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Markenrechtliche Abmahnung ÖKO-TEST Label

Abmahnung ÖKO-TEST Label durch die Kanzlei Schalast & Partner im Namen der ÖKO-TEST Verlags GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Es scheinen vermehrt markenrechtliche Abmahnungen des ÖKO-TEST Verlags GmbH durch die Kanzlei Schalast & Partner, Frankfurt, ausgesprochen worden zu sein. Bei der uns vorliegenden Abmahnung geht die ÖKO-TEST Verlags GmbH gegen die unberechtigte Verwendung des ÖKO-TEST Label vor. Der Vorwurf ist unter anderem die unberechtigte Verwendung des Label für ein nicht von der ÖKO-TEST Verlags GmbH getestetes Produkt sowie auch die Verwendung des Label für ein getestetes Produkt, dessen Test jedoch durch einen neuen Test überholt wurde. Aufgrund der Nutzungsbedingungen für das ÖKO-Test Label sei die Nutzung des veralteten Testergebnisses aufgrund aktualisierter Prüfungskriterien nicht mehr zulässig.

Tatsächlich enthalten die aktuellen Nutzungsbedingungen (Fassung 15.12.2014) der ÖKO-TEST Verlags GmbH den folgenden Zusatz:

"VIII. Dauer der Nutzung
1) Die Dauer der Nutzung beträgt fünf Jahre ab Erstveröffentlichung des entsprechenden Testergebnisses, soweit der Nutzer das mit dem ÖKO-TEST-Label versehene Produkt in nach diesen Bedingungen zulässiger Weise in den Verkehr gebracht hat, wobei der Nutzer für die Testidentität des Produktes / der Dienstleistung einzustehen hat.
2) Das Inverkehrbringen des Labels durch den Nutzer ist auch vor Ablauf von fünf Jahren nach Erstveröffentlichung nicht mehr gestattet sobald
• ein neuer Test der gleichen Produktgruppe veröffentlicht wurde, es sei denn, der neue Test wurde nach den gleichen Kriterien wie der zeitlich ältere durchgeführt und / oder
• Beschaffenheit oder Merkmale des Produktes geändert worden sind und / oder
 • sich produktrelevante gesetzliche Bestimmungen und/oder neue Möglichkeiten oder Erkenntnisse der Untersuchungs- oder Bewertungsmethodik die rechtlichen und/oder wissenschaftlichen Grundlagen für die Testbewertung geändert haben.
3) Insbesondere ist die Bewerbung eines solchen Produkts/einer solchen Dienstleistung mit dem ÖKO-TEST Label auch dann nicht mehr gestattet, wenn in Zusammenhang mit dem Label oder der Werbung insgesamt darauf hingewiesen wird, dass ÖKO-TEST zu der maßgeblichen Produktgruppe einen neuen Test veröffentlicht hat."

Unter Punkt III. des Abmahnschreibens, fordert die Kanzlei Schalast & Partner im Namen der ÖKO-TEST Verlags GmbH unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zudem die Auskunft darüber, wie lange das ungetestete Produkt mit dem ÖKO-TEST Label beworben wurde und wie viel Stück dieses Produktes, mit dem Label bedruckt,  an Dritte versendet wurden. Des Weiteren fordert die ÖKO-TEST Verlags GmbH auch den Namen und die Anschrift der gewerblichen Empfänger der vorgenannten Produkte.

Dieses Auskunftverlangen könnte aus unserer Sicht weitere markenrechtliche Abmahnungen vorbereiten.
Abschließend legt die Kanzlei Schalast & Partner im Namen der ÖKO-TEST Verlags GmbH der uns vorliegenden Abmahnung einen Streitwert von 100.000,00 EUR zugrunde, was einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.973,90 EUR auslösen würde. Hiervon aber noch nicht abgedeckt wären weitergehende Ersatzansprüche die sich erst nach Erfüllung der Auskunftsansprüche gegenüber der ÖKO-TEST Verlags GmbH beziffern lassen könnten.

Grundsätzlich sollte bei der Unterzeichnung einer von dem Rechteinhaber vorgelegten Entwurfes einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beachtet werden, dass zwischen den Parteien ein zivilrechtlicher Vertrag entsteht, der im Zweifel ein Leben lang wirksam bleibt. Ein solcher Entwurf kann unter Umständen über das "gesetzlich" Notwendige hinausgehen.

Sollten auch Sie mit einem solchen Schreiben konfrontiert sein, sprechen Sie uns gerne an.

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