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'Mit starken Wellen gegen Fett' – getarnte Anzeige?

| Wettbewerbsrecht

Ein Zeitungsverlag handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er Anzeigen wie Redaktionsbeiträge erscheinen lässt und sie auf einer Zeitungsseite veröffentlicht, die klar erkennbar mit "Anzeigen-Forum" übertitelt ist. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und führte aus, ein Wettbewerbsverstoß sei auszuschließen, da jeder Leser dieser Zeitung die Werbeanzeige ausreichend von den übrigen Beiträgen auf den Zeitungsseiten unterscheiden könne. Die Anzeige unter der Überschrift "Mit starken Wellen gegen Fett" hatte reißerisch die Vorzüge einer Therapie mit Ultraschallwellen angepriesen, welche den Abbau von Fett im Körper beschleunigen können sollen. Die Werbung war in Form eines Berichtes über eine Kosmetikerin gestaltet, welche diese Methode statt einer Fettabsaugung anwendet und enthielt die Kontaktdaten des Kosmetikunternehmens. Das Layout war wie bei einem redaktionellen Artikel gestaltet. Die Kosmetikerin hatte die Anzeige finanziert. Gemeinsam mit anderer Werbung von verschiedenen Firmen erschien sie in einer Zeitung aus Schleswig-Holstein auf einer Seite welche mit "Anzeigen-Forum" betitelt war.

Geklagt hatte hiergegen ein Verband aus Berlin, dessen Auffassung zufolge in der Anzeige ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) liegen soll. Dem schloss sich das Gericht nicht an, da ein verständiger und aufmerksamer Leser die Anzeige problemlos als Werbung erkennen könne. Das sei auch wegen der deutlichen Kennzeichnung der Seite durch die Überschrift "Anzeigen-Forum" der Fall sowie durch die deutliche Werbesprache. Es sei nicht notwendig, jede Anzeige einzeln als solche zu kennzeichnen. 

29.12.2011 - 6 U 30/11 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

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