Let’s Play Videos – rechtlich erlaubt oder verboten?
Wenn Sie auf YouTube, Twitch oder TikTok unterwegs sind, werden Sie kaum an ihnen vorbeikommen: Let’s Play Videos, in denen Gamer sich beim Spielen filmen und ihre Erlebnisse kommentieren. Millionen Menschen schauen täglich zu, wie andere durch virtuelle Welten reisen, Gegner bekämpfen oder Rätsel lösen. Die Faszination ist dabei erstaunlich vielseitig – manche verfolgen die Videos aus reinem Unterhaltungsinteresse, andere nutzen sie als Spieletipp oder Hilfe zum Weiterkommen.
Doch hinter dem lockeren Spaß am Bildschirm verbirgt sich eine juristisch hochkomplexe Frage:
Darf man einfach so ein Videospiel aufnehmen, kommentieren und online stellen – oder ist das eine Urheberrechtsverletzung?
Auf den ersten Blick erscheint die Antwort einfach: Schließlich hat man das Spiel ja gekauft und mit der eigenen Stimme kommentiert. Doch so leicht ist es rechtlich nicht. Denn Computerspiele sind urheberrechtlich geschützte Werke – mit all ihren Bildern, Sounds, Charakteren und Handlungssträngen. Wer Inhalte daraus öffentlich zugänglich macht, bewegt sich rechtlich schnell auf dünnem Eis.
Tatsächlich gab es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen – etwa, als große Spielehersteller wie Nintendo oder SEGA Let’s Play Videos sperren ließen oder Einnahmen aus der Werbung für sich beanspruchten. Auch Plattformen wie YouTube greifen bei Urheberrechtsverstößen automatisiert durch – oft zum Ärger der Creator, die ihre Inhalte als kreativ und rechtmäßig empfinden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was Let’s Play Videos juristisch bedeuten, welche Rechte Sie verletzen könnten, wo es rechtliche Grauzonen gibt – und wie Sie sich absichern können, wenn Sie Let’s Plays produzieren oder veröffentlichen möchten.
Das Urheberrecht am Videospiel – wem gehört was?
Reicht der Kauf des Spiels für die Veröffentlichung eines Let’s Plays?
Welche Rechte verletzen Let’s Plays potenziell?
Dürfen Let’s Plays also überhaupt veröffentlicht werden?
Ausnahme: Der Let’s Player als Urheber?
Was müssen Let’s Player beachten?
Haftung bei Urheberrechtsverstößen
Fazit: Was ist erlaubt – und was nicht?
Bonus: Checkliste für Let’s Player
Das Urheberrecht am Videospiel – wem gehört was?
Wenn Sie ein Videospiel starten, sehen Sie meist nicht auf den ersten Blick, wie viel kreative Arbeit in diesem Produkt steckt. Doch juristisch betrachtet ist ein Computerspiel ein regelrechtes Bündel aus verschiedenen urheberrechtlich geschützten Elementen – und genau das macht Let’s Play Videos so heikel.
Computerspiele sind urheberrechtlich geschützt
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Computerspiele sind dort nicht ausdrücklich als eigene Kategorie genannt, doch sie fallen nach herrschender Meinung unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (Sprachwerke) und Nr. 6 UrhG (Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art). Darüber hinaus besteht ein umfassender Schutz als multimediales Gesamtwerk.
Gerade moderne Spiele bestehen aus vielen Komponenten, die jeweils eigenständig geschützt sein können:
- Quellcode und Programmlogik (als Computerprogramme)
- Grafiken, Animationen und 3D-Modelle (als bildliche Darstellungen)
- Musik, Soundeffekte und Sprachaufnahmen (als Tonwerke)
- Texte, Dialoge und Handlungsstränge (als Sprachwerke)
- Leveldesign oder Spielregeln, soweit sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen
All diese Bestandteile sind entweder einzeln oder in ihrer Kombination als schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechts zu behandeln.
Wer ist Urheber eines Spiels?
Rechtlich gilt: Urheber ist immer die Person, die das Werk geschaffen hat – also der kreative Kopf hinter dem Produkt. Bei Computerspielen handelt es sich jedoch um ein typisches Gemeinschaftswerk, an dem zahlreiche Personen beteiligt sind: Game Designer, Grafiker, Texter, Programmierer, Komponisten, Sprecher usw.
In der Praxis tritt die rechtliche Stellung des Urhebers jedoch häufig an das Entwicklerstudio oder den Publisher ab – über Arbeitsverträge, Lizenzverträge oder Abtretungserklärungen. Die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis liegt also in der Regel bei den Firmen, nicht bei den einzelnen Entwicklern.
Let’s Player nutzen fremdes Eigentum
Und hier kommen Sie als Let’s Player ins Spiel: Sobald Sie das Spiel aufzeichnen und online veröffentlichen, nutzen Sie Inhalte, an denen Sie keinerlei Urheberrechte besitzen. Auch wenn Sie das Spiel legal erworben haben, dürfen Sie es nicht ohne Weiteres öffentlich zugänglich machen – denn genau das geschieht mit einem Let’s Play auf YouTube oder Twitch (§ 19a UrhG).
Sie verwenden also eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Inhalte:
- Die Spielgrafik, die in Ihrem Video zu sehen ist
- Die Musik, die im Hintergrund läuft
- Die Figuren, Namen, Dialoge und Zwischensequenzen
- Möglicherweise auch das Markenlogo oder geschützte Begriffe
Daher befinden Sie sich aus rechtlicher Sicht in der Rolle eines Nutzers fremder Werke – und genau das erfordert regelmäßig die Einwilligung des Rechteinhabers, also des Publishers oder Spieleentwicklers.
Kurz gesagt: Ein Let’s Play Video ist keine bloße „Spielerei“, sondern stellt eine Veröffentlichung geschützter Inhalte dar – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Warum der reine Kauf des Spiels dafür nicht ausreicht, klären wir im nächsten Abschnitt.
Reicht der Kauf des Spiels für die Veröffentlichung eines Let’s Plays?
Viele Let’s Player gehen davon aus, dass sie mit dem legalen Erwerb eines Computerspiels auch automatisch das Recht haben, das Gameplay aufzunehmen und zu veröffentlichen. Doch genau dieser Gedanke führt rechtlich in die Irre. Denn der Kauf eines Spiels verleiht Ihnen zwar das Eigentum am Datenträger oder die Nutzungslizenz für die Software – nicht aber die Befugnis, das Spiel öffentlich zugänglich zu machen.
Eigentum ≠ Nutzungsrecht
Wenn Sie ein Spiel auf DVD kaufen oder per Download erwerben, dürfen Sie es grundsätzlich privat nutzen. Das bedeutet: Sie dürfen es installieren, spielen, speichern oder löschen – im Rahmen des vorgesehenen Gebrauchs. Doch damit erwerben Sie kein umfassendes urheberrechtliches Nutzungsrecht, das Sie zur Weiterverbreitung oder Veröffentlichung des Spiels berechtigen würde.
Das Eigentum an einem physischen Produkt (z. B. der Spiel-DVD) oder die Lizenz zur Nutzung (z. B. beim Steam-Download) ist streng zu unterscheiden vom Recht, Inhalte öffentlich vorzuführen, weiterzugeben oder online zu stellen. Diese weitergehenden Rechte stehen ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu – also in der Regel dem Publisher oder Entwicklerstudio.
§ 31 UrhG: Nutzungsrechte müssen ausdrücklich eingeräumt werden
Nach § 31 UrhG dürfen urheberrechtlich geschützte Werke nur dann genutzt werden, wenn der Rechteinhaber ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Solche Rechte können exklusiv oder einfach, beschränkt oder unbeschränkt, entgeltlich oder unentgeltlich erteilt werden – entscheidend ist aber, dass sie ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Ein Let’s Play-Video ist urheberrechtlich betrachtet mehr als nur privates Spielvergnügen: Es stellt eine Verwertung des Werks in der Öffentlichkeit dar. Dazu wäre eine Lizenz notwendig, die über das normale Nutzungsrecht hinausgeht – und genau diese fehlt in den allermeisten Fällen.
§ 19a UrhG: Öffentliches Zugänglichmachen
Das Hochladen eines Let’s Plays auf YouTube, Twitch oder eine andere Plattform fällt unter den Tatbestand des „öffentlichen Zugänglichmachens“ nach § 19a UrhG. Damit ist jede Handlung gemeint, durch die ein urheberrechtlich geschütztes Werk so ins Internet gestellt wird, dass es von beliebigen Personen zu beliebiger Zeit abgerufen werden kann.
Diese Form der Nutzung ist besonders streng geschützt – und bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Erlaubnis des Rechteinhabers. Wer ein Spiel also in einem Video zeigt, spielt es nicht nur, sondern macht es zugleich öffentlich zugänglich – ein Schritt, der ohne passende Lizenz rechtswidrig sein kann.
Exkurs: Private Nutzung ist erlaubt – öffentliche nicht
Rechtlich zulässig ist in jedem Fall die private Nutzung des Spiels. Sie dürfen allein oder mit Freunden daheim spielen, das Spiel aufnehmen oder Screenshots anfertigen – solange diese Inhalte nicht veröffentlicht werden. Problematisch wird es immer dann, wenn Sie Inhalte aus dem Spiel einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen – etwa durch ein Let’s Play auf YouTube oder einen Livestream auf Twitch.
Kurz gesagt:
Sie dürfen spielen, was Sie wollen – aber nicht alles zeigen, was Sie spielen.
Denn der Kauf des Spiels verleiht Ihnen nur das Recht zur Nutzung im privaten Rahmen – nicht aber zur Verwertung in der Öffentlichkeit. Wer also Let’s Plays veröffentlicht, braucht in aller Regel eine ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, wie wir im nächsten Abschnitt sehen werden.
Welche Rechte verletzen Let’s Plays potenziell?
Wenn Sie ein Let’s Play veröffentlichen, setzen Sie sich nicht nur mit dem Urheberrecht auseinander. Denn in einem modernen Videospiel stecken zahlreiche weitere Schutzrechte, die durch ein Let’s Play ebenfalls berührt oder verletzt werden können. Der folgende Überblick zeigt, welche Rechtsverletzungen in der Praxis besonders häufig auftreten – und was Let’s Player dabei beachten müssen.
1. Urheberrecht: Spielgrafik, Soundtrack und Story als geschützte Werke
Die größte rechtliche Baustelle ist das klassische Urheberrecht. Wie bereits erläutert, besteht ein Videospiel aus einer Vielzahl geschützter Werke – darunter:
- Bilder und Animationen (Grafiken, Zwischensequenzen, Spielfiguren)
- Texte und Dialoge (z. B. Erzähltexte oder Bildschirmhinweise)
- Musik und Soundeffekte (z. B. Hintergrundmusik, Geräusche)
- Spielmechanik mit künstlerischer Ausgestaltung
- Filmartige Elemente in Cutscenes oder Introsequenzen
All diese Inhalte sind in einem Let’s Play oft direkt zu sehen und zu hören – und werden damit öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG). Das stellt regelmäßig eine Nutzung fremder urheberrechtlich geschützter Werke dar – und erfordert die Zustimmung der Rechteinhaber.
Ohne Lizenz liegt hierin eine Urheberrechtsverletzung, die zu Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen führen kann.
2. Leistungsschutzrechte: Musik, Sprecher und weitere Mitwirkende
Neben dem Urheberrecht gibt es sogenannte Leistungsschutzrechte – also Rechte von Personen, die an der Entstehung des Werks mitgewirkt haben, ohne selbst Urheber zu sein. Im Bereich von Let’s Plays sind vor allem zwei Gruppen relevant:
- Komponisten und Interpreten von Musikstücken (z. B. orchestrale Soundtracks oder lizenzierte Popmusik)
- Synchronsprecher, deren Stimme in Zwischensequenzen oder Dialogen erscheint
Diese Personen haben eigene Rechte, etwa aus § 73 ff. UrhG (ausübende Künstler). Werden ihre Leistungen im Rahmen eines Let’s Plays wiedergegeben, liegt darin eine eigenständige Nutzung, die unter Umständen ebenfalls lizenziert werden muss.
Besonders brisant ist der Fall, wenn ein Spiel lizenzierte Musik enthält – also Songs bekannter Künstler, die nur für die private Nutzung im Spiel erworben wurden. Tauchen diese Titel ungefragt in einem Let’s Play auf, kann das schnell zu einer Sperrung des Videos, einer Content-ID-Erkennung oder einer GEMA-Forderung führen.
3. Markenrechte: Logos, Spieltitel und ikonische Figuren
Auch das Markenrecht kann durch Let’s Play Videos berührt werden. Viele Spielehersteller haben ihre Titel, Logos oder Spielcharaktere als eingetragene Marken schützen lassen. Dazu gehören z. B.:
- Titel wie „Call of Duty“, „The Legend of Zelda“ oder „FIFA“
- Firmenlogos (z. B. von Nintendo, EA oder Rockstar Games)
- Spezifische Spielfiguren wie „Mario“, „Lara Croft“ oder „Sonic“
Wird eine Marke in einem Video werblich verwendet oder in einem Zusammenhang gezeigt, der die Marke schädigen könnte, kann das als Markenrechtsverletzung gewertet werden (§ 14 MarkenG). Das gilt insbesondere dann, wenn das Video monetarisiert wird oder in Verbindung mit Produkten Dritter steht.
Zwar werden Markennennungen in Let’s Plays häufig toleriert, rechtlich sicher ist das aber nur, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Markeninhabers vorliegt.
4. Persönlichkeitsrechte: Wenn reale Personen erkennbar sind
Let’s Plays sind in aller Regel fiktional – doch es gibt Ausnahmen, in denen reale Personen auftauchen. Das kann etwa der Fall sein bei:
- Realen Videosequenzen, die in das Spiel eingebettet sind
- Sportspielen, in denen echte Spieler oder Trainer auftreten
- Spielen mit Prominentenlizenz, z. B. „Michael Jackson – The Experience“
- Eigene Livestreams, in denen andere Personen (z. B. im Voicechat) erkennbar werden
In solchen Fällen kommen Persönlichkeitsrechte ins Spiel – etwa das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Wenn diese Personen nicht ausdrücklich in die Veröffentlichung eingewilligt haben, kann auch hier eine Rechtsverletzung vorliegen.
Besonders heikel wird es bei der Verwendung von Gesichtern, Stimmen oder Namen echter Menschen zu kommerziellen Zwecken – etwa zur Steigerung der Reichweite oder im Rahmen bezahlter Werbung im Let’s Play.
Fazit: Eine rechtliche Gratwanderung
Ein Let’s Play wirkt auf den ersten Blick harmlos – doch aus juristischer Sicht können gleich mehrere Rechte gleichzeitig verletzt werden. Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht sind eng miteinander verwoben. Wer ohne entsprechende Freigaben Let’s Plays veröffentlicht oder monetarisiert, setzt sich daher einem nicht unerheblichen rechtlichen Risiko aus.
Wie Sie dennoch rechtssicher handeln können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Dürfen Let’s Plays also überhaupt veröffentlicht werden?
Nach all den rechtlichen Einschränkungen stellt sich für viele Content Creator eine zentrale Frage:
Sind Let’s Plays nun erlaubt – oder grundsätzlich verboten?
Die juristische Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Ohne Lizenz grundsätzlich rechtswidrig
Zunächst einmal gilt: Wenn Sie Inhalte eines Videospiels ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich machen, liegt darin eine urheberrechtlich relevante Nutzung. Und ohne entsprechende Lizenz ist diese Nutzung grundsätzlich rechtswidrig.
Ein Let’s Play enthält regelmäßig Bild- und Tonmaterial aus dem Spiel – beides urheberrechtlich geschützt. Wer diese Inhalte im Internet veröffentlicht, begeht eine Verwertungshandlung im Sinne des § 19a UrhG. Dafür brauchen Sie eine ausdrückliche Erlaubnis – sei es durch den Publisher, den Entwickler oder sonstige Rechteinhaber (z. B. Musikverlage oder Sprecher).
Dass Sie das Spiel legal gekauft haben, ändert daran nichts. Der Kauf berechtigt lediglich zur privaten Nutzung, nicht aber zur Verbreitung oder Veröffentlichung.
Tolerierung ist keine Lizenz
In der Praxis beobachten viele Let’s Player, dass ihre Videos nicht gesperrt oder abgemahnt werden – und schließen daraus, dass die Veröffentlichung offenbar erlaubt sei. Doch Vorsicht: Das bloße Dulden eines Let’s Plays bedeutet keine rechtliche Freigabe.
Tolerierung ist keine Lizenz.
Ein Rechteinhaber muss nicht sofort aktiv werden, wenn er auf ein Video stößt, das sein Werk nutzt. Er kann jederzeit entscheiden, rechtlich gegen eine Veröffentlichung vorzugehen – selbst dann, wenn das Video bereits seit Jahren online ist. Rechtssicherheit entsteht nur durch eine ausdrückliche und rechtlich verbindliche Genehmigung.
Praxisbeispiel: Nintendo und seine restriktiven Regeln
Ein besonders bekanntes Beispiel ist Nintendo. Das Unternehmen galt lange Zeit als ausgesprochen restriktiv im Umgang mit Let’s Plays und anderen Faninhalten. Nintendo ließ regelmäßig Videos sperren oder beanspruchte Werbeeinnahmen über das YouTube-Content-ID-System.
Lange Zeit war es nur im Rahmen des sogenannten Nintendo Creators Program erlaubt, bestimmte Inhalte zu zeigen – und auch das nur unter strengen Auflagen. Mittlerweile hat Nintendo seine Regeln gelockert, stellt aber weiterhin klare Bedingungen für die Nutzung. In den offiziellen Richtlinien heißt es etwa, dass Videos nur dann erlaubt sind, wenn sie eigene kreative Anteile enthalten – etwa durch Kommentare, Analysen oder Unterhaltung.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit rechtlichen Schritten oder Monetarisierungsbeschränkungen rechnen.
Positivbeispiel: Unternehmen mit Let’s Play-Richtlinien
Auf der anderen Seite gibt es auch Spielehersteller, die Let’s Plays aktiv fördern und offiziell freigeben. Viele Studios – insbesondere Indie-Entwickler – veröffentlichen eigene Let’s Play-Richtlinien auf ihren Websites. Darin erklären sie ausdrücklich, dass Spieler ihre Inhalte nutzen, veröffentlichen und sogar monetarisieren dürfen.
Beispiele für solche positiven Regelungen finden sich etwa bei:
- Mojang (Minecraft)
- CD Projekt Red (The Witcher)
- Epic Games (Fortnite)
- Supergiant Games (Hades)
- Devolver Digital (diverse Indie-Spiele)
Diese Studios erkennen den Marketingwert von Let’s Plays an und stellen ihre Inhalte gezielt zur Verfügung – teilweise sogar mit Pressematerialien oder Assets zur freien Verwendung.
Aber auch hier gilt:
Die Nutzung ist nur im Rahmen der veröffentlichten Bedingungen erlaubt. Wer gegen diese verstößt – etwa durch unkommentierte Spielmitschnitte oder problematische Inhalte – verliert den Schutz durch die Erlaubnis und riskiert rechtliche Konsequenzen.
Fazit: Möglich – aber nicht grenzenlos
Die Veröffentlichung von Let’s Play Videos ist nicht per se verboten, aber auch nicht automatisch erlaubt. Sie benötigen in den meisten Fällen eine ausdrückliche oder zumindest dokumentierte Genehmigung des Rechteinhabers – etwa durch Let’s Play-Richtlinien, offizielle Freigaben oder individuelle Lizenzvereinbarungen.
Setzen Sie also nicht blind auf Gewohnheit oder Tolerierung. Wenn Sie Let’s Plays rechtssicher veröffentlichen möchten, sollten Sie vorab prüfen, ob das Spiel freigegeben ist – und unter welchen Bedingungen. Andernfalls droht ein rechtliches Nachspiel.
Ausnahme: Der Let’s Player als Urheber?
Viele Let’s Player empfinden ihre Videos nicht nur als Spielmitschnitte, sondern als eigene kreative Leistungen. Und tatsächlich ist nicht von der Hand zu weisen: Wer ein Let’s Play aufnimmt, kommentiert, schneidet, dramaturgisch aufbereitet und vielleicht sogar mit Humor oder tiefgreifender Analyse versieht, erbringt eine persönliche, geistige Leistung.
Aber reicht das aus, um ein Let’s Play als eigenes urheberrechtliches Werk zu betrachten – und sich damit von möglichen Rechtsverletzungen freizusprechen? Die Antwort lautet: Jein.
Eigene kreative Anteile: Kommentar, Schnitt, Dramaturgie
Ein gutes Let’s Play besteht nicht nur aus dem Spiel selbst, sondern lebt vom Charakter des Spielenden: durch spontane Reaktionen, unterhaltsame Kommentare, Hintergrundwissen oder eine besondere Art der Inszenierung. Hinzu kommen oft ein gezielter Schnitt, Einblendungen, Musikunterlegungen oder eine bewusst gewählte Erzählstruktur.
All diese Elemente können durchaus eine eigene Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG erreichen – insbesondere, wenn sie eine individuelle Schöpfung darstellen, die sich von bloßen Alltagsäußerungen oder technischen Routinen abhebt.
Doch so kreativ diese Anteile auch sein mögen: Das Let’s Play bleibt dennoch ein zusammengesetztes Werk, das in weiten Teilen auf fremden Inhalten beruht – nämlich auf dem Videospiel selbst. Und genau hier beginnt die rechtliche Problematik.
Abgrenzung: Werkverbindung, Bearbeitung, freie Benutzung
Rechtlich stellt sich die Frage, ob das Let’s Play eine zulässige Nutzung, eine Bearbeitung oder eine neue Schöpfung darstellt. Zur Unterscheidung hilft ein Blick auf § 23 UrhG (seit 2021 reformiert):
- Bearbeitung ist jede Form der Veränderung oder Umgestaltung eines bestehenden Werks, bei der dessen prägenden Elemente erhalten bleiben. Eine Bearbeitung darf nur mit Zustimmung des Original-Urhebers veröffentlicht werden.
- Freie Benutzung liegt vor, wenn das ursprüngliche Werk zwar als Anregung diente, im Ergebnis aber ein völlig neues, eigenständiges Werk entstanden ist – so sehr, dass das Ursprungswerk nicht mehr erkennbar ist. Diese ist zustimmungsfrei, aber sehr selten.
Im alten Recht (§ 24 UrhG a.F.) war die freie Benutzung großzügiger gefasst; das neue Recht ist dagegen strenger: Nach § 23 UrhG n.F. ist die Veröffentlichung von Bearbeitungen immer genehmigungspflichtig, es sei denn, das ursprüngliche Werk ist nicht mehr wiederzuerkennen.
Ein Let’s Play erfüllt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Das Spiel ist durchgehend sichtbar, die Musik hörbar, die grafische Oberfläche und Marken sind klar erkennbar. Die kreativen Anteile des Let’s Players treten neben das fremde Werk, ohne es vollständig zu überlagern.
Es handelt sich damit meist um eine Werkverbindung, bei der fremdes und eigenes Werk nebeneinander bestehen – rechtlich betrachtet ändert das aber nichts daran, dass die Nutzung der fremden Inhalte genehmigungspflichtig bleibt.
Wann ist ein Let’s Play ein eigenes Werk – und warum reicht das nicht?
Unter bestimmten Umständen kann ein Let’s Play als Gesamtwerk urheberrechtlich geschützt sein – etwa wenn die Kommentierung besonders originell oder der Schnitt künstlerisch anspruchsvoll ist. In diesem Fall stehen Sie selbst als Let’s Player unter dem Schutz des Urheberrechts für Ihre eigenen Anteile.
Aber – und das ist entscheidend:
Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch auch die Rechte an den im Video gezeigten Spielinhalten besitzen. Das Urheberrecht schützt nur Ihre eigene schöpferische Leistung, nicht aber das verwendete Ausgangsmaterial.
Sie wären also Urheber Ihres Kommentars oder der Montage – aber nicht berechtigt, das Spielmaterial zu veröffentlichen. Für diesen Teil brauchen Sie weiterhin die Zustimmung des Rechteinhabers, etwa über eine Lizenzvereinbarung oder allgemeine Freigaberegelungen des Publishers.
Fazit: Kreativität schützt nicht vor Rechtsverletzung
Auch wenn Sie als Let’s Player eigene, kreative Beiträge leisten, sind Sie damit nicht automatisch von allen urheberrechtlichen Pflichten befreit. Das Let’s Play kann ein eigenes Werk sein – es enthält aber regelmäßig fremde Werkbestandteile, die Sie nicht ohne Weiteres veröffentlichen dürfen.
Sie haben also ein Werk geschaffen, das sowohl rechtlich geschützt ist als auch rechtlich problematisch sein kann – je nachdem, ob und in welchem Umfang Sie sich die nötigen Nutzungsrechte am Ausgangsmaterial gesichert haben.
Was müssen Let’s Player beachten?
Wenn Sie Let’s Plays veröffentlichen wollen – egal ob auf YouTube, Twitch, TikTok oder einer anderen Plattform – sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die folgenden Punkte zeigen Ihnen, worauf Sie unbedingt achten sollten:
1. Einholung von Nutzungsrechten oder Lizenzen
Die wichtigste Regel zuerst:
Ohne Lizenz geht nichts.
Bevor Sie ein Spiel in einem Let’s Play verwerten – also Bild- und Toninhalte veröffentlichen –, brauchen Sie die Erlaubnis des Rechteinhabers. In den meisten Fällen ist das der Publisher oder das Entwicklerstudio. Diese Erlaubnis kann auf unterschiedliche Weise erteilt werden:
- Individuelle Lizenzverträge (z. B. nach Anfrage per E-Mail)
- Öffentlich einsehbare Nutzungserklärungen auf der Website des Publishers
- Teilnahme an offiziellen Creator- oder Partnerprogrammen
Achten Sie bei der Einholung von Nutzungsrechten immer darauf, welche Inhalte genau freigegeben werden: Geht es nur um Gameplay? Auch um Musik? Ist die Monetarisierung erlaubt?
Fehlt eine solche Erlaubnis, handeln Sie im Zweifel rechtswidrig – auch wenn bisher niemand eingeschritten ist.
2. Nutzung von offiziellen Guidelines und Partnerprogrammen
Viele Spielehersteller veröffentlichen mittlerweile offizielle Richtlinien zur Nutzung ihrer Inhalte. Diese sogenannten „Let’s Play Guidelines“ enthalten konkrete Bedingungen, unter denen Sie Spielmaterial verwenden dürfen. Häufig wird darin geregelt:
- Ob Gameplay-Videos grundsätzlich erlaubt sind
- Welche Plattformen genutzt werden dürfen (z. B. nur YouTube, nicht TikTok)
- Ob Sie Werbung schalten oder Einnahmen erzielen dürfen
- Welche Spiele oder Versionen betroffen sind
- Ob bestimmte Inhalte (z. B. Zwischensequenzen oder Musik) ausgeschlossen sind
Einige Unternehmen – wie Nintendo, Riot Games oder Ubisoft – betreiben darüber hinaus eigene Creator-Programme. Wenn Sie sich dort registrieren und an die Spielregeln halten, erhalten Sie in vielen Fällen eine pauschale Nutzungserlaubnis, manchmal sogar inklusive Tools oder Werbematerialien.
Wichtig:
Lesen Sie diese Richtlinien genau. Denn wer gegen die Bedingungen verstößt, verliert die Erlaubnis – und riskiert die Sperrung oder Löschung seiner Inhalte.
3. Monetarisierung: Wenn das Let’s Play Geld bringt
Sobald Sie Ihr Let’s Play auf YouTube oder einer anderen Plattform monetarisieren, verändert sich die rechtliche Bewertung deutlich. Denn dann handelt es sich nicht mehr nur um privaten Spielspaß – sondern um eine kommerzielle Nutzung fremder Werke.
Das bedeutet:
- Die Anforderungen an eine rechtmäßige Nutzung steigen – es genügt oft nicht mehr, dass Sie „nur spielen“.
- Einige Publisher erlauben zwar nicht-kommerzielle Let’s Plays, verbieten aber ausdrücklich Werbung oder Einnahmen aus dem Video.
- Plattformen wie YouTube erkennen automatisch geschützte Inhalte (z. B. Musik) und leiten Einnahmen an die Rechteinhaber weiter – was jedoch keine rechtliche Freistellung für Sie bedeutet.
Sie sollten sich also stets fragen:
Darf ich mit diesem Let’s Play Geld verdienen – oder verletze ich damit Rechte?
Ohne klar geregelte Erlaubnis kann die Monetarisierung schnell zur kostspieligen Abmahnfalle werden.
4. Werbung, Produktplatzierung & Kennzeichnungspflichten
Wer Let’s Plays nicht nur als Hobby, sondern als Plattform für Kooperationen oder Produkte nutzt, muss auch medien- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben beachten. Denn sobald Sie in Ihrem Video:
- Produkte vorstellen oder empfehlen
- Links zu Shops oder Affiliate-Angeboten setzen
- mit einem Unternehmen zusammenarbeiten
- gesponserte Inhalte einbauen
… dann liegt Werbung vor. Und Werbung muss in Deutschland klar und deutlich als solche gekennzeichnet werden – z. B. durch Hinweise wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „Unterstützt durch XY“. Die Pflicht ergibt sich unter anderem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Auch Plattformen wie YouTube verlangen in ihren Nutzungsbedingungen eine solche Kennzeichnung. Wer dagegen verstößt, riskiert Verwarnungen, Sperrungen oder sogar Bußgelder durch Aufsichtsbehörden (z. B. Medienanstalten).
Fazit: Rechtzeitig prüfen – statt später haften
Let’s Plays sind mehr als nur Spielvideos – sie sind rechtlich relevante Veröffentlichungen, die sorgfältig vorbereitet sein sollten. Wenn Sie Inhalte fremder Spiele nutzen, brauchen Sie im Zweifel eine Lizenz, müssen geltende Richtlinien einhalten und bei der Monetarisierung sowie Werbung besonders vorsichtig sein.
Wer sich vorab informiert und rechtlich absichert, kann Let’s Plays bedenkenlos veröffentlichen – ohne Abmahnung, Sperrung oder finanzielle Risiken.
Haftung bei Urheberrechtsverstößen
Wer ein Let’s Play veröffentlicht, ohne zuvor die nötigen Rechte eingeholt zu haben, setzt sich einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko aus. Selbst wenn das Video nur aus Spaß oder ohne kommerzielle Absicht hochgeladen wurde, kann es rechtlich problematisch sein. Denn Urheberrechtsverletzungen werden nicht nur zivilrechtlich verfolgt, sondern können unter bestimmten Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
1. Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz
Die häufigste rechtliche Reaktion auf ein rechtswidriges Let’s Play ist die Abmahnung. Der Rechteinhaber – etwa ein Spielepublisher, Musikverlag oder Rechteverwerter – fordert Sie schriftlich auf, das Video zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Oft sind diese Schreiben mit Kostenforderungen verbunden, etwa für Anwaltsgebühren oder Lizenzschäden.
Im Einzelnen drohen Ihnen bei einem Urheberrechtsverstoß:
- Unterlassungsanspruch: Sie müssen das Video offline nehmen und versprechen, es nicht erneut zu veröffentlichen. Das geschieht meist durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
- Schadensersatzanspruch: Der Rechteinhaber kann den wirtschaftlichen Schaden geltend machen, der ihm durch Ihre Veröffentlichung entstanden ist – typischerweise berechnet nach der sog. fiktiven Lizenzgebühr.
- Erstattung von Abmahnkosten: Für die Anwaltskosten des Gegners müssen Sie in der Regel ebenfalls aufkommen – je nach Streitwert können das mehrere hundert Euro sein.
- Strafrechtliche Konsequenzen: In gravierenden Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Veröffentlichung – kann auch eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung (§ 106 UrhG) drohen.
Wichtig ist:
Auch wenn Sie keine Einnahmen mit dem Video erzielen, kann der Rechteinhaber trotzdem gegen Sie vorgehen. Der bloße Upload reicht bereits für eine Rechtsverletzung aus – unabhängig von Ihrer Motivation oder Reichweite.
2. Haftung bei ungewollter Veröffentlichung – etwa im Livestream
Besonders gefährlich wird es, wenn Inhalte ungewollt veröffentlicht werden – etwa in einem Livestream, bei dem Sie kurzfristig auf urheberrechtlich geschütztes Material stoßen. Vielleicht startet das Spiel automatisch mit einem lizenzierten Intro-Video, spielt im Hintergrund Musik ab oder zeigt urheberrechtlich geschützte Marken und Charaktere.
Auch in solchen Fällen haften Sie als Streamer – und zwar unabhängig davon, ob der Verstoß beabsichtigt war oder nicht. Denn das Urheberrecht kennt kein „Versehen“. Entscheidend ist allein, dass ein fremdes Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Was Sie im Livestream zeigen, wird rechtlich genauso behandelt wie ein bearbeitetes und hochgeladenes Video. Wenn Sie z. B. während des Spiels eine urheberrechtlich geschützte Cutscene übertragen, haften Sie für diese Veröffentlichung – auch wenn Sie diese Szene nicht gezielt ausgesucht haben.
Es empfiehlt sich daher, vor einem Livestream genau zu prüfen, welche Inhalte automatisch erscheinen und ob das verwendete Spiel problematische Sequenzen enthält. Viele Creator nutzen gezielt Spiele mit freigegebenem Content oder deaktivieren Musik und Intro-Videos, um sich abzusichern.
3. Plattformen wie YouTube und Twitch: Mithaftung oder Schutz?
Viele Let’s Player hoffen, dass Plattformen wie YouTube oder Twitch im Fall eines Verstoßes als „Puffer“ fungieren – etwa durch das automatisierte Erkennungssystem Content ID oder durch das Sperren problematischer Inhalte. Doch das schützt Sie nicht vollständig.
Wichtig zu wissen:
- Die Plattform haftet nicht an Ihrer Stelle, sondern allenfalls zusätzlich – wenn sie rechtswidrige Inhalte trotz Hinweises nicht entfernt.
- Sie selbst bleiben als Videoersteller immer primär verantwortlich.
- Plattformen können Videos automatisch sperren oder monetarisieren, doch das stellt keine rechtliche Prüfung dar und ersetzt keine Lizenz.
- Im Zweifel sperrt YouTube lieber ein Video zu viel als zu wenig – und kann sogar Konten bei wiederholten Verstößen dauerhaft deaktivieren.
Zudem sehen viele Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen vor, dass Sie ausschließlich Inhalte hochladen dürfen, für die Sie über alle erforderlichen Rechte verfügen. Wenn Sie dagegen verstoßen, drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch vertragliche Sanktionen durch die Plattform selbst.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Ein Let’s Play kann schnell zum rechtlichen Problem werden, wenn Sie ohne Rechte agieren – ob absichtlich oder versehentlich. Sie riskieren Abmahnungen, Geldforderungen und Sperrungen – unabhängig davon, ob das Video Einnahmen generiert hat oder nicht.
Wenn Sie Let’s Plays erstellen, sollten Sie sich deshalb vorab rechtlich absichern: Nutzungsrechte einholen, offizielle Richtlinien beachten und problematische Inhalte vermeiden – insbesondere im Livestream. So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und schützen gleichzeitig Ihren Kanal, Ihre Reputation und Ihr finanzielles Risiko.
Fazit: Was ist erlaubt – und was nicht?
Let’s Play Videos sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken – sie unterhalten, informieren und inspirieren Millionen Menschen weltweit. Doch so kreativ und unterhaltsam diese Inhalte auch sind, sie bewegen sich rechtlich auf einem sensiblen Terrain. Denn Let’s Plays greifen regelmäßig in urheberrechtlich geschützte Werke ein – und das nicht nur durch das bloße Spielen, sondern vor allem durch die Veröffentlichung der Spielinhalte.
Damit Sie sich beim Erstellen und Veröffentlichen Ihrer Let’s Plays nicht in rechtliche Gefahr begeben, gilt:
✅ Was erlaubt ist:
- Privates Spielen und Aufzeichnen für den Eigengebrauch
- Veröffentlichung von Let’s Plays, wenn Sie eine ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers haben
- Nutzung von Spielen mit offiziellen Let’s Play-Richtlinien, Creator-Programmen oder freigegebenem Content
- Verwendung von urheberrechtlich unproblematischem Zusatzmaterial (z. B. eigener Kommentar, lizenzfreie Musik, selbst erstellte Einblendungen)
- Monetarisierung, sofern vom Publisher ausdrücklich erlaubt
- Klare Werbekennzeichnung, wenn Produkte oder Marken beworben werden
❌ Was nicht erlaubt ist (ohne Genehmigung):
- Veröffentlichung von Spielmaterial auf YouTube, Twitch etc., auch wenn Sie das Spiel gekauft haben
- Nutzung von Musik, die im Spiel enthalten ist, aber urheberrechtlich gesondert geschützt ist
- Kommerzielle Verwendung (z. B. Werbung, Affiliate-Links), wenn dies in den Nutzungsbedingungen untersagt ist
- Verbreitung von Spielinhalten aus Titeln mit restriktiven Publisher-Richtlinien (z. B. bei Nintendo-Spielen ohne Erlaubnis)
- Vermeintlich harmlose Livestreams, bei denen urheberrechtlich geschützter Content unbeabsichtigt übertragen wird
Risikoabwägung: Was kann passieren – und wie kann man es vermeiden?
Die Risiken:
- Abmahnungen, die mit Kosten verbunden sind
- Unterlassungsansprüche und Verpflichtung zur Löschung Ihrer Inhalte
- Schadensersatzforderungen, oft auf Basis einer fiktiven Lizenz
- Strafrechtliche Konsequenzen bei gewerbsmäßigem Vorgehen
- Konto-Sperrungen oder Verlust der Monetarisierung auf Plattformen wie YouTube oder Twitch
So vermeiden Sie Ärger:
- Prüfen Sie vorab, ob der Publisher Let’s Plays erlaubt – z. B. durch offizielle Richtlinien oder auf Anfrage
- Verwenden Sie nur Inhalte, für die Sie tatsächlich über Nutzungsrechte verfügen
- Verzichten Sie im Zweifel auf die Monetarisierung – oder holen Sie sich explizit die Genehmigung ein
- Vermeiden Sie Spiele mit besonders restriktiven oder unklaren Regelungen
- Kennzeichnen Sie Werbung und Produktplatzierungen korrekt
- Nutzen Sie im Livestream nur Spielmaterial, das keine geschützten Intro-Videos, Musik oder Marken enthält
Let’s Play mit rechtlicher Absicherung = machbar!
Trotz aller Risiken gilt:
Ein rechtssicheres Let’s Play ist möglich – wenn Sie wissen, was Sie tun.
Viele Publisher unterstützen Creator ausdrücklich und stellen ihre Inhalte bewusst zur Verfügung. Wenn Sie sich an deren Vorgaben halten und Ihre Videos sorgfältig vorbereiten, steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Let’s Plays müssen kein rechtliches Minenfeld sein – sie können eine rechtlich zulässige, kreative Ausdrucksform sein, die sowohl dem Urheberrecht als auch dem Publikum gerecht wird.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie ein bestimmtes Spiel verwenden dürfen, holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat – bevor es teuer wird.
Bonus: Checkliste für Let’s Player
Bevor Sie Ihr Let’s Play-Video veröffentlichen oder live streamen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen. Diese Checkliste hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen – und Ihre Inhalte sicher zu gestalten:
✅ 1. Habe ich das Spiel nur gekauft – oder darf ich es auch veröffentlichen?
- ❓ Habe ich überprüft, ob der Publisher Let’s Plays grundsätzlich erlaubt?
- ❓ Gibt es offizielle Richtlinien zur Nutzung auf YouTube, Twitch & Co.?
- ❓ Habe ich eine ausdrückliche oder konkludente Lizenz zur Veröffentlichung?
Wenn Sie nur gekauft haben, aber keine Lizenz besitzen: Veröffentlichung problematisch.
✅ 2. Welche urheberrechtlich geschützten Inhalte sind in meinem Video enthalten?
- ❓ Zeige ich Spielszenen mit Originalgrafik oder -musik?
- ❓ Sind Zwischensequenzen, Logos, Soundeffekte oder markante Charaktere enthalten?
- ❓ Verwende ich zusätzlich fremde Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Gameplay von anderen)?
Je mehr fremde Inhalte Sie verwenden, desto eher brauchen Sie eine Nutzungsfreigabe.
✅ 3. Plane ich eine Monetarisierung oder Werbung im Video?
- ❓ Habe ich Werbung, Sponsoring, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen eingebaut?
- ❓ Erlaube die Richtlinien des Publishers eine kommerzielle Nutzung?
- ❓ Habe ich Werbung und Kooperationen klar und rechtssicher gekennzeichnet?
Kommerzielle Nutzung erfordert besonders klare Lizenzregeln und Transparenz.
✅ 4. Besteht ein Risiko ungewollter Urheberrechtsverletzungen – z. B. im Livestream?
- ❓ Wird im Spiel automatisch Musik abgespielt oder ein Lizenzintro gezeigt?
- ❓ Ist mir bewusst, was beim Start, in Ladebildschirmen oder Zwischensequenzen erscheint?
- ❓ Habe ich die Inhalte vor dem Stream getestet oder Audioinhalte deaktiviert?
Gerade im Livestream ist Vorbereitung entscheidend, da keine nachträgliche Korrektur möglich ist.
✅ 5. Habe ich meine eigenen Inhalte (Kommentar, Schnitt, Gestaltung) rechtssicher erstellt?
- ❓ Ist mein Kommentar eigenständig und originell?
- ❓ Habe ich fremde Musik oder Effekte vermieden?
- ❓ Nutze ich ausschließlich lizenzfreie oder selbst erstellte Zusatzelemente?
Je höher der eigene kreative Anteil, desto stärker Ihr urheberrechtlicher Schutz – aber fremde Inhalte bleiben genehmigungspflichtig.
Wann brauchen Sie rechtlichen Rat?
👉 Wenn keine offiziellen Nutzungsbedingungen zum Spiel auffindbar sind
👉 Wenn Sie das Let’s Play monetarisieren oder vermarkten möchten
👉 Wenn im Video lizenzierte Musik, reale Personen oder Logos auftauchen
👉 Wenn Publisher oder Rechteinhaber widersprüchliche Aussagen treffen
👉 Wenn Sie eine Abmahnung erhalten oder eine Sperrung droht
Fazit zur Checkliste:
Wenn Sie die meisten Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten können, stehen die Chancen gut, dass Ihr Let’s Play rechtlich unproblematisch ist. Sobald aber Unsicherheiten bestehen, gilt: Nicht auf Risiko spielen – sondern vorher absichern. Nur so lassen sich rechtliche Konflikte vermeiden und kreative Inhalte sorgenfrei veröffentlichen.
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
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