Der Lizenzvertrag - Ein Leitfaden

Ob innovative Software, wertvolle Marken oder bahnbrechende Patente – geistiges Eigentum ist in der modernen Wirtschaft eine der wichtigsten Ressourcen. Doch wie können Unternehmen ihre Schutzrechte rechtssicher und gewinnbringend verwerten, ohne sie vollständig aus der Hand zu geben? Die Antwort: Lizenzverträge.
Lizenzverträge sind das Rückgrat zahlreicher Geschäftsmodelle. Sie ermöglichen es Unternehmen, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, ohne die Kontrolle über ihr geistiges Eigentum zu verlieren. Von weltweit tätigen Konzernen bis hin zu kleinen Start-ups – Lizenzverträge spielen in fast jeder Branche eine zentrale Rolle. Ob Software-Lizenzen, Patente oder Markenrechte: Eine clever verhandelte Lizenzvereinbarung kann den Unterschied zwischen wirtschaftlichem Erfolg und rechtlichen Problemen ausmachen.
Doch die Gestaltung eines Lizenzvertrags ist komplex. Welche Nutzungsrechte werden eingeräumt? Welche Lizenzmodelle sind üblich? Wie können Risiken – etwa durch Unterlizenzen, Haftung oder Insolvenz – minimiert werden? Und welche rechtlichen Stolpersteine müssen beachtet werden?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
· Was ein Lizenzvertrag ist und welche Arten es gibt
· Welche rechtlichen Regelungen zu beachten sind
· Wie Lizenzgebühren berechnet und vertraglich fixiert werden
· Wie der Lizenzierungsprozess optimal gestaltet wird
Mit zahlreichen Praxisbeispielen, Gerichtsentscheidungen und konkreten Tipps bietet dieser Beitrag eine fundierte Orientierung – sowohl für Unternehmen, die Lizenzen vergeben möchten, als auch für Lizenznehmer, die sich absichern wollen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Lizenzverträge sichern und monetarisieren geistiges Eigentum – Sie ermöglichen es Unternehmen, Patente, Marken und Urheberrechte gewinnbringend zu verwerten, ohne ihre Schutzrechte abzugeben. Ohne klare Lizenzverträge drohen rechtliche Unsicherheiten und wirtschaftliche Verluste.
- Lizenzmodelle und Gebühren flexibel anpassen – Lizenzgebühren können als Einmalzahlung, Umsatzbeteiligung oder Stücklizenz gestaltet werden. Unternehmen sollten strategisch abwägen, ob eine exklusive, nicht-exklusive oder zeitlich befristete Lizenz sinnvoll ist.
- Rechtliche und wirtschaftliche Fallstricke vermeiden – Eine präzise Vertragsgestaltung verhindert Streitigkeiten über Haftung, Unterlizenzen und Insolvenzrisiken. Besonders wichtig: Schriftformerfordernisse für Marken- und exklusive Urheberrechtslizenzen, steuerliche Aspekte und kartellrechtliche Einschränkungen.
Was ist ein Lizenzvertrag?
Was regelt ein Lizenzvertrag?
Welche Arten von Lizenzen gibt es?
Bestimmung des Lizenzgegenstands
Gibt es Formvorschriften für Lizenzverträge?
Die Lizenzgebühr
Wie läuft der Prozess der Lizenzierung ab?
Was ist ein Lizenzvertrag?
Ein Lizenzvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer, in der der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht einräumt, ein bestimmtes immaterielles Gut unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Dabei bleibt der Lizenzgeber grundsätzlich Eigentümer des Rechts, während der Lizenznehmer eine Nutzungsbefugnis erhält. Lizenzverträge sind in verschiedenen wirtschaftlichen, technologischen und kreativen Bereichen von zentraler Bedeutung, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht sowie in der Software- und Markenbranche.
1. Rechtliche Einordnung
Lizenzverträge sind schuldrechtliche Verträge, die sich grundsätzlich an den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts orientieren. Sie haben eine besondere Relevanz im Bereich des Immaterialgüterrechts, also des Patent-, Marken-, Urheber- und Designrechts. Der Lizenzvertrag gewährt keine Übertragung der Rechte, sondern eine begrenzte Nutzungserlaubnis.
Eine gesetzliche Definition des Lizenzvertrags existiert im deutschen Recht nicht, weshalb sich seine Ausgestaltung aus Richterrecht und Praxis ergibt. Das Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach klargestellt, dass es sich bei Lizenzverträgen um „Verträge eigener Art (sui generis)“ handelt, die den allgemeinen schuldrechtlichen Prinzipien folgen, aber durch im Materialrecht begründete Besonderheiten geprägt sind (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2002 – X ZR 177/99).
2. Typische Anwendungsbereiche
Lizenzverträge finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten wieder:
- Markenrecht: Nutzung eines Markenzeichens durch Dritte (z. B. Franchising)
- Patentrecht: Verwertung technischer Erfindungen durch Dritte
- Urheberrecht: Nutzung von Software, Musik, Büchern oder Kunstwerken
- Designrecht: Lizenzen für geschützte Designs, z. B. in der Mode- oder Automobilbranche
- Know-how und Geschäftsgeheimnisse: Nutzungsrechte an vertraulichen Informationen oder Rezepturen
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Unternehmen entwickelt eine innovative Fertigungstechnik und lässt diese patentieren. Ein anderes Unternehmen möchte diese Technik nutzen, ohne selbst in Forschung und Entwicklung zu investieren. Hier kann der Patentinhaber dem anderen Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr das Recht zur Nutzung der Technik einräumen.
3. Abgrenzung zu anderen Verträgen
Ein Lizenzvertrag ist nicht zu verwechseln mit folgenden Vertragsarten:
- Kaufvertrag: Beim Kauf einer Ware erwirbt der Käufer das Eigentum. Eine Lizenz gewährt hingegen nur ein Nutzungsrecht, nicht das Eigentum.
- Mietvertrag: Während Mietverträge oft auf dingliche Sachen beschränkt sind, betrifft eine Lizenz ein immaterielles Recht.
- Arbeitsvertrag: Falls ein Arbeitnehmer kreative Werke schafft, gehen die Nutzungsrechte häufig an den Arbeitgeber über, ohne dass ein klassischer Lizenzvertrag notwendig ist (§ 43 UrhG).
- Werkvertrag: Ein Werkvertrag führt zur Erstellung eines neuen Werkes, während ein Lizenzvertrag meist ein bestehendes Recht zur Nutzung überträgt.
4. Bedeutung in der Wirtschaft
Lizenzverträge sind ein zentrales Instrument, um Innovation und Wettbewerb zu fördern. Sie ermöglichen:
- Monetarisierung geistigen Eigentums ohne Verkauf des eigentlichen Rechts
- Eintritt in neue Märkte durch Lizenzvergabe an lokale Unternehmen
- Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
- Verbreitung von Marken durch Franchise- und Merchandising-Modelle
Ein prominentes Beispiel ist Android: Google lizenziert das Betriebssystem an Smartphone-Hersteller, ohne die vollständigen Eigentumsrechte an dem Softwareprodukt zu übertragen.
5. Fazit
Lizenzverträge sind essenziell für den wirtschaftlichen Umgang mit geistigem Eigentum. Sie ermöglichen es Unternehmen und Einzelpersonen, innovative Ideen und geschützte Werke zu nutzen und gleichzeitig rechtliche Kontrolle sowie finanzielle Vorteile für den Lizenzgeber sicherzustellen. Da sie keinen gesetzlich definierten Standard haben, sind individuelle Vertragsgestaltung und rechtliche Präzision entscheidend, um potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
Was regelt ein Lizenzvertrag?
Ein Lizenzvertrag regelt die Bedingungen, unter denen ein Lizenzgeber dem Lizenznehmer bestimmte Rechte zur Nutzung eines immateriellen Guts einräumt. Dabei geht es nicht nur um das „Ob“, sondern vor allem um das „Wie“ der Nutzung. Ein gut strukturierter Lizenzvertrag vermeidet Unklarheiten und verhindert Rechtsstreitigkeiten, indem er Rechte, Pflichten und Haftungsfragen klar definiert.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungsbereiche eines Lizenzvertrags im Detail behandelt.
1. Unterlizenzen – Darf der Lizenznehmer die Rechte weitergeben?
Eine zentrale Frage in Lizenzverträgen ist, ob der Lizenznehmer das eingeräumte Recht selbst ausüben muss oder es an Dritte weitergeben darf. Hierbei gibt es drei Grundmodelle:
- Verbot der Unterlizenzierung
- Standardfall: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, darf der Lizenznehmer keine Unterlizenzen vergeben.
- Hintergrund: Der Lizenzgeber will meist die Kontrolle über die Nutzung behalten.
- Erlaubte Unterlizenzierung unter bestimmten Bedingungen
- Beispiel: Ein Lizenznehmer darf das Lizenzrecht an Tochtergesellschaften weitergeben, benötigt dafür aber eine vorherige Genehmigung des Lizenzgebers.
- Praxisbeispiel: Softwareunternehmen erlauben oft Unterlizenzen, aber nur für bestimmte Anwendungsfälle (z. B. Weitergabe an Subunternehmer).
- Freie Unterlizenzierung
- Der Lizenznehmer kann das Recht an Dritte weitergeben, ohne gesonderte Zustimmung des Lizenzgebers.
- Solche Klauseln sind in Franchise- oder Markenlizenzverträgen üblich.
Praxis-Tipp: Wenn Unterlizenzen zugelassen werden, sollte der Vertrag genau regeln, ob der ursprüngliche Lizenznehmer weiterhin für Verstöße seiner Unterlizenznehmer haftet.
2. Haftung und Gewährleistung – Wer trägt das Risiko?
Lizenzverträge betreffen oft wirtschaftlich wertvolle Rechte. Daher ist die Frage, wer bei Mängeln, Rechtsverletzungen oder Schäden haftet, von entscheidender Bedeutung.
a) Haftung des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber haftet meist nur eingeschränkt. Übliche Regelungen:
- Keine Haftung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit: Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das lizenzierte Produkt oder die Marke wirtschaftlich erfolgreich sein wird.
- Haftung für Rechtsmängel: Der Lizenzgeber muss gewährleisten, dass er überhaupt berechtigt ist, die Lizenz zu vergeben.
- Haftung für Schutzrechtsverletzungen: Falls die Lizenz eine Patent- oder Markenrechtsverletzung beinhaltet, kann der Lizenznehmer Schadensersatz verlangen.
Praxisfall (BGH, Urteil vom 26.10.2010 – X ZR 47/09):
Ein Lizenznehmer klagte, weil die lizenzierte Software Patente Dritter verletzte. Der BGH stellte klar, dass ein Lizenzgeber nicht automatisch für Patentverletzungen haftet, wenn er keine ausdrückliche Garantie abgegeben hat.
b) Haftung des Lizenznehmers
Auch der Lizenznehmer kann haftbar sein, insbesondere wenn er:
- gegen Vertragsbedingungen verstößt (z. B. Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus),
- das lizenzierte Recht missbräuchlich verwendet (z. B. eine Marke in anstößigem Kontext einsetzt).
Praxis-Tipp: Haftungsbeschränkungen sind üblich, insbesondere eine Deckelung der Haftungssumme oder Haftungsausschlüsse für entgangenen Gewinn.
3. Lizenzvertrag bei Insolvenz – Was passiert, wenn eine Partei zahlungsunfähig wird?
Ein oft übersehener, aber essenzieller Punkt: Was passiert, wenn der Lizenzgeber oder Lizenznehmer insolvent wird?
a) Insolvenz des Lizenzgebers
- Der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich bestehende Lizenzverträge fortführen oder kündigen.
- Eine Lizenz kann zum Insolvenzvermögen gehören. In Deutschland ist umstritten, ob Lizenzen in die Insolvenzmasse fallen.
- Lösung: Unwiderrufliche Lizenzen vereinbaren! So bleibt das Nutzungsrecht auch im Insolvenzfall bestehen.
b) Insolvenz des Lizenznehmers
- Laufende Lizenzgebühren können ausbleiben, sodass der Lizenzgeber das Recht entziehen kann.
- Lösung: Automatische Vertragsbeendigungsklausel oder Bankbürgschaften zur Absicherung offener Zahlungen.
4. Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen und kartellrechtliche Aspekte
- Lizenzverträge können wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen unterliegen.
- Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das EU-Kartellrecht verbieten übermäßige Marktabschottungen.
- Exklusive Lizenzen und Preisabsprachen sind problematisch.
Praxis-Tipp: Die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) gibt Unternehmen Leitlinien, wie sie Lizenzverträge kartellrechtskonform gestalten können.
5. Steuerliche Aspekte von Lizenzverträgen
- Lizenzgebühren sind steuerlich als Betriebsausgaben oder Einnahmen zu deklarieren.
- Quellensteuerpflicht: Internationale Lizenzzahlungen unterliegen häufig einer Quellensteuer.
- Lizenzschranken (z. B. § 4j EStG) schränken steuerlich absetzbare Lizenzgebühren in Deutschland ein.
6. Internationale Lizenzvergabe – Besonderheiten
- Unterschiedliche Schutzrechte in verschiedenen Ländern erfordern präzise Regelungen.
- UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht für Lizenzverträge – daher muss nationales Recht bestimmt werden.
- Rechtsprechung zur internationalen Lizenzierung:
7. Beendigung eines Lizenzvertrags
- Kündigungsmöglichkeiten: Ordentliche oder außerordentliche Kündigung, z. B. bei Vertragsverletzung.
- Rückrufklauseln: Lizenzgeber können Nutzungsrechte unter bestimmten Umständen zurückrufen.
- Post-Vertrags-Klauseln: Regelungen, was nach Vertragsende mit bereits hergestellten Produkten geschieht.
Praxisfall (BGH, Urteil vom 19.07.2012 – I ZR 70/10):
Die Nutzung eines Markennamens nach Vertragsbeendigung kann eine Markenverletzung darstellen.
Fazit
Ein Lizenzvertrag regelt weit mehr als nur die bloße Nutzung eines Rechts. Neben Unterlizenzen, Haftung, Insolvenz und Nutzungsrechten sollten kartellrechtliche, steuerliche und internationale Aspekte berücksichtigt werden.
Ein gut durchdachter Lizenzvertrag schützt beide Parteien vor rechtlichen Fallstricken und wirtschaftlichen Unsicherheiten – und sorgt dafür, dass die Lizenzierung für alle Beteiligten ein Erfolg wird.
Welche Arten von Lizenzen gibt es?
Lizenzverträge können je nach Art der eingeräumten Rechte, dem Umfang der Nutzung sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die Wahl der richtigen Lizenzart ist entscheidend, da sie bestimmt, wie der Lizenznehmer das geistige Eigentum nutzen darf und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.
Nachfolgend werden die wichtigsten Lizenzarten erläutert.
1. Arten von Lizenzen nach Exklusivität
a) Exklusive Lizenz
- Der Lizenznehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht.
- Der Lizenzgeber darf das lizenzierte Recht selbst nicht mehr nutzen oder es an Dritte weitergeben.
- Besonders relevant bei Patenten, Marken oder Software, wenn ein Unternehmen durch eine Exklusivlizenz einen Wettbewerbsvorteil sichern will.
- Beispiel: Ein Pharmaunternehmen erhält die exklusive Lizenz zur Vermarktung eines Medikaments in Europa.
b) Einfache Lizenz (nicht-exklusive Lizenz)
- Der Lizenznehmer darf das Recht nutzen, aber der Lizenzgeber kann es auch anderen Lizenznehmern zur Verfügung stellen.
- Diese Form ist besonders in der Softwarebranche verbreitet (z. B. Standard-Softwarelizenzen).
- Beispiel: Adobe verkauft einfache Lizenzen für Photoshop, die jeder Nutzer erwerben kann.
c) Alleinlizenz
- Mischform aus exklusiver und einfacher Lizenz.
- Der Lizenznehmer erhält exklusive Rechte, aber der Lizenzgeber darf das Recht weiterhin selbst nutzen.
- Besonders bei technischen Patenten relevant.
Beispiel:
Ein Maschinenbauer lizenziert eine neue Fertigungstechnologie an einen Zulieferer mit einer Alleinlizenz, behält sich aber vor, sie selbst ebenfalls zu nutzen.
2. Arten von Lizenzen nach geographischer Begrenzung
a) Weltweite Lizenz
- Der Lizenznehmer darf das Recht international nutzen.
- Häufig bei Software- und Markenlizenzen relevant.
b) Regionale/geografische Lizenz
- Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Recht nur in bestimmten Ländern oder Regionen nutzen.
- Wird oft eingesetzt, um den Markt strategisch zu steuern (z. B. exklusive Vertriebsrechte für bestimmte Länder).
Beispiel:
Ein Modelabel vergibt an eine Firma in Deutschland die Lizenz für den Vertrieb in Europa, während ein anderes Unternehmen die exklusive Lizenz für den asiatischen Markt erhält.
Praxisfall (EuGH, Urteil vom 07.07.2016 – C-567/14):
Ein Lizenzvertrag, der den Export innerhalb der EU verbietet, kann gegen das EU-Kartellrecht verstoßen.
3. Arten von Lizenzen nach Nutzungsumfang
a) Voll-Lizenz
- Der Lizenznehmer erhält alle verfügbaren Nutzungsrechte an einem immateriellen Gut.
- Beispiel: Ein Verlag erwirbt eine Voll-Lizenz für ein Buch und kann es als Hardcover, E-Book und Hörbuch vertreiben.
b) Teil-Lizenz
- Der Lizenznehmer erhält nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht.
- Beispiel: Ein Plattenlabel darf einen Song nur für Streaming, aber nicht für CDs oder Vinyl nutzen.
4. Arten von Lizenzen nach Dauer
a) Befristete Lizenz
- Das Nutzungsrecht wird für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt.
- Beispiel: Ein Softwarelizenzvertrag, der jährlich erneuert werden muss.
b) Unbefristete Lizenz
- Das Recht besteht ohne zeitliche Begrenzung.
- Wichtig: Eine unbefristete Lizenz kann dennoch durch Vertragsklauseln widerrufbar sein!
5. Lizenzarten nach Gegenleistung
a) Gratislizenz (unentgeltliche Lizenz)
- Wird oft für gemeinnützige oder Open-Source-Projekte genutzt.
- Beispiel: Open-Source-Software wie Linux oder Mozilla Firefox.
b) Lizenz gegen Einmalzahlung (Pauschallizenz)
- Der Lizenznehmer zahlt einen festen Betrag für die Nutzung des Rechts.
- Beispiel: Kauf einer Musiklizenz für einen Werbespot.
c) Lizenz gegen laufende Gebühren (Royalty-Modell)
- Lizenzgebühren werden fortlaufend gezahlt, meist in Abhängigkeit von Umsatz oder Produktionsmengen.
- Beispiel: Ein Unternehmen zahlt für jede verkaufte Einheit eines lizenzierten Produkts eine prozentuale Lizenzgebühr.
6. Besondere Lizenzarten
a) Zwangslizenz
- Wird von Behörden erteilt, wenn ein Unternehmen ein Patent missbraucht oder den Wettbewerb behindert.
- Beispiel: Im Pharmasektor kann ein Staat eine Zwangslizenz vergeben, wenn ein Medikament dringend benötigt wird.
b) Open-Source-Lizenz
- Erlaubt die kostenlose Nutzung und oft auch Modifikation einer Software, unterliegt aber bestimmten Bedingungen.
- Beispiel: GNU General Public License (GPL), die vorschreibt, dass weiterentwickelte Software ebenfalls Open Source sein muss.
c) Franchise-Lizenz
- Spezielle Lizenz, bei der der Lizenznehmer nicht nur eine Marke, sondern auch ein Geschäftskonzept nutzt.
- Beispiel: McDonald's Franchise-System.
Fazit
Die Wahl der richtigen Lizenzart hängt von den wirtschaftlichen, rechtlichen und strategischen Zielen des Lizenzgebers und Lizenznehmers ab. Während eine einfache Lizenz große Verbreitung erlaubt, sichern exklusive oder regionale Lizenzen die Kontrolle über den Markt. Auch steuerliche, kartellrechtliche und unternehmerische Faktoren spielen eine Rolle.
Ein durchdachter Lizenzvertrag sollte daher genau festlegen, welche Rechte übertragen werden, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen.
Bestimmung des Lizenzgegenstands
Die Bestimmung des Lizenzgegenstands ist einer der zentralen Punkte in einem Lizenzvertrag. Sie legt fest, welches immaterielle Gut lizenziert wird und in welchem Umfang der Lizenznehmer es nutzen darf. Ein unpräzise definierter Lizenzgegenstand kann zu rechtlichen Unsicherheiten, Vertragsstreitigkeiten oder unwirksamen Lizenzvereinbarungen führen. Daher ist eine klare, umfassende und unmissverständliche Beschreibung notwendig.
1. Was kann Gegenstand eines Lizenzvertrags sein?
Lizenzverträge betreffen ausschließlich immaterielle Rechte, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Schutzregelung unterliegen. Die wichtigsten Kategorien sind:
a) Patente
- Lizenzvergabe für geschützte technische Erfindungen.
- Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt die Lizenz für ein neuartiges Batterie-Patent und darf es in der Produktion verwenden.
b) Marken
- Lizenz für die Nutzung eines Markennamens oder Logos.
- Beispiel: Adidas erteilt einer Lizenzfirma die Erlaubnis, Sportbekleidung mit seinem Logo zu verkaufen.
Praxisfall (EuGH, Urteil vom 23.04.2009 – C-59/08):
Der EuGH entschied, dass eine Markenlizenz nicht zu einer „Entwertung“ der Marke führen darf, etwa durch qualitativ minderwertige Produkte.
c) Urheberrechte
- Betrifft geschützte Werke wie Software, Texte, Musik, Filme oder Designs.
- Beispiel: Ein Verlag erhält die Lizenz, ein Buch als Hörbuch zu veröffentlichen.
Besonderheit:
- Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben beim Urheber – nur die Nutzungsrechte können lizenziert werden.
d) Designs
- Lizenzierung von geschützten Gestaltungen (z. B. Automobildesigns, Mode, Verpackungen).
- Beispiel: Ein Modeunternehmen erwirbt die Lizenz für ein geschütztes Stoffmuster.
e) Know-how & Geschäftsgeheimnisse
- Lizenzierung vertraulicher Betriebsgeheimnisse oder technischer Verfahren.
- Beispiel: Coca-Cola könnte einem Getränkehersteller eine geheime Rezeptur lizenzieren.
Wichtig:
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) sind hier oft fester Bestandteil.
2. Notwendige Details zur Bestimmung des Lizenzgegenstands
Damit ein Lizenzvertrag rechtlich sicher und eindeutig ist, muss er folgende Aspekte des Lizenzgegenstands präzise definieren:
a) Detaillierte Beschreibung des Lizenzgegenstands
- Klare Identifikation durch Patentnummern, Markenregister-Eintragungen, Designs oder Urheberrechtsangaben.
- Bei Software: Angabe der Version, Modifikationen, Updates oder Codebestandteile.
- Bei Know-how: Exakte Definition der überlassenen Informationen.
Beispiel:
„Diese Lizenz betrifft das europäische Patent EP 1234567 B1, das ein Verfahren zur Wasseraufbereitung beschreibt. Der Lizenznehmer darf das Verfahren in Deutschland und Österreich einsetzen.“
b) Lizenzierte Bestandteile und Einschränkungen
- Betrifft die Lizenz nur das gesamte Schutzrecht oder einzelne Teile?
- Gibt es technische Einschränkungen?
- Beispiel: Ein Lizenzvertrag für Software kann die Nutzung nur für bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme erlauben.
c) Nutzungszweck der Lizenz
- Wird die Lizenz für kommerzielle oder private Zwecke erteilt?
- Gibt es eine Beschränkung auf bestimmte Branchen?
- Beispiel: Ein Musiklizenzvertrag kann vorsehen, dass ein Song nur für Werbezwecke, nicht aber für Filme genutzt werden darf.
d) Geografische Reichweite
- Ist die Lizenz auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt?
- Internationale Lizenzen müssen kartellrechtliche Regelungen beachten.
Praxisfall (EuGH, Urteil vom 07.07.2016 – C-567/14):
Ein Lizenzvertrag, der den Vertrieb eines Produkts in bestimmte EU-Staaten verbietet, könnte gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
e) Zeitliche Begrenzung der Lizenz
- Ist die Lizenz befristet oder unbefristet?
- Gibt es eine Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerung?
Beispiel:
„Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Software für eine Laufzeit von 5 Jahren zu nutzen. Nach Ablauf erlischt die Lizenz automatisch.“
3. Besondere Klauseln zur Absicherung des Lizenzgegenstands
a) Schutz vor Lizenzmissbrauch
- Lizenzverträge enthalten oft Klauseln, die eine unzulässige Nutzung oder Weitergabe verhindern.
- Beispiel: Digitale Wasserzeichen oder Lizenzschlüssel in Softwarelizenzen.
b) Nachträgliche Änderungen am Lizenzgegenstand
- Was passiert, wenn sich das lizenzierte Schutzrecht ändert oder weiterentwickelt?
- Beispiel:
- Ein Lizenzvertrag für Software könnte festlegen, dass der Lizenznehmer auch Updates und neue Versionen erhält.
- Bei Patenten könnte geregelt sein, ob neue Schutzrechtsanmeldungen des Lizenzgebers automatisch mit erfasst werden.
c) Qualitätssicherung und Kontrollrechte
- Gerade bei Markenlizenzen besteht die Gefahr, dass der Lizenznehmer minderwertige Produkte vertreibt, die dem Ruf der Marke schaden.
- Lösung:
- Qualitätskontrollen durch den Lizenzgeber.
- Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Produktionsstandards.
Praxisfall (BGH, Urteil vom 19.07.2012 – I ZR 70/10):
Nach Vertragsende darf eine Marke nicht weiter genutzt werden. Verträge sollten daher eine klare Regelung zur Produktverwertung nach Ablauf der Lizenz enthalten.
Fazit
Die Bestimmung des Lizenzgegenstands ist der wichtigste Punkt in einem Lizenzvertrag, da er darüber entscheidet, was genau der Lizenznehmer nutzen darf. Ein präzise definierter Gegenstand schützt beide Parteien vor rechtlichen Auseinandersetzungen und Missverständnissen.
Ein umfassender Lizenzvertrag sollte daher nicht nur den Lizenzgegenstand selbst, sondern auch Nutzungszweck, geografische und zeitliche Beschränkungen, Qualitätsanforderungen und Schutzmechanismen klar regeln.
Gibt es Formvorschriften für Lizenzverträge?
Die Frage nach den Formvorschriften für Lizenzverträge ist von zentraler Bedeutung, da eine falsche Formwahl dazu führen kann, dass der Vertrag unwirksam oder anfechtbar ist. Während für viele Lizenzverträge grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, gibt es Ausnahmen – insbesondere dann, wenn es um gesetzlich geschützte Rechte wie Patente, Marken oder Urheberrechte geht.
1. Grundsatz: Formfreiheit bei Lizenzverträgen
In Deutschland gilt der Grundsatz der Formfreiheit im Vertragsrecht (§ 125 BGB). Das bedeutet, dass Lizenzverträge mündlich, schriftlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) geschlossen werden können, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Allerdings ist eine schriftliche Vereinbarung in der Praxis fast immer unerlässlich, um Rechte und Pflichten klar zu regeln, Beweisprobleme zu vermeiden und Unklarheiten zu verhindern.
Empfehlung:
Auch wenn ein Lizenzvertrag gesetzlich nicht schriftlich geschlossen werden muss, sollte aus Gründen der Beweisbarkeit und Rechtssicherheit immer eine schriftliche Fixierung erfolgen.
2. Ausnahmen: Lizenzverträge mit Formvorschriften
Für einige Lizenzverträge gelten jedoch gesetzliche Formvorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen, damit der Vertrag gültig ist.
a) Schriftformerfordernis bei Markenlizenzen (§ 29 Abs. 1 MarkenG)
- Eine Lizenz für eine eingetragene Marke muss schriftlich erfolgen, wenn sie im Markenregister eingetragen werden soll.
- Die Eintragung einer Lizenz im Register ist nicht zwingend, aber empfehlenswert, weil sie die Rechte des Lizenznehmers absichert.
Beispiel:
Ein Modeunternehmen erhält die Lizenz, eine bekannte Modemarke auf seinen Produkten zu verwenden. Ohne schriftliche Vereinbarung und Eintragung kann es schwer sein, die Lizenz im Streitfall nachzuweisen.
b) Schriftform bei exklusiven Nutzungsrechten im Urheberrecht (§ 31 Abs. 5 UrhG)
- Einfache Nutzungsrechte können formlos eingeräumt werden.
- Exklusive (ausschließliche) Nutzungsrechte müssen jedoch schriftlich erteilt werden.
c) Patentlizenzen (§ 15 Abs. 3 PatG)
- Lizenzverträge über Patente können mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
- Eine Eintragung ins Patentregister ist freiwillig, aber sie bietet zusätzlichen Rechtsschutz für den Lizenznehmer.
Beispiel:
Ein Pharmaunternehmen erwirbt die Lizenz für ein Medikamentenpatent. Die Eintragung ins Patentregister sichert ihm eine bessere Rechtsposition, falls der Lizenzgeber das Patent später an Dritte verkaufen möchte.
d) Schriftformerfordernis bei Arbeitnehmererfindungen (§ 22 ArbnErfG)
- Erfindungen, die von Arbeitnehmern während ihrer Tätigkeit gemacht werden, unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
- Falls eine Firma die Nutzungsrechte an der Erfindung eines Mitarbeiters erwerben möchte, ist eine schriftliche Vereinbarung zwingend erforderlich.
e) Gesellschaftsrechtliche Lizenzen
- Wenn ein Unternehmen einer Tochtergesellschaft oder einem Joint-Venture eine Lizenz erteilt, kann eine schriftliche Vereinbarung erforderlich sein, insbesondere wenn satzungsrechtliche Vorschriften dies vorsehen.
- Beispiel: Ein Franchisegeber gewährt seinem Franchisenehmer eine Markenlizenz. Ohne schriftlichen Vertrag könnten wichtige Pflichten zur Markenverwendung unklar bleiben.
3. Elektronische Verträge: Sind digitale Lizenzverträge gültig?
Im digitalen Zeitalter stellt sich die Frage, ob Lizenzverträge auch elektronisch abgeschlossen werden können – etwa per E-Mail, DocuSign oder Blockchain-Verträgen.
a) Elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung
- Seit der EU-eIDAS-Verordnung (EU 910/2014) sind elektronische Verträge in vielen Bereichen zulässig, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) enthalten.
- Für Verträge, die zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen (z. B. exklusive Urheberrechte), ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend.
4. Folgen eines Formverstoßes: Was passiert, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird?
Wenn ein Lizenzvertrag gegen gesetzliche Formvorschriften verstößt, kann das verschiedene Konsequenzen haben:
- Unwirksamkeit des Vertrags (§ 125 BGB)
- Beispiel: Ein exklusives Nutzungsrecht an einer Software, das nur mündlich vereinbart wurde, ist ungültig.
- Probleme bei der Durchsetzbarkeit
- Ohne schriftliche Vereinbarung kann der Lizenznehmer seine Rechte schwerer nachweisen.
- Rückabwicklung von Lizenzzahlungen
- Wenn ein Vertrag unwirksam ist, könnten bereits gezahlte Lizenzgebühren zurückgefordert werden.
5. Vertragsklauseln zur Wahrung der Schriftform
Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte ein Lizenzvertrag eine ausdrückliche Schriftformklausel enthalten.
Beispiel für eine Schriftformklausel
"Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Elektronische Unterschriften nach der eIDAS-Verordnung werden als schriftliche Vereinbarung anerkannt."
Die Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr ist das Entgelt, das der Lizenznehmer an den Lizenzgeber zahlt, um das Nutzungsrecht an einem immateriellen Gut (z. B. einer Marke, Software, einem Patent oder einem Design) zu erhalten. Die Gestaltung der Lizenzgebühr ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Lizenzierung, da sie sowohl den Wert des Lizenzgegenstands als auch das Risiko für beide Vertragsparteien beeinflusst.
Es gibt verschiedene Modelle zur Verrechnung von Lizenzgebühren, die je nach Branche, Lizenzart und wirtschaftlichen Interessen individuell angepasst werden können.
1. Arten von Lizenzgebühren nach Zahlungsstruktur
a) Einmalzahlung (Pauschallizenzgebühr, „Lump Sum“)
- Der Lizenznehmer zahlt eine einmalige Gebühr für die gesamte Nutzungsdauer.
- Vorteil für den Lizenzgeber: Sofortige Einnahme ohne Risiko von Zahlungsausfällen.
- Vorteil für den Lizenznehmer: Keine fortlaufenden Kosten, Planungssicherheit.
- Nachteil: Der Lizenzgeber profitiert nicht von möglichen Umsatzsteigerungen des Lizenznehmers.
- Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Softwarelizenz für eine Einmalzahlung von 50.000 € und kann die Software zeitlich unbegrenzt nutzen.
b) Laufende Lizenzgebühr (Royalty-Modell, Umsatzbeteiligung)
- Die Lizenzgebühr wird in regelmäßigen Abständen gezahlt (monatlich, quartalsweise, jährlich).
- Höhe kann sich an Umsätzen, Gewinnen oder produzierten Einheiten orientieren.
- Vorteil für den Lizenzgeber: Kontinuierliche Einnahmen, Beteiligung am Erfolg des Lizenznehmers.
- Vorteil für den Lizenznehmer: Geringes Startkapital erforderlich, Gebühren sinken bei niedrigen Umsätzen.
- Nachteil: Finanzielle Unsicherheit für den Lizenzgeber, falls der Lizenznehmer geringe Umsätze erzielt.
- Beispiel: Ein Hersteller von Medizinprodukten zahlt dem Patentinhaber 5 % vom Umsatz seiner lizenzierten Produkte.
Praxisfall (BGH, Urteil vom 17.10.2001 – X ZR 52/99, "Rolls-Royce Lizenz"):
Ein Lizenzvertrag mit umsatzabhängigen Lizenzgebühren muss klar definieren, was genau als Umsatz gilt (z. B. Brutto- oder Nettoumsatz, Abzüge für Rabatte).
c) Stücklizenz („Per Unit Royalty“)
- Die Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der produzierten oder verkauften Einheiten.
- Vorteil: Kostentransparenz für den Lizenznehmer, da die Gebühren nur bei tatsächlicher Nutzung anfallen.
- Nachteil: Der Lizenzgeber muss auf eine stetige Nachfrage hoffen.
- Beispiel: Ein Automobilzulieferer zahlt dem Patentinhaber 1 € pro hergestelltem Bauteil.
d) Mindestlizenzgebühr (Garantiegebühr)
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines festen Mindestbetrags, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
- Vorteil für den Lizenzgeber: Mindesteinnahmen gesichert, selbst wenn der Lizenznehmer geringe Umsätze erzielt.
- Beispiel: Eine Pharmafirma zahlt jährlich mindestens 100.000 €, auch wenn der Medikamentenverkauf niedrig ausfällt.
Praxisfall (EuGH, Urteil vom 12.07.2012 – C-128/11, "UsedSoft"):
Der EuGH entschied, dass eine Softwarelizenz mit Mindestgebühr nicht automatisch den Weiterverkauf der Lizenz ausschließt, sofern der Vertrag dies nicht explizit regelt.
2. Lizenzgebühren basierend auf Nutzungskriterien
a) Umsatzabhängige Lizenzgebühr (Revenue-Based Model)
- Der Lizenznehmer zahlt einen prozentualen Anteil am Umsatz.
- Beispiel: Ein Musik-Streaming-Dienst zahlt 7 % des Umsatzes an die Rechteinhaber.
b) Gewinnabhängige Lizenzgebühr (Profit-Based Model)
- Lizenzgebühr wird vom erzielten Gewinn berechnet, nicht vom Umsatz.
- Vorteil für den Lizenznehmer: Keine Zahlung, wenn kein Gewinn erzielt wird.
- Nachteil für den Lizenzgeber: Schwierige Nachvollziehbarkeit, da Gewinn durch Abschreibungen und Kostenrechnungen manipuliert werden kann.
- Beispiel: Ein Softwareunternehmen zahlt dem Lizenzgeber 10 % des Jahresgewinns aus einem SaaS-Modell.
c) Zeitabhängige Lizenz (Subscription-Modell)
- Lizenznehmer zahlt eine regelmäßige Gebühr für einen bestimmten Zeitraum.
- Weit verbreitet bei Softwarelizenzen (SaaS), Cloud-Diensten und Streaming-Diensten.
- Beispiel: Adobe bietet eine monatliche Photoshop-Lizenz für 29,99 € statt einer Einmalzahlung.
d) Lizenzgebühr pro Nutzer („Per Seat Licensing“)
- Lizenzkosten richten sich nach der Anzahl der Nutzer oder Arbeitsplätze.
- Häufig bei Unternehmenssoftware und digitalen Produkten verwendet.
- Beispiel: Eine Unternehmenssoftware kostet 10 € pro Mitarbeiter und Monat.
3. Spezielle Lizenzgebührenmodelle
a) Staffelpreise („Tiered Pricing“)
- Der Lizenzpreis sinkt oder steigt abhängig von der Nutzungsmenge.
- Beispiel:
- 0–100.000 verkaufte Einheiten → Lizenzgebühr 10 % des Umsatzes.
- 100.000–500.000 Einheiten → Lizenzgebühr 7 %.
b) Cross-Licensing (Kreuzlizenzierung)
- Kein Geldfluss – stattdessen tauschen zwei Parteien gegenseitig Lizenzen.
- Beispiel: Google und Samsung gewähren sich gegenseitig Patente zur Smartphone-Technologie.
c) Meilensteinzahlungen („Milestone Payments“)
- Lizenznehmer zahlt gestaffelte Gebühren, wenn bestimmte Entwicklungs- oder Verkaufsziele erreicht werden.
- Häufig in der Pharma- und Technologiebranche genutzt.
- Beispiel: Ein Biotech-Unternehmen zahlt 250.000 € bei Marktzulassung eines neuen Medikaments.
d) Gratislizenz („Royalty-Free Licensing“)
- Der Lizenzgeber stellt das Nutzungsrecht kostenfrei zur Verfügung – oft mit Auflagen (z. B. Werbung oder Open-Source-Regeln).
- Beispiel: Open-Source-Projekte wie Linux oder Apache Software.
4. Steuerliche und rechtliche Aspekte von Lizenzgebühren
- Umsatzsteuerpflicht: Lizenzgebühren unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer (19 %), wenn sie gewerblich genutzt werden.
- Quellensteuer: Bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen kann eine Quellensteuerpflicht bestehen (z. B. § 50a EStG für ausländische Lizenzgeber).
- Verrechnungspreise für internationale Konzerne: Lizenzgebühren müssen steuerlich korrekt kalkuliert werden, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden (vgl. OECD-Verrechnungspreisrichtlinien).
Wie läuft der Prozess der Lizenzierung ab?
Der Lizenzierungsprozess ist ein strukturierter Ablauf, in dem ein Unternehmen sein geistiges Eigentum wirtschaftlich verwertet, indem es einem Lizenznehmer Nutzungsrechte einräumt. Der gesamte Prozess besteht aus mehreren strategischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schritten, die sicherstellen, dass die Lizenzierung für beide Parteien rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der Ablauf lässt sich aus der Sicht des Lizenzgebers in vier zentrale Schritte gliedern:
1. Das geistige Eigentum bewerten
Bevor eine Lizenz vergeben werden kann, muss der Lizenzgeber den wirtschaftlichen Wert des geistigen Eigentums genau einschätzen.
a) Welche Schutzrechte können lizenziert werden?
Zunächst ist zu klären, welches immaterielle Gut durch eine Lizenz verwertet werden soll:
- Patente: Ist die Innovation marktreif und gefragt?
- Marken: Hat die Marke einen hohen Wiedererkennungswert und ein gutes Image?
- Urheberrechte: Besteht eine Nachfrage nach der Software, dem Text, der Musik oder dem Kunstwerk?
- Designs: Gibt es potenzielle Lizenznehmer, die das Design nutzen wollen?
- Know-how & Geschäftsgeheimnisse: Ist das Wissen in der Branche einzigartig und wirtschaftlich verwertbar?
b) Monetäre Bewertung der Lizenz
Nachdem feststeht, welches geistige Eigentum lizenziert wird, muss dessen finanzieller Wert bestimmt werden.
Dafür gibt es mehrere Bewertungsmethoden:
- Kostenorientierte Methode
- Grundlage: Welche Entwicklungskosten sind in das Produkt/Patent/Design eingeflossen?
- Beispiel: Ein Softwareunternehmen kalkuliert die Entwicklungskosten für eine neue App mit 1 Mio. Euro und will eine Lizenzgebühr festlegen, die diese Investition langfristig deckt.
- Marktorientierte Methode
- Vergleich mit ähnlichen Lizenzverträgen in der Branche.
- Beispiel: Patente für vergleichbare Biotechnologie-Erfindungen wurden in der Vergangenheit mit 5 % Umsatzbeteiligung lizenziert.
- Ertragswertmethode (Discounted Cash Flow, DCF)
- Berechnung der erwarteten zukünftigen Einnahmen durch die Lizenzvergabe.
- Beispiel: Ein Medizintechnik-Unternehmen erwartet durch eine exklusive Lizenz Einnahmen von 10 Mio. Euro über fünf Jahre und legt eine gestaffelte Lizenzgebühr fest.
Praxisfall (BGH, Urteil vom 24.04.2007 – X ZR 25/04, "Reinigungsroboter"):
Ein Lizenzvertrag muss den Wert des Patents berücksichtigen, damit eine angemessene Vergütung erzielt wird.
2. Vermarktungsstrategie entwickeln
Nachdem der Wert der Lizenz bestimmt wurde, muss der Lizenzgeber eine Vermarktungsstrategie erarbeiten:
a) Identifikation potenzieller Lizenznehmer
- Wer könnte von der Lizenz profitieren?
- Gibt es Unternehmen, die mit dem lizenzierten Produkt ihren Marktanteil ausbauen könnten?
- Besteht Interesse in bestimmten Branchen oder Regionen?
b) Direktvermarktung vs. Lizenzagentur
- Der Lizenzgeber kann selbst auf Unternehmen zugehen oder eine Agentur mit der Lizenzvermarktung beauftragen.
- Manche Firmen nutzen Franchising als Lizenzmodell, um ihr Geschäftsmodell zu skalieren.
c) Lizenzmodell festlegen
- Soll die Lizenz exklusiv oder nicht-exklusiv vergeben werden?
- Ist eine geografische Beschränkung sinnvoll? (z. B. nur für den europäischen Markt)
- Welche Lizenzgebühren-Modelle sind geeignet? (z. B. Pauschallizenz, Umsatzbeteiligung, Stücklizenz)
Beispiel:
Ein Unternehmen, das eine Software für 3D-Rendering entwickelt hat, sucht nach Architekturbüros und Designfirmen als Lizenznehmer.
3. Vertragsverhandlungen
Nachdem potenzielle Lizenznehmer gefunden wurden, müssen die Konditionen des Lizenzvertrags verhandelt werden.
a) Nutzungsrechte klären
- Wird die Lizenz zeitlich befristet oder unbefristet gewährt?
- Gibt es Einschränkungen in der Nutzung? (z. B. Lizenz nur für bestimmte Branchen)
- Dürfen Unterlizenzen vergeben werden?
b) Lizenzgebühren verhandeln
- Welche Verrechnungsmodelle kommen in Frage?
- Werden Mindestlizenzgebühren oder eine Umsatzbeteiligung vereinbart?
- Gibt es Meilensteinzahlungen (z. B. bei Erreichen bestimmter Verkaufszahlen)?
c) Haftung und Gewährleistung
- Wer haftet bei Rechtsverletzungen (z. B. wenn ein Patent von Dritten angefochten wird)?
- Gibt es eine Freistellungsklausel, falls der Lizenznehmer durch das lizenzierte Produkt verklagt wird?
d) Insolvenzregelungen
- Was passiert mit der Lizenz, wenn der Lizenzgeber oder Lizenznehmer insolvent wird?
- Bleibt die Lizenz bestehen oder kann sie gekündigt werden?
4. Vertragserrichtung
Nach erfolgreichen Verhandlungen wird der Lizenzvertrag schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet.
a) Vertragsentwurf erstellen
- Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anwalt für Lizenzrecht hinzuzuziehen.
- In Österreich gibt es kein öffentliches Register für Lizenzen, daher müssen alle Details genau im Vertrag geregelt werden.
b) Wichtige Vertragsklauseln
- Lizenzgegenstand: Welche Schutzrechte werden lizenziert?
- Lizenzgebühren: Wie wird die Vergütung berechnet?
- Vertragsdauer & Kündigung: Wie lange gilt der Vertrag, wie kann er beendet werden?
- Vertragsbruch & Schadensersatz: Welche Sanktionen gibt es bei Verstoß gegen die Vereinbarung?
c) Unterschrift und Vertragsarchivierung
- Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag.
- Der Vertrag sollte sicher archiviert und bei internationalen Lizenzen ggf. in mehreren Sprachen verfasst werden.
Beispiel:
Ein Pharmaunternehmen lizenziert eine neue Medikamentenformel an ein anderes Unternehmen. Der Vertrag enthält klare Meilensteinzahlungen, eine Verpflichtung zur Qualitätskontrolle und eine Rückrufklausel für fehlerhafte Produkte.
Fazit: Lizenzierung als strategischer Prozess
Die Vergabe einer Lizenz ist ein komplexer Prozess, der wirtschaftliche, rechtliche und strategische Aspekte umfasst. Ein erfolgreiches Lizenzmodell ermöglicht es Unternehmen, ihre Innovationen zu monetarisieren, ohne das Eigentum an ihren Schutzrechten zu verlieren.
Checkliste für eine erfolgreiche Lizenzierung:
· Geistiges Eigentum bewerten: Marktpotenzial und Lizenzgebühr bestimmen.
· Lizenznehmer finden: Vermarktungsstrategie entwickeln.
· Verhandeln: Nutzungsrechte, Gebühren, Haftung und Vertragsbedingungen klären.
· Vertrag aufsetzen: Schriftliche Fixierung aller Bedingungen durch einen spezialisierten Anwalt.
Mit einer durchdachten Strategie können Unternehmen ihre immateriellen Werte effektiv monetarisieren und langfristige Partnerschaften aufbauen.
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