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Model-Releases: Was Sie beachten müssen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Ein Model-Release ist die schriftliche Erklärung einer abgebildeten Person, mit der Sie die Nutzung ihrer Bild- oder Videoaufnahmen in einem bestimmten Rahmen erlauben. Es geht nicht nur um ein „Ja“ zum Foto, sondern um klar geregelte Spielregeln: wofür das Material verwendet werden darf, über welche Kanäle, wie lange, in welchen Ländern und mit welchen Bearbeitungen. Ein gutes Release reduziert Unsicherheiten für alle Beteiligten und schafft die Grundlage, kreativ zu arbeiten, ohne rechtlich auf dünnem Eis zu stehen.

Zweck und Nutzen für Unternehmen, Fotografen, Agenturen und Creator

Für Unternehmen bedeutet ein Release verlässliche Planung. Kampagnen, Karriere-Webseiten, Social-Media-Posts oder Anzeigen lassen sich nur mit belastbaren Rechten langfristig einsetzen. Fehlt die Zustimmung oder bleibt sie zu vage, drohen spätere Einschränkungen, Austauschkosten oder Diskussionen über De-Publishing. Ein präzises Release schafft hier Übersicht und macht Budgets kalkulierbarer.

Fotografen sichern mit einem Release die Veröffentlichung ihres Werks durch den Auftraggeber ab und vermeiden Reibungsverluste bei der Portfolio-Nutzung. Je klarer der Nutzungszweck beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko, zwischen allen Stühlen zu stehen: Auftraggeber, Model und gegebenenfalls Agenturen erhalten einen gemeinsamen Referenzpunkt.

Agenturen profitieren, weil sie die Rechtekette sauber schließen. Ein Release, das Unterlizenzierungen an Kunden, Dienstleister oder Medienpartner abdeckt, reduziert Rückfragen und verhindert, dass Projekte im Freigabeprozess hängen bleiben. Gleichzeitig unterstützt es ein Qualitätsmanagement: Zuständigkeiten, Freigaben und Nachweise sind nachvollziehbar dokumentiert.

Creator und Influencer schützen mit einem Release ihre persönliche Darstellung. Sie behalten die Kontrolle darüber, in welchem Kontext ihr Bild erscheint, welche Bearbeitungen zulässig sind und ob eine Namensnennung gewünscht ist. Wer im Rahmen von Kooperationen Inhalte bereitstellt, kann so auch Regeln zu Paid Ads, Whitelisting oder zur Nutzung auf Drittkanälen festlegen.

Abgrenzung zur Einwilligung nach Datenschutzrecht und zum Property-Release

Das Model-Release adressiert vor allem das Recht am eigenen Bild und die Nutzungsrechte an der Darstellung der Person. Die datenschutzrechtliche Einwilligung ist davon zu unterscheiden. Sie betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten, also insbesondere das Speichern, Organisieren und Veröffentlichen der Aufnahmen. In der Praxis werden beide Bausteine häufig kombiniert, sollten aber inhaltlich auseinandergehalten werden. Ein Medientext kann die Veröffentlichung erlauben, sagt aber noch nichts über Informationspflichten, Speicherfristen oder Widerrufswege aus. Umgekehrt reicht eine reine Datenschutz-Einwilligung nicht automatisch als umfassende Nutzungsfreigabe für eine Marketingkampagne.

Vom Model-Release zu unterscheiden ist auch das Property-Release. Dieses betrifft keine Personen, sondern Orte, Gegenstände und geschützte Elemente im Motiv. Markante Architektur oder Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen aufgrund der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) grundsätzlich fotografiert und veröffentlicht werden. Für Innenräume, Aufnahmen von Privatgrund, temporäre Installationen oder Drohnenperspektiven gilt diese Erleichterung jedoch nicht. Marken, private Räume oder urheberrechtlich geschützte Motive außerhalb der Panoramafreiheit können zusätzliche Freigaben erforderlich machen. Wer eine große Kampagne plant, fährt gut damit, frühzeitig zu klären, ob neben dem Model-Release weitere Rechte einzuholen sind. So vermeiden Sie, dass die Nutzung später an einem eigentlich „kleinen“ Detail scheitert.

Redaktionelle vs. werbliche Nutzung und die Bedeutung des Kontexts

Ob Bilder redaktionell oder werblich genutzt werden, macht einen wesentlichen Unterschied. Redaktionelle Nutzung meint etwa Berichterstattung, Dokumentation oder die bebilderte Information über Ereignisse von öffentlichem Interesse. Hier gelten oft andere Maßstäbe als in der Werbung, in der Persönlichkeitsrechte regelmäßig strenger bewertet werden und Einwilligungen eine größere Rolle spielen. Auch wenn sich redaktionelle Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Release realisieren lassen, ist eine saubere Abwägung sinnvoll. Sobald Inhalte in Marketingflüsse wandern, in Anzeigen erscheinen oder Produkte anpreisen, verändert sich die rechtliche Bewertung spürbar.

Der Kontext entscheidet häufig mit. Ein neutrales Porträt kann in einem seriösen Unternehmensumfeld unproblematisch wirken, in Verbindung mit sensiblen Themen oder polarisierenden Aussagen jedoch zu Konflikten führen. Ein gutes Model-Release nimmt deshalb den geplanten Nutzungsrahmen in den Blick und steckt Grenzen ab. Dazu gehören Formulierungen zu unzulässigen Themenumfeldern, Vorgaben zu Bearbeitungen, Composings oder KI-gestützten Veränderungen sowie Regelungen zur Namensnennung. Wer diese Punkte früh definiert, beugt Missverständnissen vor und erhält sich Spielräume, ohne die abgebildete Person zu übergehen.

Kurz gesagt: Ein Model-Release ist die vertragliche Brücke zwischen kreativer Idee und rechtssicherer Veröffentlichung. Es bündelt die Interessen aller Beteiligten, trennt sauber zwischen Bildrechten, Datenschutz und weiteren Freigaben und hält den Kontext im Blick, in dem die Aufnahme später erscheinen soll.

 

Übersicht:

Rechtliche Grundlagen in Kurzform
Wann ein Model-Release sinnvoll ist
Typische Konstellationen aus der Praxis
Inhalt eines belastbaren Model-Releases
Besondere Risiken und wie Sie sie reduzieren
Widerruf und Rückruf von Einwilligungen
Praxis-Checklisten
Häufige Fehler – und wie Sie es besser lösen
So unterstützen wir Sie

 

 

Rechtliche Grundlagen in Kurzform

Recht am eigenen Bild und typische Ausnahmen

Ausgangspunkt ist das Recht jeder Person, über die Veröffentlichung ihres Bildnisses zu bestimmen. Für die werbliche Nutzung brauchen Sie daher im Regelfall eine vorherige, konkrete Zustimmung. Ohne Einwilligung kann eine Veröffentlichung nur in eng umgrenzten Konstellationen in Betracht kommen. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Bildnissen ist regelmäßig § 22 i. V. m. § 23 KUG. Die vier Ausnahmen des § 23 Abs. 1 (Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlungen, höheres Interesse der Kunst) sind eng auszulegen. Seit Geltung der DSGVO gelten sie vor allem im journalistischen und künstlerischen Bereich (Art. 85 DSGVO) fort. In reinen Marketing-Kontexten tragen diese Ausnahmen in der Praxis kaum – hier ist regelmäßig eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage mit strenger Interessenabwägung erforderlich. Diese Ausnahmen sind auslegungsbedürftig und stark kontextabhängig. Der Schutz der Privatsphäre, ein unpassender Begleittext oder eine entstellende Bearbeitung können die Zulässigkeit schnell entfallen lassen. Auch Hausrecht, Marken- und Urheberrechte Dritter bleiben zu beachten.

Schnittstelle zum Datenschutzrecht: Einwilligung, Transparenz, Widerruf

Fotos und Videos, auf denen Personen erkennbar sind, gelten als personenbezogene Daten. Neben dem Bildnisrecht benötigen Sie daher eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Für Marketingzwecke wird häufig die datenschutzrechtliche Einwilligung gewählt. Sie muss freiwillig, informiert und nachweisbar erteilt werden. Transparenz ist dabei entscheidend: Wer ist Verantwortlicher, wofür werden die Aufnahmen genutzt, wie lange werden sie gespeichert, an wen werden sie weitergegeben und über welche Kontaktwege können Betroffene Auskünfte oder Widerrufe geltend machen. Ein Widerruf wirkt grundsätzlich für die Zukunft. In der Umsetzung bedeutet das typischerweise ein De-Publishing soweit zumutbar, das Stoppen laufender Schaltungen und die Bereinigung von Planmaterial. Restbestände in Print oder rechtlich gebotene Aufbewahrungen lassen sich oft nur schrittweise oder mit Hinweisen korrigieren. Je präziser Einwilligung und Informationshinweise gefasst sind, desto verlässlicher lassen sich solche Situationen steuern.

Verhältnis zum Urheberrecht des Fotografen und zu Nutzungsrechten des Auftraggebers

Das Model-Release regelt die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person. Es überträgt keine Urheberrechte am Foto. Diese liegen beim Fotografen oder der Fotografin. Für eine rechtssichere Nutzung benötigen Sie daher beides: die Einwilligung des Models und eine Nutzungsrechtseinräumung vom Urheber. Ohne Lizenz dürfen Bilder nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden, selbst wenn ein Model-Release vorliegt. Umgekehrt verhindert eine fehlende Einwilligung die Veröffentlichung trotz umfassender Bildlizenz. In der Praxis empfiehlt sich ein sauberes Rechte-Mapping: Welche Nutzungsarten, Medien, Laufzeiten und Territorien deckt die Fotografen-Lizenz ab, welche Bearbeitungen sind gestattet und in welchem Umfang darf der Auftraggeber Inhalte an Agenturen, Kunden oder Plattformen weitergeben. Auch urheberpersönlichkeitsrechtliche Aspekte wie Namensnennung und der Umgang mit Retuschen sollten geklärt sein. So entsteht eine geschlossene Rechtekette, die kreative Spielräume eröffnet, ohne in rechtliche Sackgassen zu führen.

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Wann ein Model-Release sinnvoll ist

Werbliche Kommunikation, Social-Media-Posts und Ads

Sobald Sie Gesichter für Marketing einsetzen, steigt der Bedarf an klaren Freigaben. Das gilt für organische Posts ebenso wie für bezahlte Schaltungen, Reels, Stories, Carousels oder Short-Videos. Ein Release schafft Rechtssicherheit für Motive auf Ihrer Unternehmensseite, in Newslettern, Banner-Kampagnen, Out-of-Home und in Vertriebsunterlagen. Im Social-Media-Umfeld kommen Besonderheiten hinzu: Whitelisting, das Bewerben von Creator-Inhalten auf Ihren Accounts, das Targeting bestimmter Zielgruppen und die Verlängerung in weitere Kanäle. Ein Release, das diese Punkte ausdrücklich abdeckt, verhindert spätere Stopps oder kostspielige Austauschpflichten.

Unternehmenswebseiten, Recruiting-Kampagnen und Employer Branding

Teamfotos, Testimonials, Karriere-Stories und Einblicke in den Arbeitsalltag wirken nur, wenn Sie sie dauerhaft nutzen dürfen. Die Unternehmenswebsite, Jobportale, Messen oder Broschüren haben oft eine längere Laufzeit, weshalb präzise Regelungen zu Einsatzorten, Laufzeit und Archivierung hilfreich sind. Für Mitarbeiterfotos empfiehlt sich eine transparente Einwilligung mit Widerrufsweg, ein geordneter Offboarding-Prozess und eine saubere Ablage der Nachweise. Wer daneben interne Kanäle wie Intranet, Newsletter oder Screens im Gebäude bespielt, sollte diese Verwendungen ebenfalls im Release benennen.

Portfolios von Fotografen, Agenturen und Produzenten

Fotografen, Filmproduzenten und Agenturen möchten Ergebnisse zeigen, um neue Aufträge zu gewinnen. Portfolio-Nutzungen in Online-Galerien, Social Media, Pitches, Wettbewerben oder Awards lassen sich gut durch einen eigenen Baustein im Release absichern. Das schützt die abgebildete Person vor ungewollten Kontexten und gibt Kreativen die notwendige Sichtbarkeit. Wichtig sind klare Grenzen: Wo, wie und in welchem Umfang dürfen die Motive gezeigt werden, dürfen Making-of-Materialien verwendet werden, und wie sind Credits geregelt.

Stock-Plattformen, UGC-Kampagnen, Influencer-Kooperationen

Bei Stock-Anbietern, Creator-Contests oder Influencer-Deals verbreiten sich Inhalte schnell über viele Stationen. Hier braucht es eine Einwilligung, die Weitergaben, Unterlizenzen, internationale Ausspielungen und Bearbeitungen abdeckt. In Kooperationen sollten Sie außerdem festlegen, ob Ihr Unternehmen Beiträge des Influencers bewerben darf, ob Inhalte in Ihren Kanälen gespiegelt werden und welche Freigaben für Paid-Media gelten. Bei UGC empfiehlt sich ein leichter, aber nachweisbarer Consent-Prozess, der auf den geplanten Einsatz zugeschnitten ist.

Grenzfälle: Reportage, Veranstaltungen, Street-Motiv – worauf Sie achten sollten

Reportage und Berichterstattung können ohne Release zulässig sein, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse besteht. Für Werbezwecke ist diese Abwägung deutlich strenger. Bei Events helfen Einladungs- und Hinweistexte, Akkreditierungen und gut sichtbare Informationen am Eingang. Sobald einzelne Personen herausgehoben werden, Porträts entstehen oder Motive später in Recruiting oder Imagewerbung wandern, wird eine Einwilligung sinnvoll. Street-Fotografie lebt von Spontaneität; für redaktionelle Zwecke mag das ausreichen, für Kampagnen sollten Sie besser eine Freigabe einholen oder Motive so wählen, dass Personen nur als Beiwerk erscheinen. Sensible Kontexte, Kinder oder private Räume erfordern besondere Zurückhaltung und eine besonders klare Kommunikation.

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Typische Konstellationen aus der Praxis

Auftragsproduktion mit externem Fotografen

Bei klassischen Kampagnen mit externen Dienstleistern lohnt sich eine klare Rollenverteilung. Das Briefing sollte festhalten, welche Motive entstehen, in welchen Kanälen sie erscheinen dürfen und wie lange die Nutzung geplant ist. Parallel zur Fotografenvereinbarung empfiehlt sich ein Model-Release mit identischen Eckdaten, damit keine Lücken in der Rechtekette entstehen. Sinnvoll sind Passagen zu Bearbeitungen, Composings und dem Einsatz von KI-Tools, damit spätere Retuschen oder Formatadaptionen nicht an Einwilligungsgrenzen scheitern. Für den Produktionsalltag bewährt sich eine digitale Einholung der Einwilligungen am Set, ergänzt um einen Prozess zur Ablage der Nachweise und zur späteren Identifikation der Personen auf den Motiven.

TFP-Shootings und freie Arbeiten

Bei TFP („Time for Pictures“) steht oft der kreative Austausch im Vordergrund. Gerade hier sollten Sie schriftlich regeln, was „Portfolio“ konkret bedeutet, ob Social-Media-Posts erlaubt sind, ob Dritte Inhalte nutzen dürfen und wie Sie mit Paid-Media umgehen. Hilfreich ist eine abgestufte Lösung: eine schlanke Portfoliofreigabe für die Beteiligten und eine zusätzliche, explizite werbliche Freigabe, falls Motive später in Kampagnen wandern. Klären Sie außerdem, ob ein Pseudonym gewünscht ist, ob Credits erscheinen und wie ein etwaiger Widerruf gehandhabt wird, damit sich spätere Konflikte vermeiden lassen.

Mitarbeiter- und Teamfotos

Unternehmenskommunikation lebt von Gesichtern. Für Mitarbeiterfotos empfiehlt sich eine transparente Einwilligung mit klaren Einsatzorten wie Website, Intranet, Print und Social Media. Praktisch ist ein geordneter Offboarding-Prozess: Wenn Personen das Unternehmen verlassen, sollte definiert sein, welche Motive ausgetauscht werden, wie mit Archivseiten umgegangen wird und welche Fristen für Aktualisierungen gelten. Bei sensiblen Bereichen, etwa Gesundheits- oder Diversity-Kampagnen, bietet sich eine feinere Zweckbeschreibung und ein niedrigschwelliger Widerrufskanal an. Interne Leitfäden helfen Teams, Releases korrekt einzuholen und Nachweise zentral zu speichern.

Events, Messen, Schulungen und Seminare

Veranstaltungen bringen eine Mischung aus Reportage- und Porträtmotiven mit sich. Einladungs- und Hinweistexte schaffen Transparenz, ersetzen aber die individuelle Freigabe für herausgehobene Einzelfotos meist nicht. Gut sichtbar platzierte Informationen, gekennzeichnete Fotozonen und ein definierter Ansprechpartner reduzieren Rückfragen. Entstehen Porträts, Interviews oder Testimonial-Statements, ist eine separate Einwilligung sinnvoll, die den geplanten werblichen Einsatz ausdrücklich nennt. Bei Kindern, privaten Räumen oder sensiblen Themen sind erhöhte Zurückhaltung und eine besonders sorgfältige Kommunikation angezeigt.

Kooperationen mit Influencern und Creator-Content

In Kooperationen treffen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Plattformbedingungen aufeinander. Das Model-Release sollte festhalten, ob Ihr Unternehmen Inhalte des Creators auf eigenen Kanälen spiegeln darf, ob Whitelisting und bezahlte Schaltungen erlaubt sind und ob Material an Medien- oder Vertriebspartner weitergegeben werden darf. Regeln Sie, wie lange die Kooperation läuft, wie mit Löschwünschen umgegangen wird und welche Kontexte ausgeschlossen sind. Bei UGC-Aktionen empfiehlt sich ein schlanker, aber dokumentierter Consent-Flow, etwa über ein Formular oder eine Bestätigungs-Mail, damit Sie den Nachweis später führen können.

Einspeisung in Bilddatenbanken und KI-gestützte Workflows

Wer Motive in Stock-Datenbanken oder interne Medienarchive einspielt, sollte die Releases mit den Asset-Metadaten verknüpfen. Wichtig sind klare Rechte für Unterlizenzierungen, internationale Ausspielungen und Bearbeitungen. Bei KI-gestützten Prozessen empfiehlt sich eine ausdrückliche Regelung dazu, ob Aufnahmen für Trainingszwecke, Stil-Transfers oder Generierungen verwendet werden dürfen und welche Grenzen gelten. Auch der Kontextschutz bleibt relevant: Ein neutrales Porträt sollte nicht in sensiblen Umfeldern erscheinen, wenn die Einwilligung das nicht abdeckt. Ein sauberes Rechte-Mapping und ein Freigabe-Check vor Veröffentlichung verhindern, dass Inhalte später wieder aus Kampagnen gezogen werden müssen.

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Inhalt eines belastbaren Model-Releases

Parteien, Identifikation der abgebildeten Person und Beschreibung der Produktion

Ein wirksames Release beginnt mit klaren Parteienangaben. Dazu gehören der vollständige Name und die Kontaktdaten der abgebildeten Person, gegebenenfalls der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen, sowie die Angaben des Auftraggebers und des Fotografen. Hilfreich sind außerdem ein Projekt- oder Kampagnenname, Produktionsdatum, Dreh- und Aufnahmeorte und eine kurze Beschreibung der Motive. Ein Hinweis zur sicheren Identifikation – etwa durch Referenzfotos, Dateinamen oder interne Asset-IDs – erleichtert die spätere Zuordnung und den Nachweis.

Nutzungszwecke und Reichweite der Einwilligung

Die abgebildete Person sollte wissen, wofür die Inhalte eingesetzt werden. Formulierungen, die den geplanten Zweck verständlich beschreiben, erhöhen die Verlässlichkeit. Typisch sind Marketing, PR, interne Kommunikation, Recruiting oder Portfoliozwecke. Je konkreter der Nutzungsrahmen umrissen ist, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse. Wenn redaktionelle und werbliche Einsätze nebeneinander stehen, empfiehlt sich eine getrennte Beschreibung, damit klar bleibt, welche Maßstäbe gelten.

Medien, Kanäle und Plattformen einschließlich Social Media

Ein Release sollte die vorgesehenen Medienarten benennen. Gemeint sind etwa Webseiten, Social-Media-Auftritte, Newsletter, Printprodukte, Videoportale, Messen, Außenwerbung, POS-Material oder Präsentationen. Im Social-Media-Bereich lohnt sich eine ausdrückliche Erwähnung von Funktionen wie Reels, Stories, Ads, Whitelisting und die Bewerbung von Creator-Inhalten. Da Plattformen eigene Bedingungen haben, ist es sinnvoll, die üblichen Reichweiten und technischen Bearbeitungen (Zuschneiden, Untertitel, Tonspuren) gleich mit zu adressieren.

Räumliche und zeitliche Reichweite, Kampagnenlaufzeiten und Archiv

Territorium und Laufzeit geben Ihrem Team Planungssicherheit. Eine weltweite Nutzung ist nicht immer erforderlich; manchmal reicht eine regionale oder nationale Reichweite aus. Bei der Zeitdauer hilft eine an der Kampagne orientierte Laufzeit mit anschließenden Archiv- oder Referenzrechten. Archivnutzungen decken etwa Projektchroniken, Pitch-Unterlagen oder interne Reports ab, ohne eine dauerhafte werbliche Ausspielung zu erlauben.

Bearbeitungsrechte, Composings, Retusche und Einsatz von KI-Tools

Bearbeitungen sind in der Praxis unvermeidbar. Es sollte geregelt werden, welche Anpassungen zulässig sind, zum Beispiel Zuschnitt, Farbkorrektur, Untertitel, Texteinblendungen oder Formatadaptionen. Für Montagen, Composings, Gesichtstausch oder stilprägende Retuschen gelten strengere Maßstäbe. Wer KI-gestützte Tools einsetzt, sollte klarstellen, ob generative Veränderungen am Porträt oder eine Nutzung der Aufnahmen zu Trainingszwecken überhaupt vorgesehen sind. Grenzen zum Schutz vor entstellender Darstellung schaffen Vertrauen und senken das Konfliktpotenzial.

Kontextschutz und sensible Themen

Ein Foto kann durch den Begleittext oder das Umfeld eine völlig neue Aussage erhalten. Ein fairer Kontextschutz schließt sensible Themen aus, etwa Gesundheit, Religion, Sexualität, politische Positionierungen oder strafrechtliche Inhalte. Ebenso sinnvoll sind Regelungen, die abwertende oder rufschädigende Umfelder ausschließen. Wer mit Stock- oder UGC-Workflows arbeitet, sollte sicherstellen, dass diese Vorgaben entlang der gesamten Kette erkennbar bleiben.

Namensnennung, Credits und Umgang mit Pseudonymen

Nicht jede Veröffentlichung nennt die abgebildete Person. Wenn eine Nennung gewünscht oder vertraglich vorgesehen ist, hilft eine kurze, eindeutige Regel. Bei Portfolios von Fotografen oder Agenturen können gestaffelte Lösungen praktikabel sein: Nennung, Pseudonym oder ganz ohne Credit, je nach Medium. Klare Absprachen vermeiden späteren Ärger bei Awards, Ausstellungen oder Pressearbeit.

Vergütung, Buyout, Spesen und Gegenleistungen

Die Einwilligung kann gegen Honorar, Pauschale oder Sachleistungen erteilt werden. Buyouts sind gebräuchlich, wenn eine breite, längerfristige Nutzung geplant ist. Wichtig ist die Anknüpfung an den beschriebenen Nutzungsumfang. Werden Kanäle oder Laufzeiten später erweitert, kann eine ergänzende Vereinbarung vorgesehen werden. Reisekosten, Spesen, Aufwandspauschalen oder Produktgutscheine werden am besten knapp, aber präzise geregelt.

Unterlizenzierung, Weitergabe an Kunden und Partner

Viele Projekte binden Dienstleister, Medienpartner oder Vertriebskanäle ein. Ein Release sollte daher die Weitergabe an sorgfältig benannte Partner ermöglichen, soweit sie die vereinbarten Zwecke erfüllen. Nützlich ist eine Pflicht, diese Partner auf die Grenzen der Einwilligung zu verpflichten und Missbrauch zu verhindern. Für internationale Rollouts kann eine kurze Regel zur Datenübermittlung und zum Umgang mit abweichenden Rechtslagen ergänzt werden.

Haftung, Freistellung und Zusicherungen

Reibungslose Abläufe profitieren von klaren Zusagen. Die abgebildete Person kann versichern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, etwa durch Marken, Kleidung, Tattoos oder Exklusivbindungen, soweit ihr dies bekannt ist. Der Auftraggeber wiederum kann zusagen, die Inhalte nur im vereinbarten Rahmen zu verwenden und bei Rechtsverletzungen zügig zu reagieren. Eine maßvolle Freistellungsklausel sorgt für einen fairen Ausgleich, ohne die Gegenseite unangemessen zu belasten.

Datenschutzbausteine: Informationspflichten, Speicherdauer, Kontakt für Widerrufe

Fotos und Videos sind personenbezogene Daten. Ein kurzer Informationsblock erklärt, wer Verantwortlicher ist, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden, auf welcher Grundlage dies geschieht, wie lange eine Speicherung vorgesehen ist und welche Rechte Betroffene haben. Eine erreichbare Kontaktadresse für Auskunftsbegehren und Widerrufe schafft Transparenz. Praktisch ist ein Hinweis auf typische Löschprozesse, etwa den Austausch von Motiven und das Beenden laufender Schaltungen, soweit dies organisatorisch möglich ist.

Form der Einwilligung: schriftlich, digital, E-Signature, Video-Consent

In dynamischen Produktionen bewähren sich digitale Verfahren. E-Signaturen, App-Formulare oder Tablet-Lösungen am Set erleichtern die Nachweisführung. Ein sauberer Zeitstempel, die Identifikation der Person und ein leicht zugängliches Exemplar des Releases stärken die Beweiskraft. Bei spontanen Situationen kann ein kurzer Video-Consent helfen, wenn die wesentlichen Inhalte klar und verständlich wiedergegeben werden und später schriftlich bestätigt werden. Mehrsprachige Fassungen und eine verständliche Sprache sind ein Plus, gerade bei internationalen Teams.

So entsteht ein Release, das die Interessen aller Beteiligten in Einklang bringt und den kreativen Spielraum erhält, ohne die rechtlichen Leitplanken aus dem Blick zu verlieren.

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Besondere Risiken und wie Sie sie reduzieren

Nacktheit, Gesundheit, politische oder weltanschauliche Kontexte

Motivwelten mit Nacktheit, Gesundheitsbezug oder politischen und weltanschaulichen Aussagen gelten als besonders sensibel. Hier empfiehlt sich eine ausdrückliche, separate Einwilligung mit klarer Sprache, präziser Zweckbeschreibung und deutlichen Kontextgrenzen. Ein Vorgespräch, Moodboards und ein schriftlich bestätigtes Freigabekonzept schaffen Vertrauen. Am Set helfen geschlossene Bereiche, reduzierte Teamgrößen und eine Ansprechperson gleichen Geschlechts für heikle Situationen. Für spätere Nutzungen sollten sensible Umfelder ausgeschlossen sein und ein schneller Weg für Rückfragen oder Korrekturen vereinbart werden.

Erkennbare Dritte, Tattoos, Kunstwerke, Marken und Locations

Sobald weitere Personen, markante Tattoos, Kunstwerke, Markenlogos oder private Räume ins Bild geraten, kommen zusätzliche Rechteebenen ins Spiel. Hausrecht, Marken- und Urheberrechte lassen sich häufig mit Property- oder Location-Releases, Freigaben der Rechteinhaber oder neutralen Set-Designs beherrschen. Praktisch bewährt sich ein „Clean Frame“: generische Kleidung, verdeckte Labels, lizenzfreie Requisiten und Blickwinkel, die geschützte Elemente nicht in den Mittelpunkt rücken. Unkenntlichmachung, Zuschneiden oder Austausch von Requisiten sind gangbare Wege, sollten aber nicht das Grundkonzept tragen. Wer Reportageelemente einbindet, plant besser einen Alternativshot ein, falls eine Freigabe später nicht vorliegt.

Deepfakes, Face-Swap, KI-Generierung aus Porträts

KI-gestützte Bearbeitungen können Motive stark verändern. Ein modernes Model-Release sollte daher regeln, ob generative Verfahren verwendet werden dürfen, ob Gesichtstausch, Stiltransfers oder synthetische Erweiterungen zulässig sind und wie weit Retuschen gehen dürfen. Sinnvoll ist eine klare Grenze gegen entstellende Darstellungen, ein Verbot der Nutzung von Porträts zu Trainingszwecken ohne ausdrückliche Zustimmung und eine Pflicht zur Dokumentation der Bearbeitungsschritte. Technische Nachweise wie Inhaltsnachweise in Metadaten und ein internes Freigabeprotokoll reduzieren Streitpotenzial, wenn Motive später hinterfragt werden.

Internationale Kampagnen und unterschiedliche Rechtslagen

Bei Ausspielungen außerhalb des Heimatmarkts ändern sich Bewertungsmaßstäbe, Plattformbedingungen und kulturelle Erwartungen. Territorien und Laufzeiten sollten deshalb mit Augenmaß gewählt werden. Ein gestuftes Vorgehen – zunächst Kernmärkte, später Erweiterung – hält Anpassungen leichter möglich. Lokale Rechtsprüfung, sprachlich angepasste Einwilligungen und ein klares Rechte-Mapping für Agentur- und Vertriebspartner senken Risiken deutlich. Für Datentransfers und Hosting empfiehlt sich ein kurzer Hinweis im Release sowie interne Leitlinien, welche Plattformfunktionen in welchen Ländern genutzt werden.

Reputationsrisiken durch unpassende oder nachträglich kritische Kontexte

Ein neutrales Porträt kann durch Begleittext, Platzierung oder spätere Ereignisse eine neue Bedeutung erhalten. Ein Kontextschutz im Release schließt sensible Umfelder und rufschädigende Verwendungen aus und verpflichtet Partner auf dieselben Grenzen. Redaktions- und Rechtsfreigaben vor Veröffentlichung, Negativlisten für Platzierungen, ein regelmäßiger Re-Use-Check vor Kampagnenverlängerungen und ein definierter Takedown-Prozess mit Ansprechpartnern und Reaktionsfristen helfen im Alltag. Ein kurzer Krisenplan – wer entscheidet, wie kommuniziert wird, welche Motive ersetzt werden – sorgt dafür, dass Maßnahmen zügig umgesetzt werden können.

Durch vorausschauende Planung, klare Einwilligungen und saubere Prozesse lassen sich heikle Bereiche beherrschbar halten, ohne kreative Ideen auszubremsen.

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Widerruf und Rückruf von Einwilligungen

Unterschiedliche Rechtsfolgen je nach Nutzungszweck und Gegenleistung

Die datenschutzrechtliche Einwilligung ist grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Die bildnisrechtliche Einwilligung nach § 22 KUG ist demgegenüber nur ausnahmsweise aus wichtigem Grund widerrufbar; ein bloßer Meinungswandel genügt nicht. Für redaktionelle Zwecke kann eine Abwägung erforderlich sein, während in der Werbung die Nutzung nach einem Widerruf meist zu stoppen ist. Hat die abgebildete Person eine Gegenleistung erhalten, etwa Honorar oder Sachleistungen, bleiben vertragliche Absprachen grundsätzlich bestehen, soweit sie nicht vom Widerruf erfasst werden. In solchen Fällen sind ergänzende Lösungen praktikabel, zum Beispiel eine angepasste Laufzeit, ein Kanalwechsel oder ein Zusatzhonorar für Restnutzungen. Bei Mitarbeiterfotos empfiehlt sich ein geordneter Offboarding-Prozess, der vorsieht, wie Motive bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgetauscht werden.

Umgang mit bereits veröffentlichten Inhalten und Restbeständen

Nach einem Widerruf stellt sich die Frage, was mit vorhandenen Veröffentlichungen geschieht. Online-Inhalte lassen sich häufig zügig austauschen oder de-publizieren. Bei gedruckten Materialien, Out-of-Home-Flächen oder bereits ausgelieferten Präsentationen ist ein sofortiger Austausch nicht immer möglich. Hier hilft eine sachgerechte Übergangsregel, die den nächsten Drucklauf, die planmäßige Demontage oder eine Kennzeichnung vorsieht. Für Social Media ist zwischen Inhalten auf Ihren eigenen Kanälen und Drittpostings zu unterscheiden. Eigene Beiträge können Sie ersetzen oder löschen, bei Reposts und geteilten Inhalten auf fremden Accounts braucht es oft einen kooperativen Ansatz mit klarer Bitte um Entfernung.

Praktikable Wege für De-Publishing, Austausch und Neu-Lizenzierung

Im Alltag bewähren sich klare Schritte. Zunächst sollten Sie laufende Schaltungen stoppen, Whitelisting deaktivieren, Creator Ads beenden und programmatische Ausspielungen aussetzen. Im nächsten Schritt werden Motive auf Website, Landingpages, Intranet, Newslettern und Sales-Unterlagen ersetzt. Ein technisch sauberer Austausch umfasst das Aktualisieren von Medien-IDs, die Bereinigung von Caches, CDN-Invalidierungen und gegebenenfalls das Entfernen aus Sitemaps. Für Kampagnenmaterial sind Ersatzmotive vorzuhalten, damit Budgets nicht ins Leere laufen. Wenn der ursprüngliche Zweck weiterverfolgt werden soll, ist eine Neu-Lizenzierung mit engerem Kontext, kürzerer Laufzeit oder reduziertem Kanalumfang eine gangbare Option. Bei Events und Reportagen lassen sich Porträtmotive häufig durch Weitwinkelaufnahmen oder Beiwerk-Szenen ersetzen.

Dokumentation, Nachweiskette und Kommunikation mit Betroffenen

Transparenz entschärft Konflikte. Ein strukturierter Prozess protokolliert, wann der Widerruf eingegangen ist, wer intern verantwortlich ist, welche Kanäle betroffen sind und welche Maßnahmen veranlasst wurden. Hilfreich sind Zeitstempel, Ticket- oder Vorgangsnummern, Screenshots vor und nach der Änderung, Exportlisten aus Ad-Accounts, CDN-Logs und Bestätigungen externer Partner. Die Kommunikation mit der betroffenen Person sollte zeitnah, freundlich und lösungsorientiert erfolgen. Bestätigen Sie den Eingang, beschreiben Sie die geplanten Schritte, geben Sie eine realistische Reihenfolge an und melden Sie den Abschluss zurück. Für wiederkehrende Fälle lohnt sich eine zentrale Widerrufsadresse, ein standardisiertes Antwortschreiben und ein internes Handbuch, das Zuständigkeiten, Fristen und Eskalationswege zusammenfasst.

So bleibt der kreative Einsatz von Bildern handhabbar, auch wenn Einwilligungen später angepasst oder aufgehoben werden. Ein klarer Prozess, erreichbare Ansprechpersonen und gut gepflegte Nachweise schaffen Vertrauen – intern wie extern.

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Praxis-Checklisten

Vor dem Shooting: Planung, Rollen, Dokumente, Hinweise

  • Ziel und Nutzungsrahmen definieren: Motive, Kanäle, Laufzeit, Territorien, sensible Kontexte, Alternativmotive und Eskalationswege
  • Rollen festlegen: Verantwortlicher für Bildrechte, Kontakt für Widerrufe, Freigabe- und Abnahmeprozess, Ansprechpartner am Set
  • Dokumente vorbereiten: Model-Release (inklusive Minderjährigenvariante), Property-/Location-Releases, Fotografenlizenz, NDA, Hausordnung, ggf. Musik- und Markenfreigaben
  • Transparenz sicherstellen: leicht verständlicher Informationshinweis zum Datenschutz mit Kontaktmöglichkeit für Auskunft und Widerruf
  • Identifikation organisieren: eindeutige Zuordnung per Referenzfoto, Asset- oder Release-ID; Ausweisdaten nur, wenn es rechtlich geboten ist
  • Digitale Abläufe einrichten: E-Signatur-Tool, Tablets, Offline-Fallback, Versionskontrolle und sichere Ablage
  • Set- und Eventhinweise planen: Einladungs- und Eingangshinweise, Akkreditierungen, Fotozonen, deutlich erkennbare Ansprechpartner
  • Minderjährige berücksichtigen: Einwilligungen der Sorgeberechtigten, anwesende Aufsichtsperson, dokumentierte Erreichbarkeit
  • Rechte Dritter prüfen: Marken, Kunstwerke, Tattoos, private Räume, Requisiten und Hausrecht; bei Bedarf neutrale Alternativen einplanen
  • Umgang mit KI definieren: erlaubte Bearbeitungen, Ausschluss von Trainingszwecken, Dokumentation der Schritte
  • Krisen- und Takedown-Plan skizzieren: Ersatzmotive, interne Zuständigkeiten, Reaktionsweg für schnelle Entfernungen

Am Set: Identifikation, Briefing, Einholung der Einwilligungen

  • Teilnehmer-Check-in und Kurzbriefing: Zweck, Kanäle, Laufzeit, Kontextgrenzen, Widerrufsweg, Ansprechperson
  • Einwilligungen einholen: E-Signatur mit Datum, Uhrzeit, Release-ID und Personenbezug; bei Minderjährigen Nachweise der Vertretungsberechtigung
  • Shotlist und Zuordnung pflegen: Motivliste, Dateinamen, Verknüpfung zu Release-IDs, Referenzfotos zur späteren Identifikation
  • Kontextschutz umsetzen: unkritische Bildwinkel, neutrale Kleidung, verdeckte Logos, „Clean Frame“ für heikle Motive
  • Bearbeitungen transparent machen: geplante Retuschen, Formatadaptionen, Untertitel; KI-Einsatz vorab erläutern
  • Privatsphäre sichern: geschützte Bereiche, kontrollierter Monitor-Zugang, geregelte RAW-Daten-Handhabung
  • Gegenleistungen dokumentieren: Honorar, Buyout, Spesen, Sachleistungen mit Bezug auf den Nutzungsumfang
  • Alternativen parat halten: bei verweigerter Einwilligung auf Beiwerk-Motive, Maskierung oder Ersatzshots ausweichen

Nach dem Shooting: Ablage, Rechte-Mapping, Metadaten

  • Strukturierte Ablage erstellen: unveränderliche Dateinamen, Projekt- und Motivordner, gesicherte Backups
  • Metadaten pflegen: IPTC/XMP mit ModelReleaseStatus, PropertyReleaseStatus, Release-ID, Territorium, Laufzeit, Kontextgrenzen, Kontakt für Widerrufe
  • Rechte-Mapping prüfen: Matrix aus Model-, Urheber-, Property- und Markenrechten; offene Punkte markieren und nachfassen
  • Datenschutz umsetzen: Zugriffsrechte, Speicherdauern, Löschfristen, zentraler Widerrufskanal
  • Drittrechte nachhalten: erkennbare Personen ohne Release, markante Kunstwerke, Logos; bei Bedarf Unkenntlichmachung oder Austausch
  • KI-Bearbeitungen kennzeichnen: Vermerk in Metadaten, Inhaltsnachweise, internes Freigabeprotokoll
  • Portfolio-Freigaben trennen: klare Kennzeichnung, gewünschte Credits oder Pseudonyme
  • Nachweise sichern: Export aus E-Signatur-System, Logs, Zeitstempel, Verknüpfung von Releases und Assets
  • Offboarding berücksichtigen: Liste betroffener Mitarbeiter, Plan für Austausch und Archiv-Kennzeichnung

Vor der Veröffentlichung: Kontext- und Rechte-Check, Freigaben

  • Rechte final prüfen: Nutzungsarten, Kanäle, Laufzeit, Territorium, Unterlizenzierungen und Urheberlizenz im Abgleich mit dem Release
  • Kontext bewerten: Headline, Copy, Umfeld, Zielgruppen-Targeting; sensible Themen und Negativlisten beachten
  • Bearbeitungen abgleichen: Retuschen im vereinbarten Rahmen, keine entstellende Darstellung, ggf. Hinweis auf KI-Anteile
  • Plattformvorgaben berücksichtigen: AGB, Werberichtlinien, Alters- und Länderbeschränkungen
  • Takedown-Vorsorge treffen: zuständiger Kontakt, interne Reaktionsfristen, CDN-Invalidierung, Stop von Ads und Whitelisting
  • Freigaben einholen: juristische und datenschutzrechtliche Freigabe, Brand-Freigabe, bei heiklen Motiven optional Vorabansicht für Betroffene
  • Dokumentation erstellen: Screenshots, Permalinks, Kampagnen-ID, Verknüpfung zur Release- und Rechteakte
  • Monitoring planen: Alerts, Social Listening, Reminder für Laufzeitende und Re-Use-Checks
  • Archivstrategie festlegen: Archiv- oder Referenznutzung, De-Publishing nach Ablauf, Sperrvermerke für kritische Motive

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Häufige Fehler – und wie Sie es besser lösen

Zu vage Nutzungsbeschreibungen

Wenn der Zweck nur allgemein mit „für Marketing“ umschrieben ist, entstehen Unsicherheiten bei Kanälen, Laufzeit und Territorium. Das führt in der Praxis zu Rückfragen, Stopps oder Nachlizenzierungen kurz vor dem Go-live.
So lösen Sie es: Beschreiben Sie den Nutzungsrahmen verständlich und konkret. Nennen Sie typische Einsatzorte wie Website, Social Media, Print, Präsentationen und Messen, skizzieren Sie die geplante Laufzeit mit Verlängerungsoption und legen Sie das Territorium fest. Für spätere Erweiterungen hilft eine kurze Nachlizenz-Klausel mit klaren Parametern.

Fehlende Kontextgrenzen

Ein neutrales Motiv kann durch Umfeld und Text eine andere Aussage erhalten. Ohne Kontextschutz besteht das Risiko, dass die Darstellung als unpassend empfunden wird oder in sensible Themen rutscht.
So lösen Sie es: Verankern Sie einen fairen Kontextschutz. Schließen Sie sensible Umfelder aus, etwa Gesundheit, Sexualität, Religion, Politik oder strafrechtliche Bezüge. Halten Sie fest, dass keine entstellende oder rufschädigende Verwendung stattfindet und dass Partner entlang der Kette an diese Grenzen gebunden werden.

Keine klare Regelung zu Bearbeitungen und KI

Retusche, Formatadaptionen und KI-gestützte Schritte sind heute üblich. Ohne klare Regeln drohen spätere Einwände, gerade bei Composings, Face-Swap oder stilprägenden Veränderungen.
So lösen Sie es: Differenzieren Sie. Erlauben Sie grundlegende Anpassungen wie Zuschnitt, Farbkorrektur, Untertitel. Regeln Sie gesondert Montagen, deutliche Stiländerungen und KI-Generierungen aus Porträts. Schließen Sie entstellende Darstellungen aus, definieren Sie Transparenzpflichten und halten Sie fest, ob Trainingszwecke ausgeschlossen sind.

Unklare Zuständigkeiten in der Lieferkette

Zwischen Unternehmen, Agentur, Produktion, Fotograf und Plattform kann Verantwortung leicht verschwimmen. Das erschwert Freigaben, Takedowns und Nachweise.
So lösen Sie es: Ordnen Sie Rollen und Pflichten zu. Bestimmen Sie einen Verantwortlichen für Bildrechte, benennen Sie den Kontakt für Widerrufe, definieren Sie Freigabe- und Abnahmewege. Legen Sie fest, welche Partner unterlizensiert werden dürfen und dass diese die Einwilligungsgrenzen einhalten. Ein einfaches Rechte-Mapping verhindert Lücken zwischen Model-Release, Urheberlizenz, Property- und Markenfreigaben.

Versäumte Informationspflichten und fehlende Widerrufswege

Einwilligungen überzeugen eher, wenn sie transparent sind. Fehlen Informationen zur Datenverarbeitung oder ein erreichbarer Kontakt, entstehen Misstrauen und operative Hürden im Widerrufsfall.
So lösen Sie es: Ergänzen Sie das Release um einen kompakten Datenschutzblock. Nennen Sie Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Empfängergruppen und eine erreichbare Kontaktadresse für Auskunft und Widerruf. Beschreiben Sie in knappen Worten, wie ein Widerruf umgesetzt wird, etwa Austausch von Motiven, Stop laufender Schaltungen und Bereinigung von Caches. Ein zentraler Posteingang und standardisierte Antworten beschleunigen die Umsetzung.

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So unterstützen wir Sie

Schnelle Prüfung Ihrer bestehenden Releases

Wir prüfen Ihre vorhandenen Einwilligungen, Vorlagen und Prozesse mit Blick auf typische Lücken: unklare Nutzungszwecke, fehlende Kontextgrenzen, Bearbeitungen und KI, Unterlizenzierung, Laufzeiten und Territorien. Sie erhalten eine verständliche Risikoeinschätzung, Prioritäten für kurzfristige Anpassungen und präzise Formulierungsvorschläge, die zu Ihren Kanälen und Workflows passen.

Erstellung passgenauer Vorlagen und Prozess-Guides

Wir entwickeln modulare Templates für unterschiedliche Einsätze – Mitarbeiterfotos, Kampagnenmotive, Events, TFP/Portfolio, Influencer- und UGC-Formate, Minderjährige und internationale Rollouts. Dazu gehören auch ein schlanker Datenschutzblock, klare Regeln zu Bearbeitungen und KI sowie praxistaugliche Prozess-Guides für Marketing, HR, PR und Produktion.

Hilfe bei Abmahnungen, Löschungen und Krisenkommunikation

Wenn es kritisch wird, sorgen wir für eine zügige Erstbewertung, definieren Takedown- und Austauschschritte und übernehmen die Kommunikation mit Anspruchsgegnern und Plattformen. Sie profitieren von belastbaren Textbausteinen für Stellungnahmen, Vergleichsoptionen und einem praxisnahen Kommunikationsleitfaden. Ziel ist eine Lösung, die Rechtsrisiken reduziert und Kampagnen- sowie Reputationsschäden begrenzt.

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