiten.
Beispiel:
„Das Bewerbungsgespräch war ein einziges Desaster – nie wieder!“
So eine Bewertung wirkt auf den ersten Blick drastisch. Doch der BGH stellt klar: Emotionale Sprache allein macht eine Aussage nicht rechtswidrig. Erst wenn Tatsachen falsch dargestellt werden oder der Angriff rein persönlich und verletzend ist, wird die Bewertung angreifbar.
Auch hier zeigt sich: Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Genau deshalb ist es so wichtig, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Der „Streisand-Effekt“: Warum manchmal auch Ruhe besser ist
Ein weiterer Aspekt, den Unternehmen oft unterschätzen, ist der sogenannte Streisand-Effekt:
Versuchen Sie, eine negative Bewertung mit zu viel Nachdruck oder gar öffentlichkeitswirksam löschen zu lassen, kann genau das die Aufmerksamkeit darauf lenken – und der eigentliche Schaden vergrößert sich.
Beispiel:
Eine Bewertung wird juristisch bekämpft, der Fall landet in einem Onlineforum oder in der Presse – und plötzlich lesen Tausende Menschen eine Bewertung, die vorher kaum jemand wahrgenommen hätte.
Unsere Empfehlung:
Nicht jede Bewertung muss juristisch angegriffen werden. Manchmal ist es klüger, gezielt zu reagieren – etwa mit einer professionell formulierten Gegendarstellung –, statt rechtlich vorzugehen.
Wir beraten Sie hierzu offen, ehrlich und strategisch:
Was ist angreifbar? Was ist taktisch klug? Und was sollte besser unkommentiert bleiben? Mit dieser Beratung schützen Sie nicht nur Ihre Rechte – sondern auch Ihre Glaubwürdigkeit.
Fazit dieses Abschnitts:
Als Arbeitgeber haben Sie viele Möglichkeiten, sich gegen rechtswidrige Bewertungen zu wehren. Aber es gibt auch Grenzen – juristische, strategische und kommunikative.
Unsere Aufgabe ist es, diese Grenzen zu erkennen – und für Sie den richtigen Weg zu finden.
Nicht jeder Angriff muss mit der juristischen Keule beantwortet werden. Aber wenn es notwendig ist, stehen wir bereit – mit der nötigen Schärfe und Sorgfalt.
Reputationsmanagement – aktiv gegen schlechte Außenwirkung
Reputation ist heute mehr als nur ein guter Ruf – sie ist ein strategisches Unternehmenskapital. Gerade als Arbeitgeber ist Ihre Online-Wahrnehmung ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Negative Bewertungen sind dabei nur ein Teil des Bildes. Entscheidend ist, wie Sie damit umgehen – und wie Sie aktiv gegensteuern.
Wer Online-Bewertungen nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil seiner Außenkommunikation versteht, kann selbst in schwierigen Situationen Vertrauen aufbauen – statt es zu verlieren.
Bewertungen als Teil der Außenkommunikation verstehen
Ob auf Kununu, Google oder anderen Portalen: Bewertungen wirken wie digitale Empfehlungsschreiben – oder eben wie Warnungen. Das bedeutet:
Sie sind öffentlich. Sie werden gelesen. Und sie wirken.
Deshalb sollten Bewertungen nicht nur als juristisches Problem betrachtet werden, sondern als Kommunikationsanlass:
- Wie möchten Sie als Arbeitgeber wahrgenommen werden?
- Wie reagieren Sie auf Kritik?
- Welche Werte vertreten Sie – und wie sichtbar sind diese im Netz?
Eine wohlüberlegte Reaktion auf eine Bewertung kann mehr Vertrauen schaffen als ein stummes Löschen. Umso wichtiger ist es, jede Handlung im Kontext Ihrer Außenwirkung zu planen – juristisch sicher, aber auch kommunikativ sensibel.
Wie Sie souverän und professionell öffentlich reagieren
Viele Bewertungsportale – etwa Kununu – ermöglichen Unternehmen, auf einzelne Bewertungen öffentlich zu antworten. Diese Möglichkeit sollten Sie nicht ungenutzt lassen – aber mit Bedacht einsetzen.
Wichtige Regeln:
- Bleiben Sie sachlich und respektvoll – auch wenn der Ton des Verfassers es nicht ist.
- Vermeiden Sie Rechtfertigungen – fokussieren Sie auf Werte und Lösungsbereitschaft.
- Greifen Sie niemanden persönlich an – auch bei Verdachtsmomenten auf Fake-Bewertungen.
- Halten Sie die Antwort kurz, souverän und selbstbewusst.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Formulierung von Stellungnahmen, die juristisch unbedenklich sind – und gleichzeitig Ihre Arbeitgebermarke stärken.
Eigene Mitarbeiter um Bewertungen bitten – was ist erlaubt?
Viele Unternehmen möchten aktiv gegensteuern und überlegen:
Dürfen wir unsere Mitarbeiter gezielt um Bewertungen bitten?
Die Antwort lautet: Ja – aber unter bestimmten Bedingungen.
Erlaubt ist:
- Ein offener Aufruf im Intranet oder im Team-Meeting („Wer Lust hat, uns auf Kununu zu bewerten, kann das gerne tun“).
- Die freiwillige Abgabe von Bewertungen – ohne Druck, Belohnung oder Verpflichtung.
Unzulässig ist:
- Eine direkte Einflussnahme auf den Inhalt („Schreibt bitte etwas Positives“).
- Bewertungen gegen Prämien, Gutscheine oder andere Vorteile.
- Das Anlegen von Fake-Profilen oder das Vortäuschen von Ex-Mitarbeiterschaft.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vorab juristisch beraten, wie Sie Bewertungen rechtssicher anregen können. Wir helfen Ihnen, ehrliche Mitarbeiterstimmen sichtbar zu machen, ohne in Graubereiche zu geraten.
Reputation durch positive Inhalte stärken (z. B. Karriereseite, LinkedIn)
Eine einzelne Bewertung kann viel bewirken – aber sie ist nicht alles. Ihre Online-Reputation lebt auch von dem, was Sie selbst sichtbar machen. Investieren Sie bewusst in:
- eine authentische Karriereseite, die Ihre Werte und Kultur widerspiegelt,
- regelmäßige Einblicke in den Arbeitsalltag auf LinkedIn,
- transparente Kommunikation zu Team-Events, Benefits, Weiterentwicklung,
- Interviews mit Mitarbeitenden, z. B. als Text oder Video.
So können Sie langfristig das Vertrauen potenzieller Bewerber aufbauen – und gleichzeitig negative Stimmen relativieren. Denn: Wer ein vielschichtiges Bild bietet, ist weniger angreifbar.
Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien
Professionelles Reputationsmanagement ist kein Zufallsprodukt – und kein Nebenbei-Thema. Es braucht:
- juristische Expertise, um unzulässige Bewertungen zu erkennen und erfolgreich zu löschen,
- kommunikatives Fingerspitzengefühl, um öffentlich klug zu reagieren,
- und strategisches Denken, um langfristig Ihre Arbeitgebermarke zu stärken.
Unsere Kanzlei vereint diese Perspektiven.
Wir arbeiten mit spezialisierten Partnern zusammen und begleiten Unternehmen nicht nur bei der Abwehr negativer Inhalte, sondern auch bei der Entwicklung eines aktiven Reputationsschutzes – diskret, zielgerichtet und rechtssicher.
Fazit dieses Abschnitts:
Reputationsschutz beginnt nicht erst bei der nächsten schlechten Bewertung. Wer strategisch denkt, sorgt vor – mit klaren Regeln, kluger Kommunikation und starker juristischer Rückendeckung.
Wir helfen Ihnen dabei, sich souverän zu positionieren – und Ihre Arbeitgebermarke nachhaltig zu schützen.
Fazit: Ihre Strategie im Umgang mit negativen Bewertungen
Negative Bewertungen gehören zur digitalen Realität jedes Unternehmens – ganz gleich, wie gut Sie intern aufgestellt sind. Doch ob eine Bewertung nur ein kleiner Kratzer oder ein echter Reputationsschaden wird, hängt vor allem davon ab, wie Sie damit umgehen.
Die folgenden vier Grundsätze helfen Ihnen, mit negativen Online-Bewertungen souverän, rechtssicher und strategisch umzugehen:
Juristisch gegen die „echten Ausreißer“ vorgehen
Beleidigungen, Lügen, Schmähkritik oder Fake-Bewertungen: Diese Inhalte müssen Sie nicht hinnehmen. Im Gegenteil – sie dürfen und sollten aktiv entfernt werden. Und zwar nicht durch Selbstversuche oder vorformulierte Standardtexte, sondern mit einer fundierten rechtlichen Prüfung und konsequenter Umsetzung.
Unsere Kanzlei übernimmt genau das für Sie – vom ersten Prüfschritt bis zur endgültigen Löschung.
Auf zulässige Kritik professionell und transparent reagieren
Nicht jede negative Bewertung ist unzulässig – aber jede ist eine Chance, Haltung zu zeigen. Wer souverän auf Kritik reagiert, beweist nicht nur Größe, sondern gewinnt Vertrauen bei potenziellen Bewerbern und Kunden.
Wir helfen Ihnen dabei, rechtssichere und öffentlich wirksame Stellungnahmen zu verfassen, die zeigen: Dieses Unternehmen ist kritikfähig – aber auch konsequent, wenn es um die eigene Reputation geht.
Vertrauen aufbauen durch Authentizität – online wie offline
Reputation entsteht nicht nur durch das, was andere über Sie sagen – sondern auch durch das, was Sie selbst sichtbar machen. Authentische Karriereseiten, Einblicke in den Arbeitsalltag, ehrliche Stimmen von Mitarbeitenden: Wer offen und greifbar kommuniziert, baut ein Image auf, das auch kritischen Stimmen standhält.
Wir beraten Sie auch strategisch, wie Sie Ihre Arbeitgebermarke rechtssicher, glaubwürdig und resilient positionieren.
Bei Bedarf anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – rechtzeitig und zielgerichtet
Die wichtigste Empfehlung zum Schluss:
Warten Sie nicht zu lange. Je früher Sie auf eine problematische Bewertung reagieren, desto größer ist die Chance, den Schaden zu begrenzen – oder sogar vollständig abzuwenden.
Unsere Kanzlei ist auf das Löschen von Bewertungen und den Schutz Ihrer Online-Reputation spezialisiert. Wir kennen die Abläufe, die Plattformen, die rechtlichen Stolperfallen – und die Mittel, mit denen Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.
Sprechen Sie uns an – bevor aus einem digitalen Ärgernis ein handfester Reputationsverlust wird.
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Frank Weiß
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