Löschung eines E-Mail-Accounts nach Ausscheiden eines Mitarbeiters
Wenn ein Unternehmen (in diesem Fall ein Fahrradkurierdienst) innerhalb eines Vertragsverhältnisses für einen mitarbeitenden Vertragspartner (in diesem Fall ein Fahrradkurier) einen E-Mail-Account bereitgestellt, in welchem dieser auch private E-Mails gespeichert hält, so ergibt es sich aus vertraglichen Nebenpflichten, dass das Unternehmen nach Beendigung des Vertrags von einer Löschung des Accounts solange abzusehen hat, bis entschieden ist, dass der Vertragspartner kein Interesse mehr an der Nutzung des Accounts hat.
Beschluss des OLG Dresden vom 05.09.2012
JurPC Web-Dok. 52/2013
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