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Klage des Urhebers im Verfahren 'Kulturpalast' abgewiesen

Das Landgericht Leipzig hat die Klage des Urhebers Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, die auf Unterlassung des Abrisses des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und des Baues eines neuen Konzertsaales gerichtet war, mangels Vorliegens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen.  Die Stadt Dresden plant auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 03.07.2008 den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturpalastes am Dresdner Altmarkt unter Aufrechterhaltung der äußeren Gestalt des Kulturpalastes. Anstelle des Mehrzwecksaales soll auf der Grundlage eines Entwurfs des Architekturbüros »gmp« ein Konzertsaal errichtet werden.  Die Leipziger Richter haben die Klage abgewiesen, da in der Neugestaltung des Saales keine Teilvernichtung des Werkes »Kulturpalast« und damit kein Eingriff in das Urheberrecht des Klägers zu sehen ist. Mangels einer gestalterischen Wechselbeziehung zwischen dem Saal selbst und den übrigen Gebäudeteilen handelt es sich bei der Ersetzung des Mehrzwecksaales um dessen Komplettvernichtung. Der Mehrzwecksaal befindet sich in einer Kapsel, gänzlich losgelöst vom übrigen Gebäude. Er kann durch einen neuen Saal ersetzt werden, ohne dass der restliche Gebäudekomplex hiervon beeinträchtigt wird. Die Komplettvernichtung des Saales ist urheberrechtlich bereits deshalb nicht von Relevanz, da der Mehrzwecksaal für sich genommen mangels der erforderlichen Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.  24.04.2012 - 05 O 3308/10 Landgericht Leipzig - PM vom 24.04.2012

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