Modifizierte Unterlassungserklärung: Das sollten Sie wissen

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihre E-Mails oder den Briefkasten – und finden eine Abmahnung vor. Auf den ersten Blick ein formelles Schreiben, doch bei genauerer Betrachtung stellen Sie fest: Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt – mit einer Frist von wenigen Tagen. Unterschreiben oder nicht? Zahlen oder abwarten? Wie reagieren?
Tausende Betroffene erleben diese Situation jedes Jahr – sei es als Unternehmer, Blogger, Influencer oder Privatperson. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen, unlautere Werbung, Datenschutzverstöße oder andere Rechtsverletzungen. Die erste Reaktion ist oft Panik: „Ich will keinen Rechtsstreit! Ich unterschreibe lieber sofort, um die Sache aus der Welt zu schaffen.“ Doch genau hier lauert die größte Gefahr.
Denn die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, ist fast immer zu ungunsten des Abgemahnten formuliert. Wer sie ungeprüft unterzeichnet, verpflichtet sich lebenslang, begeht er erneut einen Verstoß, drohen drakonische Vertragsstrafen. Die Erklärung bindet Sie nicht nur an den aktuellen Fall – sondern oft weit darüber hinaus.
Die Lösung? Eine modifizierte Unterlassungserklärung. Sie bewahrt Sie vor unnötigen Verpflichtungen, wahrt Ihre Rechte und begrenzt finanzielle Risiken. Doch Vorsicht: Eine unsachgemäße Modifikation kann dazu führen, dass der Abmahner die Erklärung ablehnt und rechtliche Schritte einleitet.
In diesem Beitrag erfahren Sie
- Warum Sie eine Abmahnung niemals ungeprüft hinnehmen sollten.
- Welche Fallstricke in einer Unterlassungserklärung lauern.
- Wie eine Modifikation helfen kann – und welche Risiken sie birgt.
- Wann ein Anwalt unverzichtbar ist und wie Sie sich vor teuren Fehlern schützen.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie auf eine Abmahnung richtig reagieren, eine maßgeschneiderte Unterlassungserklärung erstellen – und sich vor unnötigen Kosten und langfristigen Verpflichtungen schützen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Wer eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne Modifikation unterschreibt, bindet sich oft lebenslang und riskiert hohe Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen. Eine voreilige Unterschrift kann finanzielle und rechtliche Fallstricke mit sich bringen.
- Modifizierte Unterlassungserklärung reduziert Risiken: Durch eine Modifikation können überzogene Forderungen, zu hohe Vertragsstrafen und unnötig weitreichende Verpflichtungen vermieden werden. Wer die falschen Änderungen vornimmt, riskiert jedoch, dass der Abmahner die Erklärung ablehnt und eine Unterlassungsklage einreicht.
- Juristische Beratung kann hohe Kosten verhindern: Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Eine fehlerhafte oder zu weitreichende Unterlassungserklärung kann zu einem Gerichtsverfahren führen, das oft ein Vielfaches der Anwaltskosten beträgt.
Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
Unterlassungserklärung als Bestandteil eines Abmahnschreibens
Inhalte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Was genau kann bei einer Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Kann ich die Unterlassungserklärung der Abmahnung selbst modifizieren?
Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
Der Erhalt einer Abmahnung löst bei den meisten Betroffenen große Verunsicherung aus. Ob als Betreiber eines Onlineshops, Influencer, Blogger oder Unternehmen – die Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten, ist allgegenwärtig. Gründe sind vielfältig: fehlerhafte Impressumsangaben, eine veraltete Datenschutzerklärung, irreführende Werbeaussagen oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Auch Privatpersonen können betroffen sein, etwa durch Filesharing-Vorwürfe.
Die erste Reaktion vieler Abgemahnter ist die Suche nach schneller Hilfe im Internet. Zahlreiche Foren und Webseiten bieten Vorlagen für modifizierte Unterlassungserklärungen an. Doch ist es wirklich ratsam, eine solche Vorlage ungeprüft zu verwenden? Was genau ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, und welche Risiken birgt ihre Verwendung? Diese Fragen werden in diesem Artikel umfassend beantwortet.
1. Abgemahnt: Die ersten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht in Panik geraten, sondern besonnen vorgehen. Wichtig ist, nicht vorschnell zu handeln und insbesondere keine übereilten Zahlungen oder Unterzeichnungen vorzunehmen.
Schritt 1: Prüfung der Abmahnung
Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist oder ob es sich um eine unberechtigte oder gar missbräuchliche Abmahnung handelt. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Wer ist der Absender?
- Worin besteht der Vorwurf? Ist es ein Urheberrechtsverstoß, ein Wettbewerbsverstoß oder eine Markenrechtsverletzung?
- Ist der Abmahnende überhaupt berechtigt, den Verstoß geltend zu machen?
- Liegt tatsächlich ein Rechtsverstoß vor, oder könnte die Abmahnung unbegründet sein?
- Sind die geforderten Beträge realistisch und verhältnismäßig?
- Wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt?
Eine erste rechtliche Einschätzung kann bereits durch eine sorgfältige Prüfung des Schreibens erfolgen. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung, sollte unverzüglich rechtlicher Rat eingeholt werden.
Schritt 2: Fristen beachten
Eine Abmahnung enthält in der Regel eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Vergleichssumme. Diese Fristen sollten ernst genommen, jedoch nicht überstürzt eingehalten werden.
Achtung: Eine zu kurze Frist kann ein Indiz für eine missbräuchliche Abmahnung sein! Nach der Rechtsprechung dürfen Abmahnfristen nicht unverhältnismäßig kurz gesetzt werden (BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 217/07).
Falls eine zu kurze Frist gesetzt wurde, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese wird von seriösen Abmahnern meist gewährt. Wer jedoch die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.
Schritt 3: Keinesfalls vorschnell zahlen oder unterschreiben!
Viele Betroffene neigen dazu, den geforderten Betrag sofort zu zahlen, um „Ruhe zu haben“. Dies ist jedoch nicht ratsam.
Ebenso verhält es sich mit der Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung:
- Diese bindet den Abgemahnten lebenslang.
- Jede zukünftige Zuwiderhandlung führt zu hohen Vertragsstrafen.
- Die Erklärung kann weit über das notwendige Maß hinausgehen.
Wer voreilig unterschreibt, kann sich unnötig langfristigen Verpflichtungen aussetzen.
Schritt 4: Eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht ziehen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei wird die vom Abmahner vorgelegte Erklärung so abgeändert, dass sie die berechtigten Interessen des Abgemahnten wahrt, ohne über das notwendige Maß hinauszugehen. Eine solche Modifikation kann:
- die Verpflichtung auf das absolut Notwendige beschränken,
- die Vertragsstrafenregelung fairer gestalten,
- eine zu weit gefasste Unterlassungsverpflichtung vermeiden.
Allerdings birgt die eigenständige Modifikation rechtliche Risiken. Wer nicht genau weiß, welche Formulierungen zulässig sind, läuft Gefahr, eine unwirksame oder zu nachteilige Erklärung abzugeben.
Schritt 5: Rechtliche Beratung einholen
Eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist fast immer empfehlenswert. Ein erfahrener Anwalt kann:
- die Berechtigung der Abmahnung bewerten,
- die Forderungssumme prüfen und gegebenenfalls reduzieren,
- eine maßgeschneiderte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen,
- Fristverlängerungen aushandeln und
- eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, sodass zumindest eine grundsätzliche Prüfung der Abmahnung erfolgen kann.
Fazit: Ruhe bewahren und besonnen handeln
Der Erhalt einer Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist ein strategisches Vorgehen:
- Nicht vorschnell handeln: Weder eine Zahlung noch eine Unterschrift sollten übereilt erfolgen.
- Abmahnung sorgfältig prüfen: Ist die Abmahnung berechtigt? Ist die Frist realistisch? Wer ist der Abmahner?
- Fristen beachten: Verpassen Sie keine Frist, aber lassen Sie sich auch nicht unter Druck setzen.
- Modifizierte Unterlassungserklärung abwägen: Eine vorschnelle Unterzeichnung einer vorgefertigten Erklärung kann schwerwiegende Folgen haben.
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Eine fachkundige Prüfung schützt vor unnötigen Kosten und langfristigen Verpflichtungen.
Wer diese Schritte beachtet, kann den Schaden einer Abmahnung minimieren und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Unterlassungserklärung als Bestandteil eines Abmahnschreibens
Eine Unterlassungserklärung verpflichtet den Empfänger, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Sie dient als außergerichtliches Mittel zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen. Bei einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe für den Fall eines erneuten Verstoßes festgelegt.
Struktur eines Abmahnschreibens
Ein Abmahnschreiben setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Darstellung der Rechtsverletzung – Identifikation des geschützten Werks und der verletzten Rechte.
- Kostendarstellung – Auflistung der Anwaltskosten und möglicher Schadensersatzforderungen.
- Aufforderung zur Unterlassung – Die beiliegende Unterlassungserklärung, die eine zukünftige Wiederholung verhindern soll.
Besonders der dritte Punkt birgt für den Abgemahnten erhebliche Risiken, da eine voreilige Unterzeichnung weitreichende Folgen haben kann.
Risiken einer unüberlegten Unterzeichnung
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erkennt der Abgemahnte die geltend gemachten Ansprüche an und verpflichtet sich dauerhaft zur Unterlassung der beanstandeten Handlung. Mögliche Risiken sind:
- Langfristige Bindung an die vertraglich festgelegten Pflichten.
- Hohe Vertragsstrafen bei Verstößen, oft im Bereich von 5.100 Euro oder mehr.
- Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten, da mit der Unterzeichnung die unter Umständen ein Anerkenntnis einhergeht.
Modifizierte Unterlassungserklärung als Alternative
Eine alternative Vorgehensweise ist die modifizierte Unterlassungserklärung, die individuell angepasst wird, um überzogene Forderungen zu vermeiden. Dabei werden insbesondere folgende Punkte überprüft:
- Angemessene Höhe der Vertragsstrafe.
- Klare Formulierung der Unterlassungsverpflichtung.
- Vermeidung unnötiger weiterer Verpflichtungen.
Da solche Änderungen rechtliches Know-how erfordern, sollte eine spezialisierte Kanzlei die Anpassung übernehmen.
Strategien im Abmahnfall
Wer eine Abmahnung erhält, sollte folgende Schritte beachten:
- Keine überstürzte Reaktion – Die vorgegebene Frist nutzen, um die Vorwürfe zu prüfen.
- Anwaltliche Beratung einholen – Fachanwälte können die Berechtigung der Abmahnung bewerten.
- Unterlassungserklärung modifizieren lassen – Falls eine Abgabe notwendig ist, sollte sie individuell angepasst werden.
Fazit
Die Unterlassungserklärung ist der kritischste Bestandteil eines Abmahnschreibens. Sie sollte keinesfalls unüberlegt unterzeichnet werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Der beste Weg, um unnötige Verpflichtungen zu vermeiden, ist eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung.
Inhalte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Mittel, um eine bestimmte rechtswidrige Handlung zukünftig zu unterbinden. Sie wird häufig im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht sowie im Persönlichkeits- und Presserecht verwendet. Der Zweck besteht darin, eine Wiederholung der beanstandeten Handlung zu verhindern, indem sich der Verpflichtete zur Unterlassung verpflichtet und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe akzeptiert.
Wichtige Inhalte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Parteien der Erklärung
- Name und Anschrift des Unterlassungsgläubigers (derjenige, der die Erklärung fordert)
- Name und Anschrift des Unterlassungsschuldners (derjenige, der die Erklärung abgibt)
- Genaue Bezeichnung der zu unterlassenden Handlung
- Präzise Beschreibung des verbotenen Verhaltens (z. B. unlautere Werbung, Verstoß gegen Markenrechte, Verleumdung)
- Konkrete Bezugnahme auf die betroffene Handlung (z. B. Veröffentlichung einer falschen Google-Bewertung, Verbreitung geschützter Inhalte ohne Zustimmung)
- Verweis auf die Rechtsgrundlage, sofern vorhanden
- Unterlassungsverpflichtung mit strafbewehrter Klausel
- Eindeutige Formulierung der Verpflichtung zur Unterlassung
- Aufnahme einer angemessenen Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes
- Vertragsstrafe (angemessene Höhe und Bestimmungsmethode)
- Höhe der Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein
- Kann als fester Betrag (z. B. 5.000 bis 25.000 Euro) oder nach dem „Hamburger Brauch“ formuliert sein
- Anerkennung der Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen
- Klare Erklärung, dass der Schuldner die Vertragsstrafe bei Verstoß akzeptiert
- Bei fortgesetzten Verstößen kann eine wiederholte Zahlungspflicht aufgenommen werden
- Unterschrift des Unterlassungsschuldners
- Eigenhändige Unterschrift oder Unterschrift durch einen Vertreter
Besondere Hinweise zur strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Der Schuldner kann die Erklärung anpassen, um zu verhindern, dass er sich zu weitgehenden Verpflichtungen unterwirft.
- Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs: Um zu verhindern, dass mehrere Verstöße als „ein einheitlicher Verstoß“ gewertet werden.
Fazit
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein wirksames Mittel, um Verstöße außergerichtlich zu unterbinden. Sie sollte präzise formuliert sein, eine klare Unterlassungsverpflichtung enthalten und eine realistische Vertragsstrafe festlegen. Wer eine solche Erklärung erhält, sollte vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen, ob Anpassungen notwendig sind oder juristische Beratung in Anspruch nehmen.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine abgeänderte Version der ursprünglichen Unterlassungserklärung, die mit einer Abmahnung verschickt wurde. Sie wird angepasst, um übermäßig strenge Verpflichtungen zu vermeiden und die eigenen rechtlichen Nachteile zu minimieren. Dabei bleibt das Kernziel der Erklärung – die Verpflichtung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung – bestehen.
Warum sollte man eine Unterlassungserklärung modifizieren?
Die vom Abmahner mitgesendete Unterlassungserklärung ist häufig zugunsten des Abmahnenden formuliert. Sie enthält oft:
- Zu weitgehende Unterlassungspflichten, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen.
- Hohe Vertragsstrafen, die eine finanzielle Falle darstellen können.
- Einen Schuldanerkenntnis-Charakter, der dem Abmahner langfristig Vorteile verschafft.
- Einen Verzicht auf Einreden und Rechtsmittel, sodass man sich später kaum noch dagegen wehren kann.
Wenn eine solche Erklärung ungeprüft unterschrieben wird, geht der Abgemahnte eine neue, eigenständige und schwer anfechtbare Verpflichtung ein, die ihn langfristig belasten kann. Eine Kündigung oder Anfechtung ist in der Regel ausgeschlossen.
Wann ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird dann empfohlen, wenn:
- Die Abmahnung berechtigt ist, aber die ursprüngliche Unterlassungserklärung unverhältnismäßig strenge Bedingungen enthält.
- Die Vertragsstrafe zu hoch angesetzt ist und ein finanzielles Risiko darstellt.
- Die Unterlassungspflicht zu weitreichend formuliert ist, z. B. für Handlungen, die über den eigentlichen Vorwurf hinausgehen.
- Ein abstraktes Schuldanerkenntnis vermieden werden soll, das weitreichende rechtliche Folgen haben kann.
Was darf in einer modifizierten Unterlassungserklärung enthalten sein?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung muss den Mindestanforderungen genügen, um die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen – also sicherzustellen, dass sich der Verstoß nicht wiederholt. Sie darf jedoch keine unzulässigen Bedingungen enthalten, sonst könnte der Abmahner weitere rechtliche Schritte einleiten.
Die wichtigsten Punkte einer modifizierten Unterlassungserklärung sind:
- Korrekte Formulierung der Unterlassungsverpflichtung
- Keine übertrieben weitreichenden Formulierungen.
- Präzise Eingrenzung auf die tatsächlich beanstandete Handlung.
- Reduzierung oder Anpassung der Vertragsstrafe
- Statt einer festen hohen Summe kann eine „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen des Gläubigers, gerichtlich überprüfbar“ vereinbart werden (nach „Hamburger Brauch“).
- Dies wirkt existenzgefährdende Vertragsstrafen entgegen.
- Vermeidung eines Schuldanerkenntnisses
- Die Erklärung sollte sich ausschließlich auf die Unterlassungspflicht beziehen, nicht auf eine generelle Schuld oder Schadensersatzpflicht.
- Kein umfassender Verzicht auf rechtliche Einwände
- Einseitige Klauseln, die alle zukünftigen Verteidigungsmöglichkeiten ausschließen, sollten gestrichen werden.
- Kein pauschales Anerkenntnis von Abmahnkosten
- Statt eine Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten zu akzeptieren, sollte geprüft werden, ob eine anteilige oder begrenzte Kostenübernahme möglich ist.
Risiken einer modifizierten Unterlassungserklärung
- Falls die Modifikation nicht ausreichend ist, kann der Abmahner sie nicht akzeptieren und trotzdem gerichtlich vorgehen.
- Eine zu stark modifizierte Erklärung kann als unzulässig angesehen werden, sodass die Wiederholungsgefahr bestehen bleibt. Dies gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung oder Klage einzureichen.
- Es kann vorkommen, dass Abmahner von Anfang an auf eine gerichtliche Auseinandersetzung setzen und eine modifizierte Unterlassungserklärung gar nicht erst in Betracht ziehen.
Fazit: Immer rechtliche Beratung einholen
Die richtige Modifikation einer Unterlassungserklärung erfordert juristisches Fachwissen. Da Fehler teure Konsequenzen haben können, ist es dringend empfehlenswert, nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann:
- Prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist.
- Eine rechtssichere, modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.
- Das Risiko teurer Vertragsstrafen reduzieren.
- Möglichkeiten zur Verteidigung oder Anfechtung prüfen.
Unterschreibt man eine unveränderte Unterlassungserklärung, bindet man sich meist lebenslang an eine Pflicht, die weit über das eigentliche Problem hinausgehen kann. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist daher ein wichtiges Mittel, um die eigenen Interessen zu schützen.
Was genau kann bei einer Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Eine Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der die zukünftige Wiederholung einer bestimmten Handlung verhindern soll. Da es keine Verpflichtung gibt, die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert zu übernehmen, kann sie individuell angepasst werden. Ziel der Modifikation ist es, die rechtlichen und finanziellen Nachteile für den Abgemahnten zu minimieren, während gleichzeitig die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Mögliche Modifikationen einer Unterlassungserklärung
Je nach Fall sind verschiedene Änderungen möglich und sinnvoll. Eine Checkliste der wichtigsten Punkte, die angepasst werden können, sieht wie folgt aus:
1. Modifikation der Rechtsverbindlichkeit
- Statt eines uneingeschränkten Schuldanerkenntnisses wird die Formulierung geändert in:
„Die Unterlassungserklärung erfolgt rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“ - Dadurch wird vermieden, dass mit der Unterschrift eine Schuld eingestanden und eine dauerhafte Verbindlichkeit geschaffen wird.
2. Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs beschränken
- Viele vorgefertigte Erklärungen sind zu weit gefasst und können den Abgemahnten übermäßig binden.
- Beispiele für eine sinnvolle Begrenzung:
- Konkreter Bezug auf den Verstoß: Statt „Verbreitung von Musik ohne Genehmigung“ → „Verbreitung des Liedes XYZ von Künstler ABC“.
- Nur vollständige Werke: Kein Verbot, Ausschnitte oder Zitate eines Werkes zu nutzen, wenn diese durch das Zitatrecht gedeckt sind.
3. Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs ausweiten (nur im absoluten Ausnahmefall)
- In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Erklärung so zu erweitern, dass sie auch andere, ähnliche Verstöße verhindert.
- Beispiel: Statt nur das eine Bild nicht mehr zu nutzen, könnte man sich verpflichten, alle Bilder eines bestimmten Fotografen nicht mehr ohne Lizenz zu verwenden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
4. Begrenzung der Vertragsstrafe auf schuldhaftes Handeln
- Oft enthalten Unterlassungserklärungen eine Vertragsstrafe, die auch bei fahrlässigen oder versehentlichen Verstößen greift.
- Durch eine Änderung kann sichergestellt werden, dass die Vertragsstrafe nur bei schuldhaftem Handeln (vorsätzlich oder grob fahrlässig) fällig wird.
5. Modifikation der Höhe der Vertragsstrafe
- Vorformulierte Unterlassungserklärungen enthalten oft überhöhte Vertragsstrafen.
- Statt einer festen Strafe kann eine flexible Regelung eingeführt werden:
- „Vertragsstrafe in Höhe eines nach billigem Ermessen des Gläubigers bestimmten Betrags, der im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.“ („neuer Hamburger Brauch“)
- Dies verhindert unverhältnismäßige Forderungen und sorgt für gerichtliche Kontrolle.
6. Streichung oder Modifikation von Schadensersatz- und Abmahnkosten
- Manche Unterlassungserklärungen enthalten eine versteckte Anerkennung von Schadensersatzforderungen.
- Statt sich zur Zahlung von Schadensersatz zu verpflichten, sollte dies entweder gestrichen oder ausdrücklich als strittig bezeichnet werden.
- Gleiches gilt für Abmahnkosten, die oft überhöht angesetzt sind.
7. Ergänzen einer auflösenden Bedingung
- Falls sich die Rechtslage ändert, sollte eine Klausel aufgenommen werden, die eine Beendigung der Unterlassungsverpflichtung ermöglicht.
- Beispiel: „Diese Verpflichtung entfällt, falls sich die rechtliche Grundlage durch Gesetzesänderung oder höchstrichterliche Rechtsprechung ändert.“
Warum sollte eine Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Das Modifizieren einer Unterlassungserklärung ist notwendig, um:
- Kein Schuldeingeständnis abzugeben, das langfristige negative Folgen haben kann.
- Die Vertragsstrafe anzupassen, um überzogene Strafen zu vermeiden.
- Die inhaltliche Reichweite zu begrenzen, sodass keine unnötigen Verpflichtungen entstehen.
- Die Wiederholungsgefahr auszuräumen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- Fazit: Niemals eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben!
Die vorformulierte Unterlassungserklärung eines Abmahners ist fast immer zu dessen Vorteil gestaltet. Wer sie ungeprüft unterzeichnet, kann sich auf Jahre oder sogar lebenslang verpflichten und hohe Vertragsstrafen riskieren.
Daher gilt: Vorher juristische Beratung einholen und eine modifizierte Unterlassungserklärung verwenden!
Kann ich die Unterlassungserklärung der Abmahnung selbst modifizieren?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine Unterlassungserklärung selbst zu modifizieren, um sie weniger nachteilig für sich zu gestalten. Allerdings gibt es dabei hohe Risiken, wenn Formulierungen unzureichend oder fehlerhaft sind. Eine fehlerhafte Modifikation kann dazu führen, dass der Abmahner die Erklärung nicht akzeptiert und gerichtliche Schritte einleitet, was hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Modifikation der Unterlassungserklärung: Eigenständig oder mit Anwalt?
Ob Sie die Erklärung selbst anpassen oder sich anwaltliche Unterstützung holen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:
Möglich, wenn Sie sich gut mit den rechtlichen Anforderungen auskennen:
- Sie verstehen, wie weit die Unterlassungsverpflichtung gehen darf.
- Sie wissen, wie die Vertragsstrafe angemessen festgelegt wird.
- Sie kennen die rechtlichen Anforderungen zur Wiederholungsgefahr.
- Sie wissen, welche Klauseln zu weitreichend oder ungültig sind.
Nicht empfehlenswert, wenn Sie unsicher sind:
- Die Formulierung ist juristisch komplex, und Fehler können teuer werden.
- Ein falsch gewählter Wortlaut kann die Unterlassungserklärung unwirksam machen.
- Der Abmahner kann die Erklärung ablehnen und eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage einreichen.
Darf man Muster oder Vorlagen aus dem Internet nutzen?
Es gibt zahlreiche Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen im Internet. Allerdings gilt hier Vorsicht:
- Passen die Muster zur eigenen Abmahnung?
- Ein allgemeines Muster berücksichtigt nicht die individuelle Situation, sondern bietet nur eine Grundstruktur.
- Fehlerhafte oder unpassende Modifikationen können dazu führen, dass der Abmahner die Erklärung nicht akzeptiert.
- Sind alle wichtigen Modifikationen enthalten?
- Jede Unterlassungserklärung sollte auf den spezifischen Vorwurf zugeschnitten sein.
- Die Vertragsstrafe muss angemessen und verhältnismäßig sein.
- Unzulässige Bedingungen oder Einschränkungen dürfen nicht enthalten sein.
- Wird die Wiederholungsgefahr tatsächlich ausgeräumt?
- Falls nicht, kann der Abmahner direkt eine einstweilige Verfügung beantragen.
- Die Kosten für eine gerichtliche Entscheidung sind deutlich höher als eine anwaltlich geprüfte modifizierte Unterlassungserklärung.
Risiken einer fehlerhaften Modifikation
Wenn die Unterlassungserklärung nicht korrekt formuliert ist, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Der Abmahner akzeptiert die Erklärung nicht → Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage.
- Fehlende oder falsche Klauseln → Die Verpflichtung kann zu weitreichend oder zu unbestimmt sein.
- Unwirksame Vertragsstrafe-Regelung → Der Abmahner kann diese gerichtlich nachträglich klären lassen.
- Keine ausreichende Wiederholungsgefahr-Ausräumung → Der Abmahner kann trotzdem klagen.
Fazit: Selbst modifizieren oder Anwalt beauftragen?
- Wenn Sie genau wissen, welche Modifikationen notwendig sind und juristisch präzise arbeiten können, ist eine eigenständige Anpassung möglich – aber riskant.
- Kostenlose Muster und Vorlagen aus dem Internet sollten nur als Orientierung genutzt werden, sind aber ganz überwiegend nicht ausreichend.
- Eine anwaltliche Beratung ist fast immer sinnvoll, da viele Kanzleien eine kostenlose Erstberatung anbieten. So kann die Unterlassungserklärung professionell angepasst werden, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Grundregel: Wer sich nicht sicher ist, sollte die Unterlassungserklärung nicht selbst modifizieren, sondern einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten einer falschen Unterlassungserklärung können schnell ein Vielfaches der Anwaltskosten betragen.
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